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IGNORED

Gedanken zu einem liberalen Waffenrecht...


Truthteller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe lange überlegt, ob und in welcher Form ich mich zu einem Thema äußern soll, welches mir schon lange im Kopf herumgeistert.

EIN LIBERALES WAFFENRECHT FÜR DEUTSCHLAND !

Wie ich in eiinzelnen Punkten zum Thema Waffenrecht stehe, habe ich bereits oft hier geäußert und dafür nicht immer nur Befall bekommen. Gut.

Jeder kann und darf in diesem Land seine Meinung frei äußern, zu allem und jedem, solange er keine staatsfeindlichen Parolen ausgibt. Stimmts ? Gut !

Also, ich möchte hier und jetzt den Aufruf starten, ein Schützen, Jäger und Sammler-freundliches Waffenrecht, mit dem wir alle unsere begründeten Belange unter einem "Hut" zu vereinen suchen, zu formulieren.

Formulierungsgrundlagen hierbei sollte sein, auf möglichst ALLE blödsinnigen Verordnungen, Unterscheidungen und Einschränkungen zu verzichten.

EIN PURES WAFFENGESETZ, orientiert an den hiesigen Notwendigkeiten, aber nicht durchsetzt von unverständlichen und überflüssigen Regelungen....

EIN BUNDESWAFFENGESETZ, einheitlich und für alle Länder gültig !

Das ist mein Traum

Aber LIBERAL sollte es sein, für uns sollte es sein, ohne die Belange der sog. "Öffentlichen Sicherheit" außer Acht zu lassen.

Wer mag, sei recht herzlich eingeladen, an diesem Gedankenmachwerk als "ultima Ratio" für unsere Politik mitzuwirken.

Truthteller

Geschrieben

Ich fange einfach einmal "seicht" an...

* Jeder Bundesbürger hat das RECHT auf Waffenbesitz wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:

Dieses Recht leitet sich ab aus 1) seinem nachprüfbar leumündigen Hintergrund (keine waffenrechtl. Relevante Verurteilung innerhalt der leten fünf Jahre) und 2) aus dem Nachweis der "sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten" für die beantragten Schusswaffen.

* Jeder Bundesbürger hat das Recht, nach dem Nachweis einer Ausbildung über den sicheren Umgang mit Schusswaffen, einen entsprechenden, waffenrechtl. Antrag zu stellen.

* Jeder Bundesbürger hat das Recht, über Art und Umfang seiner sportlichen, jagdlichen oder Sammlerischen Aktivitäten selbstständig zu entscheiden. Er ist vornehmlich sich selbst verantwortlich in der Ausübung seines Hobbys, seiner Passion oder seiner Sammlerleidenschaft.

*****

Hat jemand Lust, "mit-zu-spinnen" ???

TT

Geschrieben

- Ab 18 Jahren kann jeder nicht vorbestrafter Bürger eine Waffe kaufen ausgenommen VA, für die es ein spezielle Genehmigung braucht, die erteilt wird, wenn derjenige schon > 10 Waffen besitzt.

- Ab 25 Jahren kann jeder eine Waffe frei tragen, wenn er die Vorausetzungen zum kauf erfüllt und einen entsprechenden Kurs besucht hat

- Die private veräusserung ist möglich unter der voraussetzung das der Käufer 18 Jahre ist und nicht vorbstraft.

Joker

Geschrieben
- Ab 18 Jahren kann jeder nicht vorbestrafter Bürger eine Waffe kaufen ausgenommen VA, für die es ein spezielle Genehmigung braucht, die erteilt wird, wenn derjenige schon > 10 Waffen besitzt.

- Ab 25 Jahren kann jeder eine Waffe frei tragen, wenn er die Vorausetzungen zum kauf erfüllt und einen entsprechenden Kurs besucht hat

- Die private veräusserung ist möglich unter der voraussetzung das der Käufer 18 Jahre ist und nicht vorbstraft.

Joker

Mehr Worte brauchts meiner Meinung nicht, um den Waffenbesitz gesetzestreuer Bürger zu regeln! 

Geschrieben

Für mich steht und fällt die Frage nach dem legalen Waffenbesitz mit der Frage der bisherigen "Rechenschaft" eines Bürgers.

Einfach Gleichung:

Nichts ausgefressen = freier zugang zu Waffen aller (!) Art !

Abwägung (klare Definition) von "Bagatelle" und "Verbrechen" nach dem Gesetz für die Beurteilung der "Zuverlässigkeit nach dem WaffG. Wegfall dieser dämlichen "60-Tagessätze"-Regelung. Entweder Schuldig oder nicht !

--------

Abschaffung der "behördlichen Besuche", Stärkung des Rechtes nach Art. 13 GG !!!

--------

Einführung des Waffenscheines für jeden Bundesbürger, der eine Waffe führen will !

Grundsatz: Bloßer Wille, mit entsprechender Sachkunde reicht !

Derjenuge Bürger, welcher der Pflich zur Verhältnismäßigkeit zuwider handelt, kann nach erfolgtem Verstoß abgeurteilt werden ! Nicht vorher durch Verbot !

TT

Geschrieben

Ich würde noch reinnehmen.

- Jeder Waffenbesitzer ist dafür verantwortlich das nicht Kauf-berechtigte keinen Zugang zu den Waffen haben, insbesonders ist darauf zu arten bei Kindern.

- Waffenveränderungen bzw Waffenbau sind Bürgern erlaubt die die Voraussetzungen für den Kauf erfüllen. Diese Waffen können aber nicht veräussert werden ausser sie werden von einer öffentlichen Stelle geprüft und markiert. VA dürfen demenstprechend nur von VA Berechtigten gebaut werden und dürfen nur zu den gleichen Konditione wie die HA veräussert werden.

joker

Geschrieben

Hi All,

Wie wärs denn damit:

- Keinerlei Beschränkung für den Besizt und Erwerb von Waffen ausser Altersgrenze (16/18J) und Sachkunde + sichere Waffenhandhabung.

- Angabe eines Grundes nur nötig für Waffenschein, dann erweiterte Sachkunde + Kurs zum Führen nötig.

- Vom Gericht kann gegen Einzelpersonen ein Waffenverbot verhängt werden, z.B. im Rahmen einer Verurteilung / Aufnahme eines Strafverfahrens. Waffenverbot entsprechend strafbewehren.

Sein wir doch mal ehrlich, wenn jemand eine illegale haben will, dan kriegt derjenige diese auch.

Und wenn derjenige eine "schwerer Junge" ist, um so leichter.

Daher ist die "weisse Weste" als Vorbedingung nicht zielführend, d.H. der Waffenbesitz durch "Verbrecher" wird nicht

sicher verhindert. Das kann das Waffenbesitzverbot genau so gut OHNE vermeidbare Einschränkungen für den Bürger.

Grüssles,

Colti

Geschrieben
Hat jemand nix verbrochen also "unbedenklicher Mensch"=ab 18Jahren Waffen kaufen.

Punkt.

Reicht.

...und darf diese, sowohl verdeckt als auch sichtbar, jederzeit führen und sich damit verteidigen. Die Waffen dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Hände von Kindern und Nichtberechtigten gelangen.

Und die möglichen Strafen sollten auch gleich angepasst werden:

Beispiel: Kommt ein Kind durch eine achtlos umherliegende Waffe zu Tode, so ist der Besitzer wegen Mordes zu verurteilen. Mehr braucht man zum Thema Aufbewahrung eigentlich nicht regeln - oder?!

Geschrieben
Hi All,

Wie wärs denn damit:

- Keinerlei Beschränkung für den Besizt und Erwerb von Waffen ausser Altersgrenze (16/18J) und Sachkunde + sichere Waffenhandhabung.

- Angabe eines Grundes nur nötig für Waffenschein, dann erweiterte Sachkunde + Kurs zum Führen nötig.

- Vom Gericht kann gegen Einzelpersonen ein Waffenverbot verhängt werden, z.B. im Rahmen einer Verurteilung / Aufnahme eines Strafverfahrens. Waffenverbot entsprechend strafbewehren.

Sein wir doch mal ehrlich, wenn jemand eine illegale haben will, dan kriegt derjenige diese auch.

Und wenn derjenige eine "schwerer Junge" ist, um so leichter.

Daher ist die "weisse Weste" als Vorbedingung nicht zielführend, d.H. der Waffenbesitz durch "Verbrecher" wird nicht

sicher verhindert. Das kann das Waffenbesitzverbot genau so gut OHNE vermeidbare Einschränkungen für den Bürger.

Grüssles,

Colti

Argument, Colti !

Ich bin sowieso gegen jede Beschränkung des Waffenbesitzes, wenn man NICHTS verbrochen hat !

TT

...und darf diese, sowohl verdeckt als auch sichtbar, jederzeit führen und sich damit verteidigen. Die Waffen dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Hände von Kindern und Nichtberechtigten gelangen.

Und die möglichen Strafen sollten auch gleich angepasst werden:

Beispiel: Kommt ein Kind durch eine achtlos umherliegende Waffe zu Tode, so ist der Besitzer wegen Mordes zu verurteilen. Mehr braucht man zum Thema Aufbewahrung eigentlich nicht regeln - oder?!

So ist das !

Eigentlich ist das Waffengestz doch ganz einfach regelbar, ohne jedweden Firlefanz !

Klare Regeln, klare Strafen, Klare Sache !

Geschrieben
Und die möglichen Strafen sollten auch gleich angepasst werden:

Beispiel: Kommt ein Kind durch eine achtlos umherliegende Waffe zu Tode, so ist der Besitzer wegen Mordes zu verurteilen. Mehr braucht man zum Thema Aufbewahrung eigentlich nicht regeln - oder?!

Genau so werden bei uns Gesetze gemacht! Na dann viel Spass.

Dein Tresor wird von Dritten aufgebrochen und die Waffe liegt dann achtlos rum -> super Verschuldensprinzip und den Quatsch braucht man ja nicht.

Richtig ist: Zur Aufbewahrung muss nichts geregelt werden. Hat man Kinder im Haushalt gilt halt das gleiche wie beim Autoschlüssel, der Axt, der Motorsäge usw.

Geschrieben

Dann hattest Du wohl einfach den falschen Tresor! Die Schuld tragen immer andere - nicht war .-)

Und nach einem Eibrch kommt das Kind alleine nach Hause und erschiesst sich gleich vor lauter Entsetzen.

Geschrieben
Grundsatz: Bloßer Wille, mit entsprechender Sachkunde reicht !

Halte ich für grob fahrlässig!

Das Führen einer Waffe erfordert wesentlich mehr als die 10 Schuß, die zur Sachkundeprüfung verlangt werden.

Mein Vorschlag dazu:

Voraussetzungen zum Führen

1. Zuverlässigkeit, wie schon im Gesetz vorgesehen.

2. Eignung, wie schon im Gesetz vorgesehen.

3. Sachkundeprüfung, wie schon im Gesetz vorgesehen.

4. Lehrgang zum praktischen Umgang mit FFW (Dauer 4 Tage) mit Prüfung bei einem lizensierten Anbieter oder einer kompetenten amtlichen Stelle.

Geschrieben

Zur Sachkunde werden mittlerweile 10 Schuss verlangt, ist das neu? Ich habe damals gar keinen abgeben müssen.

Aber auch in 4 Tagen lernt man den praktischen Umgang mit einer Waffe nur sehr bedingt. Vermutlich brauchen wir deutsche halt für alles eine Prüfung und nen Lehrgang. Wenn andere etwas bestätigt haben, fühlt man sich einfach besser...

Ich bin für den Waffenerweb ohne Sachkunde. Was lernt man denn da schon?!

Geschrieben
Zur Sachkunde werden mittlerweile 10 Schuss verlangt, ist das neu?

Seit 2003 muß praktisch geschossen werden. Die Schußzahl variert von Prüfbehörde zu Prüfbehörde. Ich habe bisher Prüfungen mit 5 und 10 Schuß erlebt.

Aber auch in 4 Tagen lernt man den praktischen Umgang mit einer Waffe nur sehr bedingt.

Das halte ich für ein Gerücht! In 4 Tagen kann man, ohne Probleme, jemanden die notwendigen Grundlagen (neudeutsch TTP`s) und den verantwortungsvollen Umgang mit der Kurzwaffe beibringen. Das Tragen einer Waffe in einer 360° Umgebung ist schon etwas anderes, als auf dem Schießstand auf 25 m 5 Schuß auf eine Scheibe abzugeben.

Ich bin für den Waffenerweb ohne Sachkunde. Was lernt man denn da schon?!

Rechtsgrundlagen wie Notwehr, Notstand, Waffentechnik, Grundlagen Ballistik etc. (Gibt es übrigens auch in der Schweiz zum Erwerb einer Trageerlaubniss)

Geschrieben

1. Erwerb frei ab 18 für alle Kategorien

2. Generelles Waffenverbot für Gewalttäter, extrem empfindliche Strafen wenn er/sie trotzdem mit Waffe erwischt wird

3. Praktischer Kurs (in welcher Form auch immer) berechtigt zum Führen

4. Keine Registrierung

5. Aufbewahrung eigenverantwortlich

6. Politisch zwar unkorrekt, aber sinnvoll: Genereller Ausschluss deliktrelevanter Nationalitäten vom Waffenerwerb u. -besitz. Bei Zuwiderhandlung siehe Punkt 2.

7. Bei Unfug mit Waffen siehe Punkt 2.

Wieviele Sesselfurzerstellen in den Behörden da wohl noch überflüssiger wären als jetzt schon?

Einsparmöglichkeiten in rauen Mengen...

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