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IGNORED

Einheitsblatt VDMA 24992


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Verwahrung im Keller, Bankschließfach, Fremdverwahrung nach § 13 Abs. 10 AWaffV, beim Schützenverein... ?

Ist nicht nötig. Ich schließe die in den B-Würfel, und gut ist.

Ich habe das Einheitsblatt mittlerweile selbst vorliegen. Ein Bezug auf das Gewicht ist nur an einer einzigen Stelle gegeben: Es muß auf dem Typenschild angegeben werden. Die Klassifizierung nach A oder B laut Norm sieht ein Mindesgewicht nicht vor. Solange der Tresor nach VDMA 24992 in der Klasse B eingestuft ist, ist er ein Klasse B Tresor, unabhängig vom Gewicht. Die Einschränkung im Waffengesetz, nach der sich bei weniger als 200kg Gewicht die Anzahl der lagerbaren Waffen halbiert, wäre andernfalls auch absolut sinnlos.

Von versicherungstechnischen Gründen reden wir hier erstmal nicht, das muß jeder für sich selbst entscheiden, ob und wie er versichert sein will.

Geschrieben
WG 0 ist momentan der unterste Standard der geltenden Normen. Und wenn die in größerer Serie produziert werden, werden sie auch günstiger werden.

Manche Hobbies kosten halt Geld. Frag mal einen Golfspieler - schon Tennis ist mit allem drum und dran nicht gerade preiswert.

Nicht nur manche Hobbys kosten Geld, sondern eigentlich alle, das ist nicht der Punkt, vielmehr was ist sinnvoll zu investieren und was ist einfach überdimensioniert bzw. unnütz im Vergleich zu dem tatsächlichen Nutzen. Ein B-Würfel mit beispielsweise ca. 75kg (Leergewicht) kann man sicher irgendwie wegschleppen, aber es ist kein Gegenstand den ein Einbrecher mal so einfach mitnehmen kann. Wozu sollte ein gewöhnlicher Einbrecher also ausgerechnet den Tresor mitnehmen und sich damit belasten? Außerdem hinkt der Vergleich etwas, den Golfspieler oder Tennisfreund zwingt keiner per Gesetz sich für den Schutz seiner Schläger etwas vergleichweise teures anzuschaffen. Er kann sein Geld in Schläger investieren, Training, was auch immer. Müssen Waffen sicher verwahrt werden selbstverständlich JA, aber bitte keine überzogenen Forderungen aufstellen, wo defakto keine Gefährdung bei Einhaltung des gesetzlichen Iststandes ist.

Geschrieben
Dann sag mir wie ich es machen soll?

Im Gipskarton verankern?

Im Parket verankern?

........

Moin,

man kann seinen "B-Würfel" auch mittels Montagekleber befestigen. bei den kleinen B-Behältnissen macht das Sinn, diese so gegen die einfache Wegnahme zu sichern.

Gruß

Spopi

Geschrieben
Außerdem hinkt der Vergleich etwas, den Golfspieler oder Tennisfreund zwingt keiner per Gesetz sich für den Schutz seiner Schläger etwas vergleichweise teures anzuschaffen.

Dich zwingt auch niemand zum sportlichen schießen. ;)

Und dass ein Tennisschläger "etwas" ungefährlicher als eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ist, sollte Dir eigentlich klar sein. :rolleyes:

Geschrieben
Und dass ein Tennisschläger "etwas" ungefährlicher als eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ist, sollte Dir eigentlich klar sein. :rolleyes:

Keine Waffe die ich kenne, ist gefährlich, so lange sie niemand mit böser Absicht in die Hand nimmt.

Geschrieben
Dich zwingt auch niemand zum sportlichen schießen. ;)

Und dass ein Tennisschläger "etwas" ungefährlicher als eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ist, sollte Dir eigentlich klar sein. :rolleyes:

Gib mir einen und dir eine ordnungsgemäß transportierte KW. Sobald du genesen bist, reden wir darüber nochmal. :)

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Irgendwie habe ich das Gefühl diese Diskussion bringt nichts. Was hat denn der Level der Gefährlichkeit damit zutun, was für ein Behältnis zum einen gerne manche Behörde WILL (am besten auch für 1 Kurzwaffe alles verankern und noch besser Schrank WG0) und zum anderen was durch das Gesetz gefordert wird? Das war die Ausgangsfrage! Wird dem Gesetz genüge getan sollte das doch wohl als Mindestmaß auch von jeder Behörde und SB akzeptiert werden und nicht noch mehr gefordert werden! Schlepp mal einen 75kg Schrank samt Inhalt ggf. inklusive Munition aus Überkreuzlagerung durch die Wohngegend - viel Spaß dabei. Ich bin sicher nicht unbelehrbar, aber in meinen Augen ist eine Forderung alles zu verankern, obwohl es keine Delikt relevanten Fälle bis dato gibt und es keine gesetzliche Grundlage notwenig macht, genauso sinnvoll wie die Gesetzesforderung alle Waffen beim Transport durch eine Schloß zu sichern und sei es mit einem Minischlösschen. Nur da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, obwohl im Vorfeld auch nichts mit den transportierten Waffen passiert ist - aber es könnte bla bla.. Natürlich zwingt mich keiner zum Sportschießen, aber ich mache es halt sehr gerne und es ist bedingt durch Einschränkungen etc. nicht einfacher geworden, daher nochmal muß man sich dann auch noch zusätzlich durch überzogene Forderungen stressen??

Geschrieben
Ich bin sicher nicht unbelehrbar, aber in meinen Augen ist eine Forderung alles zu verankern, obwohl es keine Delikt relevanten Fälle bis dato gibt und es keine gesetzliche Grundlage notwenig macht, genauso sinnvoll wie die Gesetzesforderung alle Waffen beim Transport durch eine Schloß zu sichern und sei es mit einem Minischlösschen.

Das hast Du jetzt geschrieben. Wir waren eigentlich bei den leichten B-Würfeln (die wiegen so um die 30-40 KG) und können bequem von einer kräftigen Person getragen werden. Sind auch schön handlich. Ich kenne halt solche Fälle und zum Teil waren auch WBK, Bargeld oder Schmuck in den Tresoren. Im EG ist die Gefahr sicher am höchsten, aber auch aus höheren Etagen wurden schon Tresore rausgetragen. Wenn die freundlichen Leute Latzhosen und Handwerkerkluft tragen, wird da auch keiner Verdacht schöpfen.

Geschrieben

Ok hört sich etwas anderes an - dennoch auch solche B Würfel genügen dem Gesetz. Das ich mir allein aus Tresor Innenplatz Platzgründen v. meinen KW so ein kleines Ding damals nicht gekauft hatte steht auf einen anderen Blatt. Andereseits kann man diese Würfel aber auch etwas besser verstecken - Kleiderschrank oder was auch immer. Das Problem ist wo ziehst Du hier die Grenze - also konkret B-Würfel mit mindest Gewicht-X zu leicht, aber mit Gewicht Y ausreichend... Ist m.M. einmal nicht einfach und nicht notwendig. Ich halte nichts von Anbohrungspflicht und Verankerungen für alles und wie schnell sich so was verselbständigen kann und zwar in eine ganz andere unangenehme Richtung, zeigt in einem anderen Thread das Bremer Bsp.

Geschrieben
Das hast Du jetzt geschrieben. Wir waren eigentlich bei den leichten B-Würfeln (die wiegen so um die 30-40 KG) und können bequem von einer kräftigen Person getragen werden. Sind auch schön handlich. Ich kenne halt solche Fälle und zum Teil waren auch WBK, Bargeld oder Schmuck in den Tresoren. Im EG ist die Gefahr sicher am höchsten, aber auch aus höheren Etagen wurden schon Tresore rausgetragen. Wenn die freundlichen Leute Latzhosen und Handwerkerkluft tragen, wird da auch keiner Verdacht schöpfen.

Das wiederum ist ein versicherungstechnisches Problem.

Denn weder die A- und B-Schränke noch die "neuen" Nuller-Schränke sind für einen Profi, der es auf die Waffen abgesehen hat, ein echtes Hindernis. Und der gemeine Gelegenheitseinbrecher schleppt sich nicht einen Wolf, der sucht offen herum liegende Wertgegenstände.

Der Gesetzgeber hat den Waffentresor auch nicht für den Diebstahlschutz gegen Profis vorgeschrieben, sondern gegen das Mitnehmen der Waffen im Vorbeigehen.

Wie viele Fälle, in denen ein B-Würfel davon getragen wurde, gab es? Ich denke, daß das an den Händen abzählbar ist.

Geschrieben
Verwahrung im Keller, Bankschließfach, Fremdverwahrung nach § 13 Abs. 10 AWaffV, beim Schützenverein... ?

Als ich soweit war, mir Gedanken über die Aufbewahrung machen zu müssen fragte ich meine Behörde nach den Möglichkeiten..

1.) Keller in einem Mehrfamilienhaus (egal was für ein Tresor, danach wurde nicht gefragt) ist nicht zulässig.

2.) Bankschließfach ist einfach nicht zweckmäßig und wie bereits geschrieben, von manchen Banken ausgeschlossen.

3.) § 13 Abs. 10 AWaffV --> (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

4.) Nicht jeder Schützenverein hat ein eigenen Stand mit entsprechender Verwahrungsmöglichkeit.

--> Bei mir führte das Thema zu mehreren Streitigkeiten mit meiner damaligen Verlobten (in ca. 2,5 Wochen Ehefrau). Thema wie folgt gelöst. Kleiner B-Würfel, mit wirklich dicken Bolzen in ner tragenden Wand verankert und gut war die Sache.

Allerdings hat nicht jeder diese Möglichkeit, den Tresor zu verankern.

LG Alex

P.S.: Wirds nicht langsam OT? :confused:

Geschrieben
...

Nicht verankerte Tresore sind im übrigen schon geklaut worden. Inzwischen ist das Bewusstsein der Waffenbesitzer stark gestiegen.

Das ist richtig, der letzte Tresor der im erweiterten Bekanntenkreis entwendet wurde, wog 800kg leer! Dieser wurde zudem noch aus einem Kellergeschoss "entsorgt"...

Zum Glück war dies ein Geschäftstresor ohne Waffen.

Gruß Jägermeister

P.S.: Eine Verankerung hilft nicht nur die Gefahr des Entwendens zu minimieren, sondern dient auch der eigenen Sicherheit. Mein Schrank neigt dazu, bei geöffneter Tür kopflastig zu werden!

Geschrieben
Du meinst sicher er senkt die Gefahr der Entwendung, oder?

Wenn der Tresor mit offener Tür umkippt, ist er nicht voll genug :P.

War durch ein geschäftliches Telefonat abgelenkt. Dann sollte man vor dem Weiterschreiben doch noch mal Kontrolle lesen... :gutidee:

P.S.: Leer ist er nicht gerade, muß demnächst noch "anbauen", wenn die zusätzlichen Krachmacher auch schonend in Schaumstoffhaltern gelagert werden sollen. 18 Stück reichen irgendwann einfach nicht mehr aus... B)

Geschrieben
Du läufts damit zumindest Gefahr den Versicherungsschutz zu verlieren und auch unter Umständen die vom Hersteller nur bei Verankerung versicherte Norm nicht zu erreichen.

Hier möchte ich doch nochmal nachhaken.

Soweit ich weiß, ist es für den Hausrat nicht vorgeschrieben überhaupt in einem Tresor zu lagern.

Und wie kann eine Verankerung eine Norm begründen?

Das kenne ich höchstens beim Einmauertresor, weil der Körper ohne umgebende Wand meist nur eine einwandige Stahlkonstruktion besitzt.

Geschrieben

Die Norm selbst nicht. Das ist richtig. Aber die Versicherung sieht das logischerweise anders. Wenn Du Deine Fort-Knox-Haustür sperrangelweit aufstehen lässt, wirst Du bei Diebstahl auch keinen Ersatz von der Hausratversicherung erhalten.

Die Problematik Einbautresor mit schwacher Rückwand wurde oben auch schon dargestellt.

Geschrieben

Bei einer eventuellen Kontrolle ist der unverankerte B-Würfel jedenfalls kein Mangel. Und nur das ist momentan wichtig.

Nun bin ich baff.

Das würde ja bedeuten, das ein nicht angeschraubter Schrank-----

kein Vergehen ist.

Und trotzdem , nachweißlich in den Medien.! !

Als Aufbewahrungsverstoß dargestellt wird.

Geschrieben

Und genau darauf will ich hinaus! Hier wird in den Medien wissentlich oder nicht, Blödsinn erzählt und schön negativ dargestellt, aber in Wirklichkeit trifft es nur in einem besonderen Fall zu. ABER nicht generell!

Geschrieben
Und genau darauf will ich hinaus! Hier wird in den Medien wissentlich oder nicht, Blödsinn erzählt und schön negativ dargestellt, aber in Wirklichkeit trifft es nur in einem besonderen Fall zu. ABER nicht generell!

Richtig, wenn ich in einem B- Schrank unter 200kg Leergewicht mehr als 5 Kurzwaffen verwahren möchte. Dann muß die (zusätzliche) Abrißsicherung oder Verankerung sozusagen die Differenz zu den 200kg sicherstellen.

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Hm - trotzdem komme ich da ins schleudern.

Dem B-Würfel aus dem 149,- Euro Fred (ein wirklich super Teil übrigens) liegt aber nun mal ein Zettel bei, dass er den angegebenen Schutzstufengrad nur erreicht, wenn er mit einem massiven Gebäudeteil verschraubt ist.

Selbiges werde ich morgen wohl tun. Denn diese Aussage von Burgwächter halte ich für reletiv eindeutig. Oder ? :unknw:

Geschrieben
...Dem B-Würfel aus dem 149,- Euro Fred (ein wirklich super Teil übrigens) liegt aber nun mal ein Zettel bei, dass er den angegebenen Schutzstufengrad nur erreicht, wenn er mit einem massiven Gebäudeteil verschraubt ist.

...

Kannst Du die Passage abtippen, fotografieren, oder sonstwie dem Forum zugänglich machen?

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