Zum Inhalt springen
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum in Kürze abgeschaltet. Bitte meldet Euch ab ×
Das System wird am Donnerstag gegen Mittag kurzzeitig wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet. Wir bitten um Euer Verständnis
IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


WERWOLF79

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb karlyman:

 

So ein "0er" auf Rollen...  :rolleyes:

Also man braucht ja keinen 0er und auch da gibst sehr leichte taugliche Behältnisse.

Wie gesagt: Alles in eigener Hand. Jeder hat die Möglichkeiten dies entsprechend der eigenen Befindlichkeiten zu regeln.

Alles andere sind aus meiner Sicht nur Ausreden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Man wird dir immer Vorsatz unterstellen, wenn du im Schlafzimmer Axt, Spaten oder Bratpfanne griffbereit hast. Täterschutz geht derzeit eindeutig vor Opferschutz.

Ich darf dem Einbrecher aber mit dem Hosenbein meines Schlafanzuges ..... die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn... reduzieren? Der dürfte ja in meinem Schlafzimmer keinerlei Verdacht erzeugen..... okay, war jetzt Satire...

vor 13 Minuten schrieb schiiter:

Also man braucht ja keinen 0er und auch da gibst sehr leichte taugliche Behältnisse.

 

Da bitte ich um ein paar Beispiele, gerne per PN, bin gerade auf der Suche. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist denn aus deinem alten, kleinen B-Schrank geworden ;)

 

Ansonsten stehen doch auch 300€ und 20 kg in keinem Unverhältnis, wenn man sehr um seine Sicherheit besorgt ist.

Das auf ein rollbares NAchtschränkchen falls man nicht tragen möchte/kann.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

So ein "0er" auf Rollen...  :rolleyes:

Oder auf Palette und zur Kontrolle eben eine Ameise organisieren (wenn der Platz reicht)

vor 3 Stunden schrieb LWB:

Gerade mal 21 Kg.

Wie süß. Wetten daß uns das auch auf die Füße fallen wird sobald der erste das dem Kontrolletti vor der Haustüre unter die Nase hält?

vor 3 Stunden schrieb schiiter:

Also man braucht ja keinen 0er...

Erzähl mal! Altbestand und gewerblich vielleicht nicht. Aber der Normalo heute? Erzähle!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb VP70Z:

 Wetten daß uns das auch auf die Füße fallen wird sobald der erste das dem Kontrolletti vor der Haustüre unter die Nase hält?

 

Glaub ich nicht. Das hat doch sogar das Gerichtsuteil so vorgegeben.

Zitat

7. Ein Waffenbesitzer muss sich entscheiden, ob ihm das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung so wichtig ist, dass er den Bediensteten der Waffenbehörde generell den Zutritt verweigern will. Wenn er sich so entscheidet und dem Schutz seiner Privatheit damit eine derartige (absolute) Priorität einräumt, dann kann und darf von ihm erwartet werden, dass er entweder auf den Besitz von Waffen verzichtet oder seine Waffen an Stellen verwahrt, an denen seine Privatsphäre nicht berührt wird. Das kann in verschiedenster Weise geschehen, z. B. indem er seine Waffen bei einem zuverlässigen Dritten verwahrt, oder aber auch, indem er seine Waffenschränke in Räumen verwahrt, die zwar formal noch zu den von Art. 13 GG geschützten Räumlichkeiten gehören, deren Zugänglichkeit er selbst aber so gestaltet, dass seine Privatsphäre nicht betroffen wird, wenn Dritte sie in Augenschein nehmen. Er selbst hat es demnach in der Hand, die Aufbewahrung seiner Waffen so zu gestalten, dass eine Inspizierung den geringstmöglichen Eingriff in seine Privatsphäre darstellt.

Was soll auch schief laufen?

Es geht nicht darum, die Räumlichkeiten zu besichtigen.

Zitat

Erzähl mal! Altbestand und gewerblich vielleicht nicht. Aber der Normalo heute? Erzähle!

Hab ich doch schon längts und du kommentiertest sogar die Ausweichlösung.

Ich erinnere noch dezent das ich Valdez konkret auf seine Frage antwortete ;)

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Gruger:

Nicht zu vergessen  die Aufbewahrung der Schlüssel.

Interessiert keine Sau, und wenn............geht den garnix an.

Es ist eine Aufbewahrungskontrolle...............der Waffen..............und keine Stasibefragung. Ich kenne jetzt echt etliche, bei denen der Kontroletti war. So eine Frage wurde noch keinem gestellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb Gruger:

Dann fragt man sich doch tatsächlich, warum gerade diese Frage hier immer wieder thematisiert wird :-)

Verfolgungswahn, deutsches besonders Erfleissen, vorauseilender Gehorsam, Erbsenzählerei, falsche Schlüsse ziehen.............ich nenne es einfach verschwendete Lebenszeit durch Dummheit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Last_Bullet:

Ich dachte, Du hast ein gutes Model als Tipp, mehr nicht.

Wozu gut? Hauptsache die Bedingungen zum geringsten Preis erfüllt und von keinem deutschen Hersteller ;)

Da findet sich sicher was im Netz.

Den vollen alten B-Schrank könnte man zur Not auch ausmisten und an gewünschter Stelle deponieren.

Eine Frage der persönlichen Priorisierungen.

 

Sorry, aber zu den kleinen hab ich keinen Tipp, da micht die nie interessiert hatten.

Ich hab ja den B-Würfel.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...
Am 28.1.2010 um 13:06 schrieb Mausebaer:

Die Diskussion hatten wie hier schon mehr fach => SuFu!

Die Meinung geht von "sie dürfen alles." bis "sie dürfen nur das, was im Gesetz steht" (mein Standpunkt). Im Gesetz steht im §36er

 

Am 28.1.2010 um 13:06 schrieb Mausebaer:

Wer es ganz hardcore will, könnte vielleicht verlangen, dass die Behördenvertreter sorgar zu "Fensternl" hätte, weil sie keinen Anspruch hätten, die Räume auf dem Weg dahin zu betreten. Was aber selbst ich übertrieben finde. ;)

Von Öffnen der Waffenschränke und Vergleichen der Nummern steht nichts im Gesetz - nicht einmal die Nummern der Waffen, die Du zur Eigensicherung gerade geladen bei Dir trägst. B)

Aber selbstverständlich dürfen die Behördenvertreter auch bei Dir vor Ort gem. § 39 WaffG Auskünfte verlangen. Zur Vorlage von Waffen gem. Abs. 3 bedarf es aber eines "begründeten Anlass" und Dir ist dazu eine "angemessene, von ihr (der Behörde) zu bestimmende Frist" einzuräumen. Ob da "wenn wir schon mal hier sind" und "jetzt sofort" den Anforderungen des § 39 Abs. 3 WaffG genügt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. :bud:

Dein

Mausebaer

 

Ja, Leichenfledderer - ik weiss....

 

 

@Mausebaer Hast du es so durchgezogen? 😉

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gab eine schriftliche Anfrage mit der als Bitte formulierten Aufforderung, zu einer Terminvereinbarung, in der auch gleich mitgeteilt wurde, was man denn alles machen möchte. Da war dann u.a. auch gleich die in Augenscheinnahme des Pulverlagers mit dabei. Außer Bad und Küche gibt es nicht gerade viele Räume in einer 1-Zimmer-Wohnung mit 4 Waffen-, 4 Mun.- und 1 Pulverschrank, die formell betretungsfrei sind. Ob die im Nachhinein nicht auch lieber eine Leiter genommen hätten, um zu prüfen, ob auf der Innenseite der Tür des Pulverschränkchen der aktuelle Warnaufkleber angebracht ist, statt ca. 4 m über den derzeit vereisten Balkon zu schliddern, hatte ich nicht gefragt. :rolleyes: 

 

Ich hätte vielleicht noch zwei berechtigte Freunde als Zeugen dazu holen sollen. Dann hätte es neben Waffenschrank-Tetris auch noch ein Personen-Schiebepuzzle gegen. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Mausebaer:

zwei berechtigte Freunde als Zeugen

Wozu müssen die "Berechtigte" sein? Schlaue Köpfchen genügt. Adipositas schadet nicht. Am Abend vorher mit denen Knoblauchorgie und Bier (wegen der Bierfrieder) falls Du noch Schulden bei Stadtobersekretär Kontrolletti offen hättest, aber nur dann. :drinks: Zwiebelkuchen oder Handkäs geht auch am Abend vorher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb Josef Maier:

Wozu müssen die "Berechtigte" sein? ...

Damit die keinen Dumfug quatschen und man die auch mal kurz einfach mit unverschlossenen Waffen oder Mun. hätte alleine lassen können, falls die Kontrolleure sich z.B. unfreiwillig auf dem Balkon lang gemacht hätten und Hilfe benötigten. :azzangel:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb Mausebaer:

man die auch mal kurz einfach mit unverschlossenen Waffen oder Mun. hätte alleine lassen können, falls die Kontrolleure sich z.B. unfreiwillig auf dem Balkon lang gemacht hätten

Nein, tut mir leid, ich muss erst die Waffen und die Munition ordnungsgemäß verschließen. Ja, ich sehr auch dass das ein Stück Knochen raus schaut. Aber die anwesenden Zeugen dürfen die Waffen und Munition nicht erwerben, und Sie wollen mich dich jetzt nicht etwa dazu anstiften die Waffen einem Unberechtigten zu überlassen?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.