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IGNORED

Bedürfnis


Mopsi

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Geschrieben

Hallo, wer kennt sich mit dieser Problematik aus:

Herr X wechselt den Verein, die Mitgliedschaft im Dachverband Schützenbund bleibt unverändert bestehen.

Er besitzt zum Zeitpunkt des Vereinswechsels eine gelbe u. grüne WBK mit eingetragenen Waffen, ist also kein Neuling.

Da Herr X vom ersten Tag an im neuen Verein Wettkämpfe mit der Pistole schießt wird ihm vom Sportleiter dieses Vereins das Bedürfnis für eine 3. KW angeboten.

Nach 8 Monaten Mitgliedschaft in diesem Verein stellt Herr X den Bedürfnisantrag.

Der 1. Schützenmeister des Vereins lehnt ab mit der Begründung, lt. Gesetz dürfen Bedürfnisanträge erst nach einem Jahr Mitgliedschaft bearbeitet werden, seine Böswilligkeit sei es nicht.

Nun ist mir aus eigener Erfahrung bekannnt daß Neulinge ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Dachverband sein müssen, nur bestand ja diese Mitgliedschaft bei Herrn X schon mehrere Jahre.

Gibt es wirklich eine gesetzliche Grundlage für die Bedürfnisverweigerung oder tut sich der 1. Schützenmeister nur wichtig bzw. hat keine Ahnung?

Gruß Mopsi

Geschrieben

der 1. Schützenmeister des Vereins (ist damit der 1. Vorsitzende des Vereins gemeint) kann den Bedürfnisantrag nicht ablehnen. Das kann nur der Verband.

Harlekin

Geschrieben

Der 1. Schützenmeister des Vereins ist ein Voll%&§$!!!

Er bestätigt NUR Vorhandensein von Vereinsmitgliedschaft, Schießmöglichkeit (~stand) für die beantragte Waffe und ggf. die entspr. Schießaktivitäten (regelm. Trainings); bei letzterem bin ich mir aber nicht 100%ig sicher. Habe mich schon länger nicht mehr 'mit befaßt.

Die in der Vergangenheit liegenden Schießaktivitäten/Trainings muß ggf. der alte Verein bestätigen; zumindest so wird's oft gehandhabt.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Hallo,

so wie ich das mehreren Threads entnehmen kann, sind hier einige Teilnehmer der Meinung,

einer könne in einen Verein eintreten, dann in sechs Wochen 18 Trainingseinheiten runterballern,

sich dann 10 Monate überhaupt nicht mehr sehen lassen, wobei ihm alle anderen Aktivitäten, vom Arbeitseinsatz

über die Vereinsmeisterschaft bis zur Weihnachtsfeier sowiese 3,57 m am Allerwertesten vorbeigehen, und nach 10 Monaten müsse dann der 1. Vorsitzende z w i n g e n d den Bedürfnisantrag unterschreiben.

Gut das ist ein extremes Beispiel.

Umgekehrt kenne ich das durchaus, dass neue Mitglieder nur 18 x geschossen haben und auch

insgesamt höchstens 18 Stunden auf der Anlage des Clubs verbracht haben.

Wenn ich Vorstand wäre, ich würde solche Anträge nicht unterschreiben.

Unvernünftig ist ein solches Verhalten eines Anfängers auf jeden Fall.

Ich habe in den 12 Monaten versucht, so oft als möglich mit den verschiedensten Waffen zu schießen,

um mir über meine Kaufentscheidung wenigstens halbwegs im Klaren zu sein.

HugoS

Geschrieben
Umgekehrt kenne ich das durchaus, dass neue Mitglieder nur 18 x geschossen haben und auch

insgesamt höchstens 18 Stunden auf der Anlage des Clubs verbracht haben.

Wenn ich Vorstand wäre, ich würde solche Anträge nicht unterschreiben.

Man mag es kaum glauben, aber es gibt durchaus Vereine bei denen man sich ausschließlich zum Schießen auf der Anlage einfindet.

Insofern sind da 18 Termine eben auch vielleicht nur 18 mal eine Dreiviertelstunde.

Und wie sieht das in Vereinen aus, die überhaupt keine eigene Anlage haben ?

Müssen da die hoffnungsvollen Bedürfnisanwärter erst mal 20 Stunden Arbeitsdienst und mindestens drei Geburtstagsfeiern in einem Nachbarverein ihrer Wahl nachweisen, damit sie sich in deinen Augen als "richtige Schützen" qualifizieren und du ihnen dann gnädigerweise eine Trainings / Mitgliedsbestätigung unterschreibst ?

Geschrieben

Hi Mopsi,

Meiner Meinung nach sollte Herr X eine Bedürfnisbescheinigung beim BSSB beantragen können, wenn er in dem neuen Verein mindestens 12 mal trainiert hat. Wenn der verein nichts dazu beitragen will, halte ich ihn für den falschen Verein.

Hier die Gründe:

Da Du aus Bayern kommst, findest Du alles Wissenswerte zu diesem Thema hier:

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...amp;cat_cour=33

Es lohnt sich, die Richtlinien zu lesen und alles was man nicht versteht mit der Geschäftsstelle des BSSB zu klären.

Im Zweifelsfall gilt immer das, was beim BSSB steht und nicht das, was ich sage.

Zusammengefasst gilt also im BSSB wenigstens Folgendes:

0. Nur der BSSB befürwortet Waffen. Sonst niemand. (Sofern vorhanden, sind es immer die Landesverände, die diese Bescheinigungen austellen).

1. Mitgliedschaft im Verband seit mindestens 12 Monaten.

2. Mitgliedschaft in einem Verein des BSSB, seit wann auch immer.

3. In den letzten 12 Monaten entweder wenigstens 1 Trainingseinheit pro Monat, oder in den letzten 12 Monaten wenigstens 18 Trainingseinheiten (wenn nicht einmal pro Monat geschossen wurde).

4. Mindestens 12 Trainingseinheiten im neuen Verein.

5. Wettkampfteilnahme, wenn über das Grundkontingent hinaus, Waffen befürwortet werden sollen.

6. Der Verein hat die Aufgabe, die Teilnahme am Training und die Verfügbarkeit einer passenden Schießanlage zu bestätigen.

Ich sehe es nicht als Freundlichkeit des Sportleiters etwas anzubieten, sondern als seine Pflicht wahrheitsgemäß zu bestätigen, wann Herr X am sportlichen Schiessen teilgenommen hat.

- Herr X ist also über 12 Monate Verbandsmitglied und hat wenigstens 12 mal in dem neuen Verein trainiert.

- Diese Trainingsteilnahme muß der neue Verein bestätigen.

- Die Wettkampfteinahmen kann Herr X über das Formblatt durch den Verein bestätigen lassen (Wettkämpfe sind ebenfalls Trainingseinheiten) oder anderweitig selber nachweisen.

- Zusätzlich bestätigt der Verein die Verfügbarkeit eines passenden Schießstandes.

Mehr hat der Verein nicht zu tun!

Herr X füllt dann den Rest der Formulare aus und schickt sie zusammen mit allen weiteren Unterlagen an den BSSB.

Nur der BSSB prüft den Antrag und bestätigt das waffenrechtliche Bedürfnis.

Meine Erfahrungen mit diesem Vorgehen sind nur gut. Wenn man alles richtig macht und das waffenrechtliche Bedürfnis tatsächlich besteht, gibt es keine Probleme.

Geschrieben
Wenn ich Vorstand wäre, ich würde solche Anträge nicht unterschreiben.

Schön das du offenbar kein Vorstand bist. Schade das es immer noch Leute gibt, die glauben der Vereinsvorstand stelle Bedürfnisbescheinigungen aus.

Wir haben keinen eigenen Stand. Die meisten bei uns haben keinen 9 - 5 Job. Wenn eines unserer Mitglieder im Wechselschichtdienst arbeitet, oder eines beruflich viel Reisen muss, warum soll der dann nicht 18 Termine auf die Schnelle in ein paar Monaten abreissen. Der Verband prüft die Unterlagen und wenn was nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht gibt`s keine Bedürfnisbescheinigung - wenns passt gibt`s halt eine. Ohne Vereinskungelei, persönliche Präferenzen oder Abneigungen und vor allem, ohne wichtigtuerische Vereinsfürsten die für andere entscheiden was gut ist oder ob`s überhaupt was gibt.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Wenn ich Vorstand wäre, ich würde solche Anträge nicht unterschreiben.

Hat da der Schütze nicht ein Anrecht darauf? Theoretisches Beispiel: Schütze erfüllt alle Vorraussetzungen. Der 1. Vorsitzende weigert sich aber, da er den Schützen persönlich nicht mag, die Bescheinigung über regel. Trainings, etc. zu unterzeichnen. Schütze möchte aber nicht den Verein wechseln, da er sich wohl fühlt. Kann der Schütze klagen?

Geschrieben

Klagen nicht unbedingt. Er könnte aber zum 2. Vorstand gehen und wenn sich der auch weigert ein freundlicher Brief an den Verband mit Aufnahmebestätigung als Mitglied + 12 Monate Schießbuch.

Ich denke mal, dass es dann ziemlich schnell ein Telefonat geben wird... :rolleyes:

Geschrieben

@Tauschi

weißt Du, zu diesem Thema wird es immer zwei Meinungen geben. Du bist offensichtlich 2. Vorstand in einer Schießsportvereinigung ohne eigenen Stand. Ich bin einfaches Mitglied in einem Schützenverein, welcher selbst eine recht große Anlage besitzt. Dadurch erklären sich unsere unterschiedlichen Ansichten. Wir haben keine Heinzelmännchen und auch keinen Hausmeister, so dass in Eigenleistung umfangreiche Pflege- und Wartungsarbeiten geleistet werden müssen. Leider gibt es in unserer Gegend keinen Schützenverein ohne eigenen Stand. Ich könnte mich sofort dafür begeistern. Da zahle ich dann ein paar Euro mehr, aber von der Aufsicht bis zum Zusammenkehren der Hülsen, all diese Dinge könnte ich mir sparen. Wenn es sich dann (wie bis uns) auch noch um einen Traditionsverein handelt, dann werden dadurch zusätzliche Aktivitäten nötig, die in der heutigen Zeit immer weniger Mitglieder wirklich wollen.

Viele Grüße und ein frohes Weihnachtsfest wünscht

HugoS

Geschrieben

Traditionsverein hin oder her, Hausmeister oder nicht, Ihr seid einem Verband angeschlossen und in dem gibt es Regeln. Die gelten für alle und auch für Euch gibt es da keine Ausnahme, ob Euch das Gesicht eines Vereinsneumitgliedes, jedoch Verbandsaltmitgliedes gefällt oder nicht. Wenn Euch diese Regeln nicht gefallen hilft nur austreten aus dem Verband und sich einen neuen suchen. Solltet Ihr keinen finden der nach Euren Regeln spielt, ist wohl der einzige Ausweg die Satzungs- und Namensänderung in Dackel-, Karnickel- Tauben- oder was weiß ich noch alles Zuchtverein mit der Konsequenz das Ihr alle Eure Waffen einstampfen laßt oder Ihr beißt in den sauren Apfel und unterschreibt einen Antrag nachdem der Neue in einem Monat die vom Verband geforderten 12 Trainingseinheiten nachweisen kann.

Meinungen mag es da wohl immer viele geben, aber es gibt eine Regel an die der Verein sich zu halten hat.

Geschrieben
Klagen nicht unbedingt. Er könnte aber zum 2. Vorstand gehen und wenn sich der auch weigert ein freundlicher Brief an den Verband mit Aufnahmebestätigung als Mitglied + 12 Monate Schießbuch.

Ich denke mal, dass es dann ziemlich schnell ein Telefonat geben wird... :rolleyes:

mit gesundem Menschenverstand sollte man eigentlich meinen, es sei so. Leider kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht immer so gehandhabt wird. Aussage des zuständigen Verbandssportleiters: "Ohne Unterschrift des 1. Vorsitzenden unter den Antrag kann ich da nichts machen". Gibt dazu einen Thread von mir, die Sache ist noch in Klärung (seit über 6 Monaten).

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