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IGNORED

Ablehnung Voreintrag


hselapidae

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe heute Post von meiner Behörde bekommen.

Ich bat um einen Voreintrag einer 2. KW für die Disziplin 1301 BDS.

Der Voreintrag wurde verweigert, da mir zumutbar wäre, mit einer bereits vorhandenen KW zu schießen.

Ich habe über mein Jägerkontingent 2 KW's und eine weitere (Revolver) als Sportschütze eingetragen.

Jetzt wollte ich als Sportschütze eine 1911er haben. Verwiesen wird auf eine Glock 19, die ich nutzen soll.

Hier werden einfach Waffen zur Jagdausübung und Waffen zur Sportausübung vermischt.

Aus meiner Sicht hat die Behörde auch nicht das Bedürfnis zu prüfen, wenn mein Verband dieses erkannt und bestätigt hat. Ich habe nat. das Bedürfnis, die WBK und mein fleißig geführtes Schießbuch mit geschickt.

Gibt es evtl. schon Urteile, Gesetzestexte etc. zu dem Thema Jäger/Sportschütze und KW?

Bevor einer fragt: Natürlich reden wir hier von Berlin

Geschrieben

Hmm, aber Du darfst Deine Jagdwaffe doch nur zum Bedürfniss umfassten Zweck einsetzten. Eine Jagdwaffe dann sportlich für die 1301 zu nutzen ist doch vom Bedürfniss gar nicht abgedeckt? Oder irre ich mich jetzt?

Geschrieben

war bei mir ähnlich in meiner behörde (nierdesachsen).

eingetragen hatte ich eine 9mm sig sauer für ipsc.

dann wollte ich zwei KW über mein jägerkontingent und es wurde zunächst mündlich abgelehnt mit der info ich soll meine 9mm pistole nutzen.

erst als ich erwiderte die wiegt mit munition über 2 kilo, ist klobig, hat einen extrem sportlichen abzug mit dem ich nicht im wald rumfummeln möchte und eine spezielle visierung, wurde eingelenkt und beide KW bewilligt.

Geschrieben
Hmm, aber Du darfst Deine Jagdwaffe doch nur zum Bedürfniss umfassten Zweck einsetzten. Eine Jagdwaffe dann sportlich für die 1301 zu nutzen ist doch vom Bedürfniss gar nicht abgedeckt? Oder irre ich mich jetzt?

Ich habe mir die KW auf Jagdschein zum Zwecke der Jagdausübung gekauft. Die Sportwaffen eben zu einem anderen Zweck. Das Bedürfnis ist mir ja eben auch für das Kal. 45 ACP bestätigt worden und nicht für eine 9mm.

Daher sehe ich das eben auch wie du. Ich muß mich bloß schriftlich äußern und wollte vorsorglich Argumente sammeln.

Geschrieben
Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen :00000733:

.

in der Suchfunktion gibt es hier den genau umgekehrten Fall. Da wollte einer eine Waffe für Jagd und Sport nutzen. behörde sagt geht nicht. Er sollte sich noch ne Zweite kaufen...

Geschrieben
in der Suchfunktion gibt es hier den genau umgekehrten Fall. Da wollte einer eine Waffe für Jagd und Sport nutzen. behörde sagt geht nicht. Er sollte sich noch ne Zweite kaufen...

auch cool...

Das seh ich auch wieder anders. Das jagdliche Training ist ja irgendwie auch im Gesetz fixiert. Wenn er an jagdlichen Wettkämpfen teilnehmen will müßte es eigentlich dürfen. Bei Wettkämpfen nach der Sportordnung????Keine Ahnung

Geschrieben

Da möchte ich mich doch gleich mal ´ranhängen mit einer Frage die ich hier irgendwann schon mal gestellt habe die aber nicht beantwortet wurde:

Vor Erlangung des JS habe ich von Vadder u.a. einen 357er Revolver (Ruger Speed Six 4") geerbt.

Beim Lösen meines 1. JJS habe ich mir für diesen den Mun-Erwerb eintragen lassen, was der SB erst irgendwie nicht wollte, dann aber doch gemacht hat ("ausnahmsweise").

Später habe ich mir auf JS noch eine .45er USP gekauft.

Nun die Frage:

Habe ich jetzt auf mein "Jägerkontingent" noch eine KW offen oder darf die Behörde mir den geerbten Revolver darauf "anrechnen" ?

Könnte mir der Mun-Erwerb für den geerbten Revolver zum Verhängnis werden wenn ich noch einen KW-Voreintrag beantragen würde?

Geschrieben
... darf die Behörde mir den geerbten Revolver darauf "anrechnen" ?

Das kommt auf Deine Behörde an. Die einen tun's, die anderen nicht, da diese Thema (wie so viele) nicht konsistent geregelt ist.

Könnte mir der Mun-Erwerb für den geerbten Revolver zum Verhängnis werden wenn ich noch einen KW-Voreintrag beantragen würde?

Nein, warum sollte er?

Nicht der MunErwerb kann Dir "zum Verhängnis" werden, sondern die Waffe selber.

Gruß

Michael

Geschrieben
Nein, warum sollte er?

Nicht der MunErwerb kann Dir "zum Verhängnis" werden, sondern die Waffe selber.

Gruß

Michael

Naja, hätte ich mir den damals nicht eintragen lassen wäre die Argumentation vielleicht einfacher gewesen, von wegen Erbstück, möchte ich nicht benutzen und auf dem Stand qälen/durch Feld und Flur schleifen sondern nur als Andenken aufbewahren...

Geschrieben
Mir wurde ein Perkussionsrevolver (ohne Schwarzpulverschein) aus Altbesitz (vor 1976) auf das Jägerkontingent angerechnet.

Bei diesem WaffG ist alles möglich!

Michael

Aber hoffentlich mit Munitionserwerb für hülsenlose Munition, oder etwa nicht?

So hat man nämlich den Munerwerb für einen sportlichen Perk.-Revolver aussfüllen

wollen, als es die nur auf grüner WBK gab.

Geschrieben
Bei diesem WaffG ist alles möglich!

und vor allem bei der teilweise doch sehr kreativen Auslegung desselben.......

Geschrieben

Also der korrekte Sachverhalt ist folgender :(zumindest hat es mein SB mir so erklärt)

Einzelne Kontingente dürfen nicht gegenseitig angerechnet werden!

Was jemand geerbt hat zählt nicht zum Kontingent eines Jäger, genauso wenig wie zum Kontingent eines Sportschützen, unabhängig ob in der Erbmasse Waffen sind die zur Jagd oder zum Sportschiessen geeignet sind.

Ebenso zählen die Waffen nicht zum Kontingent eines Jägers die er in seiner Eigenschaft als Sportschütze erworben hat, unabhängig davon ob diese Waffen zur Jagd geeignet sind.

Waffen die Jemand als Jäger gekauft hat, zählen genauso wenig zum Kontingent der selben Person in ihrer Eigenschaft als eines Sportschütze.

Trotzdem darf mit den Erbwaffen, genauso wie mit den Jagdwaffen sportlich geschossen werden, ebenso wie Erbwaffen und Sportwaffen auch zur Jagd verwendet werden dürfen.

---

Tom

Geschrieben
Also der korrekte Sachverhalt ist folgender :(zumindest hat es mein SB mir so erklärt)

Einzelne Kontingente dürfen nicht gegenseitig angerechnet werden!

Was jemand geerbt hat zählt nicht zum Kontingent eines Jäger, genauso wenig wie zum Kontingent eines Sportschützen, unabhängig ob in der Erbmasse Waffen sind die zur Jagd oder zum Sportschiessen geeignet sind.

---

Tom

Hallo Tom

Das bewertet Dein Sachbearbeiter aber falsch. Auch das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat in einem gleich gelagerten Fall anders entschieden.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Tom

Das bewertet Dein Sachbearbeiter aber falsch. Auch das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat in einem gleich gelagerten Fall anders entschieden.

MfG

Pirol 2

Ham wir da mal ein Aktenzeichen?

Gruß

Geschrieben
Ham wir da mal ein Aktenzeichen?

Gruß

Hallo orange,

um diese Zeit möchte ich meinen Vereinskameraden nicht mehr stören - insoweit bitte ich um Verständnis.

Ich werde es morgen versuchen, wenn ich von der Jagd zurückgekommen bin (gegen Mittag).

Ich habe das Urteil selbst gelesen. Besonders befremdlich empfand ich, dass man vorsorglich kein Rechtsmittel zugelassen hat.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo sniper,

wo steht das???

MfG

Pirol 2

Dasa braucht nicht zu stehen.

Ich Sportschütze leihe mir Jäger meine Sportwaffe zur Jagd aus. Da ich ich bin, brauche ich nichtmal einen Leihschein. Ich kann mich nämlich direkt befragen ob ich mir was geliehen habe. Auch die Polizei bei einer Kontrolle könnte mich Verleiher dazu direkt befragen.

Aber auch das wurde hier schon tausenfach diskutiert.

Hoffe nur die holen einen nicht gleich in die psyschiatrie ab, wegen multipler Persönlichkeit oder so.

Meine Name ist Legion, denn wir sind viele. Oder so ähnlich.

Geschrieben
Dasa braucht nicht zu stehen.

Ich Sportschütze leihe mir Jäger meine Sportwaffe zur Jagd aus. Da ich ich bin, brauche ich nichtmal einen Leihschein. Ich kann mich nämlich direkt befragen ob ich mir was geliehen habe. Auch die Polizei bei einer Kontrolle könnte mich Verleiher dazu direkt befragen.

Aber auch das wurde hier schon tausenfach diskutiert.

Hoffe nur die holen einen nicht gleich in die psyschiatrie ab, wegen multipler Persönlichkeit oder so.

Meine Name ist Legion, denn wir sind viele. Oder so ähnlich.

Ich vermute, dass Du meine Frage nicht verstanden hast.

Pirol 2

Geschrieben

Hallo Pirol2,

Ich erwarte doch keine sofortige Beantwortung. Man hat ja nicht immer alles zur Hand. Ich hab nur Interesse daran, um mich da mal einzulesen.

Vielleicht kann man ja auch einen anonymisierten Scan einstellen.

Gruß

o73

Hallo orange,

um diese Zeit möchte ich meinen Vereinskameraden nicht mehr stören - insoweit bitte ich um Verständnis.

Ich werde es morgen versuchen, wenn ich von der Jagd zurückgekommen bin (gegen Mittag).

Ich habe das Urteil selbst gelesen. Besonders befremdlich empfand ich, dass man vorsorglich kein Rechtsmittel zugelassen hat.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Tom

Das bewertet Dein Sachbearbeiter aber falsch. Auch das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat in einem gleich gelagerten Fall anders entschieden.

MfG

Pirol 2

Für mich ist wichtig, wie das mein SB handhabt und nicht wie das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden hat.

Ausserdem haben andere Gerichte auch schon genau anders heraum entschieden. Zu finden hier irgendwo im im Forum, IIRC.

---

Tom

Geschrieben
Ich bat um einen Voreintrag einer 2. KW für die Disziplin 1301 BDS.

Man bittet nicht um einen Voreintrag, man beantragt ihn.

Der Voreintrag wurde verweigert, da mir zumutbar wäre, mit einer bereits vorhandenen KW zu schießen.

...

Aus meiner Sicht hat die Behörde auch nicht das Bedürfnis zu prüfen, wenn mein Verband dieses erkannt und bestätigt hat. Ich habe nat. das Bedürfnis, die WBK und mein fleißig geführtes Schießbuch mit geschickt.

Wenn dir der Verband auch die 8. Kurzwaffe befürwortet, hat der Sachbearbeiter dir den Voreintrag zu machen, wenn deine Zuverlässigkeit und Eignung gegeben sind.

Das Bedürfnis hat er nicht zu prüfen!

Bevor einer fragt: Natürlich reden wir hier von Berlin

Arme Berliner!

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