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IGNORED

Polizist wehrt sich mit Waffeneinsatz


gunfox

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- Unkündbar, gilt a) nicht absolut, b ) zu meiner Zeit wurde man erst frühestens mit 27 Beamter auf Lebenszeit. Wieso das jetzt anders geregelt wurde, und wie das im Detail aussieht weiß ich nicht.

- Als Beamter muss man sich privat versichern und zahlt die Beiträge zu 100% selbst! Zudem bekommt man alle Rechnungen von Ärzten, Apotheken etc., begleicht diese und rennt seinem Geld hinterher. Das wird dann anteilig von der Krankenkasse und der Beihilfestelle erstattet.

Noch mal zum mitmeisseln: Erstatten wird nie der Krankenkassenbeitrag, sondern nur die tatsächlichen Behandlungskosten etc., die man zuvor aus eigener Tasche verauslagt hat.

Ist übrigens nicht ungewöhnlich, das man bei höheren Rechnungen seinen Dispokredit in Anspruch nehmen muss, die Zinsen kannst du dann gleich abschreiben.

- Sämtliche zahnärztlichen Leistungen sind nur bis zum 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung Zahnärzte erstattungsfähig. Setzt ein Zahnarzt einen höheren Satz an (ist nicht gerade selten), dann wird genau Null erstattet.

- Ich zahle auch die Praxisgebühr, nur nicht beim Arzt. Das wird von der Beihilfestelle einbehalten. Ich bekomme auch nie 100% meiner Rechnungen erstattet, "Kostendämpfungspauschale" nennt sich das. Genaueres müsste ich mal heraussuchen.

Soviel zu deinen Ammenmärchen.

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...Als Beamter muss man sich privat versichern und zahlt die Beiträge zu 100% selbst! ... Ammenmärchen...

Ich denke, Du weißt schon, daß Du hier nur über den Status in Berlin schreibst? BGS, BW und BY fallen mir aus dem Stand mal ein -> deutlich großzügiger. Plus gesparte Alo, gesparte Rentenversicherung, Zusatzversorgung auf gleiches Nettorentenniveau im Alter bzw. DU/BU, günstigere Einkommensteuer in der Erwerbsphase, netto nicht brutto bitte vergleichen!... mir kommen die Tränen :heuldoch: . Grün ist ausgegangen. Aber jammern auf hohem Niveau ist ja nicht verboten.

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...

- Als Beamter muss man sich privat versichern und zahlt die Beiträge zu 100% selbst! ...

Ab welcher Sold-Stufe ?

Im mittleren/gehobenen Dienst aber sicher nicht... und ich kenne da schon einige (hier bei der LaPo im Freistaat) die zahlen 0,0 KK, auch 0,0 Praxis, dazu 0,0 Alo und 0,0 Rente...

Dazu weitere Vergünstigungen bei Versicherungen, Rezept- und Zahnarzt Zuzahlungen...usw...

Kollege sagte mir 100% Heilfürsorge... der hat auch noch nie was bar beim Doc/Dentist gelöhnt...

Ich reich dir also gleich nen Taschentuch...

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Deine Rotzfahnen kannste behalten. Ich kenne es nur so wie ich es geschildert habe. Habe mich aber auch wieder mal schlau gemacht. Von der bundesweit einheitlichen Linie ist man 2006 abgegangen. Seit dem macht jedes Bundesland was es will. Bin halt schon länger nicht mehr im Geschäft.

Klasse das es bei euch so läuft wie du sagst, klingt für mich nach Schlaraffenland. Aber so ist mir die hiesige Neid-Debatte zumindest verständlich.

PS.: Ich habe als Wachtmeister (A4) angefangen und bin als Polizeihauptmeister (A9S) ausgeschieden.

PPS.: Sollten wir nicht ein spezielles Unterforum aufmachen?

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Ich denke, Du weißt schon, daß Du hier nur über den Status in Berlin schreibst? BGS, BW und BY fallen mir aus dem Stand mal ein -> deutlich großzügiger. Plus gesparte Alo, gesparte Rentenversicherung, Zusatzversorgung auf gleiches Nettorentenniveau im Alter bzw. DU/BU, günstigere Einkommensteuer in der Erwerbsphase, netto nicht brutto bitte vergleichen!... mir kommen die Tränen :heuldoch: . Grün ist ausgegangen. Aber jammern auf hohem Niveau ist ja nicht verboten.

na, wenn das denn so ist, dann ist wohl die Verallgemeinerung "Beamter" falsch oder?

In HH jedenfalls bezahlen wir auch kräftig mit bei der sognannten "Freien" Heilfürsorge!

"Günstigere" Einkommenssteuer? Was ist das denn? Die Pension wird zum vollen Steuersatz versteuert - im Gegensatz zur Rente. Und in der "Erwerbsphase" gibt es keine Sondersteuern für Beamte (höschstens, wenn sie zu unseren Ungunsten sind)

Und was ist mit den ganzen Vergünstigeungen, die große Firmen ihren Mitarbeitern angedeihen lassen? Z. B. Daimler Benz mit ihren Jahreswagen, den 14 tägigegen Sonderurlauben auf Firmenkosten? Lufthansa mit ihren Freiflügen (wurde übrigens bei der Bundesbahn mit Hinweis auf Beamtenstatus abgeschafft). Was ist mit den ganzen Betriebsrenten, die teilweise höher ist als die gesetzliche Rente? Was ist mit den ganzen Lohnsteigerungen, die in den letzten 25 Jahren bei Angestellten und Arbeitern immmer deutlich höher ausgefallen sind als bei den Beamten?

Mir kommen die Tränen über soviel Unwissenheit und Vorurteile

Harlekin

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...

Mir kommen die Tränen über soviel Unwissenheit und Vorurteile

Harlekin

Leute,

die Kirschen in Nachbars Garten sind immer süßer.

Beamter/Soldat und Mitarbeiter als formell gleichberechtigter Vertragspartner sind zwei grundsätzlich verschiedene Konzepte mit entsprechend unterschiedlichen Vor- und Nachteilen aller Beteiligten. Grundsätzlich steht jedem frei, welchen Weg er einschlagen will, wenn er sich für eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigter entschieden hat.

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Richtig so. Aber es nervt manchmal einfach, wenn Leute mit Null oder sehr wenig eigener Erfahrung immer wissen, was der Schwager eines Freundes dem Bruder erzählt hat.

Bin auch Beamter gewesen, von den sagenhaften COB-Regelungen habe ich in 40 Jahren nichts gesehen. Der Fuchs hat den Punkt da auch für andere Länder gut getroffen.

Wer so schimpft soll doch selbst Beamter werden. Dann wird er (Zitat) "das sehr enge, aber warme Beamtenjäckchen" kennen lernen und sich daran erfreuen.

Wenn er dann noch gesagt bekommt dass "das Gehalt Motivation genug sein muss" und das von dem für ihn zuständigen Minister, dann weiß er, dass er in seiner Jugend bei der Berufswahl alles richtig gemacht hat.

Neiddebatten sind hier so überflüssig wie ein Kropf. Jeder Job hat seine Vor- und Nachteile. Jeder sollte mit dem zufrieden sein, was er hat. Ich hatte wenig Gehalt, aber eine Menge Spaß´an der Arbeit. Das kann nicht jeder von sich behaupten und es wiegt tatsächlich einiges auf.

Ob ich`s nochmal so machen würde - das weiß nur meine Frau

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- Als Beamter muss man sich privat versichern und zahlt die Beiträge zu 100% selbst!

50 oder 30 %

- Sämtliche zahnärztlichen Leistungen sind nur bis zum 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung Zahnärzte erstattungsfähig. Setzt ein Zahnarzt einen höheren Satz an (ist nicht gerade selten), dann wird genau Null erstattet.

Schlechter Tarif, bei mir 2,3 -fach, Beihilfe u. Debeka je 50 %.

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Uwe, wir haben doch den selben Dienstherren, also erkläre mir mal (gerne per PN) wie und seit wann man 50 oder 70% der Krankenkassenbeiträge von dem bekommt.

Und zur Wahlfreiheit privat/gesetzlich versichert. Das gibt es wohl erst seit 2006? Vorher musste man sich privat versichern - einmal privat = immer privat. Welche Art von Krankenkasse trifft also für die überwältigende Mehrheit zu?

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BGS, BW und BY fallen mir aus dem Stand mal ein -> deutlich großzügiger.

Bw? Na hier darfst du aber mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Zum Thema großzügiger fällt mir dann gleich garnichts mehr ein.

Gruß

edit: Stand BW für Baden-Würtemberg oder Bundeswehr?

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Hallo Henning K,

grundsätzlich ist auf Wunsch jede Anzeige aufzunehmen.

Bei sogen. "Privatklagedelikten" soll der Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verwiesen werden;

besteht er aber auf Anzeigenaufnahme, muss diesem Wunsch entsprochen werden.

Der Anzeigentext wird dann mit einem entsprechenden Vermerk versehen und an die Staatsanwaltschaft geleitet.

Falsch.

Auf den Privatklageweg darf nur die Staatsanwaltschaft mittels Einstellungsverfügung im Sinne §§374, 380 StPO VERweisen. Die Polizei darf nur HINweisen.

Strafanzeigen (Straftaten mit Freiheits- oder Geldstrafe) sind IMMER ausnahmslos aufzunehmen. (§163 StPO) (Legalitätsprinzip)

Sollten Straftaten trotz Kenntnis vorsätzlich nicht aufgenommen werden ist das eine Strafvereitelung im Amt. Allein die Strafen und/oder das folgende Disziplinarverfahren führen in BY in der Regel zur Entlassung.

Auch bei ausdrücklichem Nichtwunsch a la "ich will keine Scherereien" ist eine Strafanzeige aufzunehmen. Auch mit Zwangsmitteln z.B. zur ID-Feststellung.

Wenn der Bürger was anzeigen will, was es nicht gibt (z.B. fühlt sich durch "ich hau dir aufs Maul" bedroht), ist eine Bedrohung aufzunehmen, trotzdem eine Bedrohung eine Verbrechensandrohung voraussetzt.

Wie man sieht: kein Pappenstiel....

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Die Pension wird zum vollen Steuersatz versteuert - im Gegensatz zur Rente. Ist bei den Pensionären nicht irgendwo ein 13. Monatsgehalt mit drin - "normale" Rentner könnenj davon nur träumen

Was ist mit den ganzen Betriebsrenten, die teilweise höher ist als die gesetzliche Rente? Aber nicht bei den Angestellten des ÖD - also auch hier mehr Differenzierung

Mir kommen die Tränen über soviel Unwissenheit und Vorurteile Keiner weiß, wie schwer die Last ist - wenn er sie nicht selbst trägt

Harlekin

Jeder denkt an sich -- -- -- selbst zuletzt

Was bringt das Aufrechnen?

Wie so oft liegt die Wahrheit wohl wieder in der Mitte. Es wird Pensionäre geben, da ist die Pension nicht so üppig - und es wird Rentner geben, die haben es "etwas dicker".

Soll ich jetzt dem, der viel hat, das Neiden?

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Falsch.

Auf den Privatklageweg darf nur die Staatsanwaltschaft mittels Einstellungsverfügung im Sinne §§374, 380 StPO VERweisen. Die Polizei darf nur HINweisen.

Haarspalterei - aber den Sinn hast Du verstanden :icon14:

Strafanzeigen (Straftaten mit Freiheits- oder Geldstrafe) sind IMMER ausnahmslos aufzunehmen. (§163 StPO) (Legalitätsprinzip)

Sollten Straftaten trotz Kenntnis vorsätzlich nicht aufgenommen werden ist das eine Strafvereitelung im Amt. Allein die Strafen und/oder das folgende Disziplinarverfahren führen in BY in der Regel zur Entlassung.

Falsch! DA in Hamburg: aufgenommen werden nur KV und/oder Bedrohung und ansonsten nur wenn öffentliches Intersse besteht oder der Geschädigte auf Anzeigenaufnahme besteht. Ansonsten ist auf das Privatklageverfahren hinzuweisen.

Achtung! Ich sprach von BELEIDIGUNG! Das ist außerdem noch ein absolutes Antragsdelikt. Auch hier sagt die DA, dass keine Anzeige aufzunehmen ist, wenn kein Antrag gestellt wird. Das Fehlen eines Antrags ist ein Verfolgungshinderniss!

Auch bei ausdrücklichem Nichtwunsch a la "ich will keine Scherereien" ist eine Strafanzeige aufzunehmen. Auch mit Zwangsmitteln z.B. zur ID-Feststellung.

Wenn der Bürger was anzeigen will, was es nicht gibt (z.B. fühlt sich durch "ich hau dir aufs Maul" bedroht), ist eine Bedrohung aufzunehmen, trotzdem eine Bedrohung eine Verbrechensandrohung voraussetzt.

Wie man sieht: kein Pappenstiel....

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Jeder denkt an sich -- -- -- selbst zuletzt

Was bringt das Aufrechnen?

Wie so oft liegt die Wahrheit wohl wieder in der Mitte. Es wird Pensionäre geben, da ist die Pension nicht so üppig - und es wird Rentner geben, die haben es "etwas dicker".

Soll ich jetzt dem, der viel hat, das Neiden?

ich neide niemanden etwas (ok, vielleicht den Bankmanagern, die für das Gegendiewandfahren einer Bank auch noch Millionen Abfindung bekommen). Ich wehre mich nur gegen die pauschalen Vorurteile Beamte betreffend!

Harlekin

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... (ok, vielleicht den Bankmanagern, die für das Gegendiewandfahren einer Bank auch noch Millionen Abfindung bekommen). ...

Harlekin

Das ist vielleicht immer noch preiswerter, als gegenseitige Vertragserfüllung. :teu38:

... Dann wird er (Zitat) "das sehr enge, aber warme Beamtenjäckchen" kennen lernen und sich daran erfreuen.

...

Was auch sehr schnell ein Zwangsjäckchen werden kann. :closedeyes:

Vor 1 1/2h erfahren: "110" mit Warteschleife und anschließendes Kompetenzgeschiebe zwischen BuPo und Landespolizei; einfach toll! :bad:

Irgendwie erscheint mir da Anarchie mit Faustrecht langsam sympatisch.

Sodele,

muß wieder weg und ein Versuchskaninchen geben. :closedeyes:

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Achtung! Ich sprach von BELEIDIGUNG! Das ist außerdem noch ein absolutes Antragsdelikt. Auch hier sagt die DA, dass keine Anzeige aufzunehmen ist, wenn kein Antrag gestellt wird. Das Fehlen eines Antrags ist ein Verfolgungshinderniss!

Beleidigung ist eine Beleidigung wenn sich der Geschädigte beleidigt fühlt. Wenn nicht, ist es keine Beleidigung. Dann wird keine Anzeige aufgenommen. Dann liegt ja auch nichts vor.

Antragsdelikte wie KV oder Diebstähle und auch geringfügige Diebstähle oder dergleichen sind AUSNAHMSLOS aufzunehmen und vorzulegen. Auch OHNE Strafantrag.

Auch Beleidigungen im Rahmen eines Familienstreits oder dergl.

Es gab schon genug Verurteilungen auch ohne Strafantrag.

Eine festgestellte Straftat ist der zust. Verfolgungsbehörde, somit der StA, zu melden, sprich anzuzeigen.

Es sind geklärte Straftaten. Also rein in die PKS.

Wie kommt Bayern sonst auf die Aufklärungsquote ?

Fehlender Strafantrag gleich Verfolgungshinderniss ?? Uaahh. Gesetze biegen zum Wohle der Statistik. Kennen wir schon. Sonst wäre die Reeperbahn wohl statistisch nicht mehr zu halten oder ? ;)

Selbst im laufenden Privatklageverfahren kann sich der Staatsanwalt einmischen §377 StPO. Auch jenseits des Strafantrages.

Haarspalterei - aber den Sinn hast Du verstanden

Nö. Lehrgangsmeinung und knallhart durchgesetztes Recht.

Einen Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg zu VERweisen ist klar rechtswidrig. Führt zu schlimmen Noten in der Ausbildung und bösen Briefen von OStAs.

Der Geschädigte DARF den Privatklageweg gehen, ohne eine Anzeige zu erstatten oder der StA Mitteilung zu machen.

Wenn die Polizei aber von der Straftat erfährt und der bei mir in der Wache steht, MUSS die Sache aufgenommen werden. Ob mit oder ohne Strafantrag. Im Zweifel sogar ohne Vernehmungen.

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Was auch sehr schnell ein Zwangsjäckchen werden kann. :closedeyes:

:closedeyes:[/size]

Tja - genau so war das zu verstehen - Grün schreibe ich nur sehr selten, wenn klar ist, dass es sonst wirklich keiner bemerkt..........

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na, wenn das denn so ist, dann ist wohl die Verallgemeinerung "Beamter" falsch oder?

Möglicherweise...

...

"Günstigere" Einkommenssteuer? Was ist das denn? Die Pension wird zum vollen Steuersatz versteuert - im Gegensatz zur Rente. Und in der "Erwerbsphase" gibt es keine Sondersteuern für Beamte

... Höherer Freibetrag ? Steuer war blöd formuliert...

...

Und was ist mit den ganzen Vergünstigeungen, die große Firmen ihren Mitarbeitern angedeihen lassen? Z. B. Daimler Benz mit ihren Jahreswagen, den 14 tägigegen Sonderurlauben auf Firmenkosten?

Hat welcher Angestellte oder Arbeiter in nem Tarif-Arbeitsverhältnis ? Sowas da oben haben vlt. ATler in den oberen Funktionsstufen... und selbst dort nur die ganz oben auf der Suppe schwimmenden Fettaugen... Und das sind vlt. 5 - 10% aller AN in der BRD...

Lufthansa mit ihren Freiflügen (wurde übrigens bei der Bundesbahn mit Hinweis auf Beamtenstatus abgeschafft).

Freifahrtscheine hat mei Mutti immer noch, weil Vatti mal bei der Reichsbahn war...

Was ist mit den ganzen Betriebsrenten, die teilweise höher ist als die gesetzliche Rente?

Und Steuer- und Sozialabgabenpflichtig sind, oder ?

Was ist mit den ganzen Lohnsteigerungen, die in den letzten 25 Jahren bei Angestellten und Arbeitern immmer deutlich höher ausgefallen sind als bei den Beamten?

Tja, und wie kams ? Streiks und langwierige Verhandlungen und das aller 4 Jahre... dagegen steht etwas, was kein AN vorweisen kann: UNKÜNDBARKEIT nach nur 5 Jahren "Betriebszugehörigkeit"... wo gibts das in der Wirtschaft ?

Mir kommen die Tränen über soviel Unwissenheit und Vorurteile

Taschentuch ?

...

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Zitat:

Tja, und wie kams ? Streiks und langwierige Verhandlungen und das aller 4 Jahre... dagegen steht etwas, was kein AN vorweisen kann: UNKÜNDBARKEIT nach nur 5 Jahren "Betriebszugehörigkeit"... wo gibts das in der Wirtschaft ?

Zitat Ende

Wo steht denn das? Ich war 11 Jahre Beamter, bevor ich BAL wurde. Dazu muss man tatsächlich erst einmal 27 Jahre alt werden. Davon wurde das erste Jahr bei nichts angerechnet, also auch nicht auf die sogenannte Dienstaltersstufe.

Es sollten hier nicht immer Kenntnisse breitgetreten werden, die letztendlich keine "richtigen" sind.

Dass man den damals geschlossenen "Arbeitsvertrag" in den folgenden mehr als 25 Jahren mindestens 7 mal nach untern - und dies sehr einseitig- korrigiert hat, sei nur am Rande erwähnt. So wurden auch die bei Arbeitsbeginn festgesetzten Pensionsanspruche erheblich zurückgefahren.

Zeig mir einen Arbeiter/angestellten, mit dem dies ohne Gerichtliche Auseinandersetzungen möglich ist. Von den nach oben korrigierten Arbeitszeiten im Gegensatz zur freien Wirtschaft mal zu schweigen.

Ich kann mich genau erinnern, wie die anderen gelästert haben, wenn sie ihre und meine Abrechnungen verglichen haben. Meine konnte ja jeder einsehen, die Tabellen sind ja öffentlich.

Im Gegensatz zu mir hatten sie genug Geld für neue Autos, schnell Haus bauen und Familie gründen.

Heute muss ich mir anhören, mir ginge es zu gut?

Is klar.

Da kann ich nur sagen: Selbst schuld - ihr hättet doch alle den Traumjob als Beamter machen können.

Ich beschwere mich nicht - aber die z.T. mehr als dümmliche Vergleicherei ist nur noch peinlich.

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Könnte mal ein Mod die Überschrift ändern?

Da steht noch "Polizist wehrt sich mit Waffeneinsatz, und was macht der Normalo?" -

ich schlage vor: "Polemisch-Philosophische Betrachtungen zum Beamtenstatus und seinen finanziellen Vor- und Nachteilen im Wandel der Zeiten und ökonomisch-gesellschaftlichen Verhältnisse"

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