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IGNORED

Erwerb von Kurzwaffen über das Grundkontingent hinaus


donjohn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Mich würde mal interessieren was zu tun ist, wenn ich als Sportschütze eine Kurzwaffe über mein Grundkontingent von 2 KWs hinaus beantragen möchte.

Ich besitze grade einen Revolver im Kaliber 22LR und eine Pistole in 9mm Para.

Ich hätte gerne noch einen Revolver in .357 Mag.

Wie mache ich das genau?

Was muss ich dann vorweisen?

Wettkampfteilnahmen oder reichen auch regelmässige Teilnahmen am Training?

Mein Schießbuch ist Lückenfrei, bin fast jede Woche beim Training.

Vielen Dank schonmal.

Geschrieben

Kommt wohl erstmal drauf an welches Bundesland und welcher Verband.

Im Moment scheinen da wohl keine einheitlichen Vorgehensweisen zu existieren.

Bei Waffe über Kontingent wirst Du aber scheinbar nicht um einen Wettkampfnachweis herumkommen.

Geschrieben
§ 14 WaffG - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

...

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragssteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

...

Die regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen ist also unstrittig. Unklarheiten bestehen unter anderem darin, was hier unter regelmäßig verstanden werden soll, auf welcher Ebene die Wettkämpfe stattfinden sollen, ob sie mit allen bereits vorhandenen Waffen geschossen werden müssen oder z.B. nur mit Kurzwaffen wenn du eine dritte KW möchtest etc.

Außerdem gibt es Verbände die sich, oder besser (eigentlich schlechter) ihren Mitgliedern weitere Einschränkungen über ihre Sportordnungen auferlegen. Z.B dadurch, das sie das Bedürfnis für Waffen über dem Grundkontingent nur dann bescheinigen, wenn der Schütze bei Wettkämpfen Mindest-Ringzahlen erreicht.

Also schau schon mal in deine Sportordnung/Verbandssatzung. Zur Praxis deiner Waffenbehörde wird sich hoffentlich noch jemand melden, ansonsten einfach mal dort vorsprechen. Es beißen ja nicht alle SBs.

Geschrieben

habe grade mal nachgeschaut.

Um einen bedürfnisnachweis für meinen von meinem verband über das Grundkontingent hinaus zu bekommen reicht das Schießbuch aus.

Muss das meinem Sb dann reichen, wenn ich ihm diese Bedürfnisbescheiningung gebe, in dem steht, dass ich mein Grundkontinggent überschreiten darf.

Oder kann der Herr weitere Nachweise fordern?

Geschrieben

Guten Morgen

Rheinland Pfalz, Montabaur, RSB/DSB

Hatte bis zum Herbst letzten Jahres an KW lediglich KK-GSP und 9mm CZ - 357 Mag Rev beim RSB beantragt aufgrund errungener Ringzahlen mit der 9mm im Vereinsschießen bzw im Ligawettkampf.

War kein Problem und vom RSB durchgewunken aufgrund Ergebnisbestätigung durch den eigenen Verein.

Momentan kann das anders aussehen, der RSB/DSB behällt sich nach der letzten Gesetzesnovelle vor, eine KW - Bedürfniss anzuerkennen oder nicht, unabhängig von dem, was dein Hausverein dir bestätigt.

Hast du allerdings schon die Bedürfnisbestätigung und schriftiche Zusage des RSB/DSB in den Händen , sollte der SB im Amt sich nicht querstellen können.

MFG Blackworker

Geschrieben

Nein. Das Gesetz fordert jetzt dafür den Nachweis von Wettkämpfen. Das einige, oder zumindest ein Verband dem Schützen darüber hinaus mehr abverlangt ist die eine Sache, aber mit der Sportordnung kann man das WaffG nicht aushebeln indem man weniger verlangt als von dort gefordert wird.

Verkürzt gesagt, wir stehen jetzt alle vor dem Problem, das uns der Staat ab einer bestimmten Waffenanzahl bestimmter Waffenarten, zwangsweise zu Leistungssportlern machen will. Der Breitensport bleibt auf der Strecke.

Geschrieben
zwangsweise zu Leistungssportlern machen will. Der Breitensport bleibt auf der Strecke.

Naja.

gefordert sind in der Begründung dieser Änderung Wettkämpfe auf der untersten Ebene. Liga-Wettkämpfe sind ja wohl genau das. Klar ist da eine Kluft zwischen den Jungs, die nur ab und zu Ihre Kanonen ausführen und den Nasen, die tatsächlich mal treffen und gewinnen wollen.

Aber wenn es doch nun offene Wettkämpfe gibt, ist die Hürde selbst für den Breitensportler zu nehmen. Beim Fechten haben wir ja auch Vereinsmeisterschaften durchgeführt, oder sind mal auf 'nen Spaßpokal gefahren. Und wer wollte, durfte selbstverfreilich zum Land.

Der Zwang, sich jetzt zu beteiligen hat zwei Effekte: erstens kommen mehr alte Hasen, die man schon lange nicht mehr gesehen hat, zweitens gibt es einige, die jetzt ihre Schränke ausräumen und Golf anfangen. Also ein Lachendes und ein Weinendes Auge.

Für die Vereine sind die reinen Beitragszahler natürlich am Besten, die sponsorten ja bisher die Aktiven. Bei uns sind die meisten heiß genug, ist jetzt glücklicherweise kein akutes Problem.

Gast 112-Oymanns@fvlw.de
Geschrieben
Was muss ich dann vorweisen?

Wettkampfteilnahmen oder reichen auch regelmässige Teilnahmen am Training?

Mein Schießbuch ist Lückenfrei, bin fast jede Woche beim Training.

Steht doch im Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis einer Waffe:

Bei Anträgen über das Grundbedürfnis hinaus (2 Kurz- und 3 Langwaffen) sind WBK und Leistungsnachweis als Anlage

beigefügt. Für den Leistungsnachweis gelten: Ergebnisse, Training, Meisterschaften, Ligakämpfe oder Schießbuch.

und wenn du es dem Sachbearbeiter beim RSB noch einfacher machen möchtes, leg eine aktuelle Ergebnisliste aus 2009/10 deiner Teilnahme an der Kreismeisterschaft bei. :rolleyes:

Geschrieben

Was mich (mal wieder) etwas irritiert, die Gesetzesänderung scheint an Einigen ja vollkommen unbeobachtet vorbeigegangen zu sein.

Das war hier so oft Thema ? Interessiert sich denn kaum einer für die Gesetzesänderungen ?

Geschrieben
....

und wenn du es dem Sachbearbeiter beim RSB noch einfacher machen möchtes, leg eine aktuelle Ergebnisliste aus 2009/10 deiner Teilnahme an der Kreismeisterschaft bei. :rolleyes:

manche weisen auch nur durch Ergebnislisten von KM / BZM / LM / DM die 18 Schießtermine nach, die füs Bedürfnis gewünscht werden - Schiessbuch führen is zu aufwändig :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
manche weisen auch nur durch Ergebnislisten von KM / BZM / LM / DM die 18 Schießtermine nach, die füs Bedürfnis gewünscht werden - Schiessbuch führen is zu aufwändig :eclipsee_gold_cup:

Da reicht dem ein oder anderen doch die Teilnahme an den Kreismeisterschaften alleine für die 18 Termine.

:D

Geschrieben

Hi, danke schonmal für die ganzen Antworten.

Meine 2te Frage ging eher in die richtung, ob der SB bei der Behörde noch weitere Nachweise fordern kann, nachdem ich bereits das Bedürfnis vom Verband habe.

mfg. donjohn

Geschrieben
ob der SB bei der Behörde noch weitere Nachweise fordern kann, nachdem ich bereits das Bedürfnis vom Verband habe.

Eigentlich ist die Bedürfnisprüfung an den Verband delegiert. Aber nach der letzten Gesetzesänderung ist das nicht mehr ganz so klar, wer denn jetzt die Wettkampfteilnahme prüft. Geh' mal davon aus, daß ein Anti in der Waffenbehörde im Gesetz ein neues Werkzeug sieht, und ein normaler SB sich nicht um die Arbeit schlägt.

Wenn Du wie 90% einen Menschen und keinen Waffenkontrolleur als Zuständigen hast, dann reicht die Verbands-Pappe. Im restlichen Teil kannst Du dann in die Datenbank der Willkür posten, den Vorgesetzten verlangen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern. Das Übliche halt.

Geschrieben
manche weisen auch nur durch Ergebnislisten von KM / BZM / LM / DM die 18 Schießtermine nach, die füs Bedürfnis gewünscht werden - Schiessbuch führen is zu aufwändig :eclipsee_gold_cup:

Bei allem Respekt... aber so ein Schwachsinn.. Für verbandsübergreifende Bedürfnisse ist dieser Nachweis die einfachste Möglichkeít von allen...

Für die grungkontingend überschreitende Beantragung auch ....

Und wer Vereinsmeisterschaften und Kreismeisterschaften oder Rundenwettkämpfen mit schießt, hat in der Regel nicht immer eine Urkunde bekommen ... Ergo kommt der Schiessnachweis eher zum tragen ...

MfG Ice Bear

Geschrieben
Eigentlich ist die Bedürfnisprüfung an den Verband delegiert. Aber nach der letzten Gesetzesänderung ist das nicht mehr ganz so klar, wer denn jetzt die Wettkampfteilnahme prüft.

Woraus leitest Du das ab ? :huh:

Geschrieben

Hallo!

Zum ersten, der Mann lebt in NRW und da kommt er um Wettkampfnachweise mit aller höchster Wahrscheinlichkeit nicht rum. Im Düsseldorfer Raum ist das so.

Gruß,

Hunter

Geschrieben

Guten Morgen,

ich bin auch betroffen. Habe zwei Revolver, einer Vierzöller in .38 als Dienstrevolver und einen Fünfzoller in .357 als Sportrevolver. Hätte gerne noch eine Pistole in .45 ACP. Leider habe ich durch Wochenenddienst nicht immer die Möglichkeit an Wettkämpfen teilzunehmen. Jedes zweite WE ist Dienst. Mal sehen.

Löschungsverschlag:

Wir schicken unsere Frauen zur Sachkunde, melden sie in unseren Vereinen an und haben wieder ein Grundbedürfnis von zwei Kurzwaffen! :rolleyes:

Schönen Samstag!

Kape357

(Klaus)

Geschrieben
Löschungsverschlag:
:rotfl2:
Wir schicken unsere Frauen zur Sachkunde, melden sie in unseren Vereinen an und haben wieder ein Grundbedürfnis von zwei Kurzwaffen! :rolleyes:

sofern die Frau im Verein gemeldet ist und schon ein Jahr regelmäßig trainiert, geht das sicher ohne größeren Zeitverzug.

Und wenn die Dame des Hauses nicht zeitgleich mit dir trainiert oder auf Wettkampf geht, fängt der Zirkus mit dem Leihschein an!! :ninja:

Geschrieben
ZITAT(Hilli @ 20.11.2009 - 09:54) post_snapback.gifSchiessbuch führen is zu aufwändig

Da geb ich Hilli vollkommen recht - für alle die regelmäßig an Meisterschaften teilnehmen unnötig.

... aber so ein Schwachsinn..

Für die grungkontingend überschreitende Beantragung auch ....

der Regel nicht immer eine Urkunde bekommen ...

Urkunden sind nicht erforderlich.

Vor 4 Wochen hab ich meine 7. KW beantragt (.44Mag.) und ich bin nur im RSB/DSB.

Als Nachweis hab ich nur die, im Internet veröffentlichten, Meisterschaftslisten ausgedruckt und zusammen mit dem Bedürfnisantrag an den Verband geschickt. Innerhalb von 10 Tagen war der Revolver in meiner WBK eingetragen.

Meine Frau hat auf gleichem Weg vor 2 Wochen, als 3. KW eine .45ACP beantragt - die werden wir heute einschiessen.

Schiessbücher hatten wir noch nie.

Geschrieben

Schade...Schade....habe versäumt mich für die Vereinsmeißteschafften im nächsten jahr anzumelden... :-(

Ich brauche also entweder eine Ehefrau im Verein, ein Körperdouble oder ich muss mich wohl von meiner 22ger trennen und sie durch eine .357ger ersetzen...

Ich denke, ich mache dann letzteres ;-)

Geschrieben
Schade...Schade....habe versäumt mich für die Vereinsmeißteschafften im nächsten jahr anzumelden... :-

sofern der Meldeschluß zur Kreismeisterschaft noch nicht vorbei ist, kann die VM z.Q. doch nachgeschossen werden, so jedenfalls im RSB/DSB :rolleyes:

Geschrieben
Da geb ich Hilli vollkommen recht - für alle die regelmäßig an Meisterschaften teilnehmen unnötig.

......

.....

Schiessbücher hatten wir noch nie.

Wenn man an den Meisterschaften im Kreis und im Land, oder gar zur Deutschen fährt magst Du recht haben....

Aber wenn einer auf Vereinsebene, und unter Vereinen in Kleinklekersdorf Wettkämpfe ausübt. So nimmt er am Wettkampfsport teil, aber im Internet ( wos isn des nu wieder ) sieht man da nix....

MfG Ice

Geschrieben
sofern der Meldeschluß zur Kreismeisterschaft noch nicht vorbei ist, kann die VM z.Q. doch nachgeschossen werden, so jedenfalls im RSB/DSB :rolleyes:

Ich meine, das wäre der 11.11. gewesen oder weißt du da mehr?

Geschrieben
Woraus leitest Du das ab ? :huh:

Aus der Tatsache, daß jetzt das FORTBESTEHEN des Bedürfnis' in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Das ist ja auch der Aufhänger, bei dem ich Unbill fürchte. §4.4

Das ursprüngliche Bedürfnis (zum Erwerb) wird ja durch die Verbandsbescheinigung bewiesen, der Verband, der hier die Verantwortung schultert, übernimmt auch die Prüfung. 3 Jahre nach der ersten Waffrecht-Erlaubnis kam schon immer eine Überprüfung, bei der man sich früher immer auf den §8 stützen konnte. Nachdem die Einschlägigkeit von 8 auf 14 umgeschoben wurde, müsste jetzt also nicht nur durch die Behörde abgeklopft werden, ob denn der Kunde immer noch gemeldet ist, sondern ob auch die speziellen Anforderungen des 14.2, und im Sonderfall der Überschreitung des Grundkontingents des 14.3. immer noch gegeben sind.

Demnach für die Ordnungsbehörden: Viel Spaß und Arbeit. Da es eine optionale Bestimmung ist, kann jeder SB entscheiden. Ein Waffenverfolgender Anti kann sich aber jetzt profilieren und aufreizen.

Fällt mir schwer soetwas zu schreiben, ich will ja eigentlich niemand auf Gedanken bringen. Man wird auch sehen, was aus meiner Schwarzmalerei wird. Die Option ist ja jetzt eben da, zumindest nach meiner Lesart. Für mich sieht es eben nach Salamitaktik aus, deshalb reagiere ich wohl auch allergisch.

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