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IGNORED

Brief der Waffenbehörde.... Was nu ...?


StealthMKI

Empfohlene Beiträge

Moderativer Hinweis:

Offenbar ist dieser Threaderöffner ein echter Witzbold, der seinen Beitrag zum Forenmüll unaufgefordert leistet und andere User gerne veralbert ...

Damit sich StealthMKI so richtig über seinen Scherz freuen und überlegen kann, ob er nochmals das Unterforum Waffenrecht mit Eröffnung eines Hoax-Threads beglückt, bekommt er von mir zur Belohnung drei Tage Sonderurlaub.

:00000733:

Wie geil....,

gerade eben nach Hause gekommen und folgendes Schreiben der Waffenbehörde aus dem Briefkasten gefischt...

anschreibenpp18o07.jpg

So weit so gut..., oder auch schlecht....

Der Hammer liest sich auf der zweiten Seite...

Nachdem mich die Behörde in elend langen Sätzen auf meine neue Verpflichtung hinweist, lese ich doch tatsächlich auf seite zwei in der Mitte nachfolgend zitierte Verhaltensregel, welche mir die Behörde nahelegt:

Zitat:

"Geben Sie keine Informationen über Aufbewahrungsort und Sicherungsmaßnahmen an Außenstehende!"

Hier das Original:

anschreibenpp2krvc.jpg

Ironie-Modus ...

Soll ich das ganze jetzt zurückschicken mit dem Hinweis auf den behördlichen Rat und die Angaben verweigern ???

Was haltet Ihr denn davon, man könnte sich veralbert vorkommen, oder !!!

Stealth

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Hallo,

im Zweifel würde ich der Aufforderung nachkommen, zur Sicherheit aber einen Anwalt konsultieren. Kontrolliert wir offen sichtlich so oder so.

Gruß

hoppi

Hallo hoppi,

vom Grundsatz sind auch die Damen und Herren der Polizeibehörde für mich "Außenstehende" Personen... :021:

Wenn die Polizei selber schon schreibt, daß ich niemandem über meine Aufbewahrung Kenntnis geben soll, dann schließe ich die Herrschaften natürlich gerne mit ein :D

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Ich habe Fotos von meinen Schränken gemacht inkl. Typenschild und die zum SB geschickt.

Sollte man machen, andernfalls kann man mit einer Kontrolle rechnen. Da man ja aber alles sicher aufbewahrt, ist ja nur der Zeitfaktor relevant und der Umstand, dass man nicht unbedingt irgendwelche Beamten in seiner Wohnung herumstehen haben will.

Kid

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aber aber.... die mitarbeiter bei deiner zuständigen waffenrechtsbehörde sind doch keine aussenstehenden.

AUSSER.... sie kommen zur aufbewahrungskontrolle und du lässt sie nicht rein...... dann sind es AUSSENSTEHENDE.....und dann hast du gut daran getan denen im vorfeld keine informationen über aufbewahrungsort und sicherungsmaßnahmen gegeben zu haben.

in diesem falle hättest du deine gesetzlich zugesicherten rechte gewahrt und wahrgenommen sowie gleichzeitig noch den rat deiner waffenrechtsbehörde beherzigt..... wortwörtlich....... :00000733:

*nachträglichbisslgründrüberstreu*

gruß alzi

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aber aber.... die mitarbeiter bei deiner zuständigen waffenrechtsbehörde sind doch keine aussenstehenden.

AUSSER.... sie kommen zur aufbewahrungskontrolle und du lässt sie nicht rein...... dann sind es AUSSENSTEHENDE.....und dann hast du gut daran getan denen im vorfeld keine informationen über aufbewahrungsort und sicherungsmaßnahmen gegeben zu haben.

in diesem falle hättest du deine gesetzlich zugesicherten rechte gewahrt und wahrgenommen sowie gleichzeitig noch den rat deiner waffenrechtsbehörde beherzigt..... wortwörtlich....... :00000733:

*nachträglichbisslgründrüberstreu*

gruß alzi

Hallo Alzi,

ich glaube der Begriff "AUSSENSTEHENDE" ist eine Frage der Definition.

Jedenfalls zähle ich die Herrschaften der Waffen-Behörde nicht zu meinem engeren Kreis, somit sollten sie AUSSENSTEHENDE sein.

Wäre ich mit einem befreundet, wäre das vielleicht anders...?!?!?

Mal im "Ernst"

Ist schon lustig per Strafandrohung seine "Rechte" verlesen und dargelegt zu bekommen und ein paar Sätze weiter, quasi als "guten Rat", genau das Gegenteil geraten zu bekommen, oder ?!?!?

Kopfschüttel !

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Wie sagt Mario Barths Freundin ? Mach doch einfach.....

Oder in Deinem Fall: mach doch einfach nicht............

Aber wunder Dich nicht, wenn die Herren mit den langen Mänteln klingeln und Dein Geraffel gleich einpacken.

MannMannMann, wie weit weg seid ihr denn, wenn ihr angeschrieben werdet und euch so saublöd anstellen wollt? Was denkt ihr denn, wer da wohl am längeren Hebel sitzt?

Nur meine unbedeutende Meinung........

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Wie sagt Mario Barths Freundin ? Mach doch einfach.....

Oder in Deinem Fall: mach doch einfach nicht............

Aber wunder Dich nicht, wenn die Herren mit den langen Mänteln klingeln und Dein Geraffel gleich einpacken.

MannMannMann, wie weit weg seid ihr denn, wenn ihr angeschrieben werdet und euch so saublöd anstellen wollt? Was denkt ihr denn, wer da wohl am längeren Hebel sitzt?

Nur meine unbedeutende Meinung........

Hey, Drehmomentmonster....

ich vermute, Du hast die eigentliche Intention diese Threads missdeutet....

Ich habe mir erlaubt, mir aus diesem Schreiben meine eigene, gewollt-persönlich-naive Sichtweise herauszudeuteln...

Demnach kannst Du es als "Joke" abhaken, meine Frage, was ich nun tun soll, war nicht wirklich ernst gemeint !!!

Die Herrschaften bekommen von mir Fotos, Kaufrechnungen etc..... alles was sie brauchen um glücklich zu sein !

Nur einer ist wieder nicht glücklich !

Der Bürger..... ich !

Ich muss wieder nur leisten und wenn ich es nicht tue.... dann droht mir..... was weiss ich !!!

ES NERVT MICH EINFACH, OKAY !

Ich habe versucht, mit ein wenig Witz und Ironie darüber hinweg die Gemeinde etwas aufzuheitern...

Jedoch kann ich auch nicht erwarten das jeder Leser meinen Ironie-Horizont teilt und dieselben Dinge witzig oder komisch findet wie ich....

Ich fand, es war einen Thread wert...

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Ich brüte gerade über der

"AUSKUNFT ÜBER DIE AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN UND MUNITION"....

wobei ich fast geneigt bin, morgen meinen Rechtsbeistand zu konsultieren, damit mir nur ja kein Fehler beim Ausfüllen unterläuft !

Wow.... ganze drei (3 !) Seiten sind auszufüllen.....

Stealth

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Wow.... ganze drei (3 !) Seiten sind auszufüllen.....

einfach bilder von den schildchen im schrank und/oder kopie der rechnung, aus der die sichereitsstufe hervorgeht. das sollte reichen!

3 seiten ?...pfff.. ich glaube denen is bissl ZU langweilig....

alzi

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"Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich gem. §36 Abs. 3 S. 1 WaffG die getroffenen Maßnahmen zum Einhalten der Aufbewahrungsvorschriften nach § 36 Abs. 1 und 2 WaffG nachweisen. Jedoch wiesen Sie mich mit Ihrem Schreiben ______ vom ____ ausdrücklich darauf hin, dass ich außenstehenden Personen, wie z.B. auch Ihnen, keine Auskünfte, die denen nach §36 Abs. 3 S. 1 WaffG entsprächen oder ähnelten, geben soll.

Was soll ich jetzt tun?

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

..."

So etwas wäre doch angemessen, oder? :rolleyes:

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N Abend Stealth,

dann machs das nächste Mal grün, wenigstens n bißchen.

Wer weiß, vlt liest ja die "Gegenseite" mit, und die versteht da bestimmt noch weniger "Spaß".

Ob die Spaß verstehen, liebes DM-Monster, ist mir grad´ herzlich egal...

Wer sich dahingehend nichts vorzuwerfen hat, und ich habe meine Tresore seid 1994, also laaaaaaannnnggggeeeee vor der ganzen KOMA-Hysterie und dem politischen Aktionismus hierzulande, der hat sich mal "im Kreis hoch -4"-mal nicht Gedanken zu machen..., meine ich !

Wer seiner Sorgfaltspflicht (die ja eigentlich normal ist) nachkommt, hat sicher nichts zu befürchten !!!

Dennoch gibt es sicher einige, die jetzt das Rechnen anfangen, nach dem Motto:

"Welche Kanone in welchem Schrank, wieviele davon, mit Mun oder ohne im gleichen Schrank, oder doch besser ein extra Behältnis....."

Mal sehen, ich frage erst nochmal nach, bevor ich das abschicke, ob ich es auch richtig ausgefüllt habe !

Sicher ist sicher !

Stealth

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Ich habe Fotos von meinen Schränken gemacht inkl. Typenschild und die zum SB geschickt.

Kid

Aber Achtung, das kann ins Auge gehen. Bei meinem Tresor (aber so was von auf dem neuestem Stand) kann man mit der sehr-viel-stelligen Nummer bei der Firma, die den Tresor baute, Nachschlüssel bestellen. Also habe ich bei mir (sogar auf Anraten meiner SBine) die Stelle mit der Baunummer geschwärtzt. Wer weiß, wer das Foto in die Hände bekommen könnte. Siehe Crailsheim. Auch eine Behörde ist nicht Fort Knox.

Nur mal so angedacht.

Gruß Sanngetall

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:00000733:

Wie geil....,

gerade eben nach Hause gekommen und folgendes Schreiben der Waffenbehörde aus dem Briefkasten gefischt...

So weit so gut..., oder auch schlecht....

Ironie-Modus ......

Soll ich das ganze jetzt zurückschicken mit dem Hinweis auf den behördlichen Rat und die Angaben verweigern ???

Was haltet Ihr denn davon, man könnte sich veralbert vorkommen, oder !!!

Stealth

Tipp: Formular ausfüllen, abgeben, nicht rumkaspern, bringt nix außer Verdruß!

Es gibt zwar keine "schwarzen Listen" bei den Behörden aber will man das wirklich ausprobieren?

Ich habe meine Schränke mit Typenschildern fotografiert.

Die Bilder auf eine DIN A4 Seite geschoben, ausgedruckt und dem Formular beigelegt.

Zeitaufwand: 5min + 5min Formular ausfüllen.

Diese Zeit sollte man sich nehmen!

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Da Fällt mir die Frage ein, welche wir einigen "Journalisen" stellen könnten:

"Was halten Sie als Außenstehender von Intelligenz ?"

Bzgl. der Aufbewahrung hat es in Stuttgart gereicht einfach ein Foto des Typenschildes per

Mail an die SBs zu schicken.

Knips und weg, dauert 2 min. Warum bei so einer Kleinigkeit rumzicken?

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... Warum bei so einer Kleinigkeit rumzicken?

Weil wenn das ein individualisiertes Schreiben ist, nicht ganz ausgeschlossen werden kann, dass die "zu beachtenden Verhaltensweisen" in diesem Schreiben Dir ohne Abklärung später einmal als Ergänzungen nach § 36 Abs. 6 WaffG um die Ohren gehauen werden. :shok:

Daher

  1. abklären, dabei etwas eulenspiegelischen Spaß haben B) und
  2. dann erst handeln! :gutidee:

Ohne dem Vorliegen eines an Dich adressierten Schreibens mit solchen "zu beachtenden Verhaltensweisen" ist § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG selbstverständlich unverzüglich und pragmatisch zu erfüllen. :rolleyes:

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@StealthMKI:

in der Tat liest sich das etwas eigenwillig. Ich würde aber mal davon ausgehen, daß Deine Behörde doch sowieso die Daten über Dich und Deine Waffen hat.

Demzufolge kann man die Waffenbehörde kaum als "Außenstehende" bezeichnen. In unserer Stadt haben wir schon 2003 diese Briefe erhalten und auch beantwortet.

Unsere Behörde war zufrieden und gut ist es. Wer es nicht beantwortet hat, wird wohl jetzt als erster Besuch bekommen.

MFG RNehring

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einfach bilder von den schildchen im schrank und/oder kopie der rechnung, aus der die sichereitsstufe hervorgeht. das sollte reichen!

3 seiten ?...pfff.. ich glaube denen is bissl ZU langweilig....

alzi

So habe ich es auch gemacht. Heute mittag war ein fast gleichlautendes Schreiben von meinem Ordnungsamt in meinem Briefkasten. Obwohl ich bereits 2003 bei einer WBK-Eintragung eine Rechnungskopie dagelassen habe. Was soll's? Heute abend habe ich es im halt nochmal eingeschmissen, who cares? Ist mir immer noch lieber als unbekannte Typen im Schlafzimmer.

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