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IGNORED

Kurzwaffe verkaufen - Munitionserwerb behalten?


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe in meiner WBK zwei 9-mm-KW eingetragen, den Munitionserwerb jedoch nur bei der ersten. Genau diese Waffe möchte ich eventuell nächstes Jahr verkaufen.

Ist es unbedingt notwendig, den Munitionserwerb für die zweite eingetragene neu zu beantragen oder ist es ggf. möglich, nur den Waffeneintrag zu streichen.

Mein SB teilte mir mit, dass der Erwerb neu beantragt werden muss (Kosten ca. 25 Euro). Hat er eventuell einen Handlungsspielraum? Bundesland ist natürlich NRW.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

p.s.: SuFu bemüht, nichts gefunden!

Geschrieben

Dein Sachbearbeiter kann den Mun-Eintrag kostenlos "verschieben"... aber er muß nicht. Wenn er die Gebühr verlangt, mußt Du sie zahlen.

Geschrieben
Hallo Leute,

ich habe in meiner WBK zwei 9-mm-KW eingetragen, den Munitionserwerb jedoch nur bei der ersten. Genau diese Waffe möchte ich eventuell nächstes Jahr verkaufen.

Ist es unbedingt notwendig, den Munitionserwerb für die zweite eingetragene neu zu beantragen oder ist es ggf. möglich, nur den Waffeneintrag zu streichen.

Mein SB teilte mir mit, dass der Erwerb neu beantragt werden muss (Kosten ca. 25 Euro). Hat er eventuell einen Handlungsspielraum? Bundesland ist natürlich NRW.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

p.s.: SuFu bemüht, nichts gefunden!

Servus,

Dein SB hat Recht.

Der vorhandene Munitionseintrag bezieht sich auf diese eine spezielle Waffe. Verkaufst Du die, ist der Munitionserwerb weg.

Dann kriegst Du nicht nur keine weitere Mun. mehr - die BESITZerlaubnis für Restbestände ist AUCH WEG!

Also, bevor die eine verkauft wird, SCHNELLSTENS den Mun.erwerb für die zu behaltende Waffe beantragen!

Gruß

Sigges

Geschrieben
Dein Sachbearbeiter kann den Mun-Eintrag kostenlos "verschieben"... aber er muß nicht. Wenn er die Gebühr verlangt, mußt Du sie zahlen.

Und wie soll er das begründen? Ohne Neuantrag? Beim Eintrag der Erwerbserlaubnis wurde die ja mit dieser speziellen Waffe beantragt. Bei der 2. Waffe hat er das dann unterlassen - wie soll da jetzt die Erlaubnis einfach mal so hingeschoben werden?

Ich (persönliche Meinung!) denke, um einen Neuantrag kommt er nicht drumrum! Ob der SB aus Kulanz die Gebühr weglässt ist eine andere Sache - kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen ....

Gruß

Sigges

Geschrieben

Bei uns wird man vom SB auf dieses Risiko explizit hingewiesen, wenn man sich aus Kostengründen einen zusätzlichen MEB Eintrag

beim Eintrag einer weiteren Waffe desselben Kalibers ersparen will.

Kommt es dann hinterher genau zu dieser geschilderten Situation : PECH GEHABT !

Neuantrag, mit Bedürfnisbestätigung natürlich.

Nicht Wiederlader sollten sich also immer gut überlegen, ob die gesparten paar Euronen im Nachhinein nicht teuer werden könnten.

Aber das ist hier in dem Fall natürlich bereits zu spät ;)

Geschrieben

Hallo,

bei uns genau anders, wenn Munerwerb schon für ein Kaliber vorhanden, dann kann man sich aussuchen ob man den Eintrag will oder nicht.

Wird später die Waffe verkauft bekommt man den Munerwerb für die andere Waffe eingetragen und es werden natürlich die 25€nochwas fällig.

Gruß

voyager

Geschrieben

Hallo an alle,

besten Dank für die schnellen Antworten. Ich habe schon befürchtet, das sowas dabei raus kommt. Ist eben Deutschland, da geht es nicht auf die einfache Tour, alles muss schriftlich geregelt und mit dem Amtsstempel versehen sein.

Für den Mun.-Eintrag bei der 2. Waffe brauche ich hoffentlich kein neues Bedürfnis, da das alte ja noch besteht. Ich werde mich mal nächste Woche darum kümmern und werde dann berichten, wie es ausgegangen ist.

Gruß aus OWL

Michael

Geschrieben
Wird bei Euch das Bedürfnis zur MEB seperat (mit)bescheinigt?

Natürlich nicht.

Üblicherweise wird es ja zusammen mit der Bedürfnisbescheinigung für die Waffe bestätigt.

Beantragt nun aber jemand MEB ohne Waffenerwerb -

muß da schließlich eine andere Begfründung kommen, als ein " Ich hätte gerne diese oder jene MEB"

Würden frühere Bedürfnisbestätigungen weitergelten, bräuchten wir uns über das Thema hier doch gar nicht unterhalten.

Nein, ich nehme keine Wetten darauf an, daß das nicht überall so gesehen wird . :rolleyes:

Immerhin wird man bei uns von amts wegen VORHER auf die Gefahr aufmerksam gemacht.

Wer dann die 12 irgendwas trotzdem sparen will, der soll eben <_<

Geschrieben
Ich (persönliche Meinung!) denke, um einen Neuantrag kommt er nicht drumrum! Ob der SB aus Kulanz die Gebühr weglässt ist eine andere Sache - kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen ....

Gruß

Sigges

Neuantrag, mit Bedürfnisbestätigung natürlich.

Nicht Wiederlader sollten sich also immer gut überlegen, ob die gesparten paar Euronen im Nachhinein nicht teuer werden könnten.

Aber das ist hier in dem Fall natürlich bereits zu spät ;)

Ich war eben bei meinem Sachbearbeiter in der KPB, Antrag Munitionserwerb abgegeben, wurde sofort eingetragen, Kosten 25,56 Euro.

Passiert mir bestimmt nicht wieder, ab jetzt jede Waffe mit MEB.

Es ist tatsächlich so, dass bei Veräußerung der Waffe, bei der die MEB eingetragen ist, die restliche Munition praktisch illegal ist, obwohl ja eine kalibergleiche Waffe vorhanden ist.

Mit besten Grüßen und nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten

Michael

Geschrieben

Nonsens ! Hier gilt § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG:

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. "

Wenn in einer WBK mehrere 9mm-para-Pistolen stehen und eine davon überlassen wird, gilt die MEB auch für die anderen Pistolen weiter.

Nur wenn die anderen Pistolen in einer anderen WBK stehen, ist strenggenommen eine neue MEB zu erteilen (wobei auch hier viele Behörden vernünftig sind und den Stempel für bereits dort eingetragene Waffen einfach "übertragen").

Man kanns auch übertreiben... :gaga:

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