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IGNORED

Jagdschein-Anzahl der Langwaffen


Schlagbolzen95

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Geschrieben

Hallo,

Ich hatte vor kurzem mit meinem SB bei der Behörde gesprochen. Irgendwie sind wir da auf die Thematik Jäger und Anzahl der Langwaffen gekommen...

Er meinte dann daß es ganz und gar nicht so sei, daß Jäger "unbegrenzt" Langwaffen kaufen könnten und das jetzt schon im neuen Waffengesetz implizit eine Beschränkung der Anzahl der Langwaffen enthalten sei. Und daß Jäger nur die Waffen kaufen könnten, die sie zur Jagd "brauchen".

Ich habe mich da erst mal auf keine Diskussion eingelassen und mal recherchiert. Ich konnte beim besten Willen im WaffG nix finden was die Position des SB stützt.

Wie dem auch sei. Hat der SB prinzipiell da irgendeine Handhabe, wieviele Langwaffen ein Jäger auf seine WBK's eintragen lassen will ? Liegt das am SB zu ermessen wieviele Langwaffen ein Jäger zur Jagd braucht ?

Würde gerne eure Meinung dazu hören ? :confused:

Geschrieben

Dein SB hat keine Ahnung.

Jäger dürfen unbegrenzt und ohne Erwerbsstreckungsgebot und ohne Voreintrag Langwaffen kaufen. Also, Jagdschein in die Tasche und ab zum Händler!

Munition unbeschränkt, auch Kaliber für die sie gar keine LW besitzen. KW begrenzt auf 2 mit Voreintrag.

Such dir die entsprechenden Passegen aus dem WaffG raus und reibe sie deinem SB genüsslich unter die Nase. Oder mach auf "Beweisumkehr" und bitte den SB seine Position rechtsverbindlich mit Gesetzespassagen zu stützen... :)

Hinnerk

Geschrieben
... Hat der SB prinzipiell da irgendeine Handhabe, wieviele Langwaffen ein Jäger auf seine WBK's eintragen lassen will ? Liegt das am SB zu ermessen wieviele Langwaffen ein Jäger zur Jagd braucht ?...

Nein, hat er / kann er nicht. Sofern die Waffen nicht für den jagdlichen Einsatz verboten sind (Halbautomaten mit mehr als zwei Schuss Magazinkapazität sind für die Jagdausübung nicht zugelassen) kann der Inhaber eines gültigen Jagdscheines so viele Waffen kaufen, wie er bezahlen und gesetzeskonform lagern kann.

Alles andere sind Wunschträume mancher Bürokraten.

Geschrieben
Nein, hat er / kann er nicht. Sofern die Waffen nicht für den jagdlichen Einsatz verboten sind (Halbautomaten mit mehr als zwei Schuss Magazinkapazität sind für die Jagdausübung nicht zugelassen) kann der Inhaber eines gültigen Jagdscheines so viele Waffen kaufen, wie er bezahlen und gesetzeskonform lagern kann.

Alles andere sind Wunschträume mancher Bürokraten.

Ja genau so ist es. Aber ab der achtzenten Langwaffe ist eine zugelassene Waffenkammer erforderlich. Dann sind keine Schränke mehr zugelassen. ( Das hatten wir gerade im Verein ) Wo das steht weiß ich auch nicht, aber die Behörde hat darauf bestanden.

Geschrieben
Ja genau so ist es. Aber ab der achtzenten Langwaffe ist eine zugelassene Waffenkammer erforderlich. Dann sind keine Schränke mehr zugelassen. ( Das hatten wir gerade im Verein ) Wo das steht weiß ich auch nicht, aber die Behörde hat darauf bestanden.

Ist totaler Quatsch!!!

Worauf die Behörde besteht und was Recht ist......das ist in diesem Fall wieder weit auseinander!

Geschrieben

Eben, nonsens !

Wer mehr als 10 Langwaffen verwahren möchte, benötigt entweder eine entsprechende Mehrzahl von A-Schränken oder halt B-Schränke oder besser.

Waffenräume dürfen niemandem verpflichtend vorgeschrieben werden. Bei einer großen Waffenanzahl (z.B. bei Waffensammlern) macht das zwar Sinn, aber es gibt auch gleichwertige Tresore. Möchte z.B. mal den Einbrecher sehen, der vor einem 1,5 Tonnen schweren Banktresor aus den 50er-Jahren mit 20cm Wandstärke, drei verschiedenen Schlössern, Spezialbetonausguss etc. steht.

Geschrieben
und das ist so auch nicht 100% richtig...

Genau! Im Vordruck der Region Hannover, mit dem der Waffenerwerb angezeigt wird steht es so:

"Mit Abgabe der Unterschrift wird bestätigt, dass bei einem Erwerb einer Selbstlade-Flinte und/oder einer Selbstlade-Büchse aufgrund eines Jahresjagdscheines das Magazin der Waffe nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann."

Hinnerk

Geschrieben
und das ist so auch nicht 100% richtig...

Doch das ist 100% richtig!

Wenn du hier auf den Jagdschutz und das Übungschießen abziehst dann ist das abwegig.

Abwegig aus dem Grund, weil die Nichtkontigentierung und die Magazinbegrenzung bei Jägern einen ganz anderen rechtlichen Intentionsgrund hatten.

Es sind genau diese Interpretationen die politischen Handlungsbedarf suggerieren. Es sind Aussagen wie diese:

1. Wenn du keine Sammler-Wbk bekommst, dann mach doch den Jagdschein.

2. Magazinbegrenzungen bei Jägern gelten nur der Jagdausübung - beim Jagdschutz schon nicht mehr.

Geschrieben

Hmmm...

Darum geht es ja auch gar nicht:

1. Magazinbegrenzung bei der Jagdausübung macht ja waidmännisch Sinn.

2. Ums Sammeln ging es mir nicht, deswegen habe ich nicht den Jagdschein gemacht.

Aber wer entscheidet denn letzendlich was für mich als Jäger bei der Anzahl der Langwaffen Sinn macht ?

Hat das der SB zu entscheiden ?

Darum ging es mir.

Ich denke der SB liegt da mit seiner Interpretation einfach falsch...

Geschrieben

da wird Dein SB wohl was missverstanden haben. Wie die Vorposter bereits geschreiben haben, gibt es die Beschränkung (noch?) nicht.

Jedoch gab es letztes Jahr eine Länderumfrage, bei denen die Behörden abgefragrt wurden (genauen Wortlaut kenne ich leider nicht) wie viele Waffen bei den Jägern via Jagdschein erworben wurden. Ich meine, es wurden nur die "Spitzenreiter" abgefragt, nicht "jeder einzelne"...

evtl. Stand damals was in dem Anschreiben zur Abfrage drin, was Dein SB jetzt falsch interpretiert.....

Grüße

Geschrieben
Halbautomaten mit mehr als zwei Schuss Magazinkapazität sind für die Jagdausübung nicht zugelassen
Doch das ist 100% richtig!

Etwas unglücklich formuliert vielleicht... verboten ist der Schuß auf Wild. Weder muß die Waffe abgeändert werden, daß nur ein 2-Schuß Magazin paßt, noch darf man nur 2-Schuß Magazine besitzen.

Geschrieben

diese begrenzung auf 2-schuss-mag stammt noch aus "alten" tagen und wird immer mit der "waidgerechten" jagd erklärt/abgetan!

halte ich heutzutage aber nicht mehr für zeitgerecht!

Im Vordruck der Region Hannover, mit dem der Waffenerwerb angezeigt wird

nun, ich wohne auch "in der region hannover", aber bei mir auf dem amt gibt es solche "schachfug" regelungen/anweisungen im vordruck zum anzeig über waffenerwerb NICHT!!!

Geschrieben
nun, ich wohne auch "in der region hannover", aber bei mir auf dem amt gibt es solche "schachfug" regelungen/anweisungen im vordruck zum anzeig über waffenerwerb NICHT!!!

Was wohl daran liegt, dass sich in der Region Hannover nicht nur die Kreisverwaltung, sondern auch mehrere Kommunen mit dem Waffenrecht beschäftigen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Ich bin beeindruckt wer hier alles in der Region Hannover wohnt!

Da kann man sich ja direkt mal auf einen Kaffee treffen.

Zum Thema:

Jagdscheininhaber dürfen sich alle Langwaffen, auch Halbautomaten kaufen die zur Jagd benötigt werden. Wer einen Halbautomaten mit zur Jagd nimmt muß dessen Magazin auf 2 Schuss sperren (sperren lassen), bzw. darf während der Jagdausübung nur solch ein Magazin benutzen.

Kurzwaffen wie gesagt 2! Eine Kontingentregelung gibt es (noch) nicht!

Was anderes ist mir nicht bekannt.

Gruß Earl!

Geschrieben
"Mit Abgabe der Unterschrift wird bestätigt, dass bei einem Erwerb einer Selbstlade-Flinte und/oder einer Selbstlade-Büchse aufgrund eines Jahresjagdscheines das Magazin der Waffe nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann."

Hinnerk

Ah, praktisch. Für Tagesjagdscheininhaber gilt das also nicht. :sla:

Da der Erwerb und Besitz jeglicher Magazine für jedermann erlaubnisfrei ist, kann die Behörde so eine Unterschrift nicht von den Jägern verlangen. Sachen gibts... :gaga:

Geschrieben
Jagdscheininhaber dürfen sich alle Langwaffen, auch Halbautomaten kaufen die zur Jagd benötigt werden.

jj inhaber darf alle langwaffen kaufen ... die nach dem bund-jagd gesetz nicht verboten sind!!!

kleiner, aber feiner unterschied!

natürlich müssen sie auch dem waff. gesetz entsprechen...

Geschrieben
jj inhaber darf alle langwaffen kaufen ... die nach dem bund-jagd gesetz nicht verboten sind!!!

kleiner, aber feiner unterschied!

natürlich müssen sie auch dem waff. gesetz entsprechen...

Zur Jagd kann man so ziemlich alles benötigen! :D

Aber grundsätzlich meinen wir ja alle dasselbe.

Tschüß ich muß jetzt kochen,

Earl!

Geschrieben
diese begrenzung auf 2-schuss-mag stammt noch aus "alten" tagen und wird immer mit der "waidgerechten" jagd erklärt/abgetan!

halte ich heutzutage aber nicht mehr für zeitgerecht!

Hallo

Slb's nennt man ja auch in manchen Jagdkreisen "Vollernter" und deshalb sind sie auch verpönt.

Bei unserem Wildbestand hier (SW Brandenb.) würden bei mancher Jagd damit noch viel mehr Tiere fallen.

Ekki

Geschrieben

ja, und wenn man sich berlin und seine vorgärten so anschaut, dann bräucht so mancher "stadt-jäger" dort nen vollautomaten um den massen (schwarz-schweine!) herr zu werden!

Geschrieben
ja, und wenn man sich berlin und seine vorgärten so anschaut, dann bräucht so mancher "stadt-jäger" dort nen vollautomaten um den massen (schwarz-schweine!) herr zu werden!

Da würden sich vieleicht auch Lebendfallen gut machen.

ekki

Geschrieben
Hallo

Slb's nennt man ja auch in manchen Jagdkreisen "Vollernter" und deshalb sind sie auch verpönt.

Bei unserem Wildbestand hier (SW Brandenb.) würden bei mancher Jagd damit noch viel mehr Tiere fallen.

Ekki

Ich habe mich früher als Sportschütze immer gefragt, warum die Jäger so eine bescheuerte Regelung eingeführt haben. Bis ich selbst den Jagdschein gemacht habe und uns das sehr plausibel erklärt wurde.

Zum einen war das Problem, dass sich durch die HA einige verführt sahen während der Drückjagden auf Stücke zu schiessen, welche durch ihre Geschwindigkeit und Entfernung gar nicht mehr sauber getroffen werden konnten. Teilweise wurde versucht die Tiere auf 150 Meter zu schiessen. Das die Stücke dabei böse Krank geschossen wurde war die Folge.

Außerdem, und das wiegt noch schlimmer wurde so plötzlich in Bereiche geschossen, in denen schon wieder andere Jäger abgestellt waren. Es wurden also die Sicherheitswinkel/ Bereiche verletzt.

Dies wurde uns als Hauptgrund für diese Regelung genannt. Natürlich gibt es immer Schützen, die das schaffen und natürlich auch sicher. Aber das Gro der Jäger ist diesbezüglich eher untrainiert. Und bei Gefährdung anderer Jagdteilnehmer ....., da braucht man nicht drüber zu reden.

Letztendlich werden solche Regelungen immer durch die Unvernunft einzelner eingeführt.

Gruß Earl

Geschrieben
Zum einen war das Problem, dass sich durch die HA einige verführt sahen während der Drückjagden auf Stücke zu schiessen, welche durch ihre Geschwindigkeit und Entfernung gar nicht mehr sauber getroffen werden konnten. Teilweise wurde versucht die Tiere auf 150 Meter zu schiessen. Das die Stücke dabei böse Krank geschossen wurde war die Folge.

Außerdem, und das wiegt noch schlimmer wurde so plötzlich in Bereiche geschossen, in denen schon wieder andere Jäger abgestellt waren. Es wurden also die Sicherheitswinkel/ Bereiche verletzt.

Hm, also mir wurde das in der deutschen Jagdschule mit "waidgerecht"/"dem Tiere eine Chance lassen" usw. erklärt. Mit einem HA würde ich mich ansonsten eher zurückhalten auf weitere Entfernungen zu schiessen als mit einem Repetierer. In der norwegischen Jagdschule, die ähnliche Magazinbegrenzungen für SL kennt (bis 3+1, je nach Kaliber), wurde das u.a. damit begründet, dass man eben keine militärischen Waffen auf der Jagd haben will, da diese zu unpräzise seien. Die Schussentfernungen sind dort auch begrenzt, im Jägerkurs empfiehlt man generell keine >150m Weitschüsse auf Wild.

Grüße

Schwarzwälder

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