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IGNORED

Geigenkoffer für den Transport, Pistolen und Munition?


FloH

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich möchte mir einen Geigenkoffer als Waffenkoffer einrichten - im Bauch die Kurzwaffen und Magazine, beim Geigenhals Platz für die Munition. Der Koffer hat zwei Scharniere die jeweils abschliessbar sind.

So wie ich das sehe müsste das doch erlaubt sein, die Waffen sind ja nicht schussbereit, geladene Magazine und gesonderte Munition sind zwar mit im Koffer, jedoch eben nicht in der Waffe.

Was meint Ihr bitte? Darf ich Munition, geladene Magazine UND die Pistolen in einem Koffer transportieren? Auch wenn das schon 100x durchgekaut wurde, vielen Dank für Antworten.

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Gast 007-sucker@fvlw.de

Wenn in Hals ein extra Behältnis für die Munition ist, eventuell abschliessbar, sollte damit niemand ein Problem haben.

Im RangeBag ist das auch nie ein Problem, wenn es gesonderte Fächer sind und das mit der Waffe abschliessbar ist.

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Hab' ich schon gesehen. Ist 'ne nette Idee, auch zum nicht auffälligen Transport im ÖPNV (dort wo erlaubt).

GBeladene Magazine können Dir zum Nachteil ausgelegt werden. Von wegen Verdecktes Führen, ich würd' die Diskussion besser vermeiden. Munition in der Schachtel ist einfach klarer. Und ja, beides zusammen geht nach dem Wortlaut des Gesetzes. Je mehr du trennst, desto weniger Angriffsfläche hast Du.

Die abschließbaren Schnappschlösser realisieren genau die Forderung nach dem "verschlossenen Behältnis" des WaffG. Ist also prima.

Gestern auch "Desperado" gesehen ?

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Hallo,

ich möchte mir einen Geigenkoffer als Waffenkoffer einrichten - im Bauch die Kurzwaffen und Magazine, beim Geigenhals Platz für die Munition. Der Koffer hat zwei Scharniere die jeweils abschliessbar sind.

So wie ich das sehe müsste das doch erlaubt sein, die Waffen sind ja nicht schussbereit, geladene Magazine und gesonderte Munition sind zwar mit im Koffer, jedoch eben nicht in der Waffe.

Was meint Ihr bitte? Darf ich Munition, geladene Magazine UND die Pistolen in einem Koffer transportieren? Auch wenn das schon 100x durchgekaut wurde, vielen Dank für Antworten.

Wie MilDot bereits erwähnt hat "müssen Waffen und Munition RÄUMLICH getrennt sein". Dazu gibt es Koffer mit zwei separaten Fächer mit unterschiedlichen Schlössern.

Wenn Du es allerdings schaffst den Geigenkoffer auf Sicherheitssufe B mit Stahlblechinnentresor oder insgesamt auf Widerstandgrad 0 aufzumöbeln, dann könnte das vielleicht gehen. Wobei Du das Mindestgewicht einhalten mußt, da Du ihn ja beim Transport schlecht irgendwo an einer Wand oder Fußboden befestigen kannst. B)

Ich habe so ein Teil schon gesehen, okay ohne B, 0 oder sonstiges, fands auch lustig und wollte mir auch so etwas bauen. Habe aber erst mal davon abgesehen...Man weiß nie vieviel Humor andere haben...

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Unterstellen wir mal:

Du sitzt im Vereinsheim und man bestaunt Dein neuestes Behältnis.

Dann geht die Tür auf und 2 Flitzpiepen von der Presse kommen rein und informieren sich mal.

Titel am nächsten Tag in der Zeitung: "Sportschützen rüsten auf wie Mafia!"

Unwahrscheinlich? Überzogen?

Es gab soetwas mal, nur das ein kein Koffer war, sondern das 2 Sportschützen Flecktarnhosen der BW anhatten. Man wurde natürlich sofort als Wehrsportgruppe diffamiert.

ICH brauche soetwas derzeit nicht.

So, und jetzt können die Besserwisser mich wieder als vorauseilend gehorsam oder sonstwie bezeichnen. :rolleyes:

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Sagt mal, wollt ihr mich veräppeln - diese Ganze Diskussion einschließlich "Was sollen die Leute denken" und "Wo pack ich die Mun hin" HATTEN WIR SCHON IN DEN THREADS DIE ICH GEPOSTET HABE!!!

Warum kopieren wir die nicht regelmäßig einfach wieder rein, wenn zum x.ten Mal die selben Fragen gestellt werden ???

Ich fang mal an:

Ulrich Eichstädt

Was befürchtest du denn nun? Böse Hetzkampagnen der Medien? Hatten wir schon: der Koffer gehört (steht auch bei Frankonia (ja, das darf man hier im Forum ausschreiben!) zu einem Röhm-CO2-Gewehr namens "Desperado", genau jene Assoziation mit dem Antonio-Banderas-Film war seinerzeit auch geplant, und die gedachte Kundengruppe waren filmbegeisterte Jugendliche. BILD hatte Koffer und zerlegbares (mein Gott: ZERLEGBAR!!!) Luftgewehr schon als Aufmachermeldung zur IWA 2007 oder 2008 verbraten.

Meinst du vielleicht, eine Desert Eagle-Pistole würde wegen der sanft geschwungenen Seitenflächen des Verschlusses verkauft oder ein kunstvoll zerkratztes (graviertes) Jagdgewehr, weil es durch die Rillen windschnittiger wird? Wieso darf eigentlich ein Jagdgewehr "R 93 Professional" an Hobbyjäger verkauft werden?

Falls es deine Seele beruhigt, Vergil: die Idee wurde von den Kunden nicht so angenommen, wahrscheinlich traute sich niemand, auf dem Schießstand eine Diskussion mit ernst blickenden Jägersleuten anzufangen. Es lohnt sich aber, den von einem renommierten Gitarrenkoffer-Hersteller gelieferten Koffer von seinem Inlet zu befreien und eine Gitarre reinzulegen - der ist nämlich, meiner Erinnerung nach, dann immer noch günstiger als der Originalkoffer...

Der Thread hat aber trotzdem einen gewissen Spaßfaktor

tala22pistole

... dann wird bestimmt noch irgendwann ein Passus in die Sportordnung aufgenommen, wie der Waffenkoffer aussehen muß

Und ich darf mich mal selbst zitieren:

Ein Gitarrenkoffer als Symbol der Muse der Musik, Aoide, befreit das Sportgerät aus dem oft archaisch-männlichen Kontext, entspricht somit aktuellen Genderrichtlinien und wird daher bald von Frau von der Leyen vorgeschrieben
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steht wo? bitte entsprechenden § aufzeigen!!!

Okay, mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!

Es gibt keinen § dazu, jedoch einige Ergebnisse dazu wenn man die Suchfunktion bemüht. Darin steht auch nichts von räumlicher Trennung. Nur das die Waffe nicht direkt zugriffsbereit sein darf.

Ich werde meine Waffe trotzdem weiter im Rangebag mit abgeschlossenem Waffenseitenfach transportieren. Die Mun befindet sich da im Hauptfach, ebenfalls verschlossen. Ist mir im Falle einer Kontrolle lieber, will da nicht diskutieren müssen.

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Nur das die Waffe nicht direkt zugriffsbereit sein darf.

Und das ist jetzt schon wieder falsch. Die Waffe darf nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein, zum hunderttausendsten Mal der § 12 (3) Nr. 2 WaffG:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

...

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

In den Anlagen zum WaffG lesen wir:

Im Sinne dieses Gesetzes...

... ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

... ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Das ist alles. Keine extra Taschen oder sonstigen Behältnisse.

€:

Und zu Waffe und Munition gibt es diesen uralten Thread (schon fast 4 Wochen her)

^_^

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=387101

In spätestens vier Wochen kommt dann der nächste Thread zum Thema auf. Dann können wir auf den hier verweisen und bilden so eine lustige Kette.

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In spätestens vier Wochen kommt dann der nächste Thread zum Thema auf. Dann können wir auf den hier verweisen und bilden so eine lustige Kette.

WO- Ringelpietz mit Anfassen ? :00000733:

Aber ein Verweis würde doch wirklich reichen, wenn sich nicht mal wieder was Neues ergeben hat, oder ?

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so isses...

wer es aber anders machen will, soll dies auch tun! schaden kannes nicht.

nur bitte nicht ständig dieses:

"ich mach es so (in getrennten behältnissen), weil es so vorgeschrieben ist, und alle anderen haben keine ahnung und machen sich strafbar!!!"

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Und das ist jetzt schon wieder falsch. Die Waffe darf nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein, zum hunderttausendsten Mal der § 12 (3) Nr. 2 WaffG:

Danke Herr Lehrer, ich wollte nur nicht den ganzen Sermon wiederholen, aber wenn man das hier muß, dann kann ich das auch gern zukünftig tun.

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Vielen lieben Dank für all die interessanten Antworten! Keine Ahnung wieso ich über Replies nicht informiert wurde, der Thread ist abonniert...

Fazit:

Ich darf es, nur die Magazine sollten am besten nicht befüllt sein. Danke nochmal! :-)

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Grrrr....

Du hast ja dem Gesetze nach recht. Aber: Falls Du jemals in eine Kontrolle kommen solltest, dann sind einige Sachen einfach besser als andere. Du bist ja vielleicht firm im WaffG, geh' mal nicht davon aus, daß es der Beamte auch ist. Und wenn es dem dann möglicherweise passt, zieht der erstmal alles ein, was ihm nicht gefällt. Solange bis es geklärt ist.

Klar, das ist ein schlimmster Fall, weiß ich, nicht hauen. :traurig_16:

Meine Waffe ist meiner Auffassung auch nicht zugriffsbereit, wenn Sie 3m hinter mir unter der Abdeckung vom Kofferraum (Kombi/Van) in der Tasche im Futteral ist. Schussbereit ist sie eh nicht. Aber wenn ich mein Schlössileinchen dran habe, brauche ich das nicht einmal dem Kontrolleur zu erklären.

Latürnich ist ein Zylinderverschlussrepetierer nicht schussbereit, wenn keine Murmel drin ist. Wenn ich zusätzlich noch den Verschluss entnehme, brauche ich das nicht langatmig zu erklären.

Genauso die aufmunitionierten Mags. Wir hatten doch den Fall wo ein Kollege seine Mun in der Bahn vergessen hat, in Aldi Tüte mit Mumpeln im Mag (unter anderem). Dem wurde auch verdecktes Führen vorgeworfen. Ließ sich nicht erhärten, aber bis die Untersuchung abgeschlossen war, gab's erstmal keine Schießeisen. (Klar in dem Fall lag es am GESAMTEN Vorgang)

Ja und jetzt kommt wieder die Nummer mit dem Vorauseilenden Gehorsam, der zur Verschärfung führt. Bisher bin ich genau 0x kontrolliert worden. Hab' ich auch keinen schlechten Einfluss gehabt. Und außerdem kann man z.B. mit dem Schlössileinchen prima eine Diskussion anfangen. Mit 'nem interessierten Rede-Partner.

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Bin gerade im verdienten Urlaub und habe keine Lust weiter nachzudenken, aber den Geigenkasten hatten wir schon einmal, den gibt oder gab es wenn ich mich richtig erinnere legal bei Frankonia!

Munition kann man im waffenrechtlichen Sinn nicht führen, so dass es egal ist, wo sie sich befindet, im Magazin am Gürtel, oder in der Aldi-Tüte, solange sie transportiert und nicht aufbewahrt wird, da gibt es dann wieder Vorschriften.

Aber eben nicht in der Waffe und mehr finde ich im Gesetz nicht.

Das Ganze kann eben nur dann zum Problem werden, wenn der kontrollierende Beamte genauso unsicher in der Betrachtungsweise ist, wie so mancher hier!

Da gibt es nun mal auf beiden Seite reichlich Unsichere.

Darum plädiere ich eben nur sicherheitshalber für 2 verschließbare Behältnisse, wer es so nicht einsieht, soll es anders tun.

Es gibt eben Gegenden, wo der Jäger mit dem geschulterten Gewehr ein normales Bild ist (Bayern z. B.), aber nicht eben der Stadtjäger in Berlin Kreuzberg oder so!

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