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IGNORED

eGun Kauf ohne Rechnung


uwedd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen :-)

ich habe mein erste KW nun bei eGun gekauft. Alles lief völlig reibungslos. Die Waffe ist auch in einem 1A Zustand. Soweit so gut.

Nun hatte ich mir einen einfachen Kaufvertrag oder zumindest eine WBK Kopie des Verkäufers erhofft. Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch wie das genau mit der Eintragung abläuft?

Ich hätte mir jetzt die Seriennummer der Waffe notiert und die eGun Seite ausgedruckt um die Waffe einzutragen.

Könnt ihr mir bitte flink auf die Sprünge helfen?

Danke,

Uwe

Geschrieben
Hallo zusammen :-)

ich habe mein erste KW nun bei eGun gekauft. Alles lief völlig reibungslos. Die Waffe ist auch in einem 1A Zustand. Soweit so gut.

Nun hatte ich mir einen einfachen Kaufvertrag oder zumindest eine WBK Kopie des Verkäufers erhofft. Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch wie das genau mit der Eintragung abläuft?

Ich hätte mir jetzt die Seriennummer der Waffe notiert und die eGun Seite ausgedruckt um die Waffe einzutragen.

Könnt ihr mir bitte flink auf die Sprünge helfen?

Danke,

Uwe

wewnn von privat, mach nen kaufvertrag.

wenn vom händler, verlang ne rechnung

Geschrieben
Hallo zusammen :-)

Ich hätte mir jetzt die Seriennummer der Waffe notiert und die eGun Seite ausgedruckt um die Waffe einzutragen.

Könnt ihr mir bitte flink auf die Sprünge helfen?

Danke,

Uwe

Vielleicht hilft's:

Ich habe (nicht über egun) Waffen an Privat verkauft.

Da ich als Privatmann nicht an der originalen WBK des Käufers rummmalen kann:

Folgendes angefordert:

Name, Adresse, Personalausweis-Nummer.

WBK im Original und die Daten für die Behörde notiert- KEINE Kopie akzeptiert. und für mich selber einen Kaufvertrag im Doppel angefertigt, mit den Waffendaten, Personaldaten und dem Kaufpreis.

Im umgekehrten Fall (wenn Verkäufer KEIN zugelassener Waffenhändler) eigentlich genauso.

Ich würde mir als Käufer ebenfalls die Original-WBK zusenden lassen- mit einer Kopie ließe ich mich nicht abspeisen, schon aus rechtlichen Gründen gegenüber meiner Waffenrechtsabteilung.

Bei einem Kauf von einem zugelassenen Waffenhändler ist das alles einfacher.

Der darf die verkaufte Waffe in meiner originalen WBK eintragen.

Also- bei Kauf und Verkauf alle Daten sammeln und beidseitig dir Original-WBK austauschen- da ist man rechtlich abgedeckt und auf der sicheren Seite.

MfG!

Geschrieben

Von Privat gekauft?

Lass Dir auf jeden Fall eine Kopie, Foto, Scan, o.ä. der WBK des Verkäufers schicken.

Des Weiteren die genauen Kontaktdaten SEINER Waffenbehörde.

Und dann rufst Du als erstes gleich morgen früh in seiner Behörde an und vergewisserst Dich, dass er die Waffe wirklich legal besaß!

Ausserdem brauchst Du vom Verkäufer die genaue Anschrift.

Geschrieben

Anmelden mit Name und Adresse des Überlassers sowie Datum der Überlassung (imo ist das der Eingang beim Käufer) - fertig.

Des Weiteren die genauen Kontaktdaten SEINER Waffenbehörde.

Also wenn schon mißtrauisch, dann richtig: bis jetzt habe ich noch jeden diesbzüglichen Ansprechpartner über die Heimseite rausgefunden ;) Gurgeln hilft.

Geschrieben

Die Waffe wurde von privat von mir gekauft. Die Anschrift des Überlassers habe ich natürlich. Die Anschrift der Waffenbehörde habe ich schon herausgefunden. Problematisch ist hier nur, dass er die Waffe wegen gesundheitlicher Probleme für einen Freund verkauft hat. Der Herr verfügt natürlich selbst auch über eine WBK.

Ich habe Ihn jetzt angeschrieben mir doch bitte den vollständigen Namen und Anschrift des Freundes zu senden und wenn möglich einen Scan der WBK.

Geschrieben
Die Waffe wurde von privat von mir gekauft. Die Anschrift des Überlassers habe ich natürlich. Die Anschrift der Waffenbehörde hab ich schon herausgefunden. Problematisch ist hier nur, dass er die Waffe für einen Freund verkauft hat.

Ich hab Ihn jetzt angeschrieben mir doch bitte den vollständigen Namen und Anschrift des Freundes zu senden und wenn möglich einen Scan der WBK.

Yup,

ohne Name des rechtlichen Überlassers (der Freund ist ja nur Vermittler, nicht der Überlasser) würde ich da kaum etwas machen. Stelle Dir doch nur die Situation auf dem Amt vor!

SB: "... und wer ist der Überlasser der Waffe?"

Du: "Weiß ich nicht."

:rotfl2:

btw, so eine Situation (eGunner ist Freund des Überlasser) habe ich auch gerade. Nur besteht der eGunner bereits selbst auf einen schriftlichen Vertrag. Um eine WBK-Kopie habe ich gebeten. Die Waffenrechtsbehörde des tastsächlichen Überlasser finde ich dann schon selbst heraus. :AZZANGEL:

Geschrieben

Hast Du die Waffe schon? Dann ab damit zum SB, bis zur Klärung. Sieht ziemlich windig aus die Sache. Schlimmsten Falls mußt Du um Dein Geld kämpfen, aber nicht um deine Zuverlässigkeit.

So würde ich es zumindest machen.

Gruss

SJ

Geschrieben

Klar, die Waffe liegt hier seit Samstag im B Würfel. Ich war schon ziemlich verdutzt als ich im Karton zwar die Waffe gefunden hatte, jedoch keinerlei Papiere ... nichts. Ist meine erste Waffe. Das nächste Mal achte ich da vorher drauf.

Ich rufe morgen besser sofort mal den "Versender" an. Eventuell klärt sich das dann ganz schnell. Bevor ich nichts genaueres weis gebe ich die Waffe nicht beim SB ab, denn ich bin ja berechtigt. Voreintrag ist doch alles da. Im schlimmsten Fall hat sich der Versender strafbar gemacht und nicht ich.

Die beglaubigte Kopie meiner WBK und die Telefonnummer meines SB musste ich auch abgeben. Ich glaube nicht das da wirklich etwas faul ist. Auch die Verkäuferhistorie bei eGun war völlig in Ordnung.

Über das Amt finde ich als Notlösung auch den rechtlichen Überlasser heraus. Ich habe ja den Familiennamen von der Überweisung des Kaufbetrages. Das Geld ging nämlich direkt zum ursprünglichen Eigentümer der Waffe.

Geschrieben

Als ich eine Waffe von Privat über Egun erstanden habe, habe ich dem Verkäufer folgendes Formular gemailt und ihn gebeten ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar mit der Waffe zu verschicken. Ich habe dann meinerseits darauf unterschrieben und ihm ein Exemplar zurückgeschickt. Hatte ihm natürlich auch meine WBK und meinen Ausweis gemailt, er hat dann meine Behörde vorm Versand angerufen und sich die Gültigkeit der WBK bestätigen lassen... Hat alles tadellos funktioniert und auf der Behörde gab es auch keine Probleme. :)

Kaufvertrag_Waffe.pdf

Geschrieben
Oder , so habe ich es gemacht , online bei MEINEm zuständigen Behörde das Dingens runter geladen

Das ist der beste Weg. Was soll die Waffenbehörde mit einem Kaufvertrag? Das hat die überhaupt nicht zu interessieren.

§ 10 Abs. 1a WaffG:

Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

Die Erwerbsanzeige muss nur beinhalten:

  1. Datum des Erwerbs (nicht des Vertragsschlusses! i.S.d. WaffG erwirbt eine Waffe wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt)
  2. Name und Anschrift des Überlassenden
  3. Art, Kaliber, Herstellerzeichen oder Marke und - sofern vorhanden - die Herstellungsnummer der erworbenen Waffe

Geschrieben
"Anmelden mit Name und Adresse des Überlassers sowie Datum der Überlassung (imo ist das der Eingang beim Käufer) - fertig."

Genau so, das reicht.

Hat bei mir auch genügt-

:icon14:

Geschrieben

Ich danke euch. Habe alle diese Daten bis auf vollständigen Namen des ursprünglichen Eigentümers. Daten des Versenders habe ich vollständig. Diesen habe ich auch tel. erreichen können. Erhalte heute noch die Daten. Alles halb so wild und ich kann die Waffe morgen anmelden.

Geschrieben

noch ne frage zu dem "WBK im Original verlangen"...

wie soll das funktionieren wenn ich 14 tage zeit zum ein/austragen hab und meine originalwbk aus der hand geb? da hab ich null einfluss wann ich sie zurückbekomm, bzw. wenns die gelbe ist geb ich noch jemand den ich nicht kenne eine EWB zusammen mit ner kopie vom perso in die hand.

edit: genauso bei einer grünen mit voreintrag und munition für alle eingetragenen waffen.

in absprache mit meiner behörde die beglaubigte kopie meiner wbk, nicht älter als 4 wochen, kopie vom perso und kontaktdaten meiner waffenrechtsbehörde in verbindung mit einem anruf da, dass sich jemand meldet und abklärt ob ich kaufen/verkaufen darf.

Anruf schon aus dem grund, dass die überhaupt auskunft über mich erteilen, fällt ja unter datenschutz und sonst könnt ja jeder kommen...

hat so bei bisher 3 waffen geklappt...

Geschrieben

Würde ich auch mit dem OA LRA abstimmen, die Verkäufer können dann direkt mit dem SB reden. Warum sollte man die WBK einem Verkäufer zuschicken, oder in der Werkstatt abgeben, das geht auch so. Wenn man mich fragt, nur so.

Alternativ natürlich die beglaubigte Abschrift vom RA.

Geschrieben

org. wbk geht nur an nen büma, an privat NIE!!! da gibt es nur beglaubigte kopie und daten der behörde, wenn dem verkäufer das nicht reicht kauf ich nicht!

wie soll das funktionieren wenn ich 14 tage zeit zum ein/austragen hab und meine originalwbk aus der hand geb? da hab ich null einfluss wann ich sie zurückbekomm

nun du musst doch erst die 14 tage einhalten ab dem zeitpunkt wo du die waffe in den händen hälst. und du wirst ja kaum die waffe zugeschickt bekommen ohne das die wbk mitgeschickt wird!

Geschrieben

ich gehe sogar einen schritt weiter und sage: die original-wbk gebe ich grundsätzlich nicht aus der hand, weder an privat noch an gewerblich. ich möchte ja nicht dass damit ein dritter einkaufen geht...

Geschrieben

Also der Händler will IMMER die Original WBK. Ein Privater bekommt von mir kein Originaldokument.

Wie oben schon geschrieben hat sich alles ganz schnell geklärt. Ich habe Anschrift und die Daten der EWB auf Nachfrage sofort erhalten. Muss aber nicht immer so klappen, deshalb würde ich in Zukunft bei privat Verkäufern immer mit der beglaubigten Kopie meiner WBK einen Kaufvertrag für Waffen mitsenden. Das reicht völlig. Meine SB hat nur die Daten des Vorbesitzers und die Waffen-Nr. haben wollen. Meine grüne WBK ist nun nicht mehr jungfräulich.

Geschrieben

Bzgl. Datenschutz beim Anruf:

Es geht ja nicht darum, dass sensible Daten weitergegeben werden. Ich frage ja nicht "ja wer hat denn alles in meiner Nachbarschaft für eine Knarre im Safe?" sondern gebe die WBK nummer + den Namen durch und frage nur höflich ob z.B. der Voreintrag für was auch immer bestätigt werden kann. Dann wird bestätigt ala "Ja geht in Ordnung. Sie können ihm die ****** verkaufen/ Sie können die ***** von dem und dem erwerben".

Geschrieben

Dito.

Ich rufe beim Amt an um mich zu vergewissern, dass mit den in kopierter Form vorliegenden Erlaubnisdokumenten alles in Ordnung ist.

Und genau so sage ich es dem SB auch.

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