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IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung


moosbroetchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

folgende Frage stellt sich mir: seit langen Jahren Mitglied im Schützenverein, alle Papiere liegen vor, die zur Erteilung einer WBK notwendig sind.

Um ja nichts zu vergessen habe ich oft genug den Kollegen, dem Vorstand, dem Kreisschützenmeister Fragen gestellt, wie der Ablauf ist.

Alle, ausnahmslos alle, haben mir gesagt, nimm den Antrag mit und sammele vorher alle anderen notwendigen Papiere bis sie fertig sind, lass Dir eine Quittung vom Waffenhändler ausstellen, in welcher Art der Waffe, Kaliber, Nummer etc. eingetragen sind und gehe mit diesem Haufen gesammelter Werke zum Ordnungsamt.

Dort wird das dann allgemein sofort geregelt, WBK ausgestellt, Gebühr bezahlt etc. und danach kannst Du zu Deinem Händler marschieren und die Waffe abholen.

Gesagt getan. Heute beim Ordnungsamt und alles dabei. Dann sagte mir die Dame "Ja, alles da, aber das dauert nun noch mindestens 3 Wochen, es muss noch die Zuverlässigkeit geprüft werden."

Ich frage, ob das ein neues Gesetz sei, denn ich würde es anders kennen. Sie meint, das könne nicht sein, das sei bei der ersten WBK schon immer so gewesen.

Ich weiß es aber von einem Kollegen, der mit dem Schießwart zusammen hinmarschiert ist, auch seine erste WBK beantragt hat, und er konnte sie gleich mitnehmen und am selben Tag seine Waffe abholen. Mit dem Schießwart habe ich telefoniert, er hat es mir bestätigt.

Sie meint, hätte ich im Vorfeld den Antrag schon eingereicht, dann wäre die Zuverlässigkeitsprüfung ja schon längst erledigt. Ich sagte dann, daß ich da ja noch keinen Waffenschrank gehabt hätte, aber die Art des Schrankes ja im Antrag angegeben werden müsse, außerdem hätten mich alle anders beraten.

Einer weiteren Diskussion wollte ich vor Ort aus dem Weg gehen, es ist nicht gut, wenn man sich auf solchem Amt unbeliebt macht.

Wie ist nun der richtige Weg? Kann es sein, daß der Dame nur mein Gesicht nicht gefallen hat? Hätte sie Ermessenspielraum gehabt? Oder ist dies tatsächlich so der Gang der Dinge und ich wurde von den Kollegen einfach nicht korrekt und ausführlich genug beraten?

Diesbezüglich habe ich keine aussagekräftigen Dinge finden können.

Gruß moosbroetchen

Geschrieben
.

Wie ist nun der richtige Weg? Kann es sein, daß der Dame nur mein Gesicht nicht gefallen hat? Hätte sie Ermessenspielraum gehabt? Oder ist dies tatsächlich so der Gang der Dinge und ich wurde von den Kollegen einfach nicht korrekt und ausführlich genug beraten?

Diesbezüglich habe ich keine aussagekräftigen Dinge finden können.

Gruß moosbroetchen

#

dame hat recht, deine kollegen müll erzählt.........

Geschrieben

So ist es. Ein Blick ins Gesetz oder vorher die RICHTIGEN fragen (SB) hätte Aufklärung gebracht.

Geschrieben

Na fein.

Ich habe so oft gefragt, daß mancher schon sagte: "Hörst du nicht zu?"

oder "Steht doch alles auf der Homepage vom HSV" und so weiter.

Entweder bin ich tatsächlich blind oder zu dumm zum suchen, aber auf der Homepage finde ich darüber in der Art, den Antrag vorweg schon mal auch mit genau definierten Lücken einreichen zu können, nichts.

3 Wochen sind schnell rum, aber ich habe seit Juni alles beieinander, seither läuft das. Bis der Vorstand die Papiere zum Kreisschützenmeister eingereicht hat, bis der HSV fertig war (da ging es innerhalb 4 Tagen, ich habe mit denen telefoniert), bis alles zurück und bei mir war, hatten wir den 4ten Oktober.

Oh, ja Mensch, mache ich gleich..... Urlaub, der andere hat Urlaub, die Post..., falscher Briefkasten, beim Nachbarn eingeworfen, er hätte es ja früher gebracht, war aber in Urlaub..... dann kam der Waffenschrank nicht bei. Auf den habe ich auch ewig gewartet.

Meine Galle war schon am kochen. Dann die Freude "wow, Freitag kannst Du sie einschießen" und dann wieder nix....

Na ja, man lernt nie aus. Manche Leute werden mit mir nun auch Geduld haben müssen, so sie denn etwas brauchen sollten.

Geschrieben
Na fein.

Ich habe so oft gefragt, daß mancher schon sagte: "Hörst du nicht zu?"

oder "Steht doch alles auf der Homepage vom HSV" und so weiter.

Entweder bin ich tatsächlich blind oder zu dumm zum suchen, aber auf der Homepage finde ich darüber in der Art, den Antrag vorweg schon mal auch mit genau definierten Lücken einreichen zu können, nichts.

Lies nochmal die Beiträge Nr. 2 und 3 - da steht eigentlich alles Wissenswerte drin.

Geschrieben

Wieso dauert das mit dem Bedürfnis be euch so lange?Ich habe bei ner Versammlung alle abgepasst,die haben unterschrieben,schnell zum Verband geschickt und 2 Tage später hatte ich das Bedürfnis für meinen ersten Halbautomaten(im DSB).

Geschrieben
Wieso dauert das mit dem Bedürfnis be euch so lange?Ich habe bei ner Versammlung alle abgepasst,die haben unterschrieben,schnell zum Verband geschickt und 2 Tage später hatte ich das Bedürfnis für meinen ersten Halbautomaten(im DSB).

Hier gehts nirgendwo um die Dauer einer Bedürfnissaustellung... sondern um die Dauer der Zuverlässigkeitsprüfung bei Erteilung einer WBK... und mit 3 Wochen ist man gut bedient, bei mir hat das bei der Ersterteilung viel länger gedauert... ;)

Geschrieben

Warum fragt ihr Schützenkollegen?

Fertigen die die WBK aus, oder der SB?

Wenn ich wissen will, wie ein Brötchen hergestellt wird, frage ich den Bäcker und nicht den Kunden, der das Teil frisst.

Geschrieben
Wenn ich wissen will, wie ein Brötchen hergestellt wird, frage ich den Bäcker und nicht den Kunden, der das Teil frisst.

Einmal das und dann sind die - je nach Einzugskreis des Vereins - ggf. auch noch bei einer anderen Behörde.

Bei mir dauert das Eintragen einer Waffe z.B. so lange wie bei anderen der Erstantrag (fast 4 Wochen, nichts mit WBK direkt wieder mitnehmen).

Geschrieben

Ich hab seiner Zeit den Tip bekommen, den SB VOR Antragstellung

zu Kontaktieren und die Zuverässigkeitsprüfung vornehmen zu lassen.

Das hab ich gemacht wie ich die Unterlagen an den DSB geschickt habe

für die Bedürfnisbescheinigung.

Bin beim SB mit allen Unterlagen inklusive Aufbewahrungskonzept mit Fotos

eingelaufen und konnte die WBK am nächsten Tag abholen.

Gruß

Stephan

Geschrieben

SB wurde vorher kontaktiert.

Allerdings nur in Bezug auf Waffenschrank, Aufbewahrung etc.

Da ich anscheinend, wie ich nun feststelle, nicht präzise genug gefragt habe, muss ich mir wohl selbst den schwarzen Peter zuschieben.

Auch Recht. Die drei Wochen machen den Kohl nicht fett. Ich habe jahrelang darauf gespart und mich gefreut, da kommt es auf die paar Tage auch nicht mehr an.

War eben einfach nur ein Sch....gefühl wenn man denkt: "So, jetzt marschierst Du persönlich da hin, dann ist gut, jetzt hast Du Dein Eigenes, und bist geadelt, dafür die Verantwortung tragen zu dürfen, den ersten Ritterschlag hast Du im Sack, nun beweise Dich."

Dann ist plötzlich Essig in der Flasche.

Na ja, learning by doing, so ist das eben. Und das ist nicht das Schlechteste. Ganz im Gegenteil, es bleibt mehr hängen und der Lerneffekt ist wesentlich intensiver ;-)

Geschrieben

Es hat dir wahrscheinlich niemand gesagt (weil du mangels Wissen - sollte eigentlich in der WSK vermittelt werden :angry2: ) nicht oder nicht den richtigen gefragt hast. Die Bearbeitungszeit der Zuverlässigkeit liegt auch nur bedingt am SB. Der kann mal nicht sofort dazu kommen, aber selbst wenn, erst wenn die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR bei ihm vorliegt ( .......und das kann dauern bei der Zahl der täglichen Anfragen) kann er weiter bearbeiten. Kommt die Auskunft, hat er vielleicht auch gerade anderes wichtiges zu tun. Meist haben die SB ja nicht nur WaffG zu beackern.

Aber wie gesagt - das hätten sie euch alles erzählen sollen/können/müssen bei der WSK.

Geschrieben

Die WSK liegt Jahre zurück, und der Kreisschützenmeister, bei welchem wir damals Unterricht hatten, hat mich auch nicht darauf gehoben. Wir haben im Juni noch über den Ablauf gesprochen.

Wie auch immer, ich habe das, so wie ich es jetzt sehe, selbst verpennt und werde nicht bei Anderen nach Versäumnissen suchen. Mein Fehler.

Geschrieben

Jetzt mal nicht so negativ sehen, du hast nichts verpennt. Es ist normal dass man seine Unterlagen bei der Waffenbehörde abgibt, und dann wartet. Die Sicherheitsüberprüfung dauert etwas Zeit. Auf dem Antragsformular meiner Behörde ist auch ein Feld "Stellungnahme der örtlichen Polizei", auch dieser Teil kann bei der Abfrage des SB dauern. Er kann ja erst weitermachen wenn alles da ist.

Ich habe daraus gelernt, und gebe meinem SB immer Bescheid wenn ich Bedürfnisse zum Verband schicke. Da macht er die Sicherheitsüberprüfung gleich, und ich kann dann 2-3 Wochen (wenn die Sachen vom Verband wieder da sind) später mit allem zum SB, und bekomme alles sofort. Klappt bisher reibungslos. Ich habe aber auch von SB gehört, die nicht vorher schon die Abfrage machen, sondern erst wenn der Antrag komplett da ist. Einfach mal fragen.

Geschrieben
Bei mir dauert das Eintragen einer Waffe z.B. so lange wie bei anderen der Erstantrag (fast 4 Wochen, nichts mit WBK direkt wieder mitnehmen).

Was ist denn bei Dir da los ?!

Bei mir dauert das ungefähr 4 Minuten - na gut; mit Bezahlen 5!!

Auch schon auf dem Amt, das vorher für mich zuständig war.

Geschrieben

Es kann auch sein, dass dort ein SB sitzt, der Behördenintern gar nicht die Freigabe für diese Tätigkeiten hat. Er nimmt quasi nur entgegen, bereitet wor und wenn der "Cheffe" dann mal da ist oder Zeit hat, wird bearbeitet.

Manche Dinge sind zwar nicht so richtig nachvollziehbar, aber im Grunde genommen meist sehr einfach. Sie werden niemandem auf die Nase binden, wie sie es handhaben.

Kenne eine Waffenbehörde, da ist der Sb nur einen Tag der Woche SB im Kreishaus, an den anderen tagen ist er in einer 30 km entfernten Stadt des gleichen Kreises als SB eingesetzt. Für verschiedene Dinge.

Nicht sehr schön, aber wenn man es weiß kann man entsprechend arbeiten :)

Geschrieben

Die Stellungnhme der örtlich zuständigen Polizeidienststelle - also von Deinem Wohnort braucht üblicherweise so lange - das Führungszeugnis geht ruck zuck online beim Amt.

Wenn ein Antrag z.B. nicht länger als ca. 6 Monate zurückliegt reicht diese dortmals gegebene Mitteilung auch für die zweite WBK - zumindest bei unserem LRA.

Ich habe einfach einen kleinen Waffenschein beantragt gehabt - da braucht man auch die Stellungnahme der örtlichen Polizei - dann WBK beantragt.

Geschrieben
Ich weiß es aber von einem Kollegen, der mit dem Schießwart zusammen hinmarschiert ist, auch seine erste WBK beantragt hat, und er konnte sie gleich mitnehmen und am selben Tag seine Waffe abholen.

Vielleicht war er schon anderweitig registriert (z.B. Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG) oder seine Daten wurden schon vorab zur Zuverlässigkeitsprüfung eingereicht.

Geschrieben

Im August habe ich eine UB für den §27 bekommen. Der §27 Schein wurde mir am 01.09. ausgestellt.

Am 01.03.2010 sind die 12 Monate rum und ich kann meine WBK's beantragen. Kann ich darauf hoffen, dass ich aufgrund meines §27 Scheins die WBK schneller bekomme?

Geschrieben
Ich habe daraus gelernt, und gebe meinem SB immer Bescheid wenn ich Bedürfnisse zum Verband schicke. Da macht er die Sicherheitsüberprüfung gleich,

Auch das haben wir hier schon diskutiert. Manche Behörden meinen, dass jeder neue Voreintrag eine Erlaubniserteilung im Sinne von § 4 WaffG ist (der Gesetzgeber meinte damit eigentlich die Ausstellung von WBK, WS, KWS, MES, Schießerlaubnis etc.) und prüfen sich ohne jegliche Verdachtsmomente regelrecht zu Tode.

Kann ich darauf hoffen, dass ich aufgrund meines §27 Scheins die WBK schneller bekomme?

Ja, in Anlehnung an das BVerwG-Urteil vom April 2008 zur Regelprüfungsgebühr nach vorheriger Jagscheinerteilung sollte das der Fall sein.

Geschrieben
Ist die Zeitspanne zwischen UB und WBK Beantragung dabei unbedeutend?

Jagdschein? Hab ich keinen.

Na ja, die UB gilt ja immerhin ein Jahr. Mit welcher Begründung sollte eine Behörde dann im Normalfall vorher schon bei einem anderen Neuantrag erneut prüfen ? Macht meines Erachtens nur bei "Wackelkandidaten" Sinn, die mit der Zuverlässigkeit eh schon auf der Kippe stehen.

Das mit dem Jagdschein war nur ein Beispiel, weil sich das Urteil explizit darauf mit einem folgenden 6-Monats-Zeitraum bezogen hat.

Geschrieben
Vielleicht war er schon anderweitig registriert (z.B. Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG)

Nein.

oder seine Daten wurden schon vorab zur Zuverlässigkeitsprüfung eingereicht.

Nach der erhaltenen Auskunft der betroffenen Personen: Nein.

Ich denke mittlerweile, er hatte einen Bonus, weil der Schießwart dabei war und er den zuständigen Büro- oder Dezernatsleiter oder wie das heißt, persönlich kannte, er kannte auch die Vorgänger. Ich war bei der Dame, die im Hinterzimmer sitzt, Büro-Cheffe war nicht da.

Nun, auch der Kreisschützenmeister kennt dieses Vorgehen so nicht, habe heute mit ihm telefoniert. Er meinte auch, der Dame habe wohl meine Nase nicht gefallen und war darüber etwas irritiert. Auch ihm, der dieses Amt seit wirklich langen Jahren betreut, war das fremd und neu.

Entweder, die aktuelle Stimmung bezüglich Waffen schlägt Wellen, oder ich bin zutiefst häßlich und sehe aus wie ein Schwerverbrecher oder Säufer oder Kinderschänder.

Nur: wie sehen solche Leute eigentlich aus?

Aber man kommt sich irgendwie blöd vor.... bei den anderen Kollegen ging es, bei mir nicht.... was habe ich an mir??? Ich war auch frisch geduscht und ordentlich gekleidet, auch Deo wurde verwendet, so wie jeden Morgen, daran kann es auch nicht liegen. Ich kucke z.Zt. angeblich etwas traurig, so haben mir Bekannte beschieden, aber das liegt wohl an meiner Scheidung nach 28 Jahren. Obwohl ich das selbst so nicht empfinde. Ich stand vor dem Spiegel und habe "das Mal" gesucht. Aber ich finde es nicht.

Vielleicht sind es meine Augenbrauen? Meine Glatze, die man in meinem Alter durchaus haben darf? Oder habe ich eventuell Nasen- und Ohrenhaare, die ich selbst nicht sehen kann? Vielleicht war ich nicht devot genug? Ich denke, sie hatte einfach nur ihre Tage. Da werden Frauen sehr seltsam.

Na ja, Strich drunter, abwarten, und dann ist gut.

Obwohl es mich schon ärgert. Es bleibt so ein leichter Nachgeschmack. Aber so sind die Mädels, man steigt nicht wirklich durch!

Gruß moosbroetchen

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