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IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung


moosbroetchen

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Ich denke mittlerweile, er hatte einen Bonus, weil der Schießwart dabei war und er den zuständigen Büro- oder Dezernatsleiter oder wie das heißt, persönlich kannte, er kannte auch die Vorgänger. Ich war bei der Dame, die im Hinterzimmer sitzt, Büro-Cheffe war nicht da.

Dann ist bei Deinem Kollegen etwas nicht so ganz "sauber" gelaufen.... oder war vielleicht dem

SB persönlich so gut bekannt, dass er das verantworten konnte.... Alles nur Mutmaßung....

Auf jeden Fall läuft es JETZT bei Dir nach Vorschrift und Du bist weder schlechter noch besser

als jeder "normale" WBK Antragsteller. Ich kenne keinen, bei dem die erste WBK nicht min

6 Wochen gedauert hat.

Gruß.

ToBo

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Ich denke mittlerweile, er hatte einen Bonus, weil der Schießwart dabei war und er den zuständigen Büro- oder Dezernatsleiter oder wie das heißt, persönlich kannte, er kannte auch die Vorgänger.

Scheint dann wohl so gewesen zu sein und er hat die Prüfung eventuell nach Erteilung der WBK vorgenommen, dass er auch was für die Akte hat. Das ist so natürlich nicht zulässig und wenn die WBK dann doch nicht hätte erteilt werden können, hätte der Knabe ein großes Problem. :rolleyes:

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Hallo SB

Du schreibst die UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung=Zuverlässigkeitsüberprüfung im BZR oder?) hält ein Jahr, ich dachte die gilt nur 3 Monate?

Gruß

T.

Dann schau mal nach in § 34 Abs. 2 der 1. SprengV:

"

§ 34

(1) Der Antragsteller ist zu einem Lehrgang zuzulassen, wenn bei ihm Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b und c des Gesetzes oder nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes nicht vorliegen.(2) Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen. Wird innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein beantragt, so ist die erneute Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers nicht erforderlich, sofern nicht neue Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung nicht mehr besitzt. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung kann entfallen, wenn der Inhaber eines Befähigungsscheines die Zulassung zu einem Sonder- oder Wiederholungslehrgang beantragt."

Da die Prüfung mit der WaffG-Prüfung identisch ist, sollte die Waffenbehörde das auch beherzigen und den WBK-Antrag nicht unnötig verzögern. Wie schon gesagt sieht es bei "Wackelkandidaten" oder Leuten, die immer mal wieder auffällig werden, anders aus. Deshalb auch der zweite Satzteil im fett markierten Satz.

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Nun, es hat sich alles geklärt.

Wie so oft, wurde auch hier in diesem Fall die Hälfe vergessen, bzw. man hat Aussagen getroffen, ohne wirklich ganz genau darüber Bescheid zu wissen.

Diesen Schuh muss ich mir wohl auch selbst anziehen.

War gestern Abend im Schützenhaus, habe mit den betroffenen Kollegen noch mal ausgiebig darüber parliert, so langsam, Stück für Stück, hat sich dann über Stunden doch herauskristallisiert, daß entweder doch schon vorher eine Überprüfung stattgefunden hat, oder daß eine WBK bereits vorlag, oder daß man den Antrag selbst ja doch schon vorher abgeschickt hat, daß viele Dinge "lange her" waren etc. etc.

Es hat sich ergeben, daß dies der korrekte Weg ist, den wirklich jeder gehen musste und immer noch gehen muss, und letztendlich keiner in Genuss irgendwelcher Vorteile geraten ist.

Wie so oft lag es mal wieder daran, daß man aneinander vorbei geredet hat, der Eine nicht richtig zuhörte, der Andere nicht richtig verstand usw.

In eine dieser beiden Gruppen muss ich mich auch einreihen, vielleicht in beide.

Was ich sehr angenehm empfand: jeder hat meine Enttäuschung verstanden, und jeder hat gesagt: "Du, ich hatte das wirklich im Moment so im Kopf, es tut mir leid, wenn ich Dir Mist erzählt habe." Alle haben ernsthaft gerätselt: "wie war das bei mir noch mal genau?"

Fazit: es ist der korrekte Weg. Da kommt keiner dran vorbei.

Weiterhin: besser erst mal den Schnabel halten, als sich ungerecht behandelt zu fühlen und vorschnell zu lamentieren. Vor allem wird es dann richtig peinlich, wenn sich herausstellt, daß alles so in Ordnung war, und man jemandem zu Unrecht auf die Füsse treten wollte. n015.gif

An dieser Stelle eine aufrichtige Entschuldigung an die SB, die einfach nur wie immer korrekt ihre Arbeit gemacht hat, ohne irgendwelche "Bevorzugungen" oder Vetterleswirtschaft. a010.gif

Danke für Eure Beiträge vom moosbroetchen

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Dann mal ne kurze Frage zwischen durch.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Wiederlader.

Was soll der Quark?

Wenn es bedenken bei mir geben würde dann hätte ich doch auch keine Waffen oder nicht.

Ist das nur ne Geldabzocke?

Ok Geldabzocken können sie, machen sie ja auch. Aber muss das so lange dauern?

Bevor jetzt jemand schreit sowas lernt man im Wiederladekurs.

Den habe ich noch nicht gemacht weil es nicht genug Teilnehmer gibt. :crying:.

Ich glaube ich muss noch ein Jahr warten bis ich mal Wiederlader werden darf.

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Und - ist die WBK jungfräulich leer, oder hast Du nach so langer Prüfung am Ende sogar eine Erwerbserlaubnis erhalten ? :lol:

Hallo SB

natürlich beide gewünschten Voreinträge (.357+9mmL) auch erhalten.

Hat aber wirklich gut funktioniert, ich hatte zuerst etwas Muffen mit einem Polizisten so nahe zu tun zu bekommen, es war aber eine gute Erfahrung, da der Mann offensichtlich genau weiss was er macht.

So sollte es sein, wenn man hier manche Beiträge liest... Naja ob´s alles immer stimmt weiss man ja auch nicht.

Grüße an alle kompetenten SB´s da draussen ;)

T.

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Ich kenne keinen, bei dem die erste WBK nicht min

6 Wochen gedauert hat.

Ein Hoch auf meinen SB! Erstantrag, mit Führungszeugnis: 8 Tage für gelb und grün mit Voreintrag und 2x Munerwerb :00000733:

Es geht also auch schnell, superkorrekt und freundlich! Ich weiss noch genau seine Worte: " Ich geh ab übermorgen eine Woche in den Urlaub, nicht das sie noch länger warten müssen...

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Am 07.ten auf dem Amt gewesen und diesen Thread eingestellt, heute, am 20.ten ein Fax:

"Sehr geehrter Herr "moosbroetchen",

Ihre Waffenbesitzkarte kann abgeholt werden."

Das sind nach Adam Riese 13 Tage, recht flott, wie ich mal behaupten möchte, nachdem ich mich hier etwas durchgelesen habe.

Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an die flotte SB mit einem liebevollen Ständchen: a058.gif

und an Euch für Eure Kommentare!

Ich freue mich gerade wie ein Schulbub.... das tut einfach gut... a040.gif

Das erste, was ich morgen mache: auf´s Amt fahren, WBK holen, zum Händler fahren, Waffe abholen, nach Hause fahren, das Schätzilein liebkosen und vor Freude ein paar Tränen vergiessen a005.gif

danach mein Schätzilein gut wegschließen und dann...... wieder auf Arbeit c075.gif

Gruß vom hutbroetchen

Die Scheiben in unserem Verein mögen sich jetzt warm anziehen, ich werde ihnen Löcher genau in die Mitte stanzen g100.gif

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  • 1 Monat später...

Hallo Freunde des Bleiweitwurfs,

Gestern war es auch bei mir so weit, 18+4 Tage Wartezeit bis zur Grünen!!!

18Tage Überprüfung, 4 Tage Stapel (ehrlicherSB für Ordnung und Verkehr) find ich sehr gut.

Wie schnell wir uns wieder sehen werden, wird er aber nicht geahnt haben :rolleyes:

4mm ist mir dann doch zu teuer, .22 ist doch ein wirtschaftlicher Grund?? <_<

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