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IGNORED

Polizisten und Waffen in der Freizeit


chute

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Hallo,

der folgende schockierende Vorfall

http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndu...9814/index.html

Ohne erkennbaren Grund erhielt gestern gegen 15 Uhr 25 ein Radfahrer in der Wilhelm- Ecke Metzer Straße einen Tritt, als er auf dem Radweg in Höhe einer Haltestelle an einer Gruppe Jugendlicher vorbeifahren wollte. Der 43-jährige Polizeioberkommissar, der in bürgerlicher Kleidung auf dem Weg zum Dienst war, stürzte. Sofort griffen den am Boden Liegenden zwei Jugendliche an, schlugen ihn mit Fäusten, traten nach ihm und bespuckten ihn. Als er den Notruf wählte, flüchtete die etwa 40-köpfige Gruppe. Bei der Absuche der Umgebung entdeckten die Beamten an der Dischingerbrücke mehrere Jugendliche, unter denen sich auch einer der Tatverdächtigen befand. Der 15-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Der attackierte Polizist kam mit leichten Verletzungen davon.

hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob Polizisten in Berlin ihre Dienstwaffe überhaupt nach Dienstschluss noch führen / zu Hause aufbewahren dürfen? Bei dem rot-roten Saustall in dieser grässlichen Stadt (sorry) würde es mich nicht wundern, wenn dem nicht so wäre.

Soweit mir aus Bayern bekannt ist, ist es Polizisten dort recht problemlos möglich und sie können auch durch einfache Bewilligung von Vorgesetzten die Erlaubnis zum Besitz/Führen privat erworbener Waffen bekommen (richtig?).

Ein Polizist aus NRW hat mir auch mal erzählt, dass es ihm erlaubt ist, er es aber wie die meisten seiner Kollegen nicht in Anspruch nimmt. Deshalb die allgemeine Frage, wie das in den einzelnen Bundesländern und bei Bundespolizei/Zoll geregelt ist.

Ist es denn im Übrigen die Regel, dass Polizisten auch dort wo sie es dürften mehr oder weniger freiwillig (äußerer Druck?) darauf verzichten, sich selbst und ihre Mitmenschen auch außerhalb der offiziellen Dienstzeiten beschützen zu können?

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ich habe einen freund der auch bei der polizei ist und seine waffe kaum in der dienststelle hat.

hat bei ihm aber den grund wegen der rufbereitschaft u.s.w. ...

es ist wohl immer anders ... je nach anweisung!

aber stell dir mal die frage was hätte passieren können wenn es die waffe dabei hätte und sie hätten ihm diese abgenommen!?

schlimm genug, dass eine person grundlos angegriffen wird!

ich hoffe der richter zieht die leute die dabei standen auch zur verantwortung!

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Deshalb die allgemeine Frage, wie das in den einzelnen Bundesländern und bei Bundespolizei/Zoll geregelt ist.

Ist es denn im Übrigen die Regel, dass Polizisten auch dort wo sie es dürften mehr oder weniger freiwillig (äußerer Druck?) darauf verzichten, sich selbst und ihre Mitmenschen auch außerhalb der offiziellen Dienstzeiten beschützen zu können?

Das machen nicht alle Behörden gleich.

Ich darf und trage quasi nie wenn außer Dienst.

Mit verzichten hat das nix zu tun. Wenn du das Teil immer hast bist froh wenn du es mal los bist. Oder meinst Du eine Oktoberfestbedienung trägt das ganze Jahr über einen Monstergeldbeutel mit sich rum? Wohl kaum, die ist auch froh wenn sie mal nichts schweres mehr am Gürtel hängen hat.

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Soweit mir aus Bayern bekannt ist, ist es Polizisten dort recht problemlos möglich und sie können auch durch einfache Bewilligung von Vorgesetzten die Erlaubnis zum Besitz/Führen privat erworbener Waffen bekommen (richtig?).

Bezweifle ich. Dienstwaffen unterliegen mittlerweile sehr strengen Zulassungsverfahren. Die einzigen die nicht an Dienstwaffenvorgaben des Dienstherrn und an nach strengen Richtlinien getesteten Modelle gebunden sind, sind diverse Spezialeinheiten (zB GSG9, KSK, evtl. auch SEKs), aber selbst diese Waffen werden von der zuständigen Behörde beschafft und nicht privat.

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aber stell dir mal die frage was hätte passieren können wenn es die waffe dabei hätte und sie hätten ihm diese abgenommen!?

Ich stelle mir lieber vor, wie er die Waffe gezogen und die Bürschchen schon allein bei deren Anblick oder nach einem Warnschuss, meinetwegen durchaus auch nach dem gezielten Einsatz gegen die Täter, den Angriff abgebrochen hätten und der Mann unverletzt davongekommen wäre. Oder dass er dazugekommen wäre, wie sie jemand anderen zusammentreten und dann dank der Waffe die Sache beenden hätte können. Sind für mich die schöneren und wahrscheinlicheren Szenarien. Dass einem ausgebildeten Polizisten die Waffe abgenommen wird, kommt erstaunlich selten vor, soweit ich weiß.

Wenn du das Teil immer hast bist froh wenn du es mal los bist.

Kann ich mir vorstellen, ich nehme meine SSW auch ungern mit, weil doch unpraktisch. Doch ich finde, die Erlaubnis eine Waffe zu tragen ist ein enormes Privileg in diesem Land und es würde Polizisten gut stehen, diese Verantwortung auch in vorbildlicher Weise in der Freizeit auszuüben. Wenn schon die keine Waffe tragen, die es eigentlich dürfen, wie soll man dann für die breite Bewaffnung der Bevölkerung zum Selbstschutz argumentieren?

... "Pass auf, daß du deine Freiheit nutzt, die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"

http://www.youtube.com/watch?v=BU9w9ZtiO8I

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Bezweifle ich. Dienstwaffen unterliegen mittlerweile sehr strengen Zulassungsverfahren. Die einzigen die nicht an Dienstwaffenvorgaben des Dienstherrn und an nach strengen Richtlinien getesteten Modelle gebunden sind, sind diverse Spezialeinheiten (zB GSG9, KSK, evtl. auch SEKs), aber selbst diese Waffen werden von der zuständigen Behörde beschafft und nicht privat.

Servus Rene2109: Ich glaube, Du verstehst das in dem Zusammenhang falsch. Wenn ich chute richtig verstehe, geht es um privat beschaffte Waffen, die mit vom Dienstherrn ausgestellter WBK und WS erworben und IN DER "FREIZEIT" geführt werden dürfen. Ist in Bayern möglich! Bedingung ist Kaliber gleich/größer 9mm, vom Ausmaß her (grundsätzlich) kleiner (und somit "komfortabler") als die jeweilige Dienstwaffe (=Argument bei der Begründung im Antrag).

Wenn die Kollegen die Waffe nicht mit nach Hause nehmen, bzw. keine private beantragen, so versteh ich das voll und ganz. Ist doch in vielerlei Hinsicht ne ganz schöne Verantwortung und nicht jeder Poli "liebt" seine Waffe. Ein Feuerwehrmann läuft ja auch nicht ständig privat mit nem Feuerlöscher rum...

Das private Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe aber in Bayern mit Dienstausweis gedeckt!

Doc

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Bezweifle ich. Dienstwaffen unterliegen mittlerweile sehr strengen Zulassungsverfahren. Die einzigen die nicht an Dienstwaffenvorgaben des Dienstherrn und an nach strengen Richtlinien getesteten Modelle gebunden sind, sind diverse Spezialeinheiten (zB GSG9, KSK, evtl. auch SEKs), aber selbst diese Waffen werden von der zuständigen Behörde beschafft und nicht privat.
Es geht nicht darum die Dienstwaffe privat zu führen, bzw. eine private Waffe dienstlich zu führen. Es geht darum eine private Waffe privat zu führen, und das geht. Kenne selber einen Polizisten, der privat ne Glock 19 führt (bzw. geführt hat, macht ihm auch keinen Spaß mehr)
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Also ich habe mal gehört das ein Polizist immer im Dienst ist. Das verstehe ich so, das er auch in seiner Freizeit in

Gegenwart eines Verbrechens eingreifen muss.

Da frage ich mich ,was hätte zBSP eine unbewaffnete Polizistin beim U-Bahnmord in München machen müssen, um Ihrer Pflicht gerecht zu werden . Wäre es ausreichend gewesen 110 zu wählen oder hätte sie dazwischen gehen müssen.

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Gast 295-meyer@fvlw

Polizisten und Zöllner mit Vollzugsaufgaben dürfen ihre Dienstwaffen auch in der Freizeit führen. Dies muss allerdings durch eine Dienstvorschrift geregelt sein oder der Dienstvorgesetzte erteilt die Genehmigung dazu.

§ 55 WaffG

Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung,

erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht

anzuwenden auf

1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,

2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten

ausländischen Streitkräfte,

3. die Polizeien des Bundes und der Länder,

4. die Zollverwaltung

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies,

soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich

zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

Gruß

295

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Ein Feuerwehrmann läuft ja auch nicht ständig privat mit nem Feuerlöscher rum...

Doc

Ich find die Vergleiche immer luschtig.

Wobei ich einige Feuerwehrleute kenne, die Teile ihrer Ausrüstung im Privat-Kfz haben. Und ich kenne Rettungssanitäter/-assistenten, die haben einen halben Notarztwagen in Ihrem Privat-PKW - Allzeit bereit.

Was soll der Vergleich "Pistole (Dienstwaffe) - Feuerlöscher (Dienst-????)" bewirken?

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Ich find die Vergleiche immer luschtig.

Wobei ich einige Feuerwehrleute kenne, die Teile ihrer Ausrüstung im Privat-Kfz haben. Und ich kenne Rettungssanitäter/-assistenten, die haben einen halben Notarztwagen in Ihrem Privat-PKW - Allzeit bereit.

Was soll der Vergleich "Pistole (Dienstwaffe) - Feuerlöscher (Dienst-????)" bewirken?

Ist das so schwierig zu verstehen? :rolleyes: Lies halt mal die Beiträge durch! Chute schreibt: "Doch ich finde, die Erlaubnis eine Waffe zu tragen ist ein enormes Privileg in diesem Land und es würde Polizisten gut stehen, diese Verantwortung auch in vorbildlicher Weise in der Freizeit auszuüben." Mir persönlich ist dieser Wunsch zumindest "verständlich". Andererseits ist das - ebenso verständlich - nicht automatisch Jedermanns Sache, nur weil er es DÜRFTE! Wollte mit dem relativ einfach gelagerten und somit griffigen Vergleich nur "Verständnis" dafür erwirken, wenn Polizisten in ihrer Freizeit eben NICHT mit Waffen rumlaufen wollen. Nun klar?

Und wenn es den Einen oder Anderen beruhigt: es gibt Polizisten, die das tun! Nur sieht man das dann nicht...

Gruß vom Doc

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Also ich habe mal gehört das ein Polizist immer im Dienst ist. Das verstehe ich so, das er auch in seiner Freizeit in

Gegenwart eines Verbrechens eingreifen muss.

Da frage ich mich ,was hätte zBSP eine unbewaffnete Polizistin beim U-Bahnmord in München machen müssen, um Ihrer Pflicht gerecht zu werden . Wäre es ausreichend gewesen 110 zu wählen oder hätte sie dazwischen gehen müssen.

Sie hätte etwas tun müssen, das man auch von ihr und auch von jedem anderen Polizisten in einer entsprechenden Situation erwarten kann - dazu gehört allerdings nicht das absehbare "Fallen im heldenhaften Kampf"! Klar ist freilich, dass von einem Polizisten ein bisschen "mehr" erwartet wird, als von einem "Normal-"Bürger. Das Vorzeigen eines Dienstausweise alleine hilft da freilich nicht...

Ich habe mir die Frage zigmal gestellt, weil ich genau einen Tag vor der Tat in München zusammen mit meiner Tochter und meiner Mutter in der Stadt rumgefahren und gegen Abend vom Hauptbahnhof zum Flughafen und zurück gefahren bin. Gut: Solln wäre nicht auf meiner Strecke gewesen, aber das ist in dem Fall kein Punkt, über den man nachdenken muss. Das hätte überall passieren können. Was wäre also zu tun gewesen??? Und nicht die letzte Frage, die ich mir dabei oft gestellt habe war die: was wäre gewesen, wenn man in der Situation mit der Waffe eingegriffen hätte??? Schwierig, das ist das einzig Sichere...

Doc

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Sehr emotional und reichlich hart ausgedrückt - naja, jeder wie er meint...

Beim zweiten Teil Deiner Äußerung muss ich Dir ZUM TEIL Recht geben: die Angst vor der Untersuchung und den Folgen danach ist da. Ist ja echt nicht zu unterschätzen, was da auf einen zukommt. Ich würde meine Schusswaffe selbstverständlich dennoch einsetzen, wenn es nötig wäre und was helfen würde! Das ist selbstverständlich!

Aber nichts desto trotz ist da auch die "Angst" vor der eigenen Persönlichkeit, die es eben nicht einem Jeden ermöglicht, das Verletzen oder gar Töten von Menschen so einfach als gerechte Strafe abzutun und dann das Ganze dadurch hinterher kalt lächelnd abzuschütteln! So sind die meisten von uns zum Glück nicht ausgerichtet! Die Frage stellst (jetzt in dem Fall) Du Dir vielleicht nicht ernsthaft genug, weil Du eben nicht wirklich in diese Situation kommen könntest, weil Du (so nehme ich zumindest an) keinen WS hast! Aus der Ferne Schwadronieren lässt sich da leicht...

P.S.: wähl bitte bevorzugt die 110 - 112 ist die Feuerwehr! (obwohl die sicher auch geholfen hätte - die Kameraden haben meine volle Wertschätzung!)

Doc

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Gast 007-sucker@fvlw.de

110 - die die man ruft, 112 - die, die auch kommen.

Habe das in Berlin mal erlebt, als eine RTW Besatzung im U-Bahnhof in Bedrängnis durch eine Gruppe jugendlicher kam.

Mit dem Handfunkgerät, das Fahrzeug angefunkt (damals sass immer noch ein Maschinist im RTW), der drückte mal eben die "0"

auf dem FMS und schilderte die Lage.

Ca. 5 Minuten später standen am jeden Ende des Bahnsteiges je 5 kräftige Mann mit Helm und Hand am Beil -> sofort Frieden.

10 Minuten danach kam dann doch mal eine Streife vorbei, nach dem Rechten sehen.

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110 - die die man ruft, 112 - die, die auch kommen.

Habe das in Berlin mal erlebt

Verwundert mich irgendwie auch nicht. Schließlich brauchen auch die Politiker in Berlin die Feuerwehr, wenn's mal brennt. Wer dagegen persönliche Leibwächter (meist noch staatliche Personenschützer) hat, dem kann es i.d.R. egal sein, ob die Polizei ein paar Minuten länger braucht, weil man dort zu viel Personal eingespart hat. Bei der Feuerwehr ist es komischerweise auch jedem Recht, dass dort freiwillige Normalbürger für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eingespannt werden - sind die vielleicht doch gar nicht so unzuverlässig und vertrauensunwürdig?

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Bezweifle ich. Dienstwaffen unterliegen mittlerweile sehr strengen Zulassungsverfahren. Die einzigen die nicht an Dienstwaffenvorgaben des Dienstherrn und an nach strengen Richtlinien getesteten Modelle gebunden sind, sind diverse Spezialeinheiten (zB GSG9, KSK, evtl. auch SEKs), aber selbst diese Waffen werden von der zuständigen Behörde beschafft und nicht privat.

Du bekommst in Bayern als Polizeibeamter auf Antrag ohne Prüfung problemlos einen Ersatz-Waffenschein und eine Ersatz-WBK. (Ersatz weil vom Präsidium ausgestellt). Das Mitnehmen der Dienstwaffe ist etwas problematischer. Also selber kaufen.

Sie berechtigt zum Führen und Besitzen EINER Faustfeuerwaffe (Pistole oder Revolver) mit 4 Zoll-Lauf und den Kalibern 9mm, .357 Mag, .357 SIG, .38 Spec, oder evtl. auch .40 S&W.

Typ und Modell egal.

Meine Glock 19 läuft auf die Ersatz-WBK.

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Du bekommst in Bayern als Polizeibeamter auf Antrag ohne Prüfung problemlos einen Ersatz-Waffenschein und eine Ersatz-WBK. (Ersatz weil vom Präsidium ausgestellt). Das Mitnehmen der Dienstwaffe ist etwas problematischer. Also selber kaufen.

Deutschland einig Waffenland! :traurig_16:

Für Bayern stimmt das so, wird es aber in Berlin nie geben!

Ob es noch ein Bundesland gibt, wo es so gehandhabt wird, ist mir momentan nicht bekannt.

Ein Polizeibeamter ist in der Regel Dauerwaffenträger und ist berechtigt die Dienst-Waffe auch privat zu führen, ist aber keine Pflicht.

Trägt er Uniform ist es eigentlich Pflicht. (Ausnahmen gibt es aber immer)

Nimmt der Beamte seine Waffe mit nach Hause, hat er genauso Vorkehrungen zur Sicherung der Waffe zu treffen, wie jeder andere Waffenbesitzer und nicht an den Garderobenhaken zu hängen!

Bei Urlaub, Krankheit und anderer längerer Abwesenheit sind Dienst-Waffen und Dienstausweise auf der Dienststelle zu hinterlegen, jedenfalls in Berlin gem. Geschäftsanweisung.

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Dienstherr hat wohl Angst vor Verlust oder Beschädigung. Außerdem haben die wenigsten einen Stahlschrank daheim.

Soll auch schon Kollegen gegeben haben, die die P7 auf dem Schießstand kaputt geschossen haben. <_<

Naja, ok. Verstehe, was Du meinst. Aber somit ist es nicht problematischer als der restliche Waffenbesitz. Dass diesbezüglich eine sichere Aufbewahrung und verantwortungsvoller Umgang Bedingung ist, kann man ja nicht als Falsch abtun. HOP oder TOP!

Die Sache mit der "privaten Nutzung" dagegen ist so ein Ding, da hast Du Recht. Ich bin ja "nebenher" noch SpoSchü und als solcher schieße ich natürlich auch gelegentlich gerne mit allen möglichen Waffen. Andererseits sind (oder besser: waren) Einsatzübungen mit der Dienstpistole nicht so oft angesetzt. In meiner guten, alten Dientsgruppe Berta in Mittelfranken habe ich beides verbunden und bin dann mindestens einmal im Monat mit der DGr in Heuchling (Gruß an die SG! Vor allem an die gute Seele Harald! :hi: ) privat üben gegangen. Hat echt viel gebracht in Hinsicht auf Handling und so. Da kam dann wieder die Logik von Behörden zum Vorschein: dienstliches Interesse an der außerdienstlichen Vertiefung der Schießfähigkeiten --> auf jeden Fall!!! ABER: nur mit dienstlich gelieferter Munition :confused: Ja, aber DAS wurde nicht mehr gemacht - gab es mal... Beisst sich der Hund in den Schwanz - dumm! Anscheinend haben die Herren ganz oben echt Angst ums Material... :00000733:

Lange Rede kurzer Sinn: wer will, der kann! :good:

Doc

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... Sind denn Polizisten per se vertrauenswürdiger? ...

Ja, das sind sie ! :):):)

Deshalb werden Polizeibeamte - wenn sie eine Straftat begehen - auch im Durchschnitt härter bestraft als der "Otto-Normal-Bürger", da das "Vertrauen des Staates und der Bürger" gegenüber der Polizei durch die Straftat eines Einzelnen gestört wird. Dazu kommen dann noch dienstinterne (disziplinarische) Maßnahmen.

Lese Dir mal ein paar Urteile gegen Polizeibeamte (auch bei Straftaten ohne dienstlichen Bezug !) durch.

Bei jedem vernünftig denkenden "Dienstherren" darf der Polizeibeamte selbstverständlich jederzeit außerhalb des Dienstes seine (Dienst-) Waffe führen ! Beispiele: Schleswig-Holstein, Niedersachsen.

Dies wird im allgemeinen nur durch bestimmte, bereits angesprochene, Ausnahmen eingeschränkt (z.B. längere Krankheit, Urlaub u.a. auch wegen - angeblicher - allgemein größerer "Verlustgefahr").

Auch das Führen auf Veranstaltungen bei "privater" Teilnahme ist untersagt.

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Auch das Führen auf Veranstaltungen bei "privater" Teilnahme ist untersagt.

Als Ergänzung:

der Leiter der jeweiligen Behörde kann dies aber im

Einzellfall auch genehmigen.

Was so ein Einzellfall ist, soll hier nicht näher erläutert werden.

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