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IGNORED

Waffen/Sprengstoff in der Mietwohnung


witte007

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich werde demnächst umziehen und natürlich meinen Waffenschrank incl. Inhalt und meine Wiederladeausrüstung mitnehmen.

In meiner alten Wohnung gab es durch den Vermieter keine Probleme mit den Gegenständen.

Kann mein neuer Vermieter mir verbieten die Sachen in der Wohnung/Keller zu lagern?

Gib es da eventuelle rechtliche Einschränkungen?

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Hallo,

ich werde demnächst umziehen und natürlich meinen Waffenschrank incl. Inhalt und meine Wiederladeausrüstung mitnehmen.

In meiner alten Wohnung gab es durch den Vermieter keine Probleme mit den Gegenständen.

Kann mein neuer Vermieter mir verbieten die Sachen in der Wohnung/Keller zu lagern?

Gib es da eventuelle rechtliche Einschränkungen?

es geht den vermieter nichts an was du in deiner wohnung hast es sei denn es ist illegal.

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ich habe noch keinen mietvertrag gesehen wo das ausgeschlossen ist.

ausserdem brauchst du deinem vermieter ja auch nicht auf die nase binden was du so in deiner wohnung liegen hast.

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Ich habe nie davon gehört, dass Waffen oder Munition oder Treibladungsmittel in den zulässigen Mengen in einer Mietwohnung ein Thema wären.

Es ist zulässig und es besteht auch keine Informationspflicht gegenüber Nachbarn, Vermietern oder sonstigen Mitmenschen.

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Gib es da eventuelle rechtliche Einschränkungen?

Grundsätzlich kann der Vermieter gegen legales Handeln nichts einwenden. Ich gehe auch davon aus, dass Du bei Deiner Haftpflichtversicherung längst nachgefragt hast, ob der §27 SprenG mitversichert ist. Wenn Du das schriftlich hast, ggf. dem Vermieter die Kopie geben. Dann kann er eigentlich keinen Einwand mehr haben.

Informieren musst Du den Vermieter, für den Fall, dass der Tempel brennt. Auch die Nachbarn.

Der Vermieter nicht bestimmen, ob das Pulver im Keller oder in der Wohnung aufbewahrt wird. Da hat das letzte Wort die Kreisverwaltung.

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Ich bin mir sicher, daß man Exlposivstoffe nicht in Wohnungen lagern darf.

Aber: Treibladungsmittel sind keine Explosivstoffe, sondern explosionsgefährdete Stoffe. Und das ist ein ganz gewaltiger Unterschied!

Das größere Problem ist: Ich bin selbst in der Situation, gerade eine neue Wohnung suchen zu müssen. Ich habe momentan zwei Stück zur Auswahl. Eine davon hat einen abschließbaren Kellerraum (kein Bretterverschlag, sondern richtige Wände und Blechtür), ist auch ansonsten ganz in Ordnung, die Lage gefällt mir aber nicht. Die andere ist in einer super Lage, Neubau, einfach schön... hat aber keinen Keller. Als nicht ständig bewohnter Nebenraum zur Pulverlagerung kommen nur zwei Räume in Frage: Das Bad, oder ein Kämmerchen ohne Fenster. Pulver im Bad lagern will ich nicht, und ohne Fenster sinkt die Lagermenge auf die Hälfte... bei gemischter Lagerung also ein halbes Kilo (Je 250g Nc und SP, gibt es so kleine Gebinde überhaupt?).

DAS ist ein Problem... :mad:

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Die Höchstmengen für die Lagerung von Explosivstoffen sind mir jetzt nicht so bekannt, sind aber sicher begrenzt, nicht nur durch das SprenG sonder auch durch Brandschutzbestimmungen.

Man kann sich ja auch nicht die Wohnung mit Benzinkanistern vollstellen, da gibt es auch Höchstmengen und zwar sehr gering!

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Grundsätzlich kann der Vermieter gegen legales Handeln nichts einwenden. Ich gehe auch davon aus, dass Du bei Deiner Haftpflichtversicherung längst nachgefragt hast, ob der §27 SprenG mitversichert ist.

Ich habe eine Jagdhaftpflicht und da ist meines Wissens,das nichtgewerbsmäßige Wiederladen mitversichert.

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Der richtige Terminus ist "nicht ständig bewohnter Nebenraum". Hierzu gilt auch das Bad und etwaige Abstellräume, auch innerhalb der Wohnung.

Das Problem ist eher, gerade bei den Abstellräumen, daß sie meist keine Fenster haben. Bei gemischter Lagerung von NC und SP darf nur eine gemeinsame Menge von 1kg gelagert werden, ohne Druckentlastung (Fenster) nochmal nur halb so viel.

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Es darf nicht in bewohnten Räumen gelagert werden....also entweder Balkon oder Keller!

Wenn die Behörde den Ort gegutachtet hat und die Genehmigung erteilt hat, hat der Vermieter nichts mehr zu melden...

Ja, denk an den Unbewohnten Raum für die Lagerung. Ich habe mir damals extra eine Wohnung ausgesucht mit einer Kleinen Abstellkammer im Flur. Im Keller oder auf dem Balkon war mir das zu riskannt.

Grüße

Bender

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So eine Wohnung suche ich auch zur Zeit... und finde keine, die ich bezahlen kann. Und bis Montag muß ich mich entscheiden zwischen einer Wohnung, die diese Anforderung erfüllt, aber ansonsten nur so lala und nicht gut gelegen ist, und einer sehr schönen Wohnung in Toplage, in der ich allerdings Probleme bekomme Pulver zu lagern!

ARGGHH!

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Es gibt Vermieter die eine Eigene Hausordnung für ihre Objekte haben und die man annerkennt wenn der Mietvertrag unterschrieben wird. Solche Hausordnungen können Formulierungen enthalten die die Aufbewahrung von leicht entzündlichen Sachen im Keller (Lacke, Campinggas ...) untersagen. Das könnte zu Stress führen sollte der Vermieter zufällig Wind von dem Pulver bekommen.

Gruß Python

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Gegen Waffen, wenn vorschriftsmäsig gelagert,kann der Vermieter nichts sagen;-jedoch kann die entsprechende Behörde die Sicherheit kontrolieren.

Beim Pulver sieht das aber ganz anders aus!

Vor Ausstellung des Pulver bzw. Wiederladescheines wird zumindest der Nachweis des sicheren Verschlusses des Treibladungspulvers verlangt.( Besichtigung Räume und Behältnis)

Bei Mietwohnungen muß auch die Zustimmung des Vermieters eingehohlt werden.

In Bremen ist das so,- und mir ist keine andere Verfahrensweise bekannt.

Und genau deswegen ist mein Pulver auch anders;-mit Hilfe meines Vereines anderweitig gelagert

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Also mein Vermieter ist ein Oberstudiendirektor a.D.. Als dieser durch eine spontane Umbaumasnahme bedingt, unangekündigt in meine Wohnung musste, hat ihn der Schlag getroffen als er den Waffenschrank sah! Etwa eine Minute hat er gebraucht um wieder sprechen zu können. Sein erster Satz: " Sie haben doch in diesem Tresor nicht etwa Waffen?"

Als ich ihm sagte dass da nicht nur Waffen sondern auch Treibladungspulver drinnen habe, ging er wieder. Es gab da keine Diskussion. erst Wochen später hat er zu seiner Frau im Treppenhaus gesagt:" Du, sei nett zu ihm; der hat Waffen und Pulver in der Wohnung! " Darauf Sie:" Müssen wir jetzt Angst haben? " Es ergab sich dann eine recht nette Unterhaltung in deren Verlauf es mir jedoch nicht gelungen ist mein Hobby als normales Hobby zu verkaufen. Beide waren und sind der Meinung dass man keine Waffen braucht und diese verboten gehören!

Es scheint jedoch keine rechtliche Möglichkeit als Vermieter zu geben seinem Mieter zu kündigen nur weil dieser Sportschütze ist. Mein Vermieter hätte mit 100%-iger Sicherheit etwas unternommen wenn er gekonnt hätte.

Also, macht Euch deswegen mal nicht verrückt. :)

Viel schlimmer sieht es dagegen mit dem Job aus. Wenn man da einen Vorgesetzten hat der als Gutmensch seine Macht ausspielt....da hat man einen schweren Job, viel Mobbing und ganz bestimmt keine Zukunft. Das habe ich bereits persönlich selbst erlebt! :traurig_16:

Gruß,

Harald

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Also mein Vermieter ist ein Oberstudiendirektor a.D.. Als dieser durch eine spontane Umbaumasnahme bedingt, unangekündigt in meine Wohnung musste, hat ihn der Schlag getroffen als er den Waffenschrank sah! Etwa eine Minute hat er gebraucht um wieder sprechen zu können. Sein erster Satz: " Sie haben doch in diesem Tresor nicht etwa Waffen?"

Als ich ihm sagte dass da nicht nur Waffen sondern auch Treibladungspulver drinnen habe, ging er wieder. Es gab da keine Diskussion. erst Wochen später hat er zu seiner Frau im Treppenhaus gesagt:" Du, sei nett zu ihm; der hat Waffen und Pulver in der Wohnung! " Darauf Sie:" Müssen wir jetzt Angst haben? " Es ergab sich dann eine recht nette Unterhaltung in deren Verlauf es mir jedoch nicht gelungen ist mein Hobby als normales Hobby zu verkaufen. Beide waren und sind der Meinung dass man keine Waffen braucht und diese verboten gehören!

Es scheint jedoch keine rechtliche Möglichkeit als Vermieter zu geben seinem Mieter zu kündigen nur weil dieser Sportschütze ist. Mein Vermieter hätte mit 100%-iger Sicherheit etwas unternommen wenn er gekonnt hätte.

Also, macht Euch deswegen mal nicht verrückt. :)

Viel schlimmer sieht es dagegen mit dem Job aus. Wenn man da einen Vorgesetzten hat der als Gutmensch seine Macht ausspielt....da hat man einen schweren Job, viel Mobbing und ganz bestimmt keine Zukunft. Das habe ich bereits persönlich selbst erlebt! :traurig_16:

Gruß,

Harald

Dummheit gehört verboten ! Dagegen sollte er als Oberstudiosonstwas kämpfen und nicht gegen Waffen !

Und wie gesagt was du in deiner Wohnung hast geht ihm nix an, zudem können sich die Waffen nicht selbstständig

machen was bei gefährlichen Hunden oder Schlangen vorkommen kann <_<

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Lt. Mietrecht

(kann da leider keinen § nennen, aber die Frau hat die Frage in Blick auf 'unangekündigt hier reinschneien' mal recherchiert...) hast Du als Mieter das Hausrecht. also alles, was in Deinen Bereich will, muss über dich laufen'/ liegt in Deiner Verantwortung.

andererseits bist du nicht der Besitzer. In eine Bude die einer Gesellschaft gehört, no Prob, da kennt keiner den anderen, alle wünschen sich 'no stress'. Wenn, wie bei uns, der Vermieter 'sein' Häuschen, welches er als Häuslebauer selbst errichtet hat an Dich als Fremden abgibt, beantworte Dir die Frage selber.

Dem Guten das Wort Pulver und Sprengstoff auf die Nase zu binden, halte ich nicht für nötig. Die 'Presse und ein paar Hülsen' dürften aber für den geBILDeten Sachverstand unverfänglich sein...

Greetz, Tom

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