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IGNORED

Frage Zur Anzahl Kurzwaffen auf WBK (Sportschützen)


A96969696

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Zunächst mal bitte ich um Verständniss falls diese Frage schon irgendwo hier im Forum beantwortet wurde. :peinlich:

Ich hab das Thema gesucht, aber nichts gefunden... :traurig_16:

Zur Sache:

Ich bekomme demnächst meine Sportschützen WBK. (nächsten Monat Sachkunde und einjährige Mitgliedschaft im Verein etc.) :eclipsee_gold_cup:

Dazu eine Frage:

Wieviel Lang- und Kurzwaffen darf ich auf meine zukünftige Sportschützen-WBK erwerben ? :confused:

Hintergrund ist, das ich eine Sportpistole (Hämmerli 280 mit Wechselsystem .32 & .22) auf die WBK meines Vereins eingetragen habe,

die dann auf meine WBK "umgeschrieben" wird.

und nun möchte ich wissen, was ich mir noch zusätzlich an Lang bzw Kurzwaffen zulegen darf.

Ich danke Euch für Eure Hilfe....

Gruss Udo

Geschrieben

Zu Beginn: Du kannst so viele Waffen haben wie du Bedürfnisse nachweisen kannst.

Auf die gelbe WBK kannst du bestimmte Waffentypen kaufen, soviele wie du willst. Auf die grüne WBK kommen alle Waffen anderen Waffen. Es gibt für Sportschützen ein "Regelbedürfnis" von 2 Kurzwaffen für Patronenmunition und drei Selbstladelangwaffen. Wenn du mehr brauchst um weitere Disziplinen zu schießen, dann musst du zusätzlich Wettkampfteilnahmen nachweisen.

Geschrieben
Dazu eine Frage:

Wieviel Lang- und Kurzwaffen darf ich auf meine zukünftige Sportschützen-WBK erwerben ? :confused:

Belibig viele mehrschüssige Vorderlader und einschüssige Kurzwaffen, jedoch keine mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition. Die geht nicht auf der gelben Sportschützen-WBK. Langwaffen außer Selbstlader und Pumpen auch beibig viele. Jedoch gilt das 2/6 Erwerbssteckungsgebot.

Hintergrund ist, das ich eine Sportpistole (Hämmerli 280 mit Wechselsystem .32 & .22) auf die WBK meines Vereins eingetragen habe,

die dann auf meine WBK "umgeschrieben" wird.

Die muss auf die grüne, allgemeine WBK. Jedoch ist das 32'er Kaliber Großkaliber und dafür bist Du hoffentlich 25 Jahre alt oder legst mit 21 noch eine MPU ab.

Geschrieben

i.d.R. nicht mehr als 2 erlaubnispflichtige waffen innerhalb von 6 monaten. ...... öhm.... sorry.... dumme frage..... aber warum wartest du nicht deinen sachkundekurs ab? da wird dir das beigebracht...... und du kannst das auch in $14 WaffG nachlesen. da steht das alles drin! ;)

auch das hier könnte helfen...... wurde hier aber auch schon mehrfach genannt..... http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzk...8Deutschland%29

gesetzestexte gibts z.B. unter ..... http://www.gesetze-im-internet.de/

..... wurde aber in den letzten 2 wochen auch in diversen threads mehrfach diskutiert.....

gruß alzi

Geschrieben
Zu Beginn: Du kannst so viele Waffen haben wie du Bedürfnisse nachweisen kannst.

Auf die gelbe WBK kannst du bestimmte Waffentypen kaufen, soviele wie du willst. Auf die grüne WBK kommen alle Waffen anderen Waffen. Es gibt für Sportschützen ein "Regelbedürfnis" von 2 Kurzwaffen für Patronenmunition und drei Selbstladelangwaffen. Wenn du mehr brauchst um weitere Disziplinen zu schießen, dann musst du zusätzlich Wettkampfteilnahmen nachweisen.

Vielen Dank für die superschnelle Antwort, nur eine Frage habe ich noch:

Bekomme ich eine Grüne oder eine gelbe WBK und wer entscheidet das ?

Danke schonmal...

Gruss udo

Geschrieben
Belibig viele mehrschüssige Vorderlader und einschüssige Kurzwaffen, jedoch keine mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition. Die geht nicht auf der gelben Sportschützen-WBK. Langwaffen außer Selbstlader und Pumpen auch beibig viele. Jedoch gilt das 2/6 Erwerbssteckungsgebot.

Die muss auf die grüne, allgemeine WBK. Jedoch ist das 32'er Kaliber Großkaliber und dafür bist Du hoffentlich 25 Jahre alt oder legst mit 21 noch eine MPU ab.

Danke für die schnelle Antwort, und ja, die 25 habe ich schon ein paar Jährchen hinter mir lol

Wer entscheidet über grüne oder gelbe WBK ?

Oder bekomme ich automatisch beide WBK`s ?

Gruss Udo

Geschrieben
Danke für die schnelle Antwort, und ja, die 25 habe ich schon ein paar Jährchen hinter mir lol

Wer entscheidet über grüne oder gelbe WBK ?

Oder bekomme ich automatisch beide WBK`s ?

Gruss Udo

Du! Und zwar mit Deinem Antrag. Beantrage einfach beide.

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Für die genannte Sportpistole musst Du die grüne WBK beantragen.

Wenn du die gelbe (Sportschützen) WBK erstmals beantragst, muss Dir Dein Verband ohnehin ein Bedürfnis für die darauf zu kaufende erste Waffe bescheinigen.

Danach kannst Du die im Gesetz (§ 14 Abs. 4 WaffG)

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__14.html

genannten Waffenarten unter Beachtung der 2/6 er Regel (2 Waffen in sechs Monaten) praktisch frei erwerben. Ein preiswerter KK-Repetierer oder ein Nagant just for fun ist da ein günstiger Einstieg und macht höllisch Spaß.

Der Erwerb eines kalibergleichen oder -kleineren Wechselsystems für Deine Sportpistole ist übrigens bedürfnisfrei, sofern die entspechende Grundwaffe vorhanden ist. Wenn Du das procedere mit der grünen WBK unternimmst, kannst Du das Wechselsystem gleich mitbeantragen.

Du musst nur achten, dass der Verein Dir das Bedürfnis für die cal. 32 variante der vorhandenen Pistole bescheinigt ! Umgekehrt geht das nicht.

Gruß

Coltfan

Geschrieben
Wenn du die gelbe (Sportschützen) WBK erstmals beantragst, muss Dir Dein Verband ohnehin ein Bedürfnis für die darauf zu kaufende erste Waffe bescheinigen.

Sicher? Wo steht das?

Gruß Tauschi

Geschrieben
Willste die Waffe behalten ?

Ja, ich habe die Waffe erst vor kurzem auf meinen Verein gekauft, ua. wegen dem Wechselsystem (2 Kurzwaffen, nur ein Eintrag...)

Ausserdem hat mich die Waffe direkt beim Probeschiessen absolut überzeugt.

Ich komme prima damit klar, der Abzug ist weltklasse !

Gruß Udo

Geschrieben
Für die genannte Sportpistole musst Du die grüne WBK beantragen.

Wenn du die gelbe (Sportschützen) WBK erstmals beantragst, muss Dir Dein Verband ohnehin ein Bedürfnis für die darauf zu kaufende erste Waffe bescheinigen.

Quatsch!

Ich habe (In Bayern, und ich bezweifle, daß es woanders anders ist) einen UHR gekauft, bin zum SB gegangen, die Gebühr abgedrückt, der seinen Stempel gezückt, die Gelbe abgestempelt - fertig! Hat 10 min gedauert, ohne Fragen und Kommentare, eben wie es sein soll.

Geschrieben
Quatsch!

Ich habe (In Bayern, und ich bezweifle, daß es woanders anders ist) einen UHR gekauft, bin zum SB gegangen, die Gebühr abgedrückt, der seinen Stempel gezückt, die Gelbe abgestempelt - fertig! Hat 10 min gedauert, ohne Fragen und Kommentare, eben wie es sein soll.

Für dei Beantragung der gelben WBK braucht man

das erste Mal ein Bedürfnis, dann nicht mehr..

So habe ich es jedenfalls verstanden (keinen Voreintrag!)

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Für dei Beantragung der gelben WBK braucht man

das erste Mal ein Bedürfnis, dann nicht mehr..

So habe ich es jedenfalls verstanden (keinen Voreintrag!)

Gruß, kriegerlein

So wird es in NRW bei meiner Behörde gehandhabt.

Für Gelbe ein Bedürfnis für das erste Mal und dann nix mehr Verbandsbescheinigung.

Wenn SB anders handelt, Widerspruch und dann Klage.

Leider sind manche Behörden und ihre Vertreter nur dann zu überzeugen,

wenn ihnen das Gericht sagt, das ihre Handlung rechtswidrig ist.

Und selbst das hilft manchmal nicht.

Schwer zu verstehen, ist aber nicht nur im Waffenrecht so.

Edith meint, der Rest gehört hier nicht unbedingt hin.

Geschrieben
Quatsch!

Ich habe (In Bayern, und ich bezweifle, daß es woanders anders ist) einen UHR gekauft, bin zum SB gegangen, die Gebühr abgedrückt, der seinen Stempel gezückt, die Gelbe abgestempelt - fertig! Hat 10 min gedauert, ohne Fragen und Kommentare, eben wie es sein soll.

Hast du eigentlich gelesen was du zitierst? Dort ist die Rede von "erstmals"...

Und für die Erstbeantragung der Gelben muss man ein Bedürfniss nachweisen. Also erstmal genau, lesen ehe man "Quatsch" schreibt!

Geschrieben
Es gibt für Sportschützen ein "Regelbedürfnis" von 2 Kurzwaffen für Patronenmunition und drei Selbstladelangwaffen.

Ich weiß bis heute nicht, wo das gesetzlich verankert ist!

Besonders das Regelbedürfnis für DREI SELBSTLADELANGWAFFEN!

Ich bin Mitglied im RSB (Rainischer Schützenbund) und da werden ÜBERHAUPT KEINE Halbautomaten befürwortet. Wenn ich mich nicht irre, sind das doch Selbstlade-Langwaffen.

Oder sollte ich da technisch nach über 30 Jahre Schießens immer noch technisch unbeleckt sein?

Entweder haben wir ein allgemein gültiges Waffengesetz- dann MÜSSTE auch "mein" Verband ein Bedürfnis dafür ausstellen-----ODER:

Und DAS ist nun wirklich der Hammer:

NICHT der Gesetzgeber, sondern die Verbände sind ...[zuständig].

Bin ich also nicht in einem entsprechenden Dachverband (bei Halbautomaten folgerichtig der BDS oder "Andere"), bekomme ich von meinem Verband keine Befürwortung und bin benachteiligt.

Ich denke aber nicht daran, eine Doppelmitgliedschaft zu bezahlen- weil ich dummerweise glaubte, daß das Waffengesetz allgemeingültig ist.

--mußte mal raus und das "dummerweise" klebe ich mir gerne an's Hemd.

MfG!

Geschrieben
Ich weiß bis heute nicht, wo das gesetzlich verankert ist!

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Geschrieben
Ich bin Mitglied im RSB (Rainischer Schützenbund) und da werden ÜBERHAUPT KEINE Halbautomaten befürwortet.

Die Verbände müssen die Bedürfnisse bescheinigen. Logischerweise stellen sie nur Bedürfnissbescheinigungen für die von ihnen angebotenen und vom BVA genehmigten Disziplinen aus. Es steht jedoch jedem frei dorthin zu wechseln wo er sich wohl fühlt. Obwohl beides Ballspiele sind ist ein Basketballspieler in einem Fußballverein genauso wenig aufgebohen wie im Bereich des Schießsports ein Selbstladelangwaffenschütze im DSB.

Geschrieben

Sorry aber das stimmt nicht ganz. Dank Liste B gibt es Ausnahmen auch im DSB! Das die Disziplinen zwar wesentlich weniger sind als beim BDS ist zwar wahr, aber es gibt sowohl Bedürfnisse, als auch Wettkämpfe bei bestimmten LSV.

Geschrieben
...

Wenn du die gelbe (Sportschützen) WBK erstmals beantragst, muss Dir Dein Verband ohnehin ein Bedürfnis für die darauf zu kaufende erste Waffe bescheinigen.

...

Also ich mußte für meine grüne KW Kaliber und Disziplinen auf dem Antrag angeben (+Trainingsnachweis). Für die gelbe habe ich blos ein Kreuzchen gemacht, daß ich sie auch beantrage, aber ohne konkrete Angabe zur Waffe. Und habe sie auch anstandslos bekommen! Für Waffen, die auf die gelbe gehen braucht man kein Bedürfnisnachweis. Oder ist das neu??? :confused:

Falls ich richtig liege, ist es eben doch QUATSCH!

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