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IGNORED

Lagerung von Munition


flaschengeist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo Flaschengeist,

ich sehe in der von Dir praktizierten Lagerung überhaupt kein Problem. Die Kassette ist zulässig, wenn sie sich darüber hinaus ZUSÄTZLICH innerhalb des B-Würfels befindet, ist der Wegnahmeschutz ja sogar noch größer.

Um dem Kriterium der getrennten Lagerung von Waffe und Munition zu entsprechen, sollte sich dann aber der Schlüssel der Kassette nicht gleichzeitig im B-Würfel befinden. Wogegen wiederum nichts spräche, wenn sich die Kassette ausserhalb des B-Würfels befindet.

Deine Behördendame hat wahrscheinlich nur "im gleichen Schrank" gehört und das dann stereotyp beantwortet. Solange Du dann noch die Schlüssel bei einer eventuellen Kontrolle am Körper trägst, sehe ich aber gar keine Probleme.

Es ist natürlich denkbar, dass Du schon mit dieser Anfrage etwas Aufmerksamkeit auf Dich gezogen hast. Käme eine Kontrolle, bei der diese Geschichte thematisiert wird, würde ich Dir raten, ein Protokoll zu verfassen, das die "Besucher" auch unterschreiben und in dem vor allem die oben genannten Details der Aufbewahrung beschrieben sind.

Gruß,

Coltfan

Ich trage natürlich sowohl den Schlüssel für den Waffenschrank als auch die Geldkassette bei mir, sobald ich aus dem Haus bin - die sind mit allen sonstigen nötigen Schlüsseln an einem Bund.

Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass man es gleich lassen kann, wenn der Schlüssel für den zusätzlichen Behälter im Waffenschrank lagert. Dass vor Gericht ein logisches aber gesetzinkonformes Verhalten in der Praxis im Zweifel zu deinen Lasten gehen kann lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass eine unlogisches Verhalten, welches nicht ausdrücklich in Text oder Kommentar als Verboten erwähnt wird, nicht als grob fahrlässig gewertet wird...

Was den sonstigen Austauch hier angeht: Die Idee mit dem Zahlencode-Tresor aus dem Baumarkt hat meiner Meinung nach Charme. Hätte ich nicht bereits eine ausreichende Lösung, würde ich es auch so machen.

Geschrieben

@Rodney:

Danke für den Tipp.

Ich habe mich selbst schon danach umgesehen, hat mich aber vom Preis-Leistungs-Verhältnis nicht überzeugt.

Mal sehen, ob ich mal einen gebraucht kriege.

Am Freitag hab ich frei, und da geht's erstmal zum IKEA.

Geschrieben
Liebe Leute, der Schlüssel zum Munitionsschrank bei den Waffen gelagert IST eine nicht gesetzeskonforme Zusammenlagerung.

Und woraus leitest du das ab - bitte mit verwertbaren Verweisen?

Baumarkttresor mit elektronischem Zahlenschloß für die Munition - und für die Schlüssel weiterer Munitionsschränke

1. sagt der Begriff Baumarkttresor nichts über dessen Zertifizierung aus und

2. kann die Aufbewahrung der Schlüssel in nicht zertifizierten Munitionsschränken (auch so ein nicht deffinierter Begriff) die wohl schlechteste Lösung sein; die günstigste ist es bestimmt nicht.

Sorry, lieber Kollege, aber das musste gesagt werden.

Geschrieben

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Aufbewahrung der Tresorschlüssel!

Sollte ein Unberechtigter an Eure Schlüssel gelangt sein, wird immer die Frage untersucht, wie es ihm dann gelang und man wird einen Begründung für die nicht sichere Aufbewahrung finden.

Wer schon einmal einen Einbruch mit Originalschlüssel, oder Nachschlüssel zu beklagen hatte, wird wissen, wie die Versicherung dann streitet!

Ob nun "A", "B" oder "0" ist eigentlich egal, es darf eben niemand an die Schlüssel gelangen!

Geschrieben
Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass man es gleich lassen kann, wenn der Schlüssel für den zusätzlichen Behälter im Waffenschrank lagert.

Aber nicht, wenn der Schlüssel für das Mun-Behältnis im separat abgeschlossenen Innenfach des Waffenschranks lagert!

Dort darf ja auch im A- oder B-Schrank Munition für die im Schrank befindlichen Waffen gelagert werden.

Insofern ist der Schlüssel exakt so sicher aufbewahrt.

Ich wüsste folglich keine Vorschrift (oder Vorschriftenauslegung), nach der dies nicht zulässig sein soll.

Und mache es deshalb auch so.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
1. sagt der Begriff Baumarkttresor nichts über dessen Zertifizierung aus und

Selbige ist für eine Munitionsaufbewahrung auch nicht erforderlich :boese040:

2. kann die Aufbewahrung der Schlüssel in nicht zertifizierten Munitionsschränken (auch so ein nicht deffinierter Begriff) die wohl schlechteste Lösung sein; die günstigste ist es bestimmt nicht.

Du hast aber verstanden, daß es um die Aufbewahrung der Schlüssel weiterer Munitionsdschränke - und nicht um die Aufbewahrung von Schlüssel der

Waffentresore geht ?

Sorry, lieber Kollege, aber das musste gesagt werden.

Was immer Dir beliebt.

Auch wenn es mir nicht weiterführend scheint.

Geschrieben
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Aufbewahrung der Tresorschlüssel!

Das ist richtig.

Aber es gibt Rechtssprechung und Erfahrung

und es gibt Erkenntnisse, woran sich Gerichte orientieren.

Zumindest der LV 7 des BDS rät wohl deshalb seinen Mitgliedern per Rundschreiben,

zur Schlüsselverwahrung im Tresor immer einen Schlüsseltresor mit demselben Widerstandsgrad

zu verwenden, wie ihn auch die Tresore der darin aufbewahrten Schlüssel haben.

Kein schlechter Rat, wie ich meine. :icon14:

Ich sag es nochmals, auch wenn das WaffG vor Unlogik strotzt,

sollte man nicht das Urteilsvermögen der Richter unterschätzen, die da ggf. mal zu urteilen haben.

Der Schüssel eines Null Tresors in einer Sardinenbüchse aufbewahrt gibt im Ergebnis eben nur Widerstandsgrad "Sardinenbüchse"-

DAS sollte einem die eigene Logik sagen, dafür brauche ich zumindest kein Gesetz :rolleyes:

G.T.

Geschrieben
Zumindest der LV 7 des BDS rät wohl deshalb seinen Mitgliedern per Rundschreiben,

zur Schlüsselverwahrung im Tresor immer einen Schlüsseltresor mit demselben Widerstandsgrad

zu verwenden, wie ihn auch die Tresore der darin aufbewahrten Schlüssel haben.

Und wo bewahre ich den Schlüssel dann auf?

Ein Ratschlag ist kein Gesetz.

Klar, kann ich einen Safe mit Zahlenkombination wählen, aber wo bewahr ich den Notschlüssel auf?

Wo notiere und verstecke ich die PIN, wenn ich schon langsam "senil" werde?

Fragen über Fragen, auf die es keine einheitliche Antwort geben wird!

Jeder muß für sich rausfinden wie er verhindert, dass Unbefugte an seinen Schlüssel gelangen, gelingt es ihm nicht, hat er eben die "A....karte"!

Geschrieben
Fragen über Fragen, auf die es keine einheitliche Antwort geben wird!

Jeder muß für sich rausfinden wie er verhindert, dass Unbefugte an seinen Schlüssel gelangen, gelingt es ihm nicht, hat er eben die "A....karte"!

Dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen.

Eine "silver bullet" bzw. eine Universallösung existiert nicht, auch wenn dies deutschem Standardisierungs- und Formalisierungswahn widerstrebt.

Eigenverantwortung ist gefragt und die lässt sich eben nicht mechanistisch operationalisieren. Da könnten wir ebenso versuchen, das Denken wegzurationalisieren (ich habe den Eindruck, entsprechende Versuche werden bereits sit längerem unternommen).

Geschrieben
Und wo bewahre ich den Schlüssel dann auf?

Sorry, ich dachte, es ist selbsterklärend, das es sich um einen Schlüsseltresor mit Zahlenkombi handelt.

Ein Ratschlag ist kein Gesetz.

Nein. Aber möglicherweise in dem Fall die Quintessenz aus beobachteter Rechtssprechung ?

Klar, kann ich einen Safe mit Zahlenkombination wählen,

Natürlich, nur darum geht es !

aber wo bewahr ich den Notschlüssel auf?

Ein zertifizierter B Schrank mit elektronischem Schloß bei dem die Batterien von außen gewechselt werden

und der Code erhalten bleibt, ist von der Firma Format Tresorbau für weniger als zweihundert im Bauhaus zu haben.

DER HAT KEINEN NOTSCHLÜSSEL UND BRAUCHT AUCH KEINEN !!

Wo notiere und verstecke ich die PIN, wenn ich schon langsam "senil" werde?

Gar nicht !

Wenn Du es nämlich nicht mehr schaffst, Dir das zu merken, dann fehlt Dir die persönliche Eignung zum Waffenbesitz sowieso

und es wird Zeit dafür, die Eisen in jüngere und geeignetere Hände weiterzugeben.

Fragen über Fragen, auf die es keine einheitliche Antwort geben wird!

Keine einheitlichen, aber jede Menge im Hinblick auf die Zuverlässigkeit recht fragwürdige wie ich meine.

Jeder muß für sich rausfinden wie er verhindert, dass Unbefugte an seinen Schlüssel gelangen, gelingt es ihm nicht, hat er eben die "A....karte"!

Das ist absolut richtig.

Aber man kann Rat annehmen.

Vor allen Dingen, wenn er bezahlbar ist.

Die Teilnehmer meiner Sachkundelehrgänge gingen da mit knallharten Vorgaben ins Schützenleben hinaus -

und dem unmißverständlichen Hinweis, daß meine diesbezüglichen Empfehlungen dokumentiert sind und sie ja niemals kommen sollen

und behaupten, diese Problematik wäre nicht besonders gründlich behandelt worden .

Tatsächlich gab es da sogar schon gelegentlich mal ein lobendes Feedback vom einen oder anderen Teilnehmer, der bei

Waffenbeantragung seine Art der Aufbewahrung darlegen mußte und dann zu hören bekam, daß damit "alles in bester Ordnung ist".

Jeder muß selbst wissen, wieviel Sicherheit er für nötig hält.

Fehler sind immer vorstellbar.

Nur, Arglosigkeit und mangelndes Nachdenken will ich mir im Fall der Fälle nicht vorhalten lassen müssen.

Nicht nur jeder Wiederlader, auch jeder Aufbewahrer handelt "eigenverantwortlich".

Gruß

G.T.

Geschrieben

Hallo,

wie wäre es wenn man denn Safecode und/oder Schlüssel mit Angaben darüber was mit denn Waffen und Mun. geschehen soll in einem Versiegelten Umschlag bei einem Notar Hinterlegt

der sich im Falle des Ablebens mit dem OA und denn Hinterbliebenen in Verbindung setzt.

meines Erachtens nach eine in Betracht zu ziehende Alternative.

Wenn Zulässig??

Gast solideogloria
Geschrieben

Dann werfe ich nochmal das Bankschließfach ins Rennen

Geschrieben
Gar nicht !

Wenn Du es nämlich nicht mehr schaffst, Dir das zu merken, dann fehlt Dir die persönliche Eignung zum Waffenbesitz sowieso

und es wird Zeit dafür, die Eisen in jüngere und geeignetere Hände weiterzugeben.

Steht wo im Gesetz?

Ist Dir noch nie passiert, dass Du eine PIN, oder die PC-Log-in Daten vergessen hast?

Du hast noch nie vergessen Deinen Kofferraum, oder die Haustür abzuschließen?

Sage nur nicht, das gibt es bei einem Waffenbesitzer nicht!

Damit ist man nicht mehr zuverlässig?

Jeder muß selbst wissen, wieviel Sicherheit er für nötig hält.

Fehler sind immer vorstellbar.

Nur, Arglosigkeit und mangelndes Nachdenken will ich mir im Fall der Fälle nicht vorhalten lassen müssen.

Gruß

G.T.

Genau das habe ich gemeint!

Geschrieben
Ist Dir noch nie passiert, dass Du eine PIN, oder die PC-Log-in Daten vergessen hast?

Du hast noch nie vergessen Deinen Kofferraum, oder die Haustür abzuschließen?

Sage nur nicht, das gibt es bei einem Waffenbesitzer nicht!

Du solltest Dich an Deine eigenen Vorgaben halten und nicht meine Antworten darauf passend verdrehen :gutidee:

Es gibt nämlich einen Unterschied, zwischen "einmal einen PIN" vergessen, der einem i.d. Regel auch wieder einfällt,

und dem, was Du als Vorlage gebracht hast, nämlich "senil" werden.

Es sollte Zahlenkombis geben, und ich meine jetzt nicht den eigenen Geburtstag oder ähnlich offenkundige Dinge :rolleyes: , die auch jenseits jeder normalen Alltagsvergeßlichkeit noch

verifizierbar sind.

Abgesehen davon tragen elektronische Schlösser zusätzlich Buchstaben, reagieren also auch auf "Wortcode".

Wer es angesichts solcher Möglichkeiten nicht schafft, einen sicheren und trotzdem wiederholbaren Code zu schaffen,

der scheint wohl wirklich "senil" zu sein.

Das ist eine Krankheit und keine Schande,

aber es schließt eben die persönliche Eignung zum Waffenbesitz aus.

Somit ist das eine automatisch mit eingebaute und kostenlose, zusätzliche Sicherung vor sich selbst.

Ganz ohne Armatix , ist doch toll :chrisgrinst:

Geschrieben

Stahlblechbehältniss mit Schwenkriegelschloss oder glw..

Richitg ?

Kein A, B, 1 oder 0.

Also muss ich den Schlüssel für das Munbehältniss auch in keinem Schrank aufbewahren.

Es geht lediglich darum den Zugriff zu erschweren.

Ich z.B. habe den Schlüssel für meinen Munschrank an einem Ort versteckt, den nur ich kenne.

Ein Einbrecher findet den nie, vor allem nicht in Eile.

Also ist für mich die "Sicherheitsstufe" erfüllt.

Er kommt nur ran wenn er die Kiste knackt.

Und da ihr dauernd alles durcheinander schmeißt.

Nein, mein Waffenschrank hat ein Zahlenschloss.

Geschrieben
Zumindest der LV 7 des BDS rät wohl deshalb seinen Mitgliedern per Rundschreiben,

zur Schlüsselverwahrung im Tresor immer einen Schlüsseltresor mit demselben Widerstandsgrad

zu verwenden, wie ihn auch die Tresore der darin aufbewahrten Schlüssel haben.

Hier geht es ja um Schlüsselverwahrung für zusätzliche, nicht zertifizierte Mun-Schränke)...

warum Schlüsseltresor? Nochmal:

Was spricht rechtlich und faktisch dagegen, den Schlüssel für das Mun-Behältnis im separat abgeschlossenen,

keine Waffen enthaltenden Innenfach des Waffenschranks zu lagern?

Geschrieben
Du solltest Dich an Deine eigenen Vorgaben halten und nicht meine Antworten darauf passend verdrehen :gutidee:

Nun fühl Dich mal nicht gleich auf den "Schlips" getreten!

Es gibt nämlich einen Unterschied, zwischen "einmal einen PIN" vergessen, der einem i.d. Regel auch wieder einfällt,

und dem, was Du als Vorlage gebracht hast, nämlich "senil" werden.

Habe nach dem Urlaub regelmäßig meinen Zugangscode für meinen dienstlichen Rechner vergessen und mußte den Administrator bemühen, halte mich jedoch nicht für senil, da ich nicht der einzigste bin, dem es so ging!

Es sollte Zahlenkombis geben, und ich meine jetzt nicht den eigenen Geburtstag oder ähnlich offenkundige Dinge, die auch jenseits jeder normalen Alltagsvergeßlichkeit noch

verifizierbar sind.

Ja, das ist möglich, wenn man aber bedenkt wieviel Zugangscode man sich zwischenzeitlich merken muß, kann man schon durcheinander kommen!

Ganz ohne Armatix , ist doch toll

Naja, den Zugang mittels Fingerbdruck halte ich schon für sinnvoll, gibt es ja auch für den Laptop, halte aber persönlich nichts von Armatix, aber ich überlege gerade, was ich in meinem Kopf haben muß:

- 2 PIN für meine Konten

- 2 Internetbanking PIN

- Spar-Card PIN

- diverse Kreditkarten PIN

- Telefonbanking PIN

- 3 Handy PIN

- PC Zugang privat

- PC Zugang dienstlich

- e-poliks dienstlich

- Waffenschrank Code

- Autoradio Code

- Autotelefon Code

- ebay Zugang

- Internet-Foren Zugänge

- Happy Diggits

- Deutschland Card

- Clubsmart

- amazon Zugang

- BVG Zugangskennung

- DB Zugangs Kennung

Och, ich glaub ich habe noch etwas vergessen, fällt mir jetzt nicht ein. :traurig_16:

Es glaubt doch wohl keiner, dass ich alles im Kopf habe? :confused:

Aber deswegen bin ich nicht senil! :crazy:

Wenn alles so einfach wäre, wäre das Leben leichter!

Gruß

Uwe

P.S.:

WLAN kennung ist mir gerade noch eingefallen!

Geschrieben
Was spricht rechtlich und faktisch dagegen, den Schlüssel für das Mun-Behältnis im separat abgeschlossenen,

keine Waffen enthaltenden Innenfach des Waffenschranks zu lagern?

Um mal einen Einwortbeitrag zu nutzen:

Nichts!

Geschrieben
Um mal einen Einwortbeitrag zu nutzen:

Nichts!

Für mich spricht dagegen:

Einen Kurzwaffen-Tresor ohne das genannte Innenfach zu haben (und meine Abneigung, mir nur aus diesem Grunde einen neuen Waffentresor zu kaufen)

Geschrieben
Hier geht es ja um Schlüsselverwahrung für zusätzliche, nicht zertifizierte Mun-Schränke)...

warum Schlüsseltresor? Nochmal:

Was spricht rechtlich und faktisch dagegen, den Schlüssel für das Mun-Behältnis im separat abgeschlossenen,

keine Waffen enthaltenden Innenfach des Waffenschranks zu lagern?

NICHTS ! (Nur hast Du dann eben wieder den Schlüssel des Innenfachs zum Aufbewahren. Da kannst auch gleich den Mun Schrank Schlüssel aufbewahren)

Aber hier wurde vorgeschlagen bzw. gefragt, ob man den Mun Schlüssel ZUSAMMEN mit den Waffen im B Schrank lagern darf.

Unterschied erkannt ?

Geschrieben
NICHTS ! (Nur hast Du dann eben wieder den Schlüssel des Innenfachs zum Aufbewahren. Da kannst auch gleich den Mun Schrank Schlüssel aufbewahren)

Aber hier wurde vorgeschlagen bzw. gefragt, ob man den Mun Schlüssel ZUSAMMEN mit den Waffen im B Schrank lagern darf.

Unterschied erkannt ?

Den rechtlichen Unterschied jetzt nicht wirklich, ehrlich gesagt. Aber vielleicht nennst Du mal die Fundstellen der Rechtsprechung -Erfahrung steht weder bei Beck, Juris oder Google....

Geschrieben
Kurz gesagt:

Ja, das stimmt.

Du darfst sogar schon in einem 0er Schrank Waffen und dazu passende Muni zusammen lagern.

Für Dich praktikable Lösungen:

1. Du kannst den Schlüssel der bundeswehrblechkiste in Deinen 0er Schrank einsperren, oder

2. Du entsorgst die Bundeswehr Blechkiste und packst die Muni zu den Waffen in den 0er Schrank.

IMI

Hi, IMI!

Danke für die Antwort.

Das wusste ich nicht.

L.G. Corinna

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