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IGNORED

3 Wettkämpfe für VR-Flintenbesitzer jetzt Pflicht, weil VRF nicht zum Grundkontingent zählt?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bender, ich stimme dir grundsätzlich zu. Die ganze "Marschrichtung der Politik geht genau da hin...

Aber, jetzt ganz konkret zum seit 25.07.2009 geltenden novellierten Gesetz; woraus liest du dieses ab:

Zukünftig wird man Not und Mühe haben den Altbesitz zu halten.
??

Ich kann da für den nur halbwegs trainingsaktiven "Otto-Normal-Schützen" keine unüberwindbaren Probleme sehen.

Die sehr wenig aktiven bzw. viele Alters-Schützen wird es in der Tat "erwischen" - und das ist Schweinerei genug. Keine Frage.

Aber wer durchschnittlich auch nur 14-tägig auf dem Schießstand trainiert, dürfte die Hürde der "regelmßigen schießsportlichen

Betätigung" locker erfüllen.

Ich weiß jetzt ja nicht, wie es euch geht, aber mich "kribbelt" es nach spätestens zwei Wochen ohne Schießtraining...

Geschrieben
Bender, ich stimme dir grundsätzlich zu. Die ganze "Marschrichtung der Politik geht genau da hin...

Aber, jetzt ganz konkret zum seit 25.07.2009 geltenden novellierten Gesetz; woraus liest du dieses ab:

??

Ich kann da für den nur halbwegs trainingsaktiven "Otto-Normal-Schützen" keine unüberwindbaren Probleme sehen.

Die sehr wenig aktiven bzw. viele Alters-Schützen wird es in der Tat "erwischen" - und das ist Schweinerei genug. Keine Frage.

Aber wer durchschnittlich auch nur 14-tägig auf dem Schießstand trainiert, dürfte die Hürde der "regelmßigen schießsportlichen

Betätigung" locker erfüllen.

Ich weiß jetzt ja nicht, wie es euch geht, aber mich "kribbelt" es nach spätestens zwei Wochen ohne Schießtraining...

OK, ich hab mal gründlich über BDMP Ansichten etc. nachgedacht: Wir haben ein Definitionsproblem bezüglich dem, was unter "regelmäßig" und was unter Grundkontingentüberschreitung zu verstehen ist.

1. Regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen.

Solange das nicht durch Verwaltungsvorschriften etc. näher definiert ist, muss eben der Wille des Gesetzgebers interpretiert werden.

Jetzt kommt's: Praktisch JEDER der an den Diskussionen beteiligten Politiker hat sein Unverständnis über die 15 Waffen des Vaters von Tim K. geäußert. Dass jemand so viele Waffen als Sportschütze besitzt, fand man inakzeptabel und genau deshalb wurde doch jetzt das zusätzliche Erfordernis der "regelmäßigen Teilnahme an Wettkämpfen" ins Gesetz mit reingeschrieben. Es ist ein Gesetzespassus, der die Anzahl Sportwaffen im Volk erheblich senken soll und entsprechend ist er wohl leider auch zu interpretieren.

2. Was nun die regelmäßige Trainingsteilnahme anbelangt, so scheint man sich bei "18x/Jahr" einzupendeln, aber auch hier ist eben die Frage, ob mit jeder Waffe, sobald das Grundkontingent irgendwie (Art oder Zahl) überschritten wird oder nur mit einer einzigen. Die Gleichbehandlung sagt mir: Schütze A besitzt nur eine Waffe, eine Glock. Schütze B besitzt viele Waffen, sein komplettes Grundkontngent UND darüberhinaus eine Glock. Wenn beide ihre Glock nie betätigen, weder im Training noch im Wettkampf, sondern die Waffe zuhause im Schrank lassen, dann soll Schütze A sie abgenommen bekommen, Schütze B hingegen nicht?

3. Letztes Problemfeld: Grundkontingent. Das ist m.E. klar definiert: 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomaten. Alles was an ART oder Zahl darüberhinaus besessen wird, stellt eine Überschreitung dieses Grundkontingents dar, also auch die VR-Flinte. Wer anderer Meinung ist, der überlege sich mal die Sache mit den umgebauten C96 Reihenfeuerpistolen. Die gelten jetzt waffenrechtlich als Vollautomaten, man darf aber weiter sportlich (z.B. Dienstpistole) damit schiessen. Wer jetzt sein Grundkontingent voll hat und obendrein eine C96 überschreitend besitzt, wäre eurer Meinung nach dann nichgt gezwungen, Wettkämpfe zu schiessen, weil die C96 als Vollautomat nicht zum Grundkontingent gehört?? Glaub ich kaum...

@karlyman: Regelmäßiges Training ist immer auch eine Kostenfrage: Fahrtkosten, Standmiete, Muniverbrauch. Es gibt gerade jetzt in der Krise schon Menschen, die knapsen müssen und eben mal ein Jahr lang nicht oder kaum trainieren können. Dann sind sie ihre Waffen los und beim nächsten Aufschwung kommen sie so schnell (vielleicht nie wieder) an eine neue Waffe ran.

Abschließend nochmals: Der BDMP - Landesverband geht in seinen LÖV-News Nr. 8 davon aus, dass künftig auch das Fortbestehen eines Bedürfnisses durch regelmäßige Wettkampfteilnahme nachgewiesen werden muss:

Bekanntermaßen gelten für dieses Fortbestehen die gleichen Maßstäbe, die beim Erwerb einer Schußwaffe angelegt werden. D.h. daß ihr auch über diesen 3-Jahreszeitraum hinaus jährlich die 12 regelmässigen bzw. 18 unregelmässigen Nachweise erbringen können müsst . Ggf. wird mit zu Grunde gelegt, daß auch hier die regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen nachgewiesen wird. Dies könnte für die Schützen wichtig werden, die bereits Waffen über das Grundkontingent hinaus, besitzen.
Zitat BDMP BW LV-News Nr. 8-2009

Insofern trifft es alle Grundkontingentüberschreiter hart!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
OK, ich hab mal gründlich über BDMP Ansichten etc. nachgedacht: Wir haben ein Definitionsproblem bezüglich dem, was unter "regelmäßig" und was unter Grundkontingentüberschreitung zu verstehen ist.

1. Regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen.

Solange das nicht durch Verwaltungsvorschriften etc. näher definiert ist, muss eben der Wille des Gesetzgebers interpretiert werden.

Jetzt kommt's: Praktisch JEDER der an den Diskussionen beteiligten Politiker hat sein Unverständnis über die 15 Waffen des Vaters von Tim K. geäußert. Dass jemand so viele Waffen als Sportschütze besitzt, fand man inakzeptabel und genau deshalb wurde doch jetzt das zusätzliche Erfordernis der "regelmäßigen Teilnahme an Wettkämpfen" ins Gesetz mit reingeschrieben. Es ist ein Gesetzespassus, der die Anzahl Sportwaffen im Volk erheblich senken soll und entsprechend ist er wohl leider auch zu interpretieren.

2. Was nun die regelmäßige Trainingsteilnahme anbelangt, so scheint man sich bei "18x/Jahr" einzupendeln, aber auch hier ist eben die Frage, ob mit jeder Waffe, sobald das Grundkontingent irgendwie (Art oder Zahl) überschritten wird oder nur mit einer einzigen. Die Gleichbehandlung sagt mir: Schütze A besitzt nur eine Waffe, eine Glock. Schütze B besitzt viele Waffen, sein komplettes Grundkontngent UND darüberhinaus eine Glock. Wenn beide ihre Glock nie betätigen, weder im Training noch im Wettkampf, sondern die Waffe zuhause im Schrank lassen, dann soll Schütze A sie abgenommen bekommen, Schütze B hingegen nicht?

3. Letztes Problemfeld: Grundkontingent. Das ist m.E. klar definiert: 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomaten. Alles was an ART oder Zahl darüberhinaus besessen wird, stellt eine Überschreitung dieses Grundkontingents dar, also auch die VR-Flinte. Wer anderer Meinung ist, der überlege sich mal die Sache mit den umgebauten C96 Reihenfeuerpistolen. Die gelten jetzt waffenrechtlich als Vollautomaten, man darf aber weiter sportlich (z.B. Dienstpistole) damit schiessen. Wer jetzt sein Grundkontingent voll hat und obendrein eine C96 überschreitend besitzt, wäre eurer Meinung nach dann nichgt gezwungen, Wettkämpfe zu schiessen, weil die C96 als Vollautomat nicht zum Grundkontingent gehört?? Glaub ich kaum...

@karlyman: Regelmäßiges Training ist immer auch eine Kostenfrage: Fahrtkosten, Standmiete, Muniverbrauch. Es gibt gerade jetzt in der Krise schon Menschen, die knapsen müssen und eben mal ein Jahr lang nicht oder kaum trainieren können. Dann sind sie ihre Waffen los und beim nächsten Aufschwung kommen sie so schnell (vielleicht nie wieder) an eine neue Waffe ran.

Abschließend nochmals: Der BDMP - Landesverband geht in seinen LÖV-News Nr. 8 davon aus, dass künftig auch das Fortbestehen eines Bedürfnisses durch regelmäßige Wettkampfteilnahme nachgewiesen werden muss:

Zitat BDMP BW LV-News Nr. 8-2009

Insofern trifft es alle Grundkontingentüberschreiter hart!

Grüße

Schwarzwälder

Ich bin schon überm Grundkontingent und genau deswegen wird mir himmelangst.

Ich hab mir gerade überlegt, da der Wettkampf im eigenen Verein nicht zählt wäre doch die einfachste Lösung man organisiert zwei mal im Jahr einen Vereinswettkampf mit einem Nachbarverein. Also einmal bei uns und einmal bei euch.

Dem Gesetz nach wäre damit alles erfüllt. Noch 18 mal trainieren und fertig ist der Lack. Auch für Kontingent Überschreiter. Ein neuer Fachausdruck :D

Geschrieben

Wichtig: Der Nachweis einer "aktiven" Sportschützentätigkeit ist Voraussetzung für Waffenbesitz.

Dies ist mit 18 x/ Jahr nachgewiesen. Damit habe ich das Etikett "aktiver Sportschütze".

Und meine Folgerung: Ich behalte alle Waffen, die ich besitze.

Anmerkung: Es ist nicht kontrollierbar, ob ich zu einem Trainingstermin 1 Waffe oder 4 Waffen benutze.

Wettkampftermine: Mir tun etwas die Veranstalter leid: In Folge gibt es viele Teilnahmen, um den Plan zu erfüllen.

P.S.: Eine mehrfache Wettkampfteilnahme mit einer bestimmten Waffe ist oft nicht möglich:

In einzelnen Disziplinen gibt es manchmal nur 1 oder 2 überregionale Meisterschaften.

Und nicht jeder Termin ist realisierbar (Termin, Limitzahlen etc.)

Auch im DSB gibt es nur 1 Kreis- und nur 1 Bezirksmeisterschaft / Jahr.

Also liebe Scharfmacher, akzeptiert es, dass ein besonders aktiver Schütze an Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften teilnimmt - aber nicht jedes Jahr mit jeder Waffe !

Geschrieben
Anmerkung: Es ist nicht kontrollierbar, ob ich zu einem Trainingstermin 1 Waffe oder 4 Waffen benutze.

Also ich muss an allen Schiessplätzen, auf denen ich derzeit trainiere, folgendes angeben:

1. Name u. Vorname

2. Verein

3. auf welchem Stand (Langwaffen- oder Kurzwaffenstand,)

4. mit welchem Kaliber(n) ich schiesse

5. beim einen Schiessstand muss ich sogar die ungefähre Schußzahl jeweils angeben (hat angeblich versicherungsrechtliche Gründe (Schussfangerneuerung), aber nebenbei lässt sich so überprüfen, ob das Training der vom Gesetzgeber geforderten Intensität entspricht).

6. Von wieviel Uhr bis wieviel Uhr genau ich schiesse

Diese Schiessstandsbücher würden (erzählte mir zumindest ein Standbetreiber) auch von den Behörden eingesehen/kontrolliert.

Insofern kann man schon nachprüfen, mit welcher Waffe ich schiesse (Ausnahme: ich besitze mehrere kalibergleiche Kurz- oder Langwaffen).

Ebenso denke ich wird es mit den Wettkämpfen laufen. Eine formlose Bescheinigung "hat an Wettkämpfen teilgenommen" werden die Behörden wohl kaum akzeptieren. Die wollen ja wissen, ob der Wettkampf überregional (also nicht nur Vereins- oder Kreisebene) war und ob nach Sportordnung geschossen wurde(also nicht nur irgendein Funshooting Event) - mithin müssen zu dieser Überprüfung idR. wohl Urkunden oder Ergebnislisten vorgelegt werden - und dabei ist dann auch schnell klar, mit welcher Waffe man teilgenommen hat.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
"§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

Ich sehe das so, dass sich der Absatz (3) ausdrücklich auf die Arten mehrschüssige Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen bezieht. Demnach kann eine Überschreitung des Grundkontingentes sich nur auf solche Waffenarten beziehen

Also fällt eine VRF unter den Absatz (2) - und da ist nichts mit Wettkampfteilnahme.

Und mal nach der Ausdrucksverständlichkeit:

mehr als 3 Halbautomaten sind 4 Halbautomaten, nicht: mehr als 3 Halbautomaten sind 3 Halbautomaten und eine VRF.

Mehr als 3 Äpfel sind ja auch nicht 3 Äpfel und eine Birne.

Geschrieben
Na ja, die Begründung ist noch gar nicht mal so aus den Fingern gesaugt, wie sich das im ersten Moment anhört.

Aber es gehört schon etwas Fantasie dazu dem folgen zu können.

Und der BDMP.......... die wollten schon vor Jahren ihren Mitgliedern weis machen, daß sie mit jeder Waffe die sie besitzen mindestens 200 Schuß im Jahr machen müssen.

So wurde es mir jedenfalls von einem BDMP - Schützen erzählt.

Noch nie davon gehört...

Oder daß die erste Waffe auf der gelben WBK mit der BDMP - Sportordnung konform sein müsse.

Ein BDMP - Schütze bekam seine neue gelbe WBK nicht, weil er sich darauf einen Unterhebelrepetierer kaufen wollte.

Wäre nach WBK in Ordnung gewesen, aber nicht für den BDMP.

Man sollte schon das Sporthandbuch kennen, dann klappt es auch mit der Befürwortung...

http://www.bdmp.de/sportordnung/handbuch_5/Reg9.pdf

D15

D16

Geschrieben
Dann war mein Beitrag ja nicht gerade in Deinem Sinne Kriegerlein, ;)

Aber ich habe ja auch nicht gesagt, daß es durchaus auch sympatische BDMP-Schiessleiter gibt. :s75:

Ansonsten volle Zustimmung zu karlymans Beitrag.

Gruß

Rainer

(unter vorgehaltener Hand stimme ich Dir/

euch ein bisschen zu ..............*flüster*)

.....................Ronald........................

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