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IGNORED

Waffenrechtliches Bedürfnis, 18 X pro Jahr und Waffe


JensKevin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Göppers Antwort ist gut und sollte oft zitiert werden.

Carcano

Ich fange mal an:

Die Änderung im § 4 Abs. 4 S. 3 WaffG (neu) räumt der Behörde lediglich das Recht ein, auch nach der einmaligen Überprüfung des schießsportlichen Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zu überprüfen, ob dieses noch besteht. D. h. der zu Überprüfende muss glaubhaft machen, dass er weiterhin dem Schießsport nachgeht. Hierzu ist aus unserer Sicht weiterhin der Nachweis der Mitgliedschaft in Verein und Verband ausreichend.

Schön wenn es so wäre.

Das sehen wir wenn die Verordnung erscheint oder spätestens in etwa zwei Jahren wenn die ersten Prozesse zu Ende sein werden.

Geschrieben

Hallo,

Vor dem Hintergrund des hier in Rede stehenden Themas finde ich den link :

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

beachtenswert.

Sollte die für Restriktionen bekannte berliner Waffenbehörde mal wieder über das Ziel des WaffG hinausschießen?!

Ich meine unter "4. Bedürfnis für Sportschützen" ist die Prüfung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme für alle Sportwaffen nicht das Ziel. Es sollte nur für diejenigen Waffen gelten die als letzte bzw.dann über das Grundkontingent hinaus angeschafft wurden.

Wie seht Ihr das?

(Hoffe der link funzt, ist nämlich eigentlich auch sonst ganz interessant)

Gruß

Geschrieben
indem bei einer Überschreitung des Grundkontingents (ab der dritten Kurz- bzw. ab der vierten Langwaffe) der Nachweis der regelmäßigen Wettkampfteilnahme mit allen vorhandenen Waffen vorzulegen ist.

mmmh, kochen jetzt die Berliner ihr eigenes Süppchen??

Geschrieben
Hallo,

Vor dem Hintergrund des hier in Rede stehenden Themas finde ich den link :

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

beachtenswert.

Sollte die für Restriktionen bekannte berliner Waffenbehörde mal wieder über das Ziel des WaffG hinausschießen?!

Ich meine unter "4. Bedürfnis für Sportschützen" ist die Prüfung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme für alle Sportwaffen nicht das Ziel. Es sollte nur für diejenigen Waffen gelten die als letzte bzw.dann über das Grundkontingent hinaus angeschafft wurden.

Wie seht Ihr das?

(Hoffe der link funzt, ist nämlich eigentlich auch sonst ganz interessant)

Gruß

Laut meinem Kenntnisstand ist diese Äusserung der Berliner Behörde so gemeint:

1. sie bezieht sich nur auf die grüne WBK

2. bei Überschreitung des Kontingents sollen alle vorhandenen Waffen von der Waffenart wettkampfmäßig eingesetzt worden sein, die beantragt wird: bei einem Kurzwaffeantrag die Kurzwaffen (entsprechend §14(2)), bei Langwaffenselbstladern entsprechend

3. regelmäßge Wettkampfteillnahme bedeutet einmal im Jahr

Das ist Auslegungssache (ob man alle vorhandenen einer Waffenart) eingesetzt haben muss, denn der §14(3) gibt das so nicht her. Wir werden sehen. Allerdings verhält sich die Berliner Waffenbehörde im Moment nicht wie der Innensenator. Der will verbieten, verbieten, verbieten.

Im Reigen der Bundesländer gibt es zweieinhalb Extremisten: Bremen und Berlin sowie in Teilen Baden-Württemberg. Extrem verhält sich aber die Berliner Waffenhörde aber derzeit sicherlich nicht. Streng, aber nicht unverhältnismäßig.

Friedrich Gepperth

Geschrieben
Das ist Auslegungssache (ob man alle vorhandenen einer Waffenart) eingesetzt haben muss, denn der §14(3) gibt das so nicht her. Wir werden sehen. Allerdings verhält sich die Berliner Waffenbehörde im Moment nicht wie der Innensenator. Der will verbieten, verbieten, verbieten.

Im Reigen der Bundesländer gibt es zweieinhalb Extremisten: Bremen und Berlin sowie in Teilen Baden-Württemberg. Extrem verhält sich aber die Berliner Waffenhörde aber derzeit sicherlich nicht. Streng, aber nicht unverhältnismäßig.

Friedrich Gepperth

Hallo F. G.,

Danke für die Klarstellung. Und generell vielen Dank für Dein Engagement!!!

Ich sehe das so wie von Dir dargestellt, höchstens alle einer Art, aber nicht alle Waffen die über ein Grundkontingent gehen, schon garnicht alle generell.

Zur Behörde an sich: Sie schlägt nicht über die Strenge, ist aber vermutlich im Bundesvergleich eine der strengsten. Daher solte es für berliner Lwb kein Problem mit der Aufbewahrung etc. geben, da die schon immer nachgewiesen werden musste. Gleiches gilt auch für die Wettkampfteilnahme etc...

Aber bei dem EINEN oder anderen Sachbearbeiter in Berlin kann man sich die Frage der Strenge bzw. des Verständnisses der WaffG-Auslegung schon stellen.

Ich denke die Berliner hier wissen bescheid ;-)

Gruß und Daumendrücken für die Zukunft

Geschrieben

Moin!

Wenn ich, wie grad entdeckt, über 70

Eintragungen, aber nur 2 Waffen habe..

Muss ich mir dann noch 2 Waffen dazukaufen...?? :crazy:

War Spass am abend..:-))

Gruß, nachtschichtgeschädigtes

kriegerlein...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Eine Frage zu den 18 Trainingsterminen oder Trainingseinheiten:

Wenn ein Schütze zu jedem Training mit zwei Waffen unterschiedlichen Kalibers trainiert und sich beide auch in Schießbuch eintragen lässt wie zählt das? :confused:

Geschrieben
Wenn ein Schütze zu jedem Training mit zwei Waffen unterschiedlichen Kalibers trainiert und sich beide auch in Schießbuch eintragen lässt wie zählt das? :confused:

Wie wäre es denn, wenn du in deinem Schießbuch nur den Besuch des Kurz- oder Langwaffenstandes einträgst :rolleyes:

Geschrieben

Was sollte man denn nun der Behörde "geben" und was steht der Behörde zu zu sehen?

Ich lasse in meinem Schießbuch immer Training und LW und KW und das Kaliber eintragen.

Geschrieben
Was sollte man denn nun der Behörde "geben" und was steht der Behörde zu zu sehen?

Soviel wie nötig, sowenig wie möglich.

Ich lasse in meinem Schießbuch immer Training und LW und KW und das Kaliber eintragen.

Ist vollkommen ausreichend. Man sollte die Nachweise auch nicht mit freiwilligen Infos überfrachten, die irgendwann von irgendjemandem als Standard angesehen werden.

Geschrieben

Fragt sich, für welchen Zeitraum die Behörde den Nachweis verlangen kann. Was, wenn ich gestern mein Schießbuch verbrannt hätte, weil ich heute ein neues beginne?

Geschrieben

In das Schießbuch kann man alles mögliche eintragen. Was man (bisher) brauchte, richtete sich nach dem Verband der einem Waffen befürworten sollte. Ich habe halt die Daten der "Schießnachweise" aufgeschrieben. Beim BSSB sind das beispielsweise:

-Datum,

-Waffenart (Gewehr, Pistole, Revolver),

-Disziplinnummer laut Sportordnung,

-Training oder Wettkampf, beim Wettkampf das Ergebnis,

-Unterschrift des Schießleiters.

Geschrieben
Soviel wie nötig, sowenig wie möglich.

Ist vollkommen ausreichend. Man sollte die Nachweise auch nicht mit freiwilligen Infos überfrachten, die irgendwann von irgendjemandem als Standard angesehen werden.

Wurden damals in der ehemaligen DDR als "Normbrecher" beschimpft! :00000733:

Geschrieben
Fragt sich, für welchen Zeitraum die Behörde den Nachweis verlangen kann. Was, wenn ich gestern mein Schießbuch verbrannt hätte, weil ich heute ein neues beginne?

Der Nachweis wird ja auch im Schießbuch auf dem jeweiligen Stand geführt, wo dann auch die entrichtete Gebühr eingetragen wird.

So ist das z. B. auf meinem Großkaliberstand in Strausberg und auf meinem Tontaubenstand in Hoppegarten steht alles im PC.

Führe meine Chip-Karte auf dem Trap-Stand ein und bin registriert und die Gebühr wird automatisch von der Karte abgezogen.

Geschrieben
Beim BSSB sind das beispielsweise:

-Datum,

-Waffenart (Gewehr, Pistole, Revolver),

-Disziplinnummer laut Sportordnung,

-Training oder Wettkampf, beim Wettkampf das Ergebnis,

-Unterschrift des Schießleiters.

Die Forderung des Verbandes nach diesen Informationen kann ich in dessen Befürwortungsrichtlinien nicht finden. Wo steht das?

Geschrieben
Eine Frage zu den 18 Trainingsterminen oder Trainingseinheiten:

Wenn ein Schütze zu jedem Training mit zwei Waffen unterschiedlichen Kalibers trainiert und sich beide auch in Schießbuch eintragen lässt wie zählt das? :confused:

Gilt als ein TrainingsTERMIN. Ansonsten würde man sich fünf/sechs Waffen aus zig Ecken für einen Trainiungsnachmittag von drei Stunden leihen, mit jeder sein Minimal-15-Schuss-Programm absolvieren und müsste somit zwei/dreimal auf dem Schießstand erscheinen. Ist nicht im Sinne des "Geistes" (nun ja...) des WaffG.

Gruß,

longbowhunter

Geschrieben
In dem "Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe",

Auf dem selben Formblatt steht: "Hinweis: Dieser Nachweis kann auch nachträglich aus den Schießbüchern / Schießklatten / EDV Aufzeichungen desVereins zusammengestellt werden." Das muss also nicht 1:1 ausgefüllt werden.

Ich würde den Verband mal fragen, ob das Formular nicht ein wenig missglückt ist. In den Befürwortungsrichtlinien werden die Angaben lt. Formular nicht gefordert.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Ich habe es im Nachhinein mit meinen Angaben aus meinem Schießbuch ausgefüllt, und unterschreiben/stempeln lassen. Ging ohne Probleme durch. Beim BBS (BDS) gibt es ebenso solch ein Formular, hier wird jedoch auch eine Kopie des persönlichen Schießbuches akzeptiert. Die Angaben in meinem Schießbuch haben gereicht für eine Befürwortung.

Was die Ämter in Zukunft haben wollen wissen wir jetzt noch nicht. Solange keine Vorgaben existieren schreibe ich meine Schießbücher so wie bisher. Mehr Angaben gibt es dann nicht.

Geschrieben
Beim BBS (BDS) gibt es ebenso solch ein Formular, hier wird jedoch auch eine Kopie des persönlichen Schießbuches akzeptiert.

Da steht ja auch derselbe Hinweis drauf wie auf dem BSSB-Formular :)

Geschrieben
In das Schießbuch kann man alles mögliche eintragen. Was man (bisher) brauchte, richtete sich nach dem Verband der einem Waffen befürworten sollte.

Ich trage lediglich das Datum in mein Schießbuch ein, außerdem kreuze ich an ob ich Pistole, Revolver, Büchse oder Flinte geschossen habe. Dann noch die Unterschrift der Aufsicht und dann wars das. Das wird beim Verband auch so akzeptiert. Erst heute bekam ich zwei Bedürfnisbescheinigungen vom BDS zu gesendet. :)

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