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IGNORED

Waffensachkundenachweis DSB - ausreichend für Halbautomat?


.416Rigby

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe hier einen Waffensachkundenachweis vorliegen, und frage mich, ob er zum Voreintrag eines Großkaliber-Halbautomaten (Selbstladegewehr) berechtigt.

Ich zitiere mal:

"...........Er hat dabei die für einen Sportschützen erforderlichen Kenntnisse nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AWaffV für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen......"

Gilt die durch dieses Zeugnis nachgewiesene Sachkunde auch für Großkaliber-Halbautomaten? Ja oder nein - und weshalb?

Gruß,

Rigby

Geschrieben
Hallo,

ich habe hier einen Waffensachkundenachweis vorliegen, und frage mich, ob er zum Voreintrag eines Großkaliber-Halbautomaten (Selbstladegewehr) berechtigt.

Ich zitiere mal:

"...........Er hat dabei die für einen Sportschützen erforderlichen Kenntnisse nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AWaffV für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen......"

Gilt die durch dieses Zeugnis nachgewiesene Sachkunde auch für Großkaliber-Halbautomaten? Ja oder nein - und weshalb?

Gruß,

Rigby

Ja, den auf der Liste B des DSB gibt es auch HA. Man kann auch den Prüfer anschreiben und sich das Ergänzen lassen, wenn HA behandelt wurden.

Geschrieben
Ja, den auf der Liste B des DSB gibt es auch HA. Man kann auch den Prüfer anschreiben und sich das Ergänzen lassen, wenn HA behandelt wurden.

Vielen Dank für diese Antwort! :)

Nach kurzer Suche im Internet (Bundesverwaltungsamt) habe ich nun in der Liste B genau die Disziplin gefunden, wonach ich gesucht habe.

Geschrieben
Vielen Dank für diese Antwort! :)

Nach kurzer Suche im Internet (Bundesverwaltungsamt) habe ich nun in der Liste B genau die Disziplin gefunden, wonach ich gesucht habe.

Achtung Falle !!

Die Liste B gilt nur für den jeweiligen Landesverband, in dem sie erstellt ist, nicht für den Gesamtbereich des DSB.

Geschrieben
Achtung Falle !!

Die Liste B gilt nur für den jeweiligen Landesverband, in dem sie erstellt ist, nicht für den Gesamtbereich des DSB.

Die Sachkunde schliesst aber alle Landesverbände ein, wenn dort steht ... alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen.... Anders wäre es, wenn dort nur der Landesverband stünde.

Geschrieben

Die Waffensachkunde vom DSB wird in "fast" allen anderen Dachverbänden anerkannt. Umgekehrt ist es nicht immer so.

Ergo sollte es kein Problem geben bei dem Bedürfnissantrag.

HA wirst du warscheinlich für, bzw über BdMP, BDS o.ä. beantragen.

Beim DSB klappt das nur wie oben schon beschrieben, wenn dein LV die Disziplin in der Liste B hat.

Geschrieben

Hallo Zusammen,

... für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen......"

stand bei mir auch im Zeugnis. Darauf hin hat mir der BDS - LV nichtmal einen Voreintrag für eine 9Para ausgestellt.

Das Zeugnis wurde daraufhin vom Prüfer in: "... alle bei anerkannten Verbänden zugelassene Waffen- und Mun.arten..." abgeändert.

mephisto015

Geschrieben
Das Zeugnis wurde daraufhin vom Prüfer in: "... alle bei anerkannten Verbänden zugelassene Waffen- und Mun.arten..." abgeändert.

Jo und hätte der Gute vorher mal nachgedacht, dann hätte es das Problem gar nicht gegeben :rolleyes:

In meinen Sachkundeschulungen, auch wenn ich die Lehrgänge als DSB Verein veranstalte, wird auf alle zum sportlichen Schießen

zugelassenen Waffen eingegangen und das auch genau so im Zeugnis bestätigt :icon14:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

der Sachkundenachweis hat mit dem Kauf einer Waffe nichts zu tun. Wer den Sachkundenachweis erhalten hat, kann sich alle zulässigen Waffen kaufen.

Das bedeutet weiter, dass man im jeweiligen Verein in einem bestimmten Dachverband ist. Jeder Dachverband hat seine betätigte Sportordnung, in der Schießsportübungen festgeschrieben sind. Wenn also Schießübungen mit Selbstladern aufgeführt sind, kann man diese auch kaufen, mit den folgenden Voraussetzungen:

- Sachkundenachweis (muss 1x erworben werden)

- mind. 1 Jahr Vereinszugehörigkeit, um überhaupt eine WBK zu erhalten

- mind. 21 Jahre mit psychiatrischen Gutachten

- ab 25 Jahre ohne Gutachten

- schriftliches Bedürfnis vom Dachverband auf der das Kaliber und die Waffenart (z.B. Selbstladegewehr) steht

- erst 1 Waffe im Halbjahr eingetragen (max. 2 Stück im Halbjahr)

- max. sind 3 Selbstlader erlaubt (jede über Bedürfnisantrag)

Wer z.B. in einem Verein ist und dieser Verein ist im Thüringer Schützenbund, der kann sich keinen Selbstlader kaufen, weil Selbstlader nicht in der Sportordnung stehen. Ist der Verein aber im DSU-Dachverband, dort sind Selbstladerübungen in der Sportordnung.

Man sollte also vorher prüfen, ehe man in einen Schützenverein eintritt oder wechselt, was lässt die Sportordnung des Dachverbandes zu, dem der Verein angehört. Es ist dann ärgerlich, wenn man später feststellen muss, dass man seine Traumwaffe nicht kaufen darf.

Geschrieben
der Sachkundenachweis hat mit dem Kauf einer Waffe nichts zu tun.

Nö, hat er nicht,

aber ganz erheblich mit der für den Kauf eines HA notwendigen Bedürfnisbescheinigung !

Gehe davon aus, daß Dir KEIN BDS LV ein Bedürfnis für einen HA bestätigt ,

wenn die Sachkundebescheinigung wie im Ausgangsbeitrag beschrieben, sich nur auf die beim DSB geschossenen Waffen bezieht !

Ein vom DSB ausgestellter Sachkundenachweis ohne Einschränkungen wird dagegen vom BDS anerkannt.

Also immer schön darauf achten, daß derjenige, der die Sachkundeausbildung macht und den Nachweis ausstellt,

auch ein wenig über den verbandseigenen Tellerrand hinausblickt :gutidee:

Geschrieben
für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten...

Schöne Chaisse, das ist ein eingeschränkter SK-Nachweis. Mein herzliches Beileid.

Die Situation ist genau so, wie sie Gottfried Tabor einen Beitrag weiter oben schildert.

Geschrieben

Auf den Dingern hat einfach nur "...nach §7 WaffG" draufzustehen.

Dann klappts auch mit dem Nachbarn.

Geschrieben
...

Ich zitiere mal:

"...........Er hat dabei die für einen Sportschützen erforderlichen Kenntnisse nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AWaffV für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen......"

Gilt die durch dieses Zeugnis nachgewiesene Sachkunde auch für Großkaliber-Halbautomaten? Ja oder nein - und weshalb?

Gruß,

Rigby

Welche GK-HA sind beim DSB zum Zeitpunkt der Prüfung zugelassen gewesen? :confused:

Aber da mußte scheinbar einmal wieder gegängelt werden. :closedeyes:

Geschrieben
Schöne Chaisse, das ist ein eingeschränkter SK-Nachweis. Mein herzliches Beileid.

Man möge mir mal bitte den substanziellen Unterschied bezüglich Technik- und Handhabungs-Sachkunde erklären

zwischen

- einer Selbstladepistole (SpoPi bzw. Gebrauchspistole DSB - muss in der "DSB-Sachkunde" ja enthalten sein...)

und

- einer Selbstladebüchse.

Bin gespannt.

Geschrieben
Bin gespannt.

Gespannt auf was ?

Du hast einen von mehreren Gründen genannt, warum es dieser Einschränkung in der Sachkunde nicht bedarf.

Aber genau so logisch ist es für mich, daß selbst der gutwilligste BDS Verantwortliche bei Vorlage eines derart und

unnötigermaßen eingeschränkten Sachkundenachweises dafür keine Bedürfnisbestätigung für eine HA Langwaffe ausstellt.

Im Übrigen, ist das nicht wieder eine sehr akademisch/theoretische Diskussion ?

Ich mußte in meinem Schützendasein meinen Sachkundenachweis genau zweimal vorlegen -

beim ersten Mal auf dem Amt

und bei der ersten Beantragung dem Verband.

Ansonsten, bei den Folgeanträgen gilt doch bei einem WBK Besitzer das Vorhandensein der Sachkunde als bereits nachgewiesen.

Zumindest kenne ich das so.

Geschrieben
"...........Er hat dabei die für einen Sportschützen erforderlichen Kenntnisse nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AWaffV für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen......"

Und wieder so eine saudumme Selbstbeschränkung...warum macht man sowas nur? Kraft eigener Ignoranz oder hat das sogar ein System? Bei mir war das vor über 20 Jahren auch schon ein Problem: Unbedarft wie ich war, akzeptierte ich nach einem sehr stark großkaliberlastigen Sachkundelehrgang die Tatsache, daß mir seitens des Reservistenverbandes eine rechtlich nicht existente "Sachundebestätigung für Luftdruck- CO2 und Kleinkaliberwaffen" ausgestellt wurde. Hintergrund: Unsere RK schoß damals nur Kleinkaliber und im VdRBW war man schon damals ich sage jetzt mal recht komisch, was Gesetzeskenntnis und Waffenbefürwortung anging.

Resultat war, daß ich später für mene erste Großkaliber-Kurzwaffe nochmal eine Prüfung über exakt die gleichen Dinge ablegen durfte.

Entweder man ist sachkundig oder man ist es nicht, der Führerschein gilt ja auch für alle PKW von klein bis groß, nicht nur für Golf und Astra.

Wer solche Prüfungen/Sachkundenachweise erstellt, dem gehört die Lizenz dafür dauerhaft entzogen, da bekomme ich einen richtig dicken Hals, wenn ich sowas lesen muß! Als ob das WaffG nicht ohnehin streng genug wäre!

Geschrieben
der Führerschein gilt ja auch für alle PKW von klein bis groß, nicht nur für Golf und Astra.

Nö, aber er gilt nicht unbedingt auch für LKW, Motorräder, Busse, Taxen etc.

Manches was Du sagst ist schon richtig, aber so ganz glücklich ist Dein Beispiel auch wieder nicht <_<

Geschrieben
Natürlich bin ich im DSB sonst nirgendwo.

Aber selbst wenn ich über den BDS beantragen würde müsste ich den HA bekommen da Halbautomaten bei der Disziplin 1.50 des DSB nicht ausgeschlossen sind.

Moin !

Wenn Du die Waffe über den BDS beantragst, kümmert ihn die DSB Sportordnung herzlich wenig

Gib eine BDS Disziplin an und gut ist.

Dein Satz liest sich für mich wie

Wenn ich eine Erlaubnis für das verdeckte Führen in einem US Bundesstaat bekomme, müsste ich die Erlaubnis in D auch bekommen, da Waffen hier nicht ausgeschlossen sind

Grüße

Jürgen

Geschrieben

Gottfried hat doch alles beschrieben. Die SK kann auch, so sieht es das Gesetz vor, eingeschränkt bescheinigt werden. Unterrichtet ein staatl. anerkannter Lehrgangsträger /Prüfer die komplette SK, dann hat er sie auch so zu bescheinigen.

Schränkt er seine SK-Unterrichtungen ein - aus welchen Gründen auch immer- oder gibt ihm die Behörde nur die Genehmigung für einen bestimmten Bereich, so muss dies auf der Bescheinigung dokumentiert werden.

Manchmal habe ich den Eindruck, einige WSK-Unterrichtende schreiben etwas auf die Bescheingung um §§ anzuführen und etwas geschrieben zu haben. Über die Auswirkungen und die gesetzlichen Grundlagen scheinen einige nicht unbedingt informiert zu sein.

Wieso sie dann allerdings WSK unterrichten entzieht sich meiner Kenntnis.

Geschrieben
Du hast einen von mehreren Gründen genannt, warum es dieser Einschränkung in der Sachkunde nicht bedarf.

Eben.

Und jeder Schießsport-Funktioner, der sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, aktiv gegen die Schützeninteressen zu arbeiten,

sollte deshalb derartige dämliche Einschränkungen unterlassen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Dein Satz liest sich für mich wie

Wenn ich eine Erlaubnis für das verdeckte Führen in einem US Bundesstaat bekomme, müsste ich die Erlaubnis in D auch bekommen, da Waffen hier nicht ausgeschlossen sind

Es ging darum das jemand geschrieben hatte das eine SK mit diesem Wortlaut eine Eingeschränkte SK wäre und man damit über den BDS keinen HA beantragen kann weil es ja keine HA im DSB gibt.

Ich habe mit sehr vielen DSB oberen gesprochen und sogar mit dem Referenten für Gewehrdisziplinen.

Die sagen alle das Halbautomaten zugelassen sind.

Einzige Bedingung ist man muss den HA als Einzellader benutzen.

Aber im Training bin ich alleine da kann ich den HA benutzen wie ich will.

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