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IGNORED

Erklärungsformular bekommen


Andi08/15

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
War dieser Mist so wirklich gefordert?

Solche Forderungen gibt das Gesetz aber nicht her!

Man fragt sich oft, in welchem Mist solche Schreiben gewuchert sind! :peinlich:

IMI, geh' doch mal ausmisten...

Und dann lies einfach mal in aller Ruhe §36 WaffG. Dort steht sinngemäß genau das drin.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Nein Ronald!

Ließ nochmal meinen Beitrag und den Text auf den ich mich beziehe!

Eben drum. Entweder Du hast Dich beim Zitieren vertan (und die falschen Teile gelöscht) oder Du musst doch nochmals nachlesen, was in §36 steht.

Ronald

Geschrieben
Eben drum. Entweder Du hast Dich beim Zitieren vertan (und die falschen Teile gelöscht) oder Du musst doch nochmals nachlesen, was in §36 steht.

Ronald

Dann denk mal scharf nach.... gibt es womöglich Fälle, in denen man solch einen Schrieb "...das außer mir keiner Zugriff hat..." NICHT unterzeichnen kann/muss?!

Geschrieben
Dann denk mal scharf nach.... gibt es womöglich Fälle, in denen man solch einen Schrieb "...das außer mir keiner Zugriff hat..." NICHT unterzeichnen kann/muss?!

Wo ist denn da nun ein echtes Problem?

Als LWB hast Du doch zu gewährleisten, dass niemand Zugriff hat und nun verlangt eine Behörde eine Unterschrift, na und!

Die Behörde ist sich jetzt sicher dass das vom LWB auch verstanden wurde!

Ich würde mir mal langsam ein paar Herztabletten verschreiben lassen, nicht das noch jemand einen "Herzkasper" bei Eingang eines Behördenschreibens erleidet.

Schon einmal darüber nachgedacht, dass ein Behördenmitarbeiter Weisungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen ausführen muß?

Geschrieben
:appl: dann bin ich (seufz!!) kein typischer User.......das tut mir aber auch weh!
Geschrieben

Hallo

Muß ich mir gedanken machen, denn mich hat noch keine jemals gefragt (außer im Antrag für Voreintrag KW od. HA) wo ich meine Waffen lagere und wer Zugriff hat. :confused:

Geschrieben
Hallo

Muß ich mir gedanken machen, denn mich hat noch keine jemals gefragt (außer im Antrag für Voreintrag KW od. HA) wo ich meine Waffen lagere und wer Zugriff hat. :confused:

Wenn Du Deine Waffen gesetzeskonform aufbewahrst, mußt Du Dir keine Gedanken machen.

Rainer

Geschrieben

Wobei Ekki Jagd-/oder Schützenkollegen aus dem Einzugsbereich der eigenen Waffenbehörde fragen sollte, ob bisher keiner von ihnen solch einen Schrieb bekam.

Ist Ekki hingegen der einzige, würde ich an seiner Stelle Kontakt mit der Behörde aufnehmen...

Geschrieben

also von meinen Kameraden im Verein hat auch noch keiner eine Erklärung abgegeben. Ich habe auch noch keine Rechnung für meine Schränke oder Fotos von selbigen eingereicht. Der SB hat nicht danach gefragt, obwohl ich ja erst letzten Monat dort war.

Geschrieben

Aber eine nette Geschichte, die zu dem Thema passt hätte ich noch.

Ein Sportschütze, schon ein wenig älter aber guter und einfallsreicher Handwerker, hat sich schon vor 2003 im Keller einen Waffenraum eingerichtet.

Alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Türe verstärkt, da und dort noch einen Riegel und Vorhängeschloß angebracht, die Waffen im Blechschrank, innen Bandeisen angeschweißt und in der Wand verdübelt und verschraubt.

Er hat sich also mit viel Arbeit und Einfallsreichtum seinen eigenen "Hochsicherheitstrakt" gebaut, von dem ich persönlich glaube, daß da mancher Einbrecher bei seinen "Sicherheitsschlössern" und Verschweißungen das Handtuch schmeißen würde.

Für die Zeit vor dem 1.4.2003 war das ja auch in Ordnung,

Aber jetzt hat er erfahren, daß seitens der Behörden nach der ordnungsgemäßen Aufbewahrung nachgefragt wird, und hat seine Aufbewahrung (wie weiß ich nicht, ..... Fotos, Beschreibung) aber soweit mir bekannt, unaufgefordert gemeldet.

So zu sagen vorauseilender Gehorsam in der vollen Überzeugung daß bei ihm alles in Ordnung ist.

Nur leider, bei seinen ganzen Bastlerarbeiten hat er kein einziges klassifiziertes Teil (Tür etc.) verwendet.

Alles nur Eigenarbeit massivster Ausführung,

Dafür hat er gemauert, geschweißt, gebohrt, verdübelt und geschraubt.

Fazit: die Behörde erkennt seinen selbst gebauten Sicherheitstrakt wegen fehlender Klassifizierung nicht an.

So ist das halt in unserer deutschen Bürokratie.

Wenn nicht alles behördlich zertifiziert ist, ist alles nix.

Irgendwie tut mir der alte Mann leid. Er hat was geschaffen, was nach logischen Gesichtspunkten völlig ausreicht um seine Waffen wirksam wegzusperren. Nur das Zertifikat fehlt.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo,

letzte Woche habe ich unserer Waffenbehörde ebenfalls den Kauf einer neuen Waffe angezeigt, die Bearbeiterin hat überhaupt nicht nach einem Nachweis gefragt. Zur Sicherheit hatte ich zwar Fotos dabei, aber nicht fragt...

Denn hierzu folgende Überlegung: Ich zeige die Fotos von meinem Jägerschrank = Langwaffen im A-Teil, Kurzwaffen und Munition im B-Fach. Eine Woche später entschließe ich mich vielleicht, die Kurzwaffe in einem anderen B-Würfel zu lagern. Was nun, obwohl rechtmäßig lagere ich dann die Waffen anders als angezeigt. Könnte dies bei einer Kontrolle zu Problemen führen????

Viele Grüße

Spede

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Denn hierzu folgende Überlegung: Ich zeige die Fotos von meinem Jägerschrank = Langwaffen im A-Teil, Kurzwaffen und Munition im B-Fach. Eine Woche später entschließe ich mich vielleicht, die Kurzwaffe in einem anderen B-Würfel zu lagern. Was nun, obwohl rechtmäßig lagere ich dann die Waffen anders als angezeigt. Könnte dies bei einer Kontrolle zu Problemen führen????

Kann es sein, daß manche hier etwas paranoid sind?

Geschrieben
Kann es sein, daß manche hier etwas paranoid sind?

Nö, ich will mich nur nicht auf eine bestimmte Aufbewahrungsart festnageln lassen.

Geschrieben
...Denn hierzu folgende Überlegung: Ich zeige die Fotos von meinem Jägerschrank = Langwaffen im A-Teil, Kurzwaffen und Munition im B-Fach. Eine Woche später entschließe ich mich vielleicht, die Kurzwaffe in einem anderen B-Würfel zu lagern. Was nun, obwohl rechtmäßig lagere ich dann die Waffen anders als angezeigt. Könnte dies bei einer Kontrolle zu Problemen führen????

Viele Grüße

Spede

Nein, kein Problem.

Die Meldung über Tresor x und Waffenschrank y an die Behörde ist lediglich eine Momentaufnahme. Keiner wird Dir Probleme machen, wenn Du eine andere, legale Tresorkombination wählst.

IMI

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Nö, ich will mich nur nicht auf eine bestimmte Aufbewahrungsart festnageln lassen.

Grob übersetzt lautete Deine Frage: "Komme ich in den Kerker wenn ich meine Waffen gesetzeskonform aufbewahre?"

Geschrieben
Dann denk mal scharf nach.... gibt es womöglich Fälle, in denen man solch einen Schrieb "...das außer mir keiner Zugriff hat..." NICHT unterzeichnen kann/muss?!

Weisst Du, ich hatte mir schon gedacht, dass es auf so eine Spitzfindigkeit hinausläuft und mir bei den Folgebeiträgen die Lachtränen aus den Augen wischen müssen.

Sag' mal, wo lebst Du eigentlich??? Mein OSM hat auf dieses Formular, dass an den Verein ging (nur als Beispiel), draufgeschrieben, dass selbstverständlich seine Schießleiter und Jugendleiter ebenfalls einen Schlüssel für den Tresor hätten. Natürlich nicht ohne darauf hinzuweisen, dass diese "Berechtigte", da WBK-Inhaber, sind.

Natürlich musst Du solche Schreiben nicht wörtlich übernehmen, wenn der Sachverhalt nicht zutrifft. Das gilt auch für Verträge, in denen Dir eine Klausel nicht passt. Streich sie einfach durch. Wenn die Gegenseite dann annimmt, ist alles in Butter :eclipsee_gold_cup:

Nix für ungut,

Gruß, Ronald

Geschrieben
Ronald, IMI ist zwar schon 99 Jahre alt, aber die Oma hat auch noch einen Jagdschein oder WBK.

Und dann darf Opa und Oma :) gemeinsam und jeder alleine an den Waffenschrank.

Dann unterschreibe ich auch nicht ....... daß niemand sonst........

Rainer

Siehe Beitrag weiter oben. Natürlich unterschreibst Du dann nicht den originalen Wortlaut, sondern korrigierst ihn passend. DU weisst ja, was gesetzeskonform und somit problemlos zu bestätigen ist.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Irgendwie tut mir der alte Mann leid. Er hat was geschaffen, was nach logischen Gesichtspunkten völlig ausreicht um seine Waffen wirksam wegzusperren. Nur das Zertifikat fehlt.

Gruß

Rainer

Dann sollte er nochmals deutlich auf § 13 Abs. 5 AWaffV verweisen, wonach auch eine gleichwertige Verwahrung akzeptiert werden kann. Wenns wirklich so wie A oder B verbaut worden ist, sollte es auch klappen. Vielleicht hat die Behörde nicht die richtigen Leute, um es zu beurteilen. Wäre natürlich tragisch.

Geschrieben
Dann sollte er nochmals deutlich auf § 13 Abs. 5 AWaffV verweisen, wonach auch eine gleichwertige Verwahrung akzeptiert werden kann. Wenns wirklich so wie A oder B verbaut worden ist, sollte es auch klappen. Vielleicht hat die Behörde nicht die richtigen Leute, um es zu beurteilen. Wäre natürlich tragisch.

Amtsermittlungsgrundsatz? Gutachten einholen? insbesondere dann, wenn es beantragt wird?

Teddy

Geschrieben
Dann sollte er nochmals deutlich auf § 13 Abs. 5 AWaffV verweisen, wonach auch eine gleichwertige Verwahrung akzeptiert werden kann. Wenns wirklich so wie A oder B verbaut worden ist, sollte es auch klappen. Vielleicht hat die Behörde nicht die richtigen Leute, um es zu beurteilen. Wäre natürlich tragisch.

Danke Sachbearbeiter,

ich werde das mal so weitergeben.

Diese Kann-Bestimmung ist natürlich sehr vom Wohlwollen abhängig. Insbesondere:

der dem Stand der Technik entspricht.

Aber einen Versuch ist es sicherlich wert.

Rainer

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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