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IGNORED

3-Jahres Ueberpruefung in Berlin


Boule

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Geschrieben

Tach zusammen.

fast auf den Tag genau steht die erneute Ueberpruefung meines sportlichen Beduerfnisses fuer ein paar Langwaffen in Berlin an. Trainingstechnisch kein Problem - wenn die Daten auch auf ein paar Monate im Jahr kondensiert sind - aber etwas stoesst mir doch sauer auf:

In der Bescheinigung will das LKA (zustaendige Behoerde) fuer jede Waffe eine einzelnen Nachweis des LV. Im Vertrauen auf Recht und Gesetz habe ich mir eine sportlich geeignete Waffe gegoennt, die nicht in meinem Heimatverband sondern als Gastschuetze in einem anderen Verband verwendet wurde. Fuer die Neugierigen - DSB und ein FT-LG fuer BDS. Hat jemand schon einen aehnlichen Fall mit den berliner Behoerden durch? Auf welcher Grundlage beruht denn die Ueberpruefung jeder einzelnen Waffe? Ich kann leider kein Gesetz dazu finden!

Danke fuer die Antworten!

Geschrieben

auf deinem antrag steht doch die disziplin gemäß der sportordnung und mit dieser wurde diese waffe von deinem verband erlaubt und von deinem ordnungsamt eingetragen. nun kann doch nur der nachweis über dein regelmäßiges training kommen!? oder liege ich falsch?

Geschrieben

"3-Jahres Überprüfung" = Bedürfniswiederholungsprüfung?

soweit ich das mitbekommen habe, wird dabei (ähnlich wie bei einem bedürfnisnachweis bei einer waffenbeantragung ), auf anforderung durch die waffenbehörde, vom verband das bedürfnis 3 jahre nach erteilung der ersterlaubnis bestätigt. das wars. nix trainingsnachweise für einzelne waffen. das juckt auch nicht, denn solange die waffe über neu-gelb erworben wurde und besessen wird, ist alles ok, denn dann ist die waffe im eigenen oder einem andren verband für eine disziplin zugelassen.

ich versteh nicht wirklich wo das problem hier liegen soll.

gruß alzi

Edit: ausserdem soll bei dieser Bedürfniswiederholungsprüfung nach 3 jahren überprüft werden ob noch ein bedürfnis als sportschütze vorliegt und nicht das bedürfnis für jede/eine einzelne waffe! WaffG §4 Abs.4 ( was ein Bedürfnis ist steht in §8 ) entsprechend im Entwurf WaffVwV 4.4

Geschrieben
ich versteh nicht wirklich wo das problem hier liegen soll.

Ich auch nicht! Eignetlich sollten Trainingsbescheinigung und Nachweis der Disziplin fuer Neugelb ja reichen.

auf deinem antrag steht doch die disziplin gemäß der sportordnung und mit dieser wurde diese waffe von deinem verband erlaubt und von deinem ordnungsamt eingetragen

Neue Gelbe - die erste Waffe wird bestaetigt, alle Weiteren nicht sondern es wird bei der Eintragung nur nach der Ziffer der Sportordnung gefragt, egal welcher Verband. Auf dem Fromblatt wird aber explizit die Bestaetigung des Verbdandsfuersten hinter jeder Waffe erbeten! Deshalb die Nachfrage - da kann was nicht mit rechten Dingen zugehen.

Geschrieben
dass das in anderen bundesländern tatsächlich anders gehandhabt wird.

Ich dachte das Waffenrecht wäre Bundesrecht. Kann jetzt jedes Bundesland immer noch das eigene Süppchen kochen, oder gibt es aus Berlin keine klaren Vorgaben?

Geschrieben

es gibt seit der WaffG-Änderung 2003 keine aktuelle WaffVwV.... nur einen entwurf dazu! ( der aktuellste von 2006)

.... man könnte vermuten das ist so gewollt.

gruß alzi

Geschrieben
Jup, total anderes Muster - da hat sich Berlin anscheinend wirklich eine kleine Besonderheit einfallen lassen... und es schreit geardezu nach eigenhaendiger Gesetzesverschaerfung.

Das hat sich Körting sicher am ersten Mai einfallen lassen als ihm langweilig war, weil mal wieder überhaupt nix los war.

Geschrieben
Das hat sich Körting sicher am ersten Mai einfallen lassen als ihm langweilig war, weil mal wieder überhaupt nix los war.

... glaub ich nicht. In der Nacht fuhr er doch die ganze Zeit alleine U-Bahn :)

Geschrieben
Jup, total anderes Muster - da hat sich Berlin anscheinend wirklich eine kleine Besonderheit einfallen lassen... und es schreit geardezu nach eigenhaendiger Gesetzesverschaerfung.

Also ich kenne es, wie "alzi" es dargelegt hat.

Ich hatte 2003 diese Überprüfung.

Formular ausgefüllt und mit Schießnachweis an den Verband und dann mit Bestätigung an die Waffenbehörde zurück und alles war in "Butter"!

Wenn man Lang- und Kurzwaffen hat, sollte man natürlich mit jeder auch mal geschossen haben, aber eben nicht mit jeder einzelnen Waffe 18 x!

Geschrieben
...lausserdem soll bei dieser Bedürfniswiederholungsprüfung nach 3 jahren überprüft werden ob noch ein bedürfnis als sportschütze vorliegt und nicht das bedürfnis für jede/eine einzelne waffe!

So ist es.

Und alles "Selbstgestrickte" darüber hinaus (also auch "Bedürfnisprüfung für einzelne Waffe") ist nicht vom Gesetz gedeckt.

Wenn die Berliner Verwaltung anderer Ansicht ist, so soll sie dies dem Waffenbesitzer rechtlich belegen.

Geschrieben
Ich dachte das Waffenrecht wäre Bundesrecht. Kann jetzt jedes Bundesland immer noch das eigene Süppchen kochen, oder gibt es aus Berlin keine klaren Vorgaben?

Oh Mann, hast Du eine Ahnung! ;)

Ein Freund, Mitglied im BDMP, stolzer Besitzer zweier HAn, diverser Kurzwaffen und Longrangebüchsen, kauft sich eine Anschütz Mod. 54, BJ 1969 und wird bei seiner Behörde vorstellig, einem Polizeipräsidium in einer Kreisfreien Stadt in NRW, um das bei Egun für kleines Geld erworbene Schätzchen in seine WBK Gelb Alt eintragen zu lassen.

Der Antrag wird abgelehnt. Mündlich!

Freund ruft mich an, ich "schicke" ihn zurück, damit er sich die Ablehnung auch schriftlich geben läßt.

Darauf hin formuliert er noch einmal schriftlich seinen Antrag auf Eintragung in die alte Gelbe WBK, der wiederum abgelehnt wird. Mittlerweile steht das neue Teil ein paar Wochen nicht eingetragen in seinem Schrank. Derweil meldet sich auch die Behörde des Verkäufers, weil sie noch keine Gegenmeldung vom zuständigen PP erhalten hat.

Jetzt werden die Jungs aktiv! Mein Freund wird aufgefordert, die Waffe innerhalb einer Frist von 14 Tagen einem Berechtigen zu überlassen oder die Waffe zu vernichten. Die Begründung für die Ablehnung: Im BDMP gäbe es keine entsprechende Disziplin für KK-EL-Waffen. Den Einwand, die Waffe würde für preisgünstiges Training genutzt, ließ man nicht gelten und auch nicht, daß die Alte Gelbe WBK doch unbegrenzt und unbefristet zum Erwerb von EL-LW berechtige blieb ungehört.

Er hat sich für die erste Variante entschieden und sie mir überlassen. Ich hätte sie ja nun auch einfach unter Vorlage des JS bei meiner Behörde auf meine Grüne WBK eintragen lassen könne, aber da das wenig spektakulär klang, habe ich meinem Antrag auf Eintragung lediglich meine eigen Gelbe WBK Alt beigefügt und die WBK kurz darauf mit dem vollzogenen Eintrag zurückerhalten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Sache ging vor das VerwG und es wurde entschieden, daß aufgrund der Teilnahme von Wettkämpfen bei befreundeten Verbänden die Waffe verwendet wird. Auf die Möglichkeiten des Erwerbs, so wie in der alten Gelben WBK festgelegt, hat sich das Gericht nicht eingelassen.

Im Zuge der Verhandlung, ich selbst war auch zugegen, machte das Gericht, bestehend aus dem Präsidenten, zwei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, machte das Gericht keinen Hehl aus seiner Verwunderung über die unterschiedliche Handhabung zweier Behörden in direkt aneinander grenzenden Zuständigkeitsbereichen. OT Vorsitzender: Tauschen Sie sich denn untereinander nicht aus...???? OT Behördenvertreter PP: Doch äääähhh, schon, aber ....grummel bla bla.

So weit zum Thema: Deutschland einig Vaterland.

Geschrieben
Im Zuge der Verhandlung ... machte das Gericht keinen Hehl aus seiner Verwunderung über die unterschiedliche Handhabung zweier Behörden ...

OT Vorsitzender: Tauschen Sie sich denn untereinander nicht aus...???? OT Behördenvertreter PP: Doch äääähhh, schon, aber ....grummel bla bla.

So weit zum Thema: Deutschland einig Vaterland.

Welch ein Glück, daß Ihr Euch gewehrt habt. Wie viele hätten aufgegeben ....

Deutschland einig Lügenland.

Geschrieben
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Sache ging vor das VerwG und es wurde entschieden, daß aufgrund der Teilnahme von Wettkämpfen bei befreundeten Verbänden die Waffe verwendet wird. Auf die Möglichkeiten des Erwerbs, so wie in der alten Gelben WBK festgelegt, hat sich das Gericht nicht eingelassen.

Im Zuge der Verhandlung, ich selbst war auch zugegen, machte das Gericht, bestehend aus dem Präsidenten, zwei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, machte das Gericht keinen Hehl aus seiner Verwunderung über die unterschiedliche Handhabung zweier Behörden in direkt aneinander grenzenden Zuständigkeitsbereichen. OT Vorsitzender: Tauschen Sie sich denn untereinander nicht aus...???? OT Behördenvertreter PP: Doch äääähhh, schon, aber ....grummel bla bla.

So weit zum Thema: Deutschland einig Vaterland.

Wer trägt die Kosten?

Doch sicherlich nicht die Waffenbehörde!

Hat dies ev. eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Die Höhe wäre ja mal interessant, zumal ob sich Aufwand und Nutzen gerechnet hat! Wenn ja, könnte das manchen ermutigen!

Geschrieben
Darauf versuche ich doch schon ständig darauf hinzuweisen!

Nicht einem der Lehrplan an Schulen ist Bundeseinheitlich!

Das Beispiel ist nicht so geeignet, denn da gibt es einen wesentlichen Unterschied:

- Waffenrecht ist Bundesrecht. Es ist dann prinzipiell auch in allen Bundesländern gleich auszuführen.

- Schul-/Kultusangelegenheiten (und damit die Lehrinhalte und Lehrpläne) sind in der Hoheit der Länder.

Ob die Sache an sich so in Ordnung bzw. sachdienlich ist, steht auf einem anderen Blatt. Formal sind wir in D aber so "verfasst".

Gruß,

karlyman

Geschrieben
- Waffenrecht ist Bundesrecht. Es ist dann prinzipiell auch in allen Bundesländern gleich auszuführen.

Gruß,

karlyman

Dann könnten wird doch eigentlich aufatmen, wenn es der Ist-Zustand wäre! :beach:

Schönes WE

Uwe

Geschrieben
Wer trägt die Kosten?

Doch sicherlich nicht die Waffenbehörde!

Hat dies ev. eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Die Höhe wäre ja mal interessant, zumal ob sich Aufwand und Nutzen gerechnet hat! Wenn ja, könnte das manchen ermutigen!

Uhhh, fast vergessen zu erwähnen.

Der Vorsitzende zeigte zwei Möglichkeiten auf: Entweder eine Entscheidung, die dann nirgendwo nachzulesen ist und ca. 5000 Euro zzgl. der Prozess- und Anwaltskosten des Kläger kostet oder ein Urteil, das dann noch teurer wird, weil sich die Corona dazu ins Hinterzimmer zurückziehen müßte. Und mit dem Nachteil für die Behörde, daß dieses dann für jeden einsehbar sein würde.

Der Inhalt der Entscheidung wurde auch schon vorgelegt: Eintragung der Waffe in die WBK des Klägers sowie Übernahme der Kosten usw.

Außerdem wurde der Behördenvertreter gefragt, ob er sich in der Lage sähe, das ganze auch ohne große Rücksprache mit seinem Vorgesetzten verantwortlich zu entscheiden. Wenn ich mich recht erinnere, hatte man ihm gerade noch ein Telefonat mit seinem Chef zugebilligt. Rumgezappel auf dem Stuhl des BV, großes Rumgedruckse und mürrisches Gefasel aber dann hat er doch eingewilligt.

Die gesamten Kosten des Verfahrens trägt der PP und damit wir alle! Die Kosten für die unsinnige Ein- und Austragerei in meiner WBK haben wir mit ein paar Bier und einem Visier-Spezial abgegolten.

Geschrieben

Die Behörde will damit vermeiden, dass in bestimmten Fällen ein verbindliches Urteil gibt, so dass sich keiner auf das Az. berufen kann.

War in meinem Fall, als ich gegen die Behörde in einer anderen Sache klagte, ähnlich, man bestand darauf, dass dann wenigstens in der Urteilsbegründung steht, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt und eben nicht allgemeingültig.

Ich konnte damit leben!

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