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IGNORED

10 Unterschiede Kaminkehrer-Kontrollen - amtliche Waffenkontrolle


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Also Du bist der bayer. Innenminister? Dein Wort in Gottes Gehörgang.

DER nicht, aber ich habe "indirekt" mit ihm und der geflissentlichen Umsetzung seiner Versprechungen in die Tat zu tun (wenn ich jetzt "ausbaden" sag, könnte das mein EDEKA sein). Das Ganze mit ungefähr einem HIER STAND MAL EIN WERT, DEN TRAU ICH MICH NICHT STEHEN LASSEN! DAHER ERSETZE ICH IHN DURCH GEWISSEN GRAD AN FEHLENDER :s3: "man-power", wie es der Ami so schön ausdrückt...

Geschrieben
Also "Rechthaberei" steht bei mir bezüglich Kontrollbesuchen/Grundrechtsverletzungen jetzt absolut nicht im Vordergrund.

...

Da habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. Als "Rechthaberei" sehe ich eine andere Auffassung als meine nicht an; deswegen auch deine Rechtsauffassung nicht.

Ich hatte eher gedacht, dass es etwas anderes ist, eine Rechtsmeinung als einzige Begründung anzuführen als etwa einen Sachgrund wie z.B. "Nachschau geht jetzt nicht; ich bin gerade auf dem Weg zum Zahnarzt, hab da in XX Min einen Termin" (Sorry mir fällt grad nichts besseres ein.).

So läuft das bei WO immer: Die jeweiligen Opfer einer Verschärfung werden hämisch dazu aufgefordert: Klag doch! Kannst uns ja dann berichten...

Tut mir leid, dass du das in den faschen Hals bekommen hast, so war es nämlich nicht gemeint. Nur hast du bisher so vehement deine Klagbereitschaft erklärt, dass ich mir sicher war, dass du die Ergebnisse publizieren wollen würdest, damit andere daraus vielleicht lernen und Fehler vermeiden könnten.

Falls mich mal sowas treffen sollte, würde ich schon andere warnen wollen. Z.B. vor Anwälten, die im nachhinein (3/4 Jahr nach Mandatsübernahme und) kurz vor der mdl. Verhandlung vor dem VG auf einmal eine Gebührenvereinbarung deutlich oberhalb der gesetzlichen Vergütung und des gez. Vorschusses vereinbart haben wollen und ansonsten den Termin nicht wahrnehmen wollen, wie mir das vor vielen Jahren mal geschehen ist.

Teddy

Geschrieben
Prinzipiell steht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch die Option einer vorbeugenden Klage zur Verfügung, ggf. in Verbindung mit vorläufigem Rechtsschutz. Es bedarf insoweit jedoch eines speziellen Rechtsschutzbedürfnisses.

Vielen Dank - dafür müßte dann wahrscheinlich ein Kläger schon selber beruflich SEHR von einem Entzug der Zuverlässigkeit betroffen sein - also eben die v.g. Bümas, Berufsjäger, bewaffnete Sicherheitsdienstler usw.

Für das verfassungsgerichtliche Eilverfahren hat das BVerfG meines (spontan verfügbaren) Wissens nach die Möglichkeit einer Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes offen gelassen.

Gilt für Rechtsschutzanträge vor dem BVerfG auch keine Anwaltspflicht?

Die Chance, dass dann erst recht kontrolliert wird, dürfte höher liegen !

Das verstehe ich nicht: Wenn ich vor dem BVerfG eine Rechtssatzverfassungsklage einreiche, bekommt meine Waffenbehörde nichts davon mit. Ich klage ja nicht gegen die Behörde, sondern gegen ein Gesetz. Wenn das, was Du sagst, stimmt, dann unterstellst Du dem BVerfG, es würde "lästige" Kläger über die Vollzugsbehörden drangsalieren lassen - das wäre nun doch ein Bild von unserem Rechtsstaat, das tief blicken lässt: Sind wir schon wieder so weit? :o

@Teddy: Alles klar: :s75:

@all, nun ist es raus, heute erreichte mich diese Info per Rundmail:

Bereits mit den Waffenabgabeaktionen der Städte und Landkreise nach Winnenden waren zahlreiche Polizeibeamten beschäftigt. Nun wird in einigen Bundesländern überlegt, zur Unterstützung der jetzt anstehenden Waffenaufbewahrungskontrollen bei Legalwaffenbesitzern auch Polizeibeamte einzusetzen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Dass die Polizeibeamten im Rahmen der Amtshilfe ev. diese Kontrollen durchführen müßten, habe ich eh schon befürchtet.

Hätte damit aber auch kein Problem, wenn diese Beamten für dies Aufgabe extra beschult würden und Beamte eingesetzt werden, die eine Knallkartusche von patronierter Munition und einen Teleskopschlagstock von einer Stahlrute unterscheiden können!

Geschrieben

Ich habe schon ein problem damit, dass

1. Polizisten neuerdings ohne richterliche Anordnung in meiner Wohnung herumschnueffeln sollen.

2. Diese Polizisten ja auch nur normale Menschen und nicht omnipraesent sind, also in der Zeit, die sie brauchen, um nachweislich unbescholtene Buerger sinnlos auszuspionieren, kaum ihren wirklichen Aufgaben nachgehen koennen und sich um die dringenden Probleme dieses Landes nun noch weniger kuemmern.

Dieser Staat laeuft Amok gegen die Vernunft und gegen das GG.

Nein, es reicht, die kommen hier nicht rein.

Geschrieben
Ich habe schon ein problem damit, dass

1. Polizisten neuerdings ohne richterliche Anordnung in meiner Wohnung herumschnueffeln sollen.

2. Diese Polizisten ja auch nur normale Menschen und nicht omnipraesent sind, also in der Zeit, die sie brauchen, um nachweislich unbescholtene Buerger sinnlos auszuspionieren, kaum ihren wirklichen Aufgaben nachgehen koennen und sich um die dringenden Probleme dieses Landes nun noch weniger kuemmern.

Dieser Staat laeuft Amok gegen die Vernunft und gegen das GG.

@Schaffer: :icon14:

1. Die werden hier keine Spezialbeamten vom LKA schicken, sondern normale Streifenbeamte, die wohl mit den Finessen des dt. Waffenrechts weit weniger bewandert sind als die Sachbearbeiter vom Ordnungsamt. Alles, was denen spanisch vorkommt, wird dann erstmal sichergestellt... Frühere WO-Berichte von entsprechenden Fahrzeugkontrollen gibt es ja, da werden die Hauskontrollen ähnlich ablaufen.

2. Der Stellenabbau der Polizeibeamten hat große Lücken gerissen. Wenn die nun 3 Mio. Legalwaffenbesitzer a 1 Stunde kontrollieren müssen = 6 Mio. Arbeitsstunden (die kommen dann ja immer zu zweit) oder 3200 Vollzeitstellen an Bedarf pro Jahr! Von 2000 bis 2008 sind bundesweit 9258 Polizeistellen abgeschafft worden - mit den bekannten Folgen. Bei dem unlängst Kinder beschützenden und daraufhin totgeschlagenen Anwalt kam die Polizei genau 1 min zu spät. Ohne Stellenabbau könnte er vielleicht noch leben. Und jetzt lässt man 3200 Polizeibeamten tagaus tagein Jahr für Jahr nix anderes machen, als Legalwaffenbesitzer zu Hause zu kontrollieren, während die Gewlt auf der Straße weiter eskaliert. Wir LWB müssen ja mächtig staatsgefährdende Elemente sein!

3. Die Polizeibeamten werden dann zu zweit in Uniform und selbstverständlich mit weithin sichtbarem Streifenwagen vor dem Haus parken; als LWB wird man somit vor der ganzen Nachbarschaft alljährlich stigmatisiert. Das ist sicher Absicht...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Vielen Dank - dafür müßte dann wahrscheinlich ein Kläger schon selber beruflich SEHR von einem Entzug der Zuverlässigkeit betroffen sein - also eben die v.g. Bümas, Berufsjäger, bewaffnete Sicherheitsdienstler usw.

Primär geht es beim qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis um die Frage, ob effektiver nachträglicher Rechtsschutz erlangt werden kann, ggf. auch durch vorläufigen Rechtsschutz. Vorbeugender Rechtsschutz wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

Gilt für Rechtsschutzanträge vor dem BVerfG auch keine Anwaltspflicht?

Für sämtliche Verfahren vor dem BVerfG gilt § 22 BVerfGG. Eine mündliche Verhandlung (Vertretungszwang) ist in der Praxis (entgegen § 25 BVerfGG) die Ausnahme; i.d.R. findet ein reiner "Aktenprozess" statt.

Dennoch ist es mehr als sinnvoll, für die schriftliche Begründung gerade einer Verfassungsbeschwerde einen entsprechend qualifizierten Rechtskundigen hinzuzuziehen.

Ich zitiere einmal Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff (Richterin am BVerfG); Quelle siehe Beitrag #83.

" Ein großer Teil der Verfassungsbeschwerden, und leider nicht nur solche, die ohnehin auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg hätten, scheitert schon an den Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat hier die Anforderungen über das hinaus ausgebaut, was sich ohne Weiteres dem Gesetz entnehmen lässt. Das meiste von dem, was die Rechtsprechung dazu entwickelt hat, ist auch nicht Bestandteil der juristischen Universitätsausbildung und der Prüfung im ersten Staatsexamen. (...)

Wenig bekannt sind, auch bei vielen Anwälten (Hervorhebung meinerseits), die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Anforderungen an die Begründung von Verfassungsbeschwerden. Gefordert wird eine substantiierte Darlegung des als grundrechtsverletzend angesehenen Vorgangs.42 Nach traditionellem Verständnis ist damit der Vortrag eines Sachverhalts verlangt, nach dem es jedenfalls möglich ist, dass die geltend gemachte Grundrechtsverletzung vorliegt.43 Auch diese Formulierung lässt aber den Umfang der Darlegungen, die vom Beschwerdeführer erwartet werden, noch nicht erkennen. Die Rechtsprechung dazu ist differenziert, vielfältig und nicht in allen Punkten einheitlich."

Das verstehe ich nicht: Wenn ich vor dem BVerfG eine Rechtssatzverfassungsklage einreiche, bekommt meine Waffenbehörde nichts davon mit.

Aber ja- sofern du

- unter Verweis auf das laufende Verfahren -
auf eine Aussetzung der Kontrolle hoffst ^_^
dann unterstellst Du dem BVerfG, es würde "lästige" Kläger über die Vollzugsbehörden drangsalieren lassen - das wäre nun doch ein Bild von unserem Rechtsstaat, das tief blicken lässt: Sind wir schon wieder so weit?

Keinesfalls. Für eine solche Sichtweise bin ich nun wirklich zu staatstragend (Achtung: Absichtlich keine grüne Schriftfarbe !). Es entspricht nur vielerorts überkommener Behördenlogik, diejenigen "Kunden" vorrangig zu bedienen, die am stärksten auf sich aufmerksam machen ^_^ B)

Geschrieben

Dann sind wir mindestens mal zu Zweit. Diese Kontrollen darf die Waffenrechtsbehörde (= hier eben nicht die Polizei, und das ist gut so) gerne selbst vornehmen. Schon aus Sicherheitsgründen dürfen nur so wenig wie möglich Personen die Details der Waffenlagerung kennen :gutidee:

Geschrieben
@Schaffer: :icon14:

1. Die werden hier keine Spezialbeamten vom LKA schicken, sondern normale Streifenbeamte, die wohl mit den Finessen des dt. Waffenrechts weit weniger bewandert sind als die Sachbearbeiter vom Ordnungsamt (SO würde ich das aber nicht sagen!!! Nicht unbedingt, weil die Poli's so gut sind, sondern weil die SB's auf den Ämtern oft genug ÜBERHAUPT KEINE Ahnung haben!). Alles, was denen spanisch vorkommt, wird dann erstmal sichergestellt... Frühere WO-Berichte von entsprechenden Fahrzeugkontrollen gibt es ja, da werden die Hauskontrollen ähnlich ablaufen.

Freiiiiilich! WAS - um Himmels Willen - soll einem Poli "spanisch" vorkommen: Du hast als ordentlicher LWB in Deinem ordentlichen Waffenschrank Deine ordentlich in Deiner WBK vermerkten Waffen ordentlich verpackt! (ODER???) Ist in dem Satz irgendwas drin, was "spanisch" klingt??? Nä, oder? Um was für Finessen geht es da denn? Lauter einfache Sachen: in Schrank der Klasse xy darf man Lang oder/und Kurz stellen, etc. - FERTIG! Für den des Lesens unkundigen Feld-Wald-Wiesen-Gendarmen gibt es zur Not ja auch bebilderte Spickzettel :00000733:

2. Der Stellenabbau der Polizeibeamten hat große Lücken gerissen. Wenn die nun 3 Mio. Legalwaffenbesitzer a 1 Stunde kontrollieren müssen = 6 Mio. Arbeitsstunden (die kommen dann ja immer zu zweit) oder 3200 Vollzeitstellen an Bedarf pro Jahr! Von 2000 bis 2008 sind bundesweit 9258 Polizeistellen abgeschafft worden - mit den bekannten Folgen. Bei dem unlängst Kinder beschützenden und daraufhin totgeschlagenen Anwalt kam die Polizei genau 1 min zu spät. Ohne Stellenabbau könnte er vielleicht noch leben. Und jetzt lässt man 3200 Polizeibeamten tagaus tagein Jahr für Jahr nix anderes machen, als Legalwaffenbesitzer zu Hause zu kontrollieren, während die Gewlt auf der Straße weiter eskaliert. Wir LWB müssen ja mächtig staatsgefährdende Elemente sein!

Mathe ist nicht meine Stärke - wenn Du das also so sagst...

3. Die Polizeibeamten werden dann zu zweit in Uniform und selbstverständlich mit weithin sichtbarem Streifenwagen vor dem Haus parken; als LWB wird man somit vor der ganzen Nachbarschaft alljährlich stigmatisiert. Das ist sicher Absicht...

Alljährlich??? :scare: DAS ist echt hart - keine Lust dazu, ich kündige morgen!!! Na gut, Montag - morgen ist das Geschäftszimmer zu... :fool:

Grüße

Schwarzwälder

Gefallen muss Dir die unseelige Kontrolliererei ja nicht, das sei Dir unbenommen. Bleib halt aber bitte auf dem Boden! Ist ja heftig...

Gruß vom Doc

Geschrieben
Dann sind wir mindestens mal zu Zweit. Diese Kontrollen darf die Waffenrechtsbehörde (= hier eben nicht die Polizei, und das ist gut so) gerne selbst vornehmen. Schon aus Sicherheitsgründen dürfen nur so wenig wie möglich Personen die Details der Waffenlagerung kennen :gutidee:
:eclipsee_gold_cup:

Stimmt! Polizisten sind bekanntermaßen leidenschaftliche Waffendiebe! Nichts anderes treibt die an, wenn sie Waffenbesitzer mit Kontrollen gängeln - obwohl die das doch gar nicht dürfen! :rtfm:

:rotfl2:

Geschrieben
Gefallen muss Dir die unseelige Kontrolliererei ja nicht, das sei Dir unbenommen. Bleib halt aber bitte auf dem Boden! Ist ja heftig...

Gruß vom Doc

Hallo Doc1966,

es ist m.E. ein Denkfehler zu glauben, die Behörden würden nur einen kurzen Check machen, ob alle Waffen lt. WBK auch im Schrank sind (Abgleich Seriennr.) und evtl. noch das Typschildchen am Waffenschrank überprüfen. Das steht so nirgends im WaffG, sondern es ist stets allgemein von "Kontrollen" die Rede - und zwar nicht nur Waffen, sondern auch Munition. Sachbearbeiter und normale Streifenbeamte bekommen normalerweise eure Waffen gar nie zu Gesicht - da dürften dann bei mancher Büchse im "fully tactical" Look Argwohn entstehen - schon auf Wettkämpfen gibt es da oft Diskussionen, weil manche Leiter(!) §6 AWaffV noch nicht geschnallt haben - und über Dinge wie Waffenlänge etc. (mit/ ohne Komp. etc.) und erst Recht Muni (ohne CIP etc.) gibt es ständig Diskussionen. Wenn da alles klar wäre, bräuchten wir kein WO-Subforum "Waffenrecht". Wenn Dir als Polizeibeamte aber was unklar wäre, würdest Du beim Waffenrecht doch sicher alles klären lassen; strittige Waffenmodifikationen, grenzwertiges Waffenzubehör oder fraglich legale Muni erstmal sicherstellen lassen, bevor man Dir beim nächsten Amok persönliche, schwerste Vorwürfe macht, oder?

Was die Kontrollhäufigkeit anbelangt: Ja, das wird heftig!

Auch hier hat der Gesetzgeber keineFristen wie früher vorgeschrieben (z.B. Überprüfung des Bedürfnisses nach 3 (drei) Jahren). Viele Politiker und Parteien fordern schon jetzt die "Erhöhung des Kontrolldrucks" und es wird schnell ein Überbietungswettbewerb starten, welche Behörde am meisten für die öffentliche Sicherheit tut. Kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Behörde wird sich nach einem Amoklauf vorwerfen lassen wollen, sie hätte den Waffenbesitzer X. zuletzt vor 8 Jahren kontrolliert! Manche meinen ja, dass sie erst in ein paar Jahren einmalig kontrolliert würden und dann hätten sie vielleicht den Rest ihres Lebens Ruhe. Baden-Württemberg will z.B. schon bis Ende Oktober ein Großteil der Schützen überprüft haben, die machen jetzt schon richtig Druck. Jährliche Kontrollen werden da bald zum Standard.

Was die "Rechnung" anbelangt:

a) Man gehe von 3 Mio. Waffenbesitzern aus (Neben 2 Mio. Sportschützen und Jägern gibt es noch ALtbesitzer, Erben, Sammler und z.B. Besitzer bedürfnisfreier 4mm M20-Waffen - die sollen ja alle auch kontrolliert werden).

b ) Eine Stunde je Kontrollbesuch (da unangekündigt werden öfter Anfahrten ohne dass der LWB angetroffen wird anfallen, hinzu kommt die Nachbearbeitung/Papierkram/Rückfragen/Ausbildung usw.) sind realistisch - als Polizeistreife dann stets zu zweit.

c) Somit 3 Millionen x 1 Stunde x 2 Polizeibeamten = 6.000.000 jährliche Polizeiarbeitsstunden für Waffenkontrollen.

d) Ein Beamte arbeitet in Vollzeit jährlich etwa 1800 Stunden, d.h. 6.000.000/1800 = 3333 Polizeistellen, die für die jährlichen Kontrollbesuche bei Waffenbesitzern draufgehen.

e) Wer jetzt sagt, das geht nicht, kostet viel zu viel: Kein Problem, diese Stunden werden einfach im normalen Streifendienst abgearbeitet, d.h. es wird weniger Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit geben, weil man lieber grundrechtswidrig in den Häusern der Legalwaffenbesitzern kontrolliert. Statt die öffentliche Sicherheit zu steigern führen diese Kontrollbesuche zu einem weiteren Absinken der öffentlichen Sicherheit durch noch weniger Polizeipräsenz auf der Straße!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
...Wenn Dir als Polizeibeamte aber was unklar wäre, würdest Du beim Waffenrecht doch sicher alles klären lassen; strittige Waffenmodifikationen, grenzwertiges Waffenzubehör oder fraglich legale Muni erstmal sicherstellen lassen...

Im Zweifel wird das dann statt Sicherstellung bei unterschiedlicher Rechtsmeinung (sonst hätte der Besuchte das ja nicht so) eher eine Beschlagnahme :00000733:

Geschrieben

Danke für die Mühe, die Du Dir mit der Antwort gemacht hast. Ich HOFFE natürlich, Du hast Unrecht! Was mich aber fast schon SICHER macht, dass es nicht in dem Maß über uns hereinbricht, wie von vielen von uns befürchtet, rechnest Du am Ende Deiner Ausführungen selbst vor: es ist schlicht und ergreifend nicht machbar, bei Kontrollen recht pingelig oder eifrig zu sein! Punkt e) - naja... :unknw: Gutachten bei exotischem Zubehör wie im Großhandel würden ebenso sämtliche Kapazitäten sprengen, darüber sind wir uns doch hoffentlich einig, oder? Und wie weit die Kontrollen ausgeweitet werden können, ergibt sich an und für sich aus dem Abs. III des §36. Es steht darin, dass dem Kontrolleur der Zugang zu den Räumen zu ermöglichen ist, in dem Waffen und Munition aufbewahrt sind. Das ist nicht wirklich ergiebiges Futter für Kontrollexzesse. Der Absatz bezieht sich auf Abs. I und II, in denen wiederum grundsätzlich die Bedingungen für die Aufbewahrung bestimmter Waffen in bestimmten Behältnissen geregelt sind.

Wie gesagt: gebe Gott, dass Du Unrecht hast - wünsche es mir aus beiderlei Sicht...

Gruß, Doc

Geschrieben

Wenn niemand erst die Schnueffler in die Wohnung laesst (und das muss er auch nicht, siehe WaffG), dann wirds auch keine Probleme geben.

Ist doch wirklich einfach: "Du kummst hier nit rein!"

Problem geloest.

Wir haben unsere Ruhe, die Polizei und SBs koennen ihre Arbeit machen.

Ansonsten werden Schwarzwaelders Visionen wahr. So sicher, wie das Allahuakbar in der Moschee, sie werden wahr.

Weil wir nicht den Anfaengen gewehrt haben.

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