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IGNORED

Rechtl. Def. von "Großkaliber"


Kirrmeister

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Soweit ich weiß, gibt es für den Begriff "Großkaliber" keine Legaldefinition im deutschen Recht.

Geschrieben
Hallo,

wo finde ich was über die efinition von GK? Sind da auch die VL-Waffen betroffen?

Gruss

Kirrmeister

Meine eigene Definition bezüglich Großkaliber: Ab Kaliber .45-

Aber Scherz beiseite: Mit dieser Begriffsbestimmung tun sich unsere nördlichen Nachbarn (die Dänen) selber schwer.

Da darfst du keine Pistole im Kaliber 45(ACP) besitzen, maximal bis 9mm.

Das heißt, ein heißer 357Mag ist legal, ein -beispielsweise- Colt SAA in 45LC hingegen nicht.

Aber mit Logik kann man Gesetze allemal nicht begreifen.

MfG!

Geschrieben
Meine eigene Definition bezüglich Großkaliber: Ab Kaliber .45-

Aber Scherz beiseite: Mit dieser Begriffsbestimmung tun sich unsere nördlichen Nachbarn (die Dänen) selber schwer.

Da darfst du keine Pistole im Kaliber 45(ACP) besitzen, maximal bis 9mm.

Das heißt, ein heißer 357Mag ist legal, ein -beispielsweise- Colt SAA in 45LC hingegen nicht.

Aber mit Logik kann man Gesetze allemal nicht begreifen.

MfG!

Und ich dachte immer, ab .50 fängt Mittelkaliber an... :peinlich:

Geschrieben

Bei der Gesetzgebung geht es um Interessen, nicht um Logik. Das ist traurig, aber leider wahr.

Geschrieben

GK ist in § 14 Abs. 1 S. 2 WaffG nur negativ definiert. Demnach sind GK alle Schusswaffen, die nicht darunter fallen:

  1. Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12
  2. alle nicht unter 1. ausgeführten Schusswaffen nur bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l.r.) und auch nur für Munition mit Randfeuerzündung wobei die Mündungsenergie der Geschosse 200 Joule nicht überschreiten darf

Geschrieben
Und ich dachte immer, ab .50 fängt Mittelkaliber an... :peinlich:

----und Großkaliber ab .600 Nitro Express.

Alles nur relativ, leider nicht für den Gesetzgeber.

MfG!

Geschrieben

Um die Witzgurkerei mal zu beenden, hier der vom Bundestag verabschiedete Gesetzesbeschluß:

In § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe "16" durch die Angabe "18" ersetzt und nach dem Wort "Schusswaffen" wird die Angabe "bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner" eingefügt.

Carcano

Geschrieben
Um die Witzgurkerei mal zu beenden, hier der vom Bundestag verabschiedete Gesetzesbeschluß:

In § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe "16" durch die Angabe "18" ersetzt und nach dem Wort "Schusswaffen" wird die Angabe "bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner" eingefügt.

Carcano

´

Wie soll dann ein JJ Inhaber Tierschutzgerecht jagen?

:confused:

Der

Honigbär

Geschrieben
" Mündungsenergie höchstens 200 Joule "

woher weis ich wieviel J meine HV-KK hat? steht nix druff. muss ich mir jetzt ein Crono kaufen?

Ekin = 1/2 * m * v^2

1J = 1 kg * m^s / s^2

1 grain = 0,0648 gramm

Nehmen wir das typische .22 Geschoss mit 40 grain, dann benötigt das Geschoss eine Geschwindigkeit von ungefähr 393 m/s um eien E0 von 200 Joule zu haben. Das ist bis auf 7 m/s die mittlere V0 der CCI Stinger.

http://www.buergerschuetzen-hiltrup.de/printable/verein/033cf49a6e146cd01/index.php

MfG

AE

Geschrieben
Jagdlich gesehen beginnt GK ab 7mm.

Nö, ab 6,5 mm

@Markus

Das gilt nicht für Jungjäger.

Hat Josh schon einen Bock? Richt ihm noch Waidmannsheil zur Prüfung aus.

Gruß Winzi

Geschrieben
´

Wie soll dann ein JJ Inhaber Tierschutzgerecht jagen?

:confused:

Der

Honigbär

Mit der Saufeder...MUAHAHAHAHAHAAH.... :00000733: Und nur wer diesen Selektionsdruck übersteht, darf dann seinen ersten ausgenudelten 98er kaufen...

Verbesserung der Jagd durch Evolution----(Schwarzer humor of) :s75:

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