Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen legal im Ausland lagern


Supermumu

Empfohlene Beiträge

Was tun wenn wir alle Waffen in Deutschland abgeben müssen und unserem Schießsport Hobbys nicht mehr nachgehen können.

Gibt es eine Möglichkeit unsere Waffen in Holland zB zu registrieren und dort unserem Sport weiterzugehen? Ich persönlich möchte meine Waffen nicht einfach so einstanzen lassen ohne Entschädigung oder die Möglichkeit sie zu veräußern.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Schützenkollege von mir, der aus Tschechien stammt und seit vielen Jahren in D lebt und arbeitet, ist gerade ganz konkret

an dieser Sache dran.

Er fährt mehrmals pro Jahr "rüber" und knüpft seit ca. 2 Jahren auch schießsportliche Kontakte in der alten Heimat.

In der CZ besteht heute ein Waffenrecht, was nach seiner Information deutlich liberaler als das in D ist (ist auch so langsam

keine Kunst mehr...). Strengere Sachkundeprüfung als in D, aber wer diese hat, darf dann ohne weiteren Bedürfnisnachweis

als Schießsportler alles erwerben, was schießsportlich verwendbar ist. Praktisches Schießen - auch offen so genanntes

Verteidigungschießen für jedermann - ist möglich und wird zunehmend praktiziert.

Derzeit bereitet er - im Vorfeld der kommenden Verschärfung - den Umzug seiner Waffen nach CZ vor. Nach seiner Aussage

wird er, wenn hier nochmals verschärfte Anforderungen (insbesondere die teure und unnötige Blockierung von Einzelwaffen!)

kommen, diese nicht mehr mitmachen.

Schützenkameraden in der CZ haben ihn - angesichts der Schilderungen der hiesigen Entwicklungen - ohnehin schon gefragt,

warum er als aktiver Schütze sich das in D noch antue...

Bewerkstelligt werden soll die Sache mit den Waffen wohl - wenn es schnell gehen muss - zunächst durch Unterbringen bei einem

Schützen "drüben" (Details werden derzeit mit der dt. Waffenbehörde geklärt), dann über den Erwerb der CZ-Sachkunde und Besitzerlaubnis

und der Lagerung an einem Zweitwohnsitz. Endgültige Übersiedlung/Erstwohnsitz in CZ ist momentan (noch) nicht geplant.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist natürlich nur eine feine Sache für die, die grenznah wohnen! Alle anderen, und das dürfte die Mehrheit sein, haben das Nachsehen.

Und daher sollten wir alle Hebel in Bewegung setzen, um den Supergau zu verhindern.

Es kann nicht angehen, daß eine Minderheit mit dem Nimbus eines fürchterlichen Einzelschicksals eine ganze Republik aufmischt, indem sie überzogene Foderungen stellt.

Wenn das Beispiel Schule macht, könnte man auch eine Initiative zur Abschaltung des AKW Krümmel gründen, weil in unmittelbarer Nähe des AKW die Leukämie-Erkrankungen vermeintlich häufiger auftritt als in AKW-freien Gegenden.

Und gleichermaßen könnte man dann einem alten Vorschlag MP Oettingers folgen und das Motorradfahren ob seiner Gefährlichkeit verbieten.

Also, ran an den Feind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Knieper ja klar, Du hast Recht, aber wem sagst du das?! Was soll man noch machen, man ist ja eh immer der Buhmann, versuche mich lediglich "vorzubereiten" und schonmal Möglichkeiten auszulooten.

@Karlyman Die CZ ist leider zu weit weg für mich. Bei mir würde nur Holland in Frage kommen. Aber das hört sich nach verdammt viel Arbeit an, aber das war mir schon klar. Aber ich weiß nicht ob ich mir dann extra einen 2t Wohnsitz dafür anlegen sollte.

Lieben Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was nutzt es mir meine Knarren im Ausland zu lagern ?? Wenn ich damit in Germanien nicht mehr schießen kann ???

Auf deutschen Ständen tanzt der Bär und nicht in Tschechien, Belgien oder sonstwo.

Ich habe mir die Knarren zum Schießen gekauft und nicht zum Anglotzen :pro:

So lange wir nicht EINS werden, machen die mit uns was sie wollen und sie werden mit uns machen was sie wollen. Nach uns kommen Rasenmäher Motoren für Biker, geräuschlose Tennisbälle mit unterdrücktem Stöhnaufschlag, Elektroantrieb für die Formel 1 und jeden Tag Huflattichsuppe mit Grünkernbrätlingen in der Kantine. :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oops, kannst Du das bitte mal erläutern ? Die aktuelle Sachkundeprüfung ist ja in Deutschland inzwischen recht anspruchsvoll geworden.

So, wie er's mir beschrieben hat, wird insgesamt mehr und Detaillierteres geübt bzw. in der Prüfung gefragt, als in D.

Das gilt anscheinend für alle Bereiche, also Waffenrecht, Waffentechnik, Handhabung, Ballistik etc. Es wird wohl sogar das

Verhalten bzw. die Erstversorgung nach Schussverletzungen angesprochen...

ABER (wie gesagt):

Wer diese Hürde genommen hat, darf dann als anerkannter Sportschütze, ohne wieder und wieder im Hinblick

auf ein "Bedürfnis" Anträge stellen zu müssen, alles zum sportlichen Schießen Geeignete kaufen. Die Waffen

werden registriert, aber die Grenze ansonsten nur noch durch den Geldbeutel bestimmt.

So wurde es berichtet...

Wie ich finde (und vor dem Hintergrund anderer waffenrechtlicher Schmankerl wie des Verteidigungsschießens

für legale Waffenbesitzer, mit dem es in CZ kein Problem gibt..) eine sehr akzeptable Lösung.

Ich würde jederzeit tauschen.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tatsächlich geht in CZ noch weit mehr - unter anderem:

- Kriegswaffen (zu Sammlerzwecken, Als Attraktion auf Schießständen, zur SV von besonders gefährdeten Personen)

muss unter Angabe des Erwerbsgrunds von der Behörde genehmigt werden, scheint aber nicht sonderlich schikanös zu sein.

- Führen in der Öffentlichkeit zum Selbstschutz, in diesem Falle ist die Prüfung etwas umfangreicher.

Jedoch ist keinerlei "Bedürfnisnachweis" o.ä. notwendig.

Hier der umfangreiche Artikel: http://en.wikipedia.org/wiki/Gun_politics_..._Czech_Republic

Und das ist alles EU-konform! Erstaunlich....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Derlei wurd´hier schon mal diskutiert.....also, ich wäre dabei, wenn es darum geht z.B. in CZ oder ggfs. Polen oder Holland eine Wohnung mitzumieten und einer dortigen schießsportlichen Vereinigung beizutreten...wohne selbst zwar in Norddeutschland, doch um vor dem BRD-System rechtzeitig und (legal) mein rechtmäßig erworbenes EIGENTUM in Sicherheit zu bringen, wäre ich schon zu einigen Zugeständnissen bereit...dann kann man halt nur noch einmal im Monat zum Üben fahren, und daß die hiesigen Behörden auf Eigentum (dabei ging es allerdings nicht um Waffen), das im Ausland in Sicherheit gebracht wurde, in aller Regel keinerlei Zugriff mehr haben, kann ich aus familiärer Erfahrung bestätigen...Vor allem die Staaten Osteuropas reagieren allergisch auf Gängelungsversuche seitens deutscher "Behörden"...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin dabei.

Lieber lass ich mir die Waffen in Tschechien stehlen bevor ich mich noch weiter damit von unseren grünen N... gängeln oder sie mir gar entschädigungslos wegnehmen lasse. :angry2:

Die 30-40km Umweg (dann mit meinem tschechischen Europäischen Waffenpaß :rolleyes: ) zum Schießen nehme ich in Kauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire

Ihr solltet erstmal klären, ob ein ZWEITWOHNSITZ in CZ überhaupt ausreicht.

Z.B. hat bei bei Deutschen in AT immer noch das BVA Mitsprachemöglichkeiten beim Waffenerwerb.

Ich weiß aber nicht, wie das in CZ bzw. in der restlichen EU so geregelt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr solltet erstmal klären, ob ein ZWEITWOHNSITZ in CZ überhaupt ausreicht.

Z.B. hat bei bei Deutschen in AT immer noch das BVA Mitsprachemöglichkeiten beim Waffenerwerb.

Ich weiß aber nicht, wie das in CZ bzw. in der restlichen EU so geregelt ist.

EU weit sind EU Bürger EInheimischen gleichgestellt. Auch in AT. In AT muss man allerdings beim Kauf eine Erklärung unterschreiben das man die Waffe nicht nach D ausführt, dann gibt's auch keine Meldung an die dt Behörden. Was aber eh egal ist da man innerhalb ATs die gleichen Rechte wie die Österreicher hat.

Wegen den unterschiedlichen Besteuerungen ist es aber für alle die grenznah wohnen und arbeiten oder aber auch für Selbstständige allerdings sehr überlegenswert offiziell ihren Erstwohnsitz bzw Firma in`s EU Ausland zu verlagern und maximal nur einen Zweitwohnsitz in D zu behalten.

Wenn ich tschechisch könnte....

Beste Grüße!

PS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt da jede Menge zu klären, keine Frage.

Muss man halt mal damit anfangen und sich darum kümmern.

Ganz grundsätzlich nimmt man es mit dem Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU recht ernst.

Es kann einem schlicht nicht verwehrt werden dort innerhalb der EU zu wohnen wo man will. Das gilt für mehrere Wohnsitze genauso.

Und wo Du welchen Besitz lagerst fällt ebenfalls grundsätzlich erst mal unter den Schutz des Freizügigkeitsrechts.

Könntest Du uns evtl. mal erklären was die BVA ist und wie da mitgesprochen wird GOH?

Ich bin da jetzt nicht so fit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
EU weit sind EU Bürger EInheimischen gleichgestellt. Auch in AT. In AT muss man allerdings beim Kauf eine Erklärung unterschreiben das man die Waffe nicht nach D ausführt, dann gibt's auch keine Meldung an die dt Behörden. Was aber eh egal ist da man innerhalb ATs die gleichen Rechte wie die Österreicher hat.

Das steht außer Frage, aber so wie ich das AT WaffG verstehe wird bei Deutschen, die lediglich einen Zweitwohnsitz in AT haben bei Erteilung der Erlaubnis das BVA involviert. Bei Erstwohnsitz wohl nicht.

Ich sehe das Problem auch nicht bei den Gesetzen der Gastländer sondern mehr auf der deutschen Seite.

Korrigiert mich bitte wenn ich daneben liege.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Könntest Du uns evtl. mal erklären was die BVA ist und wie da mitgesprochen wird GOH?

Ich bin da jetzt nicht so fit.

Es handelt sich um das Bundesverwaltungsamt, welches in dem Moment als zuständige Behörde für den deutschen Erwerbswilligen mit Zweitwohnsitz im Ausland (bzw. AT) befragt wird, ob Versagensgründe bestehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es handelt sich um das Bundesverwaltungsamt, welches in dem Moment als zuständige Behörde für den deutschen Erwerbswilligen mit Zweitwohnsitz im Ausland (bzw. AT) befragt wird, ob Versagensgründe bestehen.

Dabei kann es sich nur um Versagensgründe die auch im Ausland ein Versagensgrund sind handeln. Also zb um Vorstrafen in D...

Beste Grüße!

PS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Dabei kann es sich nur um Versagensgründe die auch im Ausland ein Versagensgrund sind handeln. Also zb um Vorstrafen in D...

Wenn die gesetzliche Lage in D den Besitz von GK Waffen verhindert, wird mit Sicherheit eine gewisse Tendenz bei den Aussagen einer deutschen Behörde nicht auszuschließen sein. Das ist die Sache mit den kotzenden Pferden und ich lasse mich sehr gern anhand von Fakten eines besseren belehren.

Vielleicht hat man ja mal die falschen Aussagen getroffen oder sonstwas. Es sind derzeit viele Politiker am Start, die die falsche Gesinnung zum Kriterium für Zuverlässigkeit machen möchten und die Wahl der Methoden zur Feststellung derselbigen ist doch grad schwer in Arbeit. Mittlerweile reicht doch schon das Bekenntnis zum Schießsport um als Massenmörder abgestempelt zu werden.

(Deutschen) Behörden und Politikern ist nunmal nicht zu trauen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die gesetzliche Lage in D den Besitz von GK Waffen verhindert, wird mit Sicherheit eine gewisse Tendenz bei den Aussagen einer deutschen Behörde nicht auszuschließen sein. Das ist die Sache mit den kotzenden Pferden und ich lasse mich sehr gern anhand von Fakten eines besseren belehren....

Nehmen wir doch mal das Bsp Schweiz welches noch nichtmal 'richtige EU' ist...

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;#entry651627

Ohne diesem 'Trick' dauert es für nicht WBK Besitzer die in der Schweiz Waffen kaufen wollen 6 Jahre (bis zum Ausweis C)

Beste Grüße!

PS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Nehmen wir doch mal das Bsp Schweiz welches noch nichtmal 'richtige EU' ist...

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;#entry651627

Ohne diesem 'Trick' dauert es für nicht WBK Besitzer die in der Schweiz Waffen kaufen wollen 6 Jahre (bis zum Ausweis C)

Beste Grüße!

PS

Das mag ja sein, aber Intention meiner Einwände war einfach, daß man sich bevor man umzieht um zu retten, was zu retten ist, en Detail informiert wo es hapern könnte.

Für die Schweiz kennen wir jetzt die Verfahrensweise, aber auch da kann man nicht kurzfristig erwerben wenn das BVA kein "grünes Licht" gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

CZ ist sehr attraktiv, leider ist die Sprache sehr schwer.

Sagen wir's mal so:

Beim Sportschießen ist dort vieles möglich. Jagdlich scheint es auch deutlich entspannter/unaufwändiger zuzugehen.

Der Grundstücksmarkt ist (außerhalb Prag bzw. touristischer Hochburgen) milde ausgedrückt preiswert...

Generell habe ich den Eindruck, dass sich die Bürger in den Ländern hinter dem ehemaligen Eisernen Vorhang,

namentlich vor allem unsere Nachbarn Tschechien und Polen, nun begierig vieles an Freiheiten holen, was

früher nicht oder kaum ging... und diese Freiheiten wagt ihnen dort so schnell auch kein Politiker wegzunehmen,

es würde seiner Karriere wohl nicht gut bekommen... Im Gegensatz zu unserer, z.T. degenerierten "Republik".

Mit der Sprache gebe ich dir recht.

Im Grunde bin ich auch nicht dafür, hier so schnell und kampflos die Segel zu streichen. Auch wohne ich

nicht entsprechend grenznah (eher nach F...). Aber, wie gesagt, wer schon dicht an der Grenze wohnt

bzw. wie mein Schützenkollege gar aus aus einem der Länder stammt - da ist es eine ernsthafte Überlegung.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mag ja sein, aber Intention meiner Einwände war einfach, daß man sich bevor man umzieht um zu retten, was zu retten ist, en Detail informiert wo es hapern könnte.

Für die Schweiz kennen wir jetzt die Verfahrensweise, aber auch da kann man nicht kurzfristig erwerben wenn das BVA kein "grünes Licht" gibt.

Wenn du schon in D erworben hast, steht die auch in der Schweiz nichts dagegen. Thema war ja Auslagerung. Problem wird er sein eine Aufenthaltsgenehmigung zu kriegen ohne dort zu arbeiten.

Joker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Problem wird er sein eine Aufenthaltsgenehmigung zu kriegen ohne dort zu arbeiten.

Joker

Meinst Du damit jetzt die Schweiz?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe drei Deutsche Schützenkollegen im Verein, wohnhaft in Deutschland.

Sie besitzen ein PE90 das sie rechtmässig erworben haben und im Verein einlagern.

Kommen regelmässig zum Übungsschiessen. Einer hat sogar ein SIG Europa Sport, dass er mit dem EU Pass rüber bringt und damit schiesst.

Einer dauerhaften Verbringung in die CH steht nichts im Wege, wenn die Waffe legal in Deutschland erworben wurde und in die CH eingeführt wird. Der Papierkram ist nicht all zu viel.

Die Waffe wird dann im Verein oder bei einem Kollegen verwahrt und fertig.

Einfacher jedoch ist obige Möglichkeit.

Infos hierzu (muss man suchen oder pers. anfragen):

FEDPOL

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oops, kannst Du das bitte mal erläutern ? Die aktuelle Sachkundeprüfung ist ja in Deutschland inzwischen recht anspruchsvoll geworden. :huh:

Stihmt. Seer anssbrucksfol. Kommt darauf an, fuer wen anspruchsvoll...

Die deutsche Sachkundepruefung ist oftmals ein schlechter Witz. Mit richtiger "Pruefung" hat das in den wenigsten Faellen etwas zu tun. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.