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IGNORED

"Schießleistungsnachweis"


bopper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Neulich Post von der Behörde, Inhalt grüne WBK mit Voreintrag für eine Selbstladebüchse. Darauf ein kleiner Selbstklebezettel mit der Bitte, noch "Schießleistungsnachweise" nachzureichen.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Packen Wettkampfprotokolle oder Urkunden zu kopieren und hinzuschicken.

Nur, wozu braucht die Behörde überhaupt den Nachweis?

Für den o. g. Voreintrag wurde mir vom LV ein Bedürfnis nach § 14/2 und für eine weitere KW (Nr. 7, VE steht noch aus) eins nach § 14/3 bestätigt. Da ich gegenüber dem LV bereits umfangreiche Unterlagen zum Nachweis meiner Bedürfnisse eingereicht habe und mit der Bestätigung diese anerkannt wurden, sollte doch der Behörde gegenüber der Nachweis meiner schießsportlichen Aktivität erbracht sein.

Oder sehe ich da etwas falsch?

Geschrieben

muss es das?

MITEINANDER ist doch vielleicht besser als GEGENEINANDER.

"Du DARFST und MUSST und BLABLABLA!!"

Mein SB hätte mir manch eintrag auch nicht geben MÜSSEN.

Hat er aber trotzdem.

Weil Miteinander einfach, einfach ist.

Geschrieben
muss es das?

MITEINANDER ist doch vielleicht besser als GEGENEINANDER.

Auf den Voreintrag habe ich acht Wochen gewartet, der zweite VE läuft schon eine Woche länger.

So viel zum Thema "miteinander".

Geschrieben
Neulich Post von der Behörde, Inhalt grüne WBK mit Voreintrag für eine Selbstladebüchse. Darauf ein kleiner Selbstklebezettel mit der Bitte, noch "Schießleistungsnachweise" nachzureichen.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Packen Wettkampfprotokolle oder Urkunden zu kopieren und hinzuschicken.

Nur, wozu braucht die Behörde überhaupt den Nachweis?

Für den o. g. Voreintrag wurde mir vom LV ein Bedürfnis nach § 14/2 und für eine weitere KW (Nr. 7, VE steht noch aus) eins nach § 14/3 bestätigt. Da ich gegenüber dem LV bereits umfangreiche Unterlagen zum Nachweis meiner Bedürfnisse eingereicht habe und mit der Bestätigung diese anerkannt wurden, sollte doch der Behörde gegenüber der Nachweis meiner schießsportlichen Aktivität erbracht sein.

Oder sehe ich da etwas falsch?

Anders gefragt:

Brichst Du dir nen Zacken aus der Krone, wenn Du ihm kopien Deines Schießbuches zuschickst?

Geschrieben

Hm, dein SB MUSSTE Dir den Eintrag NICHT geben??

Ich dachte, er wäre an Recht und Gesetz gebunden. Und da steht drin, dass man ein RECHT auf den Voreintrag hat, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.

Ich vermute mal, bei dir waren alle Voraussetzungen gegeben, oder willst Du sagen, dein SB hätte ein Auge zugedrückt ?

Falls ja, behalts für dich - und wir einigen uns darauf, dass bopper dem SB gar nix zusätzlich zeigen muß, aber natürlich freiwillig zeigen kann.

Geschrieben

es gibt keine gesetzliche regelung dass du der behörde gegenüber einen schießnachweis erbringen musst.

selbst bei der einzigen (gesetzlich geregelten) von der behörde initiierbaren bedürfnisüberprüfung (der bedürfniswiederholungsprüfung 3 jahre nach ersterlaubnis) ist auch hier der eigentliche nachweis dem verband gegenüber zu erbringen!

das kann sich ändern, wenn die geplanten waffenrechtsänderungen gesetz werden sollte.

es kann sich auch ändern, wenn sich derartige direkte bedürfnisprüfungen durch die behörde "einbürgern" und "gängige verwaltungspraxis" werden.

platt ausgedrückt: gewohnheitsrecht.....und das wird dann einfach ins gesetz eingefügt, weils ja sowieso unwidersprochen schon so gemacht wird.

was spricht dagegen ( bevor man freiwillig auf sein recht verzichtet, oder tut was die behörde rechtswidrig verlangt) einfach mal bei der behörde nachzufragen, nach welcher rechtsgrundlage sie den bedürfnis-/schießnachweis einfordert. das ist das recht eines jeden bürgers!

(auch ich habe schon mehrfach gehört, dass manche behörde, sogar ziemlich regelmäßig, - und unberechtigterweise - schießnachweise von schützen einfordert)

... nur mal so als kleine anmerkung meinerseits ...

gruß alzi

Geschrieben

Mein SB (hat Ahnung!) käm gar nicht auf so eine Idee....und wenn, weiß er, dass ich ihm sage was Sache ist. Dann ist auch alles klar. Er weiß, miteinander ist gut. Sehr gut. Ich kann aber auch sehr gut gegeneinander. Solche Dinge beruhen immer auf einem Gleichgewicht der Kräfte.

Geschrieben

Nach der derzeitigen Rechtslage hast Du recht: Du brauchst die verlangten Nachweise nicht zu führen.

Aber Combat Wombat hat genauso recht ...

Als Jurist kann ich nur sagen: Es ist schön, dass es für alles Gesetze gibt. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass es meistens nicht (nur) auf das Gesetz ankommt, sondern mehr darauf, was die Menschen daraus machen. Wer nur Recht hat, bekommt meistens auch nicht mehr.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Nach der derzeitigen Rechtslage hast Du recht: Du brauchst die verlangten Nachweise nicht zu führen.

Aber Combat Wombat hat genauso recht ...

Als Jurist kann ich nur sagen: Es ist schön, dass es für alles Gesetze gibt. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass es meistens nicht (nur) auf das Gesetz ankommt, sondern mehr darauf, was die Menschen daraus machen. Wer nur Recht hat, bekommt meistens auch nicht mehr.

Gruß,

Coltfan

so wollte ich es ausdrücken.

Kann ich aber nicht.

Dankeschön.

Hm, dein SB MUSSTE Dir den Eintrag NICHT geben??

Ich dachte, er wäre an Recht und Gesetz gebunden. Und da steht drin, dass man ein RECHT auf den Voreintrag hat, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.

Ich vermute mal, bei dir waren alle Voraussetzungen gegeben, oder willst Du sagen, dein SB hätte ein Auge zugedrückt ?

Falls ja, behalts für dich - und wir einigen uns darauf, dass bopper dem SB gar nix zusätzlich zeigen muß, aber natürlich freiwillig zeigen kann.

Auch hier noch eine Antwort dazu:

Wir haben uns beide an gesetze gehalten. Und zwar GANZ genau.

Geschrieben
Es ist schön, dass es für alles Gesetze gibt.

Hier dürften Sie eine Mindermeinung vertreten, Herr Kollege... :rolleyes:

Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass es meistens nicht (nur) auf das Gesetz ankommt, sondern mehr darauf, was die Menschen daraus machen. Wer nur Recht hat, bekommt meistens auch nicht mehr.

Schön gesagt, wirklich. Schließe mich CWs Lob an.

Geschrieben

Man muss immer nett zu seinem SB sein, da man dem ja im Prinzip ausgeliefert ist. Gerade wenn das neue WaffG kommt kann der, wen man ihn verärgert hat und immer auf sein Recht pocht dann halt öfters mal zur Kontrolle vorbeikommen. Klar kann man wegen jedem Mist vor Gericht, aber das dauert ewig und selbst wenn man gewinnt hindert das den SB nicht daran, einem in Zukunft weitere Steine in den Weg zu legen. Dienstaufsichtsbeschwerden sind auch meist erfolglos.

Geschrieben
Fristlos

formlos und

fruchtlos.

:mad:

da möchte ich dir mal höflicherweise widersprechen ... in Wiederholungsfällen kann es relativ unangenehm für den Kollegen werden ... 

 

einmal ist keinmal, aber ...

 

 

Klaus

Geschrieben
Als Jurist kann ich nur sagen: Es ist schön, dass es für alles Gesetze gibt. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass es meistens nicht (nur) auf das Gesetz ankommt, sondern mehr darauf, was die Menschen daraus machen. Wer nur Recht hat, bekommt meistens auch nicht mehr.

EDIT SJ: Oder nicht mal Dieses

Gruß,

Coltfan

Wie wahr, leider! Siehe meinen Wahlspruch, ist wirklich von meiner einer selbst und ich stehe dazu, obwohl ich im Moment nicht in D. bin. Oder gerade darum.

SJ

Geschrieben
Man muss immer nett zu seinem SB sein, da man dem ja im Prinzip ausgeliefert ist. Gerade wenn das neue WaffG kommt kann der, wen man ihn verärgert hat und immer auf sein Recht pocht dann halt öfters mal zur Kontrolle vorbeikommen. Klar kann man wegen jedem Mist vor Gericht, aber das dauert ewig und selbst wenn man gewinnt hindert das den SB nicht daran, einem in Zukunft weitere Steine in den Weg zu legen. Dienstaufsichtsbeschwerden sind auch meist erfolglos.

Wo lebst DU denn :confused: Schon mal an die Alternative gedacht bestimmt und sicher aufzutreten, Rechte zu fordern, für eine Sache zu stehen?

Oder machst Du auf dem Amt immer schön den Bückling? :s2: Dann würde es mich nicht wundern wenn Sie genau bei Dir das tun, was Du eigentlich verhindern willst, denn mit denen die so reagieren können Sie es ja machen. Bei allen anderen wird es unbequem.

Höfliches aber bestimmtes auftreten und keinen Zweifel daran lassen, dass Du Deine Rechte in Anspruch nimmst, nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Garant für ein lange und gut funktionierendes Verhältnis mit der Behörde.

Oh mann, wenn ich so was lese stehen mir die Haare hoch!

Du bist niemandem ausgeliefert, und schon gar nicht der Behörde, es sei denn Du machst Dich dazu!

Geschrieben

Genau SO ist es! Und es funktioniert meist reibungslos, denn auch auf der "anderen Seite" sind nicht nur Trottel, sondern meist Menschen, die einfach ihre Arbeit ordentlich machen wollen. Die können einfach auch nicht alles wissen oder haben mal einen Scheißtag. Mit Idioten als Besucher.

Geschrieben

Also meine Erfahrung mit der Verwaltung ist die, das die Frage nach der Fundstelle im Gesetzt oder den Verwaltungsforschriften oft zu sehr komischen Erfgebnissen führt.

Es hilft hierbei eigene Auszüge aus dem Gestzt dabeizuhaben. Oft gibt es in den Behörden nichts Neues, oder nur ministerielle Anweisungen.

Wenn es auf obige Frage keine ausreichende Antwort gibt sind viele Sachbearbeiter dann normakerweise zu einem vernünftigen Gespräch bereit.

Generell bin ich der Meinung das die Behörde alles bekommt was das Gesetz verlangt, aber auch nicht mehr. Ich krieg ja auch nicht mehr als im Gesetz steht.

Gruß

Mats

Geschrieben
wo ist denn das Problem, einfach mit dem

Schießbuch zum SB - wenn er will kann er/sie

es sich doch für ihre Unterlagen kopieren - oder???

NOCH hat der sachbearbeiter aufm amt kein recht auf eine direkte bedürfnisprüfung. die bedürfnisüberprüfung zum waffenerwerb und die bedürfniswiederholungsprüfung (3 jahre nach ersterlaubnis) hat NOCH über den verband zu erfolgen.

tut er dies JETZT (direkt oder über den verband), dann überschreitet er seine kompetenzen und befugnisse.

insofern gehe ich da konform mit dem datenschutzgesetz, wonach nur die daten erhoben (und gespeichert) werden dürfen die unbedingt notwendig sind. und nach JETZIGEM waffenrecht ist das nicht notwendig und auch nicht gefordert.

... also auch kein "nur mal kurz schießbuch kopieren für die akten" ...

... nur meine meinung ... und wie gesagt, NOCH ist es nicht so weit, aber bald! und dann können die sachbearbeiter nach BELIEBEN bedürfnisnachweise einfordern! ...

gruß alzi

Geschrieben
wo ist denn das Problem, einfach mit dem

Schießbuch zum SB - wenn er will kann er/sie

es sich doch für ihre Unterlagen kopieren - oder???

Wenn mir der Landesverband die 7. Kurze bestätigt, steht wohl meine schießsportliche Aktivität außer Zweifel und die Behörde weiß ganz genau, dass ich das Bedürfnis dem Amt gegenüber nicht nochmal belegen muss.

Trotzdem habe ich jetzt einen Packen Wettkampf-Protokolle hingeschickt, so als Geste des guten Willens. Die kann man sowieso alle aus dem Netz ziehen...

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