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IGNORED

"Experten"-Anhörung am 15.06.09


Gast

Empfohlene Beiträge

Aha!

Frau Meyer sagt, jeder Waffenbesitzer MUSS auf sein Grundrecht, Art13 verzichten!

Was erlaubt sie sich überhaupt?

Wie kann sie sowas fordern?

Ist sie berechtigt dazu?

Hat jemand vor Ort angedacht, dass die Kretschmerwaffe evtl. eine Selbstschutzwaffe eines WaffenSCHEINbesitzers war?

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Gast solideogloria

Leute ihr seid besser als der O-<ton den ich hier eh nicht hören kann.......ist aber hoffentlich morgen im Archiv, dann gugg ichs nach.

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Sorry, bin auf der Arbeit und habe keinen Ton Danke für die Infos hier (Lifetiker :rolleyes: )

Wer ist den überhaupt diese Dame?

Ahoi

Sie ist Pressesprecherin des Aktionsbündnis Winnenden....

gruß

EDIT: Peng, jetzt kriegt der herr Grafe noch was vom Grindel weg :)

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kurze Zusammenfassung der Eingangsstatements der Sachverständigen:

Bernd Karstensen, Bund Dt. Kriminalbeamter

führt insbesondere im Zusammenhang mit den school-shooting aus

Forderung: Trennung von Waffe und Munition

Dr. Dieter Deuschle, Landesjägermeister Baden-Württemberg

- Bedenken gegen Zutrittsrecht hinsichtlich des Personenkreises bei der Behörde

- Sicherungssysteme: ändern Drohpotential nicht; produzieren eher größere Gefahr

Verhinderung solcher Verbrechen nicht durch Gesetze; wichtiger ist die Erziehung junger Menschen

Roman Grafe, Initiative keine Mordwaffen als Sportwaffen

erzählt wer alles von VIPs die Initiative unterstützt

Dränendrüsenäußerungen, Gutmenschen-BlaBla

unterstellt den Anwesenden z.T. Mitschuld am Tode der Opfer von Winnenden

Edathy: Ermahnung wegen dieser Äußerung

Will Verbot von Mordwaffen (geeignet für Töten oder Verletzen) als Sportwaffen

Minister Hermann, BY

stellt sich selbst als ResOffz, Mitglied im SchGesellschaft dar, hat privat keine Schusswaffe

Erschweren des Zugangs zu Waffen für Kinder

gegen generelle Verschärfungen

gegen Generalverdacht gegen SpSchützen und Jägern

Anteil der Straftaten mit illegalen Waffen bei 96 %

deshalb Forderung nach zentralem Waffenregister zwecks Einschränkung des illeg. Waffenbeitzes

für Kontrollen, auch anlassunabhängig; Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Whg. beachten

Innenminister Holger Hövelmann, S-A

Vorschlag der Arbeitsgruppe (AG) WaffR sei durch LobbyArbeit verhindert worden

bedauert Verschärfung Gelbe WBK

IPSC (kampfm. Schießen) mit milit. Schießen vergleichbar; Verfolgen und Treffen beweglicher Ziele

bedauert IPSC-Verbot

bedauert Paintball- und Gotcha-Verbot

Bedürfnis/Regel-Überprüfung bei SpSchützen ohne klare Regelung; den Behörde sollte durch die Vereine gemeldet werden, welche Schützen nicht mehr teilnehmen; es fehlt eine eindeutige Verwaltungsvorschrift

Rainer Hofius, Staatsanwalt

Legalwaffenbesitzer sind sehr selten in strafrechtl. Ermittlungsverfahren und sind damit eine besonders gesetzestreue Bevölkerungsgruppe

Trennung von emotionaler Betroffenheit nach Amoktaten und gesetzgeberischem Handeln

begrüßt Erforderlichkeit der unangemeldeten Kontrollen

SchVereine sollten verpflichtet werden bei hinreichende Hinweisen auf Mängel in Zuverlässigkeit den Behörden zu melden; ähnlich bei Abmeldung aus dem Verein

Waffenregister wird begrüßt; ebenso Amnestieregelung

betont nochmals die wesentlich höhere Gefährdung durch illegale Waffen

Jürgen Kohlheim, DSB

Fokusierung auf das Tatmittel nach Winnenden; stellt psychologische Dimension der Tat in Winnenden dar

Schießsport ist staatl. außerordentlich reglementiert

noch so scharfe Regelungen können Straftaten nicht verhindert

von daher Novellierung des WaffR eigentlich nicht notwendig

Neuregelung zum Bedürfnis/Widerruf (§45 WaffG) nicht ausreichend; unpraktikabel, frauenfeindlich, arbeitnehmerfeindlich; hier dringender Änderungsbedarf

Giesela Meyer, Aktionsbündnis (AB) Winnenden, Pressesprecherin

stellt Aufgaben, Intentionen des AB dar

„hätten alle Amokwillige GK-Waffen, hätten wir viel mehr Amokläufe“

Verbot GK-Kurzwaffen

Aufbewahrung in Privatbesitz in Anbindung an die Polizei

Trennung von Waffe und munition

WBK-Inhaber soll Verzicht auf Art. 13 (Unverletztl. der Wohnung) erklären

Strafbewehrung sofort wirksam

Fortbestehen waffenrechtl. Bedürfnis und Nachweis anhand der Teilnahme an Sportveranstaltungen

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