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IGNORED

Warum wird ständig mein Beitrag gelöscht?


Commerzgandalf

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zum 2. Mal wurde diese Frage gelöscht. Warum wurde die denn gelöscht? eine kurze PN des Mods warum wäre nicht schlecht.

Und noch mal zu meiner Frage.

In dem Video wird gesagt das mehr als 5 Schusswaffen verboten ist laut dem Gesetzentwurf. Ich finde das aber gar nicht in dem Gesetzentwurf habe ich da was überlesen oder Verpasst?

Das Video über das ich rede.

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zum 2. Mal wurde diese Frage gelöscht. Warum wurde die denn gelöscht? eine kurze PN des Mods warum wäre nicht schlecht.

Und noch mal zu meiner Frage.

In dem Video wird gesagt das mehr als 5 Schusswaffen verboten ist laut dem Gesetzentwurf. Ich finde das aber gar nicht in dem Gesetzentwurf habe ich da was überlesen oder Verpasst?

Das Video über das ich rede.

Das Grundkontigent für Sportschützen sind 2 Kurzwaffen und 3 Langwaffen. Wer mehr haben will muss nach zukünftigen Recht den Nachweis erbringen, dass er regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

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Das Grundkontigent für Sportschützen sind 2 Kurzwaffen und 3 Langwaffen. Wer mehr haben will muss nach zukünftigen Recht den Nachweis erbringen, dass er regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

...was die meisten Verbände ja leider in der Vergangenheit so praktiziert haben. Glückwunsch, meine Damen und Herren Funktionäre, das war die Steilvorlage für den Gesetzgeber! Ich bemühe den Begriff nur ungern, aber diese Praxis war vorauseilender Gehorsam. :peinlich:

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@reinhard bergmann:

Dieser Beitrag ist -Entschuldigung- schlichtweg falsch und unzutreffend.

Natürlich haben die Verbände die -weiteren- Kontingente genehmigt (oder vielleicht auch nicht) und zwar nach dem Bedürfnisprinzip. Genau dieses Bedürfnis muss ja auch mit einem Regelwerk darstellbar sein, daher hat jeder Verband seine Richtlinie dazu entwickelt. Dies dient der Darstellbarkeit des Bedürfnisses, der Gleichbehandlung der Mitglieder und letztlich auch der seriösen Aussendarstellung. Der Begriff "vorauseilender Gehorsam" ist daher m.E. vollkommen unangebracht. Nur wenn das System durch die Verbände seriös und nachvollziehbar gehandhabt wird, hat es eine Chance aufs Überleben.

"Waffenbeschaffung" ohne Maßstab hätte zweifellos binnen kurzem zur Folge, dass wir unser Hobby in den Ofen schmeissen können.

Manchmal frage ich mich, wie man auf sowas kommt !

Gruß,

Coltfan

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Nur wenn das System durch die Verbände seriös und nachvollziehbar gehandhabt wird, hat es eine Chance aufs Überleben.

"Waffenbeschaffung" ohne Maßstab hätte zweifellos binnen kurzem zur Folge, dass wir unser Hobby in den Ofen schmeissen können.

Da muss ich dir widersprechen! Wie Tim K. gezeigt hat reicht für einen Amoklauf eine (unsachgemäß gelagerte) Waffe dicke aus. Die Anzahl der Waffen ist vollkommen unerheblich.

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Was hat das mit einer Waffe zu tun ?

Vielleicht hast Du mich falsch verstanden: Es ging hier um die Befürwortungspraxis der Verbände, für Schützen, die ihr Grundkontingent erweitern wollen. Hierfür haben die Verbände eigene Regeln aufgestellt, die in der Regel darauf bestehen, dass das -weitere- Bedürfnis ausreichend begründet ist.

Diese nehmen den neuen Gesetzesstand in Bezug auf die Bedürfnisprüfung eigentlich schon vorweg. RB hatte dies als vorauseilenden Gehorsam bezeichnet und dieser Aufassung bin ich eben nicht, weil das schon seinen Sinn hat.

Gruß,

Coltfan

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@reinhard bergmann:

Dieser Beitrag ist -Entschuldigung- schlichtweg falsch und unzutreffend.

Natürlich haben die Verbände die -weiteren- Kontingente genehmigt (oder vielleicht auch nicht) und zwar nach dem Bedürfnisprinzip. Genau dieses Bedürfnis muss ja auch mit einem Regelwerk darstellbar sein, daher hat jeder Verband seine Richtlinie dazu entwickelt. Dies dient der Darstellbarkeit des Bedürfnisses, der Gleichbehandlung der Mitglieder und letztlich auch der seriösen Aussendarstellung. Der Begriff "vorauseilender Gehorsam" ist daher m.E. vollkommen unangebracht. Nur wenn das System durch die Verbände seriös und nachvollziehbar gehandhabt wird, hat es eine Chance aufs Überleben.

"Waffenbeschaffung" ohne Maßstab hätte zweifellos binnen kurzem zur Folge, dass wir unser Hobby in den Ofen schmeissen können.

Manchmal frage ich mich, wie man auf sowas kommt !

Gruß,

Coltfan

Ich habe dazu in anderen Threads genug geschrieben. Sei versichert, ich schreibe nichts, was ich nicht aus eigener Erfahrung belegen kann!

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Also wird jetzt das Prinzip der neuen gelben WBK plattgemacht?

Davon war eigentlich nie die Rede. Was kommen soll, ist die Voraussetzung der Teilnahme an Wettkämpfen für Befürwortungen von Waffen, die über das Grundkontingent hinaus gehen.

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Der Gesetzgeber hat den Verbänden auferlegt für Waffen, die über die 2 mehrschüssigen Kurz- und drei halbautomatischen Langwaffen hinausgehen, das Bedürfnis zu bescheinigen, unter der Vorausetzung, dass diese Waffe 1. zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder zur Ausübung des Wettkampfsportes erforderlich ist. Nach dem WaffG von 1976 gab es mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen auch nicht ohne Bedürfnis und Verbandsbescheinigung, wenn ich mich richtig erinnere. Mehrschüsssige Langwaffen für Patronenmunition oder mehrschüssige Perkusionswaffen gab es auf gelbe WBK erst gar nicht.

Alle Verbände haben Kriterien entwickelt, die nach meiner Meinung transparent sind. Bei Teilnahme an den Wettkämpfen mit den vorhandenen Waffen hat der Verband das Bedürfnis für eine neue Waffe bisher immer bescheinigt.

Seht doch mal in den §8 Absatz 1 in Verbindung mit §14 Absatz 2, 3 und 4 WaffG.

Ich brauche auch keine Taxifahrer als Vereinsmitglieder, die Ihre 6,35mm Pistole geladen im Handschufach ihres Taxis liegen haben wollen und für die WBK Mitglied im Verein werden. Schon mal daran gedacht, das man auch die Bescheinigungspraxis der anerkannten Verbände prüfen kann, auch under cover und damit den Bestand des anerkannten Verbandes?

Ich will keine Verschärfung des WaffG, aber keine Regeln will ich auch nicht.

MfG

AE

Tippfehler, Grummel, grummel.

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Hi Hob,

dann lese mal den § 8 WaffG und streiche Abs.2. Was Bleibt? Absatz 1 Satz 1 (besonders anzuerkennende Interessen ... blablabla

So - jetzt erkläre mal Deiner Behörde, was Du mit Deinen z.B. 15 Langwaffen so treibst und wie Du den 3. 98-er abgestempelt bekommen willst.

Manfred

Hi Manfred! Du hast es ja deutlich ausgedrückt! Ich hoffe, JETZT haben es wenigstens EINIGE begriffen. Ich rede seit Monaten davon, was jetzt passieren wird. Anweisungen an die Waffenbehörden, wie zu verfahren ist. Stichwort fehlende WaffVwV. Dann noch einen Bürgerfreundlichen RP/Polizeibehörde --- aber: ist doch alles nicht so schlimm. Wird schon wieder.

Manche merkens nie - andere brauchen noch viel länger.

P.S. "haben wollen" oder "schon immer gehabt" ist KEIN BESONDERS anzuerkennendes......, insbesondere nicht gegenüber der schon hurenhaft mißbrauchten öSuO.

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Das ist unsachliche Panikmache!! §14 Abs.4 wurde im neuen Entwurf nicht angetastet, da gehts ja um nicht deliktrelevante Waffen-Gattungen. Geändert wird § 14 Abs.3, die Anforderungen hiefür werden erweitert. Auch die Streichung von §8 Abs.2 hat nichts mit irgendeiner neuen Einschränkung zu tun, dieser Absatz war obsolet, denn:" lex specialis derogat legi generali"!

Also bringt die Waffen-Behörden mal nicht auf abwegige Gedanken, Neu-Gelb wird nicht Neu-Grün!!

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.......Das ist unsachliche Panikmache!!

Nein, ist es nicht.

Panikmache liegt mir nicht. Es wurde versucht, mit der Änderung des SprenG. auch den § 14 Abs.4 neu zu regeln.

Insoweit ist das alles doch nichts neues, auch nicht für die Behörden.

Im übrigen muß man abwarten, was denn nun genau an Änderungen den Bundesrat passiert. Es dürfte jedoch unstrittig sein, dass es mit einer einmaligen Bedürfnisprüfung nach drei Jahren vorbei ist.

Gruß

Spopi

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@Spopi Wo hast du in dem Neu-Entwurf was von Änderung §14 Abs.4 gelesen?? Da steht aber rein garnichts drüber drin! In einer Bundesrats-Initiative von vor 1 Jahr zur SprengG-Änderung stand das mal zur Debatte, da wurde dann aber nichts draus. Gib doch bitte mal genau deine Quelle an und nicht nur so ungefähr im Nebel stochern!

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da cor.

Im Entwurf ist der 14.4 nicht erwähnt. Ich bezog mich auf die BR Initiative. Insofern hast Du recht. Gleichwohl gibt es Die BR-DrS 173/09. und die ist aktuell.

Un d sie befass sich explitit auf Seite 15 mit dem § 14.4 WaffG.

Spopi

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Vor Betätigung des "Absenden" Buttons soll das Lesen der bereits vorhandenen Beiträge helfen. Das hilft zur Vermeidung unnötiger Doubletten und trägt entschieden zur Lesbarbeit des Forums bei. In den letzten 11 Wochen sind hier sicher tausende Beiträge zu den immer gleichen Themen geschrieben worden. Ich komme mir schon vor wie in einem Kreisel... immer rum und rum und doch nichts Neues.

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Du hast ja recht!

Leider stelle ich, ab und zu, hinterher fest, dass

es den Beitrag bereits gab bzw. ich denke, ich hab was Neues,

weil ich anderes überlesen habe...

Muss ich mal ändern!

Gruß, k............

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