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IGNORED

Skandal - Armatix und die Verflechtungen mit der Politik


Blast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kein Gewinn ohne Risiko.

Eine Unternehmen macht in der Regel in der Anfangsphase erstmal Verluste, denn das Produkt muß ja erst entwickelt, beworben und vermarktet werden.

Wenn Armatix wirklich es schafft, Zugang zu jedem deutschen legalen Wafffenlauf zu bekommen, würde die Rendite unvorstellbar sein.

Da sind ein paar Mio Anlaufverluste nada.

Geschrieben

Die sind so lachhaft bei Armatix...

Mein BüMa hat eine einstw. Verfügung als Info bekommen, daß die -Armatix- es eine Unverschämtheit finden, daß

man gerade bei solch sensiblen Sicherheit(!)systemen öffentlich macht, wie sowas zu entsichern ist.

Hab meine Bundestagsabgeorneten gefragt, was die zu tun gedenken, damit die PTB die Zulassung endlich entzieht.

Und die PTB nach dem Puls gefragt.

Lachhaft sowas!

Geschrieben

Jetzt stellt euch mal vor bei einem Automodell würde aufgrund eines Konstruktionsfehlers der Airbag nicht auslösen und derjenige der das aufdeckt bekäme einen Maulkorb verpasst...

Die Firma hat durch solche Sperenzien die Glaubwürdigkeit verloren und müsste eigentlich spätestens jetzt eine Rückrufaktion starten - das Vogel-Strauss-Prinzip gegenüber den längst aufgedeckten, inherenten Schwachstellen funktioniert nicht mehr!

Welche dringende Notwendigkeit gab es denn überhaupt die Erbwaffen zu blockieren wenn kein Munitionserwerb ausgestellt wird?

Wir sind doch auch über 50 Jahre ohne ausgekommen - Sachkundenachweis und Tresorbeleg anfordern, fertig.

Geschrieben

Frage:

Welcher Behörde ist die PTB unterstellt?

Also wer ist der Dienstherr der PTB?

Sollten wir uns nicht an den wenden?

Geschrieben

Habt Ihr euch mal die Zulassungsliste der PTB angeschaut?

Mir ist da gerade etwas aufgefallen.

Nur das Trustlock System hat eine PTB Zulassung erhalten. Quiclock nicht..... :eclipsee_gold_cup:

Zumindest erscheint bei eingeben von Quicklock auf der Webseite der PTB kein Eintrag.....

http://www.ptb.de/de/suche/suche.html

Geschrieben
Gibt rel. einfache Möglichkeiten:

Man verkauft die 25% an jemanden, der sie haben will ;-)

Damit ist sie raus aus den Büchern.

Man schließt mit dem Beteligungsgeber einen Auflösungsvertrag

Hat den gleichen Effekt, wobei dann im GB ein Vermerk auftauchen müsste. Tut er aber nicht.

Man schließt mit dem Beteilugngsgeber einen Rückkaufvertrag.

Das taucht zwar in den Büchern, nicht aber im Geschäftsbericht auf.

Man lagert sie in ne Tochtergesellschaft aus.

Damit sind sie ebenfalls aus dem GB raus.

Wenn's jemand genau wissen will kann er ja mal Einsicht ins Handelsregister nehmen. Die Firma ist unter der Nummer HRB 501907 beim Amtsgericht Jena registriert. Jede GmbH muss Gesellschafterlisten veröffentlichen. Das kann man sich vor Ort kostenlos ansehen (ist für mich zu weit weg) oder online (dann aber gebührenpflichtig)

Geschrieben
Frage:

Welcher Behörde ist die PTB unterstellt?

Also wer ist der Dienstherr der PTB?

Sollten wir uns nicht an den wenden?

Verantwortlich für die TR ist das BMI, Dienst- und Fachaufsicht der PTB dürfte beim BMWi liegten!

Geschrieben
Habt Ihr euch mal die Zulassungsliste der PTB angeschaut? ...

Nur das Trustlock System hat eine PTB Zulassung erhalten. Quiclock nicht..... :eclipsee_gold_cup:

Zumindest erscheint bei eingeben von Quicklock auf der Webseite der PTB kein Eintrag.....

http://www.ptb.de/de/suche/suche.html

Für Quicklock gibt es noch keine Zulassung, weil dafür die gesetzliche Grundlage noch fehlt!

Geschrieben
Für Quicklock gibt es noch keine Zulassung, weil dafür die gesetzliche Grundlage noch fehlt!

Aber ist die Zulassung nicht für eine gesetzliche Grundlage erforderlich?

Oder werden solche Produkte erst zugelassen, nachdem die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde?

Geschrieben
Aber ist die Zulassung nicht für eine gesetzliche Grundlage erforderlich?

Oder werden solche Produkte erst zugelassen, nachdem die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde?

Anders, das Zulassungsverfahren muss im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Quicklock ist nicht für Erbwaffen sondern für alle Waffen vorgesehen und für dessen Sicherung gibt es zurzeit - vollkommen ausreichende - gesetzliche Regelungen (Waffenschränke). Die Verwendung von Quicklock ist noch nicht gesetzlich geregelt und somit gibt es auch noch keine anwendungsbezogenes Zulassungsverfahren!

Zurzeit ist Quicklock nicht mehr als ein "Männerspielzeug"!

Geschrieben
Anders, das Zulassungsverfahren muss im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Quicklock ist nicht für Erbwaffen sondern für alle Waffen vorgesehen und für dessen Sicherung gibt es zurzeit - vollkommen ausreichende - gesetzliche Regelungen (Waffenschränke). Die Verwendung von Quicklock ist noch nicht gesetzlich geregelt und somit gibt es auch noch keine anwendungsbezogenes Zulassungsverfahren!

Zurzeit ist Quicklock nicht mehr als ein "Männerspielzeug"!

o.k. Danke für die Info.

Das wusste ich nicht.

Aber basieren die beiden Systeme, Quick- und Trustlock nicht auf demselben Sicherungsbolzensystem?

Der Hauptunterschied liegt doch eher in der Anwendung, also PIN nur beim BüMa im Trustlocksystem hinterlegt, aber der Sicherungsbolzen an sich, der in den Lauf eingeführt wird.

Der Zeitunterschied bei dem Test in der Frontal21 mit dem Schwingschleifer, könnte ja theoretisch bei nicht identisch ausgeübten Druck entstanden sein.

Also beim ersten Test, Trustlock, ca. 20 Sekunden, ausgeführt mit etwas weniger Druck, und beim zweiten Test des biometrischen Quicklock unbewusst etwas mehr fester den Lauf an den Schwingschleifer gedrückt. Resultat 7 Sekunden.

Es macht doch für den Hersteller eigentlich keinen Sinn, zwei unterschiedliche Sicherungsbolzen für ein und dasselbe Sicherungsprinzip zu produzieren.

Oder Irre ich mich da?

PS Ich dachte das Teil ist eher ein Spielzeug für Frauen..... :gutidee:

Geschrieben
Aber basieren die beiden Systeme, Quick- und Trustlock nicht auf demselben Sicherungsbolzensystem?

Meines Wissens ist das Sperrelement (oder "Sicherungsbolzen"...) in der Tat immer gleich

(lediglich je nach Kaliber von anderer Dimension).

Die Bedieneinheit kann hingegen unterschiedlich sein.

Das ist ja der "Clou" an dem System.

Wie auch immer; dass das Armatix-System noch nicht mal für den (umstrittenen!) Zweck,

für den es entwickelt wurde, taugt, wurde ja nun hinreichend belegt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
..........

Wie auch immer; dass das Armatix-System noch nicht mal für den (umstrittenen!) Zweck,

für den es entwickelt wurde, taugt, wurde ja nun hinreichend belegt.

Gruß,

karlyman

:rolleyes: Es wäre interessant zu wissen was passiert wenn man den Lauf einer Pistole oder die ganze Knarre (mit eingesetzten Kindersicherung) in ein Handtuch wickelt und in einer Waschmaschiene oder Wäschetrockner mit z.B. 1600 U/min schleudert.... sollte das Teil dabei rausfallen wäre das Peinlich....eine Waschmaschiene/Wäschetrockner ist ein Haushaltsübliches Mittel und somit für jeden zu jederzeit verfügbar!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Den Lauf mit eingesetztem Sperrelement würde ich gerne mal in einem Ultraschallbad beobachten. :icon14:

Geschrieben
:rolleyes: Es wäre interessant zu wissen was passiert wenn man den Lauf einer Pistole oder die ganze Knarre (mit eingesetzten Kindersicherung) in ein Handtuch wickelt und in einer Waschmaschiene oder Wäschetrockner mit z.B. 1600 U/min schleudert.... sollte das Teil dabei rausfallen wäre das Peinlich....eine Waschmaschiene/Wäschetrockner ist ein Haushaltsübliches Mittel und somit für jeden zu jederzeit verfügbar!

Gruß

Hunter

Das würde, glaube ich nicht funktionieren.

Bei dem schwingschleifer handelt es sich um ein höher frequentes vibrieren, dass die Sperrkügelchen scheinbar solange zum vibrieren bringt, bis das Sperrelemt aus der Patronenkammer flutscht und so keinen Wiederstand mehr hat.

Durch die Zentrifugalkraft der 1600 Turen im Schleudergang einer Waschmaschine würden die Sperrkugeln eher fester an den den Lauf/die Patronenkammer gedrückt werden.

Ultraschall wäre da ehher was, da das ja noch höher und schneller vibriert, als der Schwingschleifer.

Geschrieben
Meines Wissens ist das Sperrelement (oder "Sicherungsbolzen"...) in der Tat immer gleich

(lediglich je nach Kaliber von anderer Dimension).

Die Bedieneinheit kann hingegen unterschiedlich sein.

Das ist ja der "Clou" an dem System.

Wie auch immer; dass das Armatix-System noch nicht mal für den (umstrittenen!) Zweck,

für den es entwickelt wurde, taugt, wurde ja nun hinreichend belegt.

Gruß,

karlyman

Wobei ja eigentlich die Bedieneionheit auch dieselbe sein müsste, nur mit dem Unterschied, dass sie beim BüMa verbleibt und nicht beim Erben.

Ich glaube Trustlock beschreibt weniger das Sicherungssystem, sondern eher die Software, in dem die Daten und PIN Nummern verwaltet und vorgehalten werden.

Aber selbst die PIN zu vergessen oder zu verlieren wäre ein geringes übel.

Es gibt ja noch den schwingschleifer.... :peinlich:

Geschrieben

Quick- und Trustlock sind technisch identisch bis auf die Anzahlt der SperrKUGELN.

Als sich abzeichnete das das Quicklock nix taugt wurden einfach zwei Kugeln (sechs pro sprerrreihe) mehr eingebaut und der selbe Mist als Trustlock auf den Markt gebracht.

Selbst wenn sie jetzt noch zwei Kugeln mehr ein bauen (was bei einigen Kalibern wie 9mm schon eng wird) wird das nichts nützen.

Kaum ein Mechanisches Sperrsystem kann Vibration standhalten. siehe Türöffnung mit "elektro Pick-Gun"

Eine Steigerung wäre der Ausbau wärend der Lauf noch eigebaut ist, aber das werden die Sperrhaken (oder Krallen) im Patronenlager verhindern.

Zusammengefasst: die Systeme sind identisch bis auf die Kugeln (4 oder 6 Stück)

Geschrieben

:rolleyes: Evtl. reicht sogar das zittern eines Tumblers aus um das Ding zu lockern :rotfl2: Ich überlege mir echt sowas zu kaufen.....alleine der Spaß beim Testen wäre die Infestition wert!

Gruß

Hunter

Geschrieben

evtl. langt sogar ein einfacher Vibrator aus...

würde ja zumindest dazu passen..... :peinlich:

Geschrieben
Eine Steigerung wäre der Ausbau wärend der Lauf noch eigebaut ist, aber das werden die Sperrhaken (oder Krallen) im Patronenlager verhindern.

:rolleyes: wie funktioniert die Kindersicherung eigentlich bei einem Revolver? Vermutlich wird das Ding von vorne in den Lauf eingeführt..... dann sollte es da auch wieder rauskommen...

Gruß

Hunter

evtl. langt sogar ein einfacher Vibrator aus...

würde ja zumindest dazu passen..... :peinlich:

:rolleyes: Das wäre allerdings die Krönung :rotfl2:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Bei einem Revolver geht das Teil von vorne durch den Lauf und in die Trommel.

Von der Sicehrung her evtl sogar etwas besser als bei einer Pistole, da hierbei die Trommel auch blockiert wird. Bei eienr Pistole kann man ja trotz eingesetzem Sicherungsbolzen die Waffe zerlegen und einfach den Lauf austauschen oder ein Wechselsystem anbringen.

Der Schlitten wird ja bei dem System nicht blockiert.

Geschrieben
...

Der Zeitunterschied bei dem Test in der Frontal21 mit dem Schwingschleifer, könnte ja theoretisch bei nicht identisch ausgeübten Druck entstanden sein.

Also beim ersten Test, Trustlock, ca. 20 Sekunden, ausgeführt mit etwas weniger Druck, und beim zweiten Test des biometrischen Quicklock unbewusst etwas mehr fester den Lauf an den Schwingschleifer gedrückt. Resultat 7 Sekunden. ...

Evtl. beruht der Zeitunterschied auch nur auf Fertigungstolleranzen! Unterschiedliche Laufdiameter oder Feld/Zug-Geometrien können ein weiterer Grund für den Zeitunterschied sein!

Auch wenn ich mich wiederhole:

Ungeachtet des >>> Wahnsinns <<< - Armatix will und brauch kein Mensch - kann eine halbwegs sichere Verwendung von Armatix Quick- und Trustlock nur erfolgen, wenn diese Systeme - mit auf den jeweiligen Lauf- bzw. Waffenhersteller beschränkten Zulassungsverfahren - bewiesen haben, dass sie mind. 30 Minuten lang nicht mit handelsüblichen Werkzeug zu entfernen sind (es sei denn, man reduziert in der >>> Technische Richtlinie - Blockiersysteme für Erbwaffen (TR) <<< die Zeit - was dem Wahnsinn die Krone aufsetzen würde).

Wenn man sich den Frontal21-Beitrag anschaut, dann entsteht der Eindruck dass Armatix in Rahmen der Qualitätssicherung die Widerstandsfähigkeit von Quick- und Trustlock nur bezüglich der Beanspruchung von Druck-, Schlag- sowie Bohr- und Fräseinwirkung - an Laufrohlingen - testet und dies die PTB wohl auch als ausreichend betrachtet hatte. Schließlich ist es im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr nicht ungewöhnlich, sich mit Prüfanstalten vorher abzustimmen, welche Prüfmethoden für eine Zulassung bestanden werden müssen!

Auch wenn Herr Mauch (Armatix) sagt, dass sich jedes System mit krimineller Energie entfernen lässt, so sind die 30 Minuten trotzdem einzuhalten und dies gilt es im Zulassungsverfahren zu beweisen!

Sollte Armatix und der Gesetzgeber am Blockierwahnsinn festhalten, dann bleibt ihnen nichts anderes übrig, als die Zulassungen auf jeden einzelnen Lauf- bzw. Waffenhersteller zu beschränken. Womit die Geschäftsidee auch geplatzt wäre, weil sich dann die Sache nicht mehr finanzieren lässt und nicht alle (Erbwaffen) erfasst würden. Außerdem besteht weiterhin das Risiko, dass sich durch Fertigungstolleranzen weiterhin Armatix in null-komma-nix entfernen lässt bzw. weitere jetzt nicht überschaubare Entfernungsideen enwickelt werden.

Immer noch bin ich davon überzeugt, dass Armatix Quick- und Trustlock auch aus waffentechnischen Gründen eine Schnapsidee sind und aus diesen Gründen die Vorgaben der TR nicht erfüllen können. Metall auf Metall war immer schon - wenn es nicht genietet, verschraubt oder verschweißt wird - schlecht zu verbinden! Armatix Quick- oder Trustlock mag in Einzelfällen funktionieren, aber nicht bei jeder Waffe. Welches rechtlich ein erhebliches Problem bedeutet. Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich. Daher wäre nicht einsehbar, warum Erbe X seine Waffe sichern muss und dies für den Erbe Y nicht gilt!

:peinlich:

Geschrieben

Eine Frage an die Moderation:

Wäre es nicht hilfreich, für Armatix ein Unterforum zu schaffen. Somit lassen sich Doppelpostings vermeiden und zugleich gehen die tlw. guten Ideen nicht verloren! Sowohl wir als auch die netten Mitleser nicht lange nach Armatix-Beiträgen suchen. Ist bestimmt hilfreich beim Argumentesammeln für diverse Schreiben etc.!

Geschrieben

Der letzte Rettungsversuch für Armatix scheint ein relativ neuer Erlass zu sein, der die Waffenbehörden dazu verpflichtet, auch die sachkunde- und bedürfnislosen Erben vor 01.04.2003 zur Blockierung ihrer Erbwaffen aufzufordern. Ich konnte es erst gar nicht glauben und hab ihn leider selbst nicht vorliegen, aber das ist schon ein starkes Stück ! :peinlich:

Es wurde hier von verschiedener Seite schon mehrfach darauf hingewiesen, dass dies wegen der Besitzstandswahrung nach § 58 Abs. 1 WaffG rechtswidrig ist, nachträgliche Auflagen nur zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verfügt werden können (z.B. in puncto Waffenverwahrung) und auch eine Ungleichbehandlung zu den Altbesitzern darstellt, die in den 70er-Jahren ihre Waffen ordnungsgemäß angemeldet haben. Aber das scheint das Ministerium nicht zu kratzen.

Auf die Reaktionen der Waffenbehörden und natürlich auch der angeschriebenen Waffenbesitzer darf man gespannt sein. Wenns vor Gericht geht, wird der Unfug schnell in der Luft zerrissen. Da bin ich mir ganz sicher...

Erstaunte Grüße

SBine

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