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IGNORED

Aktionsbündniss ................


sammael

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Das ist impertinent, anmaßend und intolerant!

Was ist mit den Jägern?

Was ist mit den Sammlern?

Was ist mit den Sachverständigen?

Was ist mit den §19-Leuten?

Deinen sogenannten Sport kannst Du Dir alsbald in die Haare schmieren. Man wird Dich einfach auffordern, Dir einen anderen zu suchen oder gleich vorweg anzweifeln, dass Schießen überhaupt ein Sport sein kann.

Ich wollte es zuerst nicht glauben, aber es erscheint mir jetzt auch richtig.

Wenn man mit 18 saufen, Holzköpfe wählen und mit einer Grundausbildung in Autofahren mit 500 PS und tempo 300 über die Autobahn fegen darf, dann sollte man auch mit einer soliden Schulung eine Waffe führen dürfen.

:gutidee:

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Nö.. um den Schießsport geht es hier eben nicht!.. es geht darum das es nicht länger akzeptabel ist, das rechtsfreie Räume,- Zeiten.. als gegeben hingenommen werden.. es kann nicht mehr sein, das eine vergewaltigte, junge Frau auch noch im Nachhinein verhöhnt wir weil sie " so dumm war, von der Disco zu Fuss nach Hause gehen zu wollen... " weil.. "man weiss ja das dies eine unsichre Gegend ist und man in unsicheren Zeiten lebt!".. UNERTRÄGLICH!.. aber E-Schocker hat man ihr ja verboten... die körperliche Unversehrtheit des Vergewaltigers ist ja sogar WÄHREND der Straftat ein höherwertiges Gut als die Unversertheit des Opfers!

Nein.. hier gehts NICHT um Schießsport!

:eclipsee_gold_cup:

...und das in einem land wo die täter mehr rechte haben als das opfer!

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Tolle Idee!

SV gut und schön aber glaubt ihr denn ehrlich dass ihr die Leute so überzeugt das die breite Masse nach dem Ersten Zwischenfall (school shooting/verwechselung etc.)

noch dahinter steht?

Ich würde sagen nein.

Aber ich würde die Idee mit dem Sportschießen aufgreifen und das Vereinsleben hervorheben was ja auch etwas mit Gemeinschaft zu tuen hat,

die Leute ala Tim K ja so vermisst/gewünscht haben.

Wenn man mit den Jungschützen etwas unternimmt gemeinsam auf Wettkämpfe fährt, das man sagen sollte das man mit der wichtigen Jugendarbeit gemeinschaft fördere und so gefesstigte Jugendliche friedliche und rechtstreue Bürger werden.

So unterstreicht man die wichtigkeit der Jugendarbeit und erleichtert sich vielleicht manche Dinge.

Und mein wiederholter aufruf eine Hauptziel muss sein "school shootings" und "sportschießen" müssen in den Köpfen der Menschen getrennte Begriffe sein die in keinster weise in einer beziheung stehen.

Wenn wir das haben können wir an die Waffenrechtslockerung ran erst dann.

Solid Snake

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Jepp. Und genau mit der Ankettung des Waffenbesitzes an den Sport wird er auch fallen, wenn sich daran nichts ändert.

Denk mal über die ganzen "Anregungen" der Frau Mayer nach.

Gruß von einem, der jetzt erstmal mit einer 8x68S auf den Schießstand geht ...

Zustimmung! Es ist vielen noch immer nicht klar, dass es nur das eine ohen das andere nicht geben kann/wird. Auch heute ist z.B. bei den Jägern die KW begründet u.a. mit Selbstschutz.

Hört endlich auf, euch immer selbst ins dunkle Kämmerchen Sport zu stellen und zu meinen, da drin sieht euch keiner!

Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie, zmindest nach unserem Grundgesetz und nach unserer bisherigen, uns beigebrachten Sichtweise. Auch nach unserem bisherigen Selbstverständnis.

In einem solchen Gemeinwesen bestimmt der Einzelne, was er aus welchen Gründen haben will. Wenn man sich einig ist, dass niemand bestimmte Dinge haben soll - ok. Ist dann ein gemeinsamer Beschluss, an den sich alle halten sollten. Wenn nicht, entscheiden alle/ihre Vertreter, welche Sanktionen es gibt.

Der umgekehrte Weg, welcher momentan eingeschlagen wird, führt zu Fehlentwicklungen.

Wer eine Waffe haben will aus Gründen der SV - bitte sehr. Soll er Sachkunde Rechtskunde, Versicherung, Trainingseinheiten (regelmäßig min.10 Termine /Jahr und Tresor nachweisen und ein sauberes Führungszeugnis (BZR) haben - GUT IS! Was spricht dagegen? Wenn er sie zum Sport ausschließlich haben will- Gut. Soll er kaufen können, was er einsetzen möchte. Egal wozu im Sport, also auch einfach aus Spaß. Übliche NAchweise (ohne "Bedürfnis") und auch Gut is.

Wo wäre das Problem? Außer Bürokratieabbau, mehr Arbeit für die Büxer und sehr viel mehr Bürger, die auf einmal gerne eine Waffe einfach mal so zum Schießen haben möchten.

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Der Selbstschutzfaktor ist letztlich genau der Grund, weshalb wir wiedermal diese scheiss Diskussion führen müssen.

Wenn eine Person seine Beretta nicht im Nachttisch aufbewahrt hätte, wäre wohl der ganze Mist nicht in dieser Form passiert und wir müssten vermutlich nicht darüber diskutieren.

Aber das ist rafft Ihr ja nicht.

Nein sind sie nicht.

GG Art 2 Abs 2 Satz 1:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

http://dejure.org/gesetze/GG/2.html

"Nur ausnahmsweise sind Bürger berechtigt, selbst Gewalt anzuwenden, z.B. im Falle der Notwehr und generell dann, wenn zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut Selbsthilfe erforderlich ist, weil staatliche Hilfe nicht gegenwärtig ist."

http://www.juraforum.de/lexikon/Staatliches%20Gewaltmonopol

Mehr muss dazu eigentlich nicht mehr gesagt werden.

Beste Grüße!

PS

Wo ist der Passus, in dem wir das Verfassungsmässige Recht haben eine Waffe zu besitzen und zu tragen und uns ggf. damit zu verteidigen?

Das ist der gravierende Unterschied, weshalb man keinen Vergleich mit den USA ziehen kann.

Durch den 2. Zusatzartikel ist der Umgang mit Waffen verfassungsrechtlich geschützt,

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenrecht_(...inigte_Staaten)

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Der Selbstschutzfaktor ist letztlich genau der Grund, weshalb wir wiedermal diese scheiss Diskussion führen müssen.

Wenn eine Person seine Beretta nicht im Nachttisch aufbewahrt hätte, wäre wohl der ganze Mist nicht in dieser Form passiert und wir müssten vermutlich nicht darüber diskutieren.

Aber das ist rafft Ihr ja nicht.

Was bitte hat Selbstschutz mit Regelverstößen zu schaffen bzw. warum soll beides angeblich naturgesetzlich korreliert sein?

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Was bitte hat Selbstschutz mit Regelverstößen zu schaffen bzw. warum soll beides angeblich naturgesetzlich korreliert sein?

Aus meiner Sicht gibt es nur einen Grund, eine Schusswaffe im Nachttisch aufzubewahren.

Somit gehe ich davon aus, wäre die Beretta im Waffenschran gewesen, wäre der Amoklauf so nicht passiert oder er hätte sich ggf. eine illegale Waffe besorgt, was zumindest kein schlechtes Licht auf die legal Waffenbesitezr geworfen hätte.

Letztlich ist immer die Frage, wo man die Grenze ziehen will.

Habe ich die Erlaubnis eine Waffe zur SV zu führen, ist das nächste Argument, warum nur wenn ich unterwegs bin. Ich will mich ja auch zu Hause gegen potentielle Eindringlinge verteidigen können.

Also Waffe unter das Kopfkissen, unter die Matraze, hinter das Bett oder in den Nachttisch. Und damit wären wir wieder bei dem Thema der besagten Beretta.

Also, wo will man die Grenze ziehen?

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@Seine Pestillenz

nutz mal die suchfunktion "die Tatwaffe von Winneden und Wendelingen" oder so ähnlich

Der Vater hatte die Waffe höchstvermutlich zur Selbstverteidigung, also war die Beretta kein Sportgerät sondern vermutlich zur selbstverteidigung mit staatlicher genehmigung angeschaft.

Musste also nicht gesichert werden da sie sonst den zweck nicht erfüllt.

zudem finde ich die gefahr bei waffenverfügbarkeit zur selbstverteidigung ausgeht und das amok potential viel zu hoch.

Wenn unsergeplantes aktionsbündis sportschützen und amok getrennt hat, das bündnis winnenden stumm und schwarz gelb regiert können wir

darüber nochmal reden.

solid snake

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@Seine Pestillenz

nutz mal die suchfunktion "die Tatwaffe von Winneden und Wendelingen" oder so ähnlich

Der Vater hatte die Waffe höchstvermutlich zur Selbstverteidigung, also war die Beretta kein Sportgerät sondern vermutlich zur selbstverteidigung mit staatlicher genehmigung angeschaft.

Musste also nicht gesichert werden da sie sonst den zweck nicht erfüllt.

zudem finde ich die gefahr bei waffenverfügbarkeit zur selbstverteidigung ausgeht und das amok potential viel zu hoch.

Wenn unsergeplantes aktionsbündis sportschützen und amok getrennt hat, das bündnis winnenden stumm und schwarz gelb regiert können wir

darüber nochmal reden.

solid snake

da stimme ich zu.

Es ist jetzt einfach der falsche Zeitpunkt für eine solche Diskussion.

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@Seine Pestillenz

... zur selbstverteidigung mit staatlicher genehmigung angeschaft.

Musste also nicht gesichert werden da sie sonst den zweck nicht erfüllt.

Auch du redest dummes Zeug. Wenn eine Waffe zur SV nicht am Mann ist, wird sie weg geschlossen und liegt nicht zwischen den Socken.

zudem finde ich die gefahr bei waffenverfügbarkeit zur selbstverteidigung ausgeht und das amok potential viel zu hoch.

Die Wirklichkeit in andern Ländern (u.a. CH, A, USA) widerlegt deine Behauptung. Warum insistierst Du dennoch auf solch einem Unsinn? Ein zu einem Mord oder Attentat entschlossener nimmt das Werkzeug, das er zur Verfügung hat. Das erste Schulattentat in D an das ich mich erinnere wurde mit einem improvisierten Flammenwerfer begangen. Diese Taten sind kein Amok, sondern geplante Attentate.

Die mir bekannten Menschen mit einer ausgesprochenen Waffenphobie besitzen selbst ein z.T extremes Aggressionspotential und sind damit bereits mehr als einmal aufs Maul gefallen / gefallen worden :traurig_16: Könnte es sein, daß ihr aus Eigennutz solch eine Angst vor Waffen in Händen freier Bürger habt?

....

solid snake

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@Seine Pestillenz

nutz mal die suchfunktion "die Tatwaffe von Winneden und Wendelingen" oder so ähnlich

Der Vater hatte die Waffe höchstvermutlich zur Selbstverteidigung, also war die Beretta kein Sportgerät sondern vermutlich zur selbstverteidigung mit staatlicher genehmigung angeschaft.

Mir ist das bekannt.

Musste also nicht gesichert werden da sie sonst den zweck nicht erfüllt.

Absoluter Blödsinn. Selbstverständlich gelten die Aufbewahrungsvorschriften auch für Bedürfnisse nach § 19 WaffG. Willst Du mich hier eigentlich für doof verkaufen?

… Somit gehe ich davon aus, wäre die Beretta im Waffenschran gewesen, wäre der Amoklauf so nicht passiert …

Letztlich ist immer die Frage, wo man die Grenze ziehen will.

Also, wo will man die Grenze ziehen?

In diesem Sinne ändere ich Dein Zitat

Der Selbstschutzfaktor ist letztlich genau der Grund, weshalb wir wiedermal diese scheiss Diskussion führen müssen.

nur ganz leicht ab:

Der private Waffenbesitz ist letztlich genau der Grund, weshalb wir wiedermal diese scheiss Diskussion führen müssen.

Somit gehe ich davon aus, wäre privater Waffenbesitz verboten, wäre der Amoklauf so nicht passiert.

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Es ist jetzt einfach der falsche Zeitpunkt für eine solche Diskussion.

Für eine derartige Diskussion ist für einige anscheinend immer der falsche Zeitpunkt - wann ist deiner Meinung nach dafür der richtige Zeitpunkt?

Wo steht in der Verfassung, daß wir keine Waffen tragen dürfen?

Und daß man sich mit Waffen verteidigen darf, regelt der Notwehr - § - "Diejenige Verteidigung die erforderlich ist...." Dort steht explizit nichts davon, daß es keine Waffe sein darf.

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Mir ist das bekannt.

Absoluter Blödsinn. Selbstverständlich gelten die Aufbewahrungsvorschriften auch für Bedürfnisse nach § 19 WaffG. Willst Du mich hier eigentlich für doof verkaufen?

In diesem Sinne ändere ich Dein Zitat

nur ganz leicht ab:

Somit gehe ich davon aus, wäre privater Waffenbesitz verboten, wäre der Amoklauf so nicht passiert.

Klar kann man auch so argumentieren!

Wir können auch so argumentieren:

Wären Autos gesetzlich verboten, würden die Opfer von Appeldorn noch leben!

Nochmal, der Zeitpunkt über den Punkt SV zu diskutieren ist aus meiner Sicht der falsche.

Ausserdem, was passiert, wenn dem ersten Waffenträger, mal theoretisch und davon ausgehend wir dürften führen, die Waffe entwendet wird und damit ein Amoklauf durchgeführt wird? Dann stehen wir genauso wieder hier und diskutieren darüber.

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Für eine derartige Diskussion ist für einige anscheinend immer der falsche Zeitpunkt - wann ist deiner Meinung nach dafür der richtige Zeitpunkt?

Wo steht in der Verfassung, daß wir keine Waffen tragen dürfen?

Und daß man sich mit Waffen verteidigen darf, regelt der Notwehr - § - "Diejenige Verteidigung die erforderlich ist...." Dort steht explizit nichts davon, daß es keine Waffe sein darf.

Dieser § ist mir durchaus bekannt.

Und in welchem Fall ziehst Du deine Pistole?

Die Grenze zwischen Notwehr, Notwehr Überschreitung und die nicht Wahrung der Verhälnismässigkeit der Mittel ist verdammt dünn.

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Dieser § ist mir durchaus bekannt.

Und in welchem Fall ziehst Du deine Pistole?

Die Grenze zwischen Notwehr, Notwehr Überschreitung und die nicht Wahrung der Verhälnismässigkeit der Mittel ist verdammt dünn.

genau das ist der punkt. derjenige welcher seine waffe in einer notwehrsituation zieht und abdrückt muß dies in sekundenbruchteilen entscheiden - der staatsanwalt hat nachher monate oder jahre zeit, die anklage so zu formulieren, daß der schütze (opfer) weniger rechte hatt als der erschossene (täter).

beispiel gefällig?

ein freund aus dem raum hannover hat einen rottweiler. ein einbrecher kommt in sein haus um zu klauen. der rotti verbeißt sich im arm des straftäters. notarzt. krankenhaus. operationssaal. amputation des armes.

was macht unser rechtssystem?

hund - wurde eingeschläfert

hundehalter - verurteilung wegen gefährlicher körperverletzung

täter - bekommt lebenslang schmerzensgeld und rente vom hundehalter

und jetzt zu den waffenträgern in spe:

was glaubt ihr passiert euch, wenn ihr abdückt???????????? ich hätte auch gerne eine schußwaffe bei mir und nicht nur im tresor liegen - aber nicht in diesem rechtssystem!

ich glaube lieber an die unschuld einer hu.. als an die deutsche justiz!

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...

Wo ist der Passus, in dem wir das Verfassungsmässige Recht haben eine Waffe zu besitzen und zu tragen und uns ggf. damit zu verteidigen?

...

Durch den 2. Zusatzartikel ist der Umgang mit Waffen verfassungsrechtlich geschützt,

...

Hättest du die Paragraphensammlung von 'Zeb Carter' gelesen

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1206814

und verstanden das diese lediglich die Präzisierung der in den Grundrechten implizierten Rechte darstellen würdest du nicht solche Fragen stellen!

Schon mal was von "überpositives Recht/Naturrecht/vorstaatlichen Recht", "positives Recht", " Gesellschaftsvertrag" usw gehört? Nein? Dann schau dir mal dieses Schaubild an:

http://www.klausschenck.de/ks/downloads/h0...edankefolie.pdf

"...

In vielen positivrechtlichen Regelungen finden sich Normen des Naturrechtes, die entweder zum Zweck der Rechtssicherheit ausformuliert sind oder auf eine konkrete Situation detailliert angewendet werden.

...

Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder Mensch „von Natur aus“ (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.

..."

http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht

Vielleicht verstehst du jetzt, dass es eigentlich überflüssig sein sollte ein Recht auf Waffenbesitz bzw bewaffnete Selbstverteidigung zum Schutz der Grundrechte in einer Verfassung aufzuführen, da dieses Recht automatisch besteht wenn der Gesellschaftsvertrag versagt und im überpositiven Recht verwurzelt ist.

Das die Verfassungsväter der USA es extra zusätzlich nochmal in die Verfassung aufgenommen haben ist durch den Unabhängigkeitskrieg begründet und die vorhergehenden Entwaffnungsversuche durch die Briten. Ausserdem haben die Verfassungsväter der USA erkannt, das nur eine explizite, unabänderliche Festschreibung dieses eigentlich selbstverständlichen Rechts, verhindern kann das Regierungen so tun als ob es nicht existent wäre und den Bürgern das Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung aberkennen.

Das es sinnvoll war, dass die US-Verfassungsväter es extra nochmal ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen haben, obwohl das eigentlich überflüssig ist, kann man wunderbar an dieser Diskussion hier sehen.

Beste Grüße!

PS

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Die Kulturen sind grundlegend verschieden.

Die USA ist mit Waffen groß geworden. Die Geschichte der USA ist gefüllt von Gewalt und dem Töten.

Ich habe es schon mehrfach erwähnt, in der merikanischen Verfassung ist das echt auf Selbsverteidigung mit Waffen fest verankert. Im zweiten Zusatzartikel.

Zeigt mir mal den Teil des deutschen Grunggesetzes, wo das hier steht.

So langsam sollte jedem hier ein Licht aufgehen, dass 33689 von der "anderen Seite" geschickt wurde, um hier Stimmung zu machen. Und dieses Forum sehr geschickt und sehr subtil zwar, aber dennoch deutlich sichtbar zu untergaben.

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Klar kann man auch so argumentieren!

Wir können auch so argumentieren:

Wären Autos gesetzlich verboten, würden die Opfer von Appeldorn noch leben!

Nochmal, der Zeitpunkt über den Punkt SV zu diskutieren ist aus meiner Sicht der falsche.

Ausserdem, was passiert, wenn dem ersten Waffenträger, mal theoretisch und davon ausgehend wir dürften führen, die Waffe entwendet wird und damit ein Amoklauf durchgeführt wird? Dann stehen wir genauso wieder hier und diskutieren darüber.

Was denn nu? Erst gegen SV und dann plötzlich der falsche Zeitpunkt? Warum bleibst du nicht bei deiner ersten Position? Du bist ganz klar dagegen! Das hast du nun (in deinen Augen) ausreichend begründet und musst es nicht noch in die Länge ziehen.

Der Sinn der SV wurde schon in zahllosen Threads durchgekaut. Nochmal für dich die Hauptgründe:

-Unangreifbarkeit durch Argumente der Antiwaffenlobby

-Mehrung der Befürworter (von denen es im Bereich SV mit Sicherheit viele gibt, denn illegale Waffen wurden wohl bis jetzt kaum zu Fetischzwecken gekauft)

Wenn wir nur 100000 Mann wären, dann hätte man den Sport hier schon längst verboten - genau wie in England. Das willste aber nicht verstehen, oder?

Dieser § ist mir durchaus bekannt.

Und in welchem Fall ziehst Du deine Pistole?

Die Grenze zwischen Notwehr, Notwehr Überschreitung und die nicht Wahrung der Verhälnismässigkeit der Mittel ist verdammt dünn.

Da bleibt einem nur noch die Spucke weg! :gaga:

genau das ist der punkt. derjenige welcher seine waffe in einer notwehrsituation zieht und abdrückt muß dies in sekundenbruchteilen entscheiden - der staatsanwalt hat nachher monate oder jahre zeit, die anklage so zu formulieren, daß der schütze (opfer) weniger rechte hatt als der erschossene (täter).

Dann kauf dir halt keine - du bist nicht dazu verpflichtet! Schon gar nicht dazu, Entscheidungen für andere im Voraus zu fällen!

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Gott... was hab ich damals mit Sniper gestritten.. bis aufs Blut... wegen seiner äusserst rigorosen Haltung zur CCW.. und SV... jetzt versteh ich ihn immer mehr... wenn ich mal wieder in Ö. bin hoffe ich auf ein Versöhnungsbier..

Allen "Sportschützen".. kämpft mal weiter um den Erhalt eurer "Sportgeräte"... in spätestens 5 Jahren werdet ihr darum kämpfern das ihr eure Luftdruckwaffen nicht zentral im Verein lagern müsst und das ihr eine WBK-Luft beantragen müsst... und eure Luftdruckwaffen nicht mit 200,- teuren Armatix-Kindersicherungen sichern müsst..

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So langsam sollte jedem hier ein Licht aufgehen, dass 33689 von der "anderen Seite" geschickt wurde, um hier Stimmung zu machen. Und dieses Forum sehr geschickt und sehr subtil zwar, aber dennoch deutlich sichtbar zu untergaben.

YEP, sehe ich ähnlich! Ich wollte aber trotzdem mal eindeutig klarstellen, insbesondere für die schweigenden Mitleser, das es sich bei bewaffneter SV um überpositives Recht handelt, welches nicht extra irgendwo aufgeschrieben sein muss um gültig zu sein.

Btw, er ist mE nicht der einzige der sich in diesem Thread als Maulwurf 'geoutet' hat...

Beste Grüße!

PS

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Und?

Wer hat euch als Erstes gesagt, dass es ein U-Boot ist ?? Ob es nun wirklich diese Dame oder sonst irgendjemand ist: Das ist ein U-Boot !!

Das war doch klar wie Kloßbrühe ab Sekunde Eins .... Allein schon die Aussage, 33irgendwas wäre die Nummer der Schiessscheibe, die auf dem Tisch vor ihr / ihm liegen würde. Um wieviel bescheuerter geht es denn noch?!

Solche Leute gibt es ja nicht nur im Waffenbereich, sondern auch in vielen anderen "Branchen".

Optimal wäre so eine Art Fragenkatalog. Paymember kann jeder werden, aber manche Sachen wissen nur bestimmte Leute.

Z.B. weiss garantiert jeder Polizist die Waffennummer seiner Dienstwaffe auswendig.

Ich weiss meine Waffennummern nie, meine Waffen sind so ausgiebig individualisiert, dass ich sie sofort und überall auch im Dunkeln durch blosses Anfassen erkenne.

Wer von der anderen Feldpostnummer weiss schon, wer Col. Travis oder Elmer Keith gewesen sind oder kann auf Anhieb die Frage: "Welche Vo macht Deine Lieblingslaborierung mit welchem Geschossgewicht?" beantworten.

Aber ich finde es gut, wenn es solche Leute zu entdecken gibt, ganz im Ernst.

So wichtig ist dieses Forum auch wieder nicht - und die Anti-Waffenspinner zeigen mal wieder, was sie für Menschen sind:

Verlogen, heimtückisch, fern von Wahrheit und Vernunft und offensichtlich zu nahezu jeder Schlechtigkeit, und sei sie noch so kindisch, in der Lage.

Mit einem Satz: Moralisch verkommen.

Da bleib ich doch lieber ein "geistig unreifer Waffenbesitzer" (Zitat Dr. Wiefelspütz).

Und übrigens: Ein Uni-Abschluss beeindruckt mich Null.

Richtige Akademiker arbeiten in wichtigen Positionen und treffen weitreichende Entscheidungen, von denen für viele Menschen sehr viel abhängt.

Bessernwissernde Wichtigtuer bleiben an den Uni´s und spielen sich ein bisschen auf, während sie in ihren Pausen andere Leute verarschen wollen ..... und vor lauter Gelehrheit sogar dafür zu dappisch sind.

Sie sind nicht die Borg und Widerstand ist nciht zwecklos. :borgsmile:

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Solidsnake,

33689 und

NuckNuck

argumentieren hier mit dem Sachverstand des stellv. Chefredakteurs der Bäckerblume. Wahrscheinlich haben sie ihr Wissen auch daraus.

Alles O-Ton verbretterter Bürokraten und obrigkeitshöriger, staatsgläubiger Opportunisten. Übrigens auch ein schönes Beispiel für den Spruch: "Alles was in Deutschland nicht ausdrücklich durch ein Gesetz erlaubt wird, ist verboten." - Diese Denke kann nur aus einer bestimmten Ecke kommen...

Führt uns hier nicht weiter. BlaBla.

---

Aber ein paar Punkte können wir doch schon mal festhalten:

Als Grundlage einer CCW - Lizenz kann dienen:

- Zuverlässigkeit

> Das Verfahren ist bekannt

- Sachkunde

> Das Verfahren ist bekannt

- Schießfertigkeit (Nachweis von x SV-Trainingseinheit(en) pro Jahr), dient natürlich auch der Sicherheit Unbeteiligter

> Beherrschung der Grundfertigkeiten des Schießens, Psychotraining und Kenntnisse im Verhalten zur Konfliktvermeidung

- Vertiefte Rechtskenntnisse im Bereich Notwehr, Nothilfe, Notstand

> Das Verfahren ist bekannt

- Haftplichtversicherung

> Selbstverständlich

- Erste Hilfe-Nachweis

> Eigentlich selbstverständlich. Zumindest Kenntnisse über Verletzungen, die bei Gewalttaten auftreten können

- Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Waffe, wenn sie nicht geführt wird.

> Selbstverständlich

---

@sammael

nu wein mal nicht...

Es gibt keinen falschen Zeitpunkt, um über SV / CCW zu diskutieren.

SV / CCW hat mit Amoklaufen genauso wenig zu tun wie Sportschießen

Sportschießen hat mit SV / CCW nichts zu tun

Nur weil es im GG nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist privater Waffenbesitz, auch zur SV, noch lange nicht verfassungswidrig oder unmöglich.

Im GG steht auch nix von PKW-Besitz. Autos fahren, wie ich schon längere Zeit beobachtet habe, trotzdem herum.

Was-wäre-wenn-Szenarien sind nicht zielführend. Laberquatsch.

Die, die mit der Materie vertraut sind, sollten sich durch dümmliches Wiederkäuen von sog. Argumenten aus der Mottenkiste unserer Ministerialbürokratie und unserem Gutmenschentum nicht irritieren oder ablenken lassen.

Tröstende Grüße von

André

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