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IGNORED

Erwerbsberechtigung


Eric Falbe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo bekommt man eine Erwerbsberechtigung fuer Pistolen und Munition mit dem Kaliber 0.22 inch?

Und was muss man dabei alles beachten? :bb1:

Wieder ein schlecher Reporter?

Der Sachbearbeiter Deiner Ördnungsbehörde wird Dich gerneberaten. Alternativ werde bei einem Schützenverein persönlich vorstellig. Hier wird man Dir gerne weiterhelfen.

Geschrieben
Wo bekommt man eine Erwerbsberechtigung fuer Pistolen und Munition mit dem Kaliber 0.22 inch?

Und was muss man dabei alles beachten? :bb1:

Es ist für einen Sportschützen ungemein schwierig an 5.56x45 Nato zu kommen.

Geschrieben

Lasst diesen Kerl bitte links liegen:

Ich bin Neuling in Sachen Kleinkaliber-Schusswaffen. Leider verdiene ich im Moment kein Geld und bekomme nur jeden Monat Haushaltsgeld. Und dieses ist nicht besonders viel. Daher suche ich eine guenstige Pistole, ein Gewehr oder einen Revolver, fuer den auch Munition guenstig auf dem Markt zu erwerben ist. Wer kennst sich aus auf dem Schusswaffenmarkt? Was wuerdet ihr mir so fuer erste Schiessuebungen empfehlen?

Der ist garantiert kein Jung-Schütze

Geschrieben

Da es sich um das Kaliber unserer Olympia-Disziplinen handelt sind Genehmigungen solcher Waffen nur möglich, wenn auch entsprechende Ringzahlen erbracht werden, natürlich mit Leihwaffen. Das muß über 12 Monate geschehen. :heuldoch:

Ansonsten mal beim zust. LRA nachfragen oder WaffG lesen, oder wie heißt das bei der Presse: recherchieren!

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben

Eric,

Zwei Tipps wurden bereits geäußert:

1) wende Dich an den nächst gelegenen Schützenverein und laß Dich dort beraten oder

2) gehe zu der für Dich zuständigen Waffenbehörde und laß Dich dort beraten

Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich alles gesagt.

Gruß

Michael

Geschrieben
oder wie heißt das bei der Presse: recherchieren!

"Resche...? Reschä...? Räschischä...? Ach was soll´s, ich schreib´ einfach was von Waffennarren und bösen 9mm Berettas verbieten, das ist einfacher..." :016:

Geschrieben

Hey Leute,

nicht so unhöflich. Egal wie der Hintergrund ist, man sollte doch offen auf die Frage Antworten

1.) Mitgliedschaft in einem Schützenverein seit min. einem Jahr (bei uns wurde beim Eintritt die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt, ist das nicht in Ordnung, keine Mitgliedschaft).

Warum 1 Jahr? Der neue Schütze soll zeigen, dass er es ernst meint und beim Sport bleibt.

2.) Sachkundelehrgang mit erfolgreicher Prüfung. Staatlich anerkannt, lernt man hier die insbesondere die rechtlichen Grundlagen (Aufbewahrungsvorschriften, Transport, etc.) Sowie technische Hintergründe und sicherheitsrelevante Grundlagen. (Hab ich was vergessen?).

Keine bestandene Prüfung - keine Befürwortung für den Waffenerwerb.

3.) Schiessnachweis - Der Schütze muss zeigen dass Er / Sie regelm. trainiert und damit einen Grund hat eine eigene Waffe zu erwerben.

4.) Beschaffung von Waffenschrank der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

5.) Befürwortung des Verbandes, dass der Schütze eine eigene Waffe benötigt (s.h. Punkt 1 und 3)

6.) Mit den ganzen Unterlagen geht es dann zur Waffenbehörde. Die machen dann eine sog. Sicherheitsüberprüfung (Polizei, Staatsanwaltschaft). Liegt hier auch nichts gegen dich vor bekommst Du eine WBK und darauf einen Eintrag für die im Bedürfnis geregelte Waffe.

So ich denke ich habe alles. Sollte ich etwas vergessen haben bitte anfügen

Grüsse

IT

Geschrieben
Hey Leute,

nicht so unhöflich. Egal wie der Hintergrund ist, man sollte doch offen auf die Frage Antworten

1.) Mitgliedschaft in einem Schützenverein seit min. einem Jahr (bei uns wurde beim Eintritt die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt, ist das nicht in Ordnung, keine Mitgliedschaft).

Warum 1 Jahr? Der neue Schütze soll zeigen, dass er es ernst meint und beim Sport bleibt.

2.) Sachkundelehrgang mit erfolgreicher Prüfung. Staatlich anerkannt, lernt man hier die insbesondere die rechtlichen Grundlagen (Aufbewahrungsvorschriften, Transport, etc.) Sowie technische Hintergründe und sicherheitsrelevante Grundlagen. (Hab ich was vergessen?).

Keine bestandene Prüfung - keine Befürwortung für den Waffenerwerb.

3.) Schiessnachweis - Der Schütze muss zeigen dass Er / Sie regelm. trainiert und damit einen Grund hat eine eigene Waffe zu erwerben.

4.) Beschaffung von Waffenschrank der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

5.) Befürwortung des Verbandes, dass der Schütze eine eigene Waffe benötigt (s.h. Punkt 1 und 3)

6.) Mit den ganzen Unterlagen geht es dann zur Waffenbehörde. Die machen dann eine sog. Sicherheitsüberprüfung (Polizei, Staatsanwaltschaft). Liegt hier auch nichts gegen dich vor bekommst Du eine WBK und darauf einen Eintrag für die im Bedürfnis geregelte Waffe.

So ich denke ich habe alles. Sollte ich etwas vergessen haben bitte anfügen

Grüsse

IT

persönlicher Eignung fehlt noch, wird aber auch von der Behörde geprüft. Liegt beim Gesundheitsamt was über dich vor, wirds ebenfalls nichts.

Und zu guter letzt noch das Mindestalter, ist bei .22 lr 18 Jahre. Alles drüber 25 oder mit medizinischfachpsychologischem Gutachten auch mit 21.

Und nachdem alles zusammen ist noch das nötige Kleingeld um sämtliche Genehmigungen und die WBK zu zahlen.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
persönlicher Eignung fehlt noch, wird aber auch von der Behörde geprüft. Liegt beim Gesundheitsamt was über dich vor, wirds ebenfalls nichts.

Und zu guter letzt noch das Mindestalter, ist bei .22 lr 18 Jahre. Alles drüber 25 oder mit medizinischfachpsychologischem Gutachten auch mit 21.

Und nachdem alles zusammen ist noch das nötige Kleingeld um sämtliche Genehmigungen und die WBK zu zahlen.

MfG Scorpio2002

Echt auch beim Gesundheitsamt??? Das wusste ich nun nicht.

Was haben Die mit der persönlichen Eignung zu tun?

Geschrieben

die können dich ganz fix in eine psychiatrie einliefern wenn du auf der strasse "eigenartige" dinge machst (kinder aus kinderwagen klauen und eltern als teufelsanbeter beschimpfen; während dem sonntagsgottesdienst den pfarrer anschrein er sei ein diener des teufels etc). dann bringt dich einer von gesundheitsamt mit polizei in die nächste klinik.

schätze mal solche vorfälle können da auch in betracht kommen um die eignung zu beurteilen.

Geschrieben
die können dich ganz fix in eine psychiatrie einliefern wenn du auf der strasse "eigenartige" dinge machst (kinder aus kinderwagen klauen und eltern als teufelsanbeter beschimpfen; während dem sonntagsgottesdienst den pfarrer anschrein er sei ein diener des teufels etc). dann bringt dich einer von gesundheitsamt mit polizei in die nächste klinik.

schätze mal solche vorfälle können da auch in betracht kommen um die eignung zu beurteilen.

Hmm..habe ich immer mit dem Strafrecht in Verbindung gebracht und nicht mit dem Gesundheitsamt. Man lernt halt doch nie aus :-)

Danke!!!

Geschrieben
Hmm..habe ich immer mit dem Strafrecht in Verbindung gebracht und nicht mit dem Gesundheitsamt. Man lernt halt doch nie aus :-)

Danke!!!

Ne, es stimmt schon was er schreibt. Es geht aber auch um Alkoholabhängige oder Epileptiker, geistige Störungen.

Und im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit, werden noch ein paar Quellen mehr abgegrast, als die die oben genannt wurden, führt aber jetzt zu weit.

Fakt ist, hast du irgendwie Dreck am Stecken (oder möglicherweise sogar nur ein Mitbewohner von dir) wird die Behörde es herausbekommen und dann is nix mit WBK.

MfG Scorpio2002

Geschrieben

Wirklich eine trollige Anfrage! Vor allem, wenn man sich noch den anderen Beitrag von Eric Falbe dazu durchliest.

Jungs, Obacht mit Foristi, die sich nach dem 11.3.09 angemeldet haben.

Die Anfrage hier schielt auf jeden Fall in Richtung Eislingen.

Geschrieben

Interessant ist auch Eric's Lieblingswaffe im WO-Profil: "Geco".

hmmm...da gibt es noch viel zu lernen, Fremder!

Hinnerk

Geschrieben
Jungs, Obacht mit Foristi, die sich nach dem 11.3.09 angemeldet haben.

Na toll! Jetzt fangen wir hier auch noch an Leute unter Generalverdacht zu stellen :traurig_16:

Ich will das mal überhört haben.

Geschrieben
Na toll! Jetzt fangen wir hier auch noch an Leute unter Generalverdacht zu stellen :traurig_16:

Ich will das mal überhört haben.

So sehe ich das auch,

und zum anderen, selbst wenn er von einer Zeitung ist, wo liegt dann das Problem?

Er wendet sich an Leute die etwas Ahnung von der Materie haben statt wie viele andere einfach Halbwissen oder gar flalsche Informationen zu veröffentlichen.

Er hat doch lediglich nach der aktuellen Gesetzeslage gefragt.

Es ist wohl ein Gebot der Höflichkleit ihm hierauf auch eine vernünftige Antwort zu geben und noch den kleinen Tipp sich mal bei einem Schützenverein in seiner Nähe vorzustellen.

MfG Scorpio2002

Geschrieben

@sniper-k98

Wieso schlechter Reporter??

Ich dachte eigentlich, dass ich hier von erfahrenen Schuetzen ein paar Antworten bekommen kann.

@WolfK33: Haha, Wolf du bist ja echt witzig!

@ente: Was sind 5.56x45 Nato? Kann man damit auch Enten jagen? :)

@8bravo: Ich bin jedenfalls schon ueber 18. Wie alt bist denn du?

@Kirrmeister: Du machst Scherze, oder? Was ist LRA?

@micgrote: Und wofuer ist dann dieses Forum hier?

@WolfK33: Wieso sind 9mm Berettas boese?

@IT-Sniper: Oh weh ein Fuehrungszeugniss brauche ich dafuer. Gibt es da genauere Bestimmungen, wann ein Fuehrungszeugniss in Ordnung ist? Was darf man so alles gemacht haben?

@Scorpio2002: Ohmanoman! Das ist ja echt ein riesen Aufwand mit den Behoerden! Fuer das Gutachten muss man aber nicht noch extra was zahlen, oder?

@osaft: Ich wollte eigentlich nur mit meiner Pistole beim Schuetzenverein Schiessuebungen machen.

@Scorpio2002: Zaehlen da auch psychische Erkrankungen dazu? Was ist WBK?

@Knieper: Eislingen war das mit dem Amoklaeufer, oder? Ich habe jedenfalls nicht vor, jemanden mit meinen Waffen zu beschaedigen. Ich muesste auch gar nicht wieso ich so etwas machen sollte.

@KimmeKorn: Nein, ich habe erstmal nur Geld fuer eine; eine ganz billige halt.

@Hinnerk: Naja, ich habe ja eigentlich noch keine Waffe und deshalb auch keine Lieblingswaffe. Habe nur etwas von Geco-Handwaffen gelesen.

@8bravo: Meinst du damit den Beitrag von Knieper, oder verdaechtigst du mich persoenlich?

Geschrieben
@Scorpio2002: Ohmanoman! Das ist ja echt ein riesen Aufwand mit den Behoerden! Fuer das Gutachten muss man aber nicht noch extra was zahlen, oder?

@Scorpio2002: Zaehlen da auch psychische Erkrankungen dazu? Was ist WBK?

Das gutachtebn kannst du bsp beim Tüv-Hessen machen. Kosten sind ab ca 200 Euro aufwärts. Billigere Anbieter sind mir nicht bekannt.

Ja auch psychische Erkrankungen können die persönliche Eignung ausschließen.

Kleiner Tipp noch, statte mal einem Schützenverein einen Besuch ab und schau dir erst mal an ob du überhaupt in eine solche Vereinsstrucktur hineinpasst. Dort gibt es in der Regel auch Leute die sich mit dem Waffenrecht auskennen und deine Fragen beantworten klönnen.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Was willst Du uns damit sagen?

Michael

trolle können sprechen?

... nicht wirklich ......oder ?...... nö!

.. von mir gibts nix zu futtern!.. ich verputz alles selbst!

gruß alzi

(und ein weiterer name auf der liste!... ne ned der michael!... tztz was ihr immer denkt!)

Geschrieben

@Eric Falbe

Gibt zu deinen Fragestellungen schon eine Menge anderer bzw. ähnlicher Threads auf WO. Einfach mal SuFu (Suchfunktion) bemühen und du wirst finden. <_<

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