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IGNORED

A-Schrank B-Schrank ?


Mauser Bastler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe von meinem SB ein schreiben erhalten, Erklärung zur Waffenaufbewahrung......

Vorhanden ist:

A-Schrank mit Innenfach (abschließbar) Gewicht 70 Kg dort lagern 5 Langwaffen

B-Schrank mit Innenfach (abschließbar) Gewicht 150 Kg dort lagern 4 Langwaffen und im Innenfach 2 Kurzwaffen.

Munition habe ich "über Kreuz" gelagert.

Die Schränke sind nicht verschraubt.

Ist das so O.K. ????? :confused:

Grüße

MauserBastler

Geschrieben
Hallo zusammen,

habe von meinem SB ein schreiben erhalten, Erklärung zur Waffenaufbewahrung......

Vorhanden ist:

A-Schrank mit Innenfach (abschließbar) Gewicht 70 Kg dort lagern 5 Langwaffen

B-Schrank mit Innenfach (abschließbar) Gewicht 150 Kg dort lagern 4 Langwaffen und im Innenfach 2 Kurzwaffen.

Munition habe ich "über Kreuz" gelagert.

Die Schränke sind nicht verschraubt.

Ist das so O.K. ????? :confused:

Grüße

MauserBastler

Mit einem Wort, um nicht auch in diesen bornierten Stil, der manchen WO-Usern offenbar liegt, gesprochen: Ja.

Und daß es diverse Diskussionen in anderen Artikeln gibt, wird man Dir sicherlich auch noch schreiben oder implizit vorwerfen. Nichts daraus machen, wie Du es beschreibst, ist alles i.O..

Grüße

DZ

Geschrieben
Mit einem Wort, um nicht auch in diesen bornierten Stil, der manchen WO-Usern offenbar liegt, gesprochen: Ja.

Und daß es diverse Diskussionen in anderen Artikeln gibt, wird man Dir sicherlich auch noch schreiben oder implizit vorwerfen. Nichts daraus machen, wie Du es beschreibst, ist alles i.O..

Grüße

DZ

So sehe ich es auch, weniger als 200kg im B-Schrank max. 5 KW. Langwaffen im A-Schrank, alles paletti. :eclipsee_gold_cup:

Gast Nightingale
Geschrieben
Ist das so O.K. ????? :confused:

Ist korrekt. Bis 10 Lanwaffen in A oder B-Schrank, Gewicht oder Verankerung egal. Bis 5 KW im B-Schrank, 6~10 KW B-Schrank 200 kg oder verankert.

Geschrieben

Schön, das hier zu lesen.

Ich habe 3 LW in einem A Schrank mit B-Innenfach (was nicht genutzt wird), der 80 KG wiegt. Toll, wie gesagt, dass ich hier lesen darf, dass der nicht verankert werden muss.

Meine Munition bewahre ich in einer Stahlblechkiste auf, die mittels Zahlenvorhängeschloß (da ist es ja egal, wie toll das ist, oder?) gesichert ist.

Ist es OK, wenn ich den Tresorschlüssel der Waffenschrankes in der Munitionskiste aufbewahre oder eher nicht?

Konnte mir bisher keiner final beantworten...

Geschrieben
Konnte mir bisher keiner final beantworten...

Das wird dir auch niemand können - außer der Richter im Falle des Falles.

Persönlich würde ich es nicht tun.

Geschrieben
Schön, das hier zu lesen.

Ich habe 3 LW in einem A Schrank mit B-Innenfach (was nicht genutzt wird), der 80 KG wiegt. Toll, wie gesagt, dass ich hier lesen darf, dass der nicht verankert werden muss.

Meine Munition bewahre ich in einer Stahlblechkiste auf, die mittels Zahlenvorhängeschloß (da ist es ja egal, wie toll das ist, oder?) gesichert ist.

Ist es OK, wenn ich den Tresorschlüssel der Waffenschrankes in der Munitionskiste aufbewahre oder eher nicht?

Konnte mir bisher keiner final beantworten...

Wiso nutzt Du dieses Fach nicht für deine Mun., je nach dem brauchst du dann deine extra Mun.kiste (da leer) nicht mehr.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Was ist hier mit?

Die richtige Beratung für den Waffentresor:

Aus zahlreichen Gesprächen mit unserer Kundschaft und nach eingehender Prüfung der Unterlagen des Wettbewerbs wissen wir, daß beim Handel mit Waffenschränken oft fehlerhafte Beratungen vorausgehen. Aus diesem Grunde möchten wir den Besuchern unserer Seiten und vor allem die Waffenliebhaber darauf hinweisen, das beim Kauf eines Waffenschrankes nach den Richtlinien des neuen Waffenrechtes besonders auf das Gewicht der Waffenschränke geachtet werden muß!! Hier liegt einiges im Argen!!

Nach der Richtlinie 691 (2001-11) (04) des VdS [sicherungsrichtlinien für Haushalte] hat ein Waffenschrank nur dann die Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) nach VDMA 24 992, wenn er ein Mindestleergewicht von 200 KG aufweist. Hat ein Waffenschrank ein Gewicht von unter 200 KG ist es zwingend erforderlich diesen Waffenschrank in geeigneter Wand oder Boden fest zu verankern (Hinweise auf Wandstärken und Betonart beachten!!), um ihn gegen die einfache Wegnahme zu sichern.

Hat ein solcher Waffenschrank weniger als 200 KG Leergewicht, hat er bestenfalls eine Einstufung nach Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) gem. VDMA 24 992.

Grund hierfür ist, daß das Einheitsblatt 24 992 der VDMA lediglich eine Art „Bauanleitung“ für das Wertschutzbehältnis darstellt und nur Mindeststandards vorschreibt. Eine abschließende Klassifizierung erfolgt stets im Abgleich mit den ergänzenden Richtlinien der Sachversicherer. Vergleichen Sie z. B. die Sicherungsrichtlinien im Betäubungsmittelverkehr, im Bereich der Möbeleinsatztresore usw.

Quelle: http://www.tresore.net/waffentresor.htm

Da ist nix mit Anzahl von Kurzwaffen im B-Schrank zu lesen. Wie ist das mit Jägerschränken?

Das verwirrt mich ehrlich gesagt ein bisschen.

Geschrieben
..... hat ein Waffenschrank nur dann die Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) nach VDMA 24 992, wenn er ein Mindestleergewicht von 200 KG aufweist...... / ....Hat ein solcher Waffenschrank weniger als 200 KG Leergewicht, hat er bestenfalls eine Einstufung nach Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) .....

So ein Quatsch, die Sicherheitsstufe ergibt sich rein nur aus dem Typenschild.

das Gewicht spielt lediglich für Anzahl der möglichen KW eine Rolle.

Hat ein B-Schrank z.B. ein Gewicht von nur 100kg und es lagern dort nur Langwaffen, so sind diese natürlich trotzdem gemäß Sicherheitsstufe B verwahrt.

Svenni

Geschrieben

Den Tresorshlüssel sollte man im Kräutergarten vergraben.

Die mini Rohrtresore haben nur Zahlenschlösser oder maximal normale Pz., denn Doppelbartschlösser brauchen Platz.

Der versteckte B e-Zahlenschloss Tresor wäre die Lösung. Einfach den B Schrank Schlüssel reinlegen, grösser braucht der nicht zu sein.

Die Tresore so aufstellen, wie das in der Betriebsanleitung erklärt wird. Meisstens liegen sogar die Schrauben inkl. Dübel in den leichten Tresoren < 100 KG drin. Ordnungsamt kommt von Ordnung, die Anleitung dazu wurde auch noch nicht geschrieben.

Geschrieben
Da ist nix mit Anzahl von Kurzwaffen im B-Schrank zu lesen. Wie ist das mit Jägerschränken?

Das verwirrt mich ehrlich gesagt ein bisschen.

Ist schon richtig so, wie es hier mehrfach geschrieben wurde.

In einem B oder 0 Schrank <200 kg dürfen neben den Langwaffen bis zu 5 Kurzwaffen, in einem >200 kg bis 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.

Um einen leichteren B oder 0 Schrank <200 kg für die Aufbewahrung von bis zu 10 Kurzwaffen"aufzuwerten" kann er im Boden oder/und an der Wand verankert werden.

Die Abreißkraft muß dann über 200 kg. liegen.

Daß ein B-Schrank unter 200 kg wieder zum A-Schrank wird, wenn er nicht verankert ist,

mag u.U. in den windigen Berechnungen von Versicherungsgesellschaften,

oder in den Aufbewahrungsvorschriften für sonstige gefährliche oder gefährdete Güter stehen,

mit dem WaffG hat das aber nichts zu tun.

Jägerschränke werden von manchen Herstellern so genannt, weil sie die Kundengruppe der Jäger damit ansprechen wollen.

Z.B. weil die Hersteller davon ausgehen, daß ein Jäger viele Langwaffen, aber nur ein oder zwei Kurzwaffen und ein wenig Munition hat.

Da wäre ein B oder 0 Schrank mit einem kleinen, und einem größeren Innenfach (für Kurzwaffen und Munition) schon geeignet.

Ansonsten ist ein Jäger genau wie z.B. ein Sportschütze an die gleichen gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gebunden.

Den Tresorshlüssel sollte man im Kräutergarten vergraben.

Du willst einen Schlüsselbaum züchten?

Dann aber nicht vergessen den Schlüssel(Baum) regelmäßig zu gießen. :)

Geschrieben
Quelle: http://www.tresore.net/waffentresor.htm

Da ist nix mit Anzahl von Kurzwaffen im B-Schrank zu lesen. Wie ist das mit Jägerschränken?

Nun, ganz offensichtlich dient diese "Beratung" nur dazu Waffenschränke >200kg zu verkaufen. Richtig ist, das die VDMA 24 992 nur eine Bauvorschrift ist. Gewichte stehen da aber nicht drin, und eine Nachzertifizierung nach dem Einbau gibt es da auch nicht. Nur bei Wandtresoren ist eine Verankerung gemäß einer mitzuliefernden Anleitung erforderlich um die Schutzklasse zu gewährleisten, da der Schrankkörper in der Regel nur Einwandig ist.

Ansonsten einfach eher hier: http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html#P13 schauen. Da stehen dann auch die 200kg.

Geschrieben

Darauf achten was der Hersteller zertifiziert. Bei einigen steht dabei: Sicherheitsstufe B wird erst nach Verankerung erreicht. Das Zertifikat/ Bedienungsanleitung sagt aus unter welchen Vorraussetzungen die erforderliche Sicherheitsstufe erreicht wird. Darauf wird man euch im Zweifelsfall festnageln. Die Waffenlagerung ist dabei zunächst unerheblich.

Das Selbe lese ich aus Beitrag 12 heraus.

Geschrieben
Darauf achten was der Hersteller zertifiziert. Bei einigen steht dabei: Sicherheitsstufe B wird erst nach Verankerung erreicht. ...

Kam mir so noch nie unter, was nicht heißen soll, dass es das nicht gibt...

Hast mal nen Link, der dies belegt?

Geschrieben
Meine Munition bewahre ich in einer Stahlblechkiste auf, die mittels Zahlenvorhängeschloß (da ist es ja egal, wie toll das ist, oder?) gesichert ist.

Ich meine mich dunkel an eine Diskussion hier zu erinnern, bei der es darum ging, dass ein Vorhängeschloss nicht gleichwertig mit einem Schwenkriegelschloss sein solle. Ich weiß allerdings nicht mehr wie die ausgegangen ist.

Ist es OK, wenn ich den Tresorschlüssel der Waffenschrankes in der Munitionskiste aufbewahre oder eher nicht?

Konnte mir bisher keiner final beantworten...

Die Diskussion wird hier permanent geführt. Finale Infos dazu gibt es nicht. Wenn ich Dir jetzt schreibe warum ich es nicht tun würde, wird gleich wieder die "Keule des vorauseilendem Gehorsams" ausgepackt - in der Regel garniert mit dem Vorwurf dem Gesetzgeber Vorlagen für die nächste Verschärfung zu liefern und darauf habe ich keinen Bock mehr - daher nur folgender Gedanke:

Wenn bei einem Einbruch was weg kommt wird im Zweifelsfall ein Richter darüber entscheiden, ob Deine Schlüssel-Aufbewahrung ausreichend war - insbesondere wenn der klassifizierte Schrank nicht aufgebrochen sondern aufgeschlossen wurde. Die Skala der Möglichkeiten ist im Prinzip durch folgende Extrempunkte begegrenzt:

  • Wenn Du Lust und Zeit hast das ganze mit ungewissem Ausgang durch mehrere Instanzen zu fechten, kannst Du den Schlüssel einfach auf dem Schrank stecken lassen. Im Gesetz steht nicht, dass du ihn abziehen musst.
  • Wenn Du relativ sicher gehen willst, dass Dir VOR GERICHT nicht viel passieren kann, dann verwahrst Du die Schlüssel (wenn Du sie nicht bei Dir haben möchtest) in einem Schrank der der Sicherheitsstufe entspricht die Du benötigen würdest um alle einzeln verwahrten Gegenstände gemeinsam zu verwahren.

Geschrieben
Kam mir so noch nie unter, was nicht heißen soll, dass es das nicht gibt...

Hast mal nen Link, der dies belegt?

Einen Link hab ich nicht, aber wenn du in den Baumarkt gehst und dir bspw. den "Burg Waechter H3E" anschaust, lässt du dir das Beiblatt geben. Da steht drin, dass "B" erst mit Verankerung erreicht wird. Deshalb immer schön die Bedienungsanleitung und Beiblätter lesen, auch wenn die Verpackung mit einem großem "B" wirbt oder auch "Sicherheitsstufe 1" dran steht (die gilt wiederum nur für das Schloß).

Geschrieben
Einen Link hab ich nicht, aber wenn du in den Baumarkt gehst und dir bspw. den "Burg Waechter H3E" anschaust, lässt du dir das Beiblatt geben. Da steht drin, dass "B" erst mit Verankerung erreicht wird. Deshalb immer schön die Bedienungsanleitung und Beiblätter lesen, auch wenn die Verpackung mit einem großem "B" wirbt oder auch "Sicherheitsstufe 1" dran steht (die gilt wiederum nur für das Schloß).

Quatsch, der H3E ist ein A-Tresor. Da kannst ihn noch so sehr verankern, es wird nicht mehr daraus!

http://www.burg-waechter.de/WGBurgWaechter...NIN-5CHKYE-DE-p

Geschrieben
Quatsch, der H3E ist ein A-Tresor. Da kannst ihn noch so sehr verankern, es wird nicht mehr daraus!

http://www.burg-waechter.de/WGBurgWaechter...NIN-5CHKYE-DE-p

Nur, wenn du dem Fehler folgst. Er wird eine Seite zuvor als "B" klassifiziert, auf der Verpackung steht "B" und last but not least auch auf dem auf der Innenseite angebrachten Typenschild ;-) Die Angaben im Beiblatt geben das wieder, was ich bereits aufführte.

Schau auf das Kleingedruckte. Der Knackpunkt liegt im Schloss. Die Ausführung "E" macht den Unterschied bei der Homesafe Serie.

Kleingedrucktes

Geschrieben
Nur, wenn du dem Fehler folgst. Er wird eine Seite zuvor als "B" klassifiziert, auf der Verpackung steht "B" und last but not least auch auf dem auf der Innenseite angebrachten Typenschild ;-) Die Angaben im Beiblatt geben das wieder, was ich bereits aufführte.

Schau auf das Kleingedruckte. Der Knackpunkt liegt im Schloss. Die Ausführung "E" macht den Unterschied bei der Homesafe Serie.

Kleingedrucktes

DU irrst!

B bezieht sich nur aufs Schloss, nicht auf den einwandigen Korpus!

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