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IGNORED

Verschluss entnehmen beim Transport.


Zeugwart

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Gast God of Hellfire
Wow! Und das ist lt. Standabnahme erlaubt? :00000733:

Was hat das mit der Standabnahme zu tun?

Wo ist eine Waffe sicherer verwahrt, als am Mann?

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Und God of Hellfire hat recht.

Klar hat er recht.

Ich bin trotzdem schon mal von einer deutschen Standaufsicht zur Sau gemacht worden, als ich genau das getan hab.

Wenn man's recht bedenkt, war das ein recht dummer Mensch: beschimpft einen bewaffneten unflätig, während er selber unbewaffnet war. DAS ist Psychotest pur ...

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Noe, sie muessen da nur nicht zugriffs- und nicht schussbereit sein.

Nach WaffG ok, sofern im Zusammenhang mit dem vom Beduerfnis umfassten Zweck, nur nach Hausrecht (Privatsache) kanns einzelne waffenfreie Zonen geben.

ich bin auch schon zu meinem büma gelatscht; das gewehr -natürlich entspannt und ungeladen- in der (verschlossenen !) tasche aufm rücken, denn der ist ca. 500meter die strasse runter. miese parkplatzsituation und hauptstrasse vor der tür !da bracuht man mit dem auto 20 minuten und zu fuß 15 ! da geh ich lieber bequem zu fuss.und...? ist auch nicht verboten, oder ?

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Das mit dem Verschluss bzw. der Gleichstellung sollte man mal im Detail klären. Ich kenne den Begriff nicht zugriffsbereit. Das soll soviel heissen, wie die Waffe wäre, wenn man sie braucht, nicht unmittelbar erreichbar oder einsatzbereit. Somit geht keine unmittelbare Gefahr von der Waffe aus. Wer seinen Verschluss über nacht einlegt, kann den schlecht in den Tresor stellen, weil da vermutlich Munition mitlagert, die nicht feucht werden darf. Rechtlich hätte ich keine Bedenken einen Verschluss über Nacht nicht im Tresor aufzubewahren, in der Praxis würde das aber vermutlich Ärger geben, wenns geprüft wird.

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DAS ist Psychotest pur ...

... Und? Hast Du bestanden?

@Nemiad

Wer seinen Verschluss über nacht einlegt, kann den schlecht in den Tresor stellen, weil da vermutlich Munition mitlagert, die nicht feucht werden darf.

Du Gott der kryptischen Wortwahl :rolleyes: Worin soll man den Verschluss einlegen? Warum wird die Munition nass, wenn man den Verschluss, worin auch immer, einlegt?

Gruß Tauschi

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Wenn man den Verschluss in eine Reinigungslösung einlegt, dann wird da Wasser im Spiel sein, das die Tresor Humidity stark ansteigen lässt. Das ist für 1.4 Zeug unheimlich nachteilhaft. Thema Rekristallisation, Brünierungen usw.

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Gast U are Defeated
ich bin auch schon zu meinem büma gelatscht; das gewehr -natürlich entspannt und ungeladen- in der (verschlossenen !) tasche aufm rücken, denn der ist ca. 500meter die strasse runter. miese parkplatzsituation und hauptstrasse vor der tür !da bracuht man mit dem auto 20 minuten und zu fuß 15 ! da geh ich lieber bequem zu fuss.und...? ist auch nicht verboten, oder ?

Ist wie bereits erwähnt egal ob zu fuß, mit dem Rad, mit Inliner oder what ever die Waffe tranportierts so lange sie in einem verschlossenen Behältnis und nicht schussbereit. Ist nur nicht gern gesehen wenn zu Fuß mit deinem Futteral oder Koffer über die Strasse rennst denke ich mal.

@fuchs

:021: :021: :021:

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Ist wie bereits erwähnt egal ob zu fuß, mit dem Rad, mit Inliner oder what ever die Waffe tranportierts so lange sie in einem verschlossenen Behältnis und nicht schussbereit. Ist nur nicht gern gesehen wenn zu Fuß mit deinem Futteral oder Koffer über die Strasse rennst denke ich mal.

@fuchs

:021: :021: :021:

ach, ich denke mal, die meisten Leute würden glauben ich hab da ne Gitarre drin ! (ist wie mit dem geigenkasten und der thommy gun :00000733:

@nemiad:

ich würd den verschluss nicht ne nacht lang in irgend ne reinigungslösung legen !

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Also ist es auch erlaubt, wenn man zu Fuß mit der Waffe, einem Strumgewehr-Clon, im verschlossenen durchsichtigen Futteral über der Schulter zum einmonatigen Campingtrip quer durch Deutschland aufbricht, weil man am Ende des Monats dort auf einem Schießstand schießen möchte?

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Also ist es auch erlaubt, wenn man zu Fuß mit der Waffe, einem Strumgewehr-Clon, im verschlossenen durchsichtigen Futteral über der Schulter zum einmonatigen Campingtrip quer durch Deutschland aufbricht, weil man am Ende des Monats dort auf einem Schießstand schießen möchte?

Ja, auch wenn es schon etwas randständig ist.

Ob mans wirklich machen sollte?

Michael

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Also ist es auch erlaubt, wenn man zu Fuß mit der Waffe, einem Strumgewehr-Clon, im verschlossenen durchsichtigen Futteral über der Schulter zum einmonatigen Campingtrip quer durch Deutschland aufbricht, weil man am Ende des Monats dort auf einem Schießstand schießen möchte?

:gaga: hast du ein durchsichtiges futteral ?

das ist jetzt eher die "was wäre wenn"-frage,oder ?

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Um mal die hier angesprochene grundsätzliche Frage aufzugreifen, welcher RECHTLICHE Unterschied betreffend Aufbewahrung und Führen zwischen (kompletter) Waffe und wesentlichen Teilen (z.B. Verschluss) besteht:

GAR KEINER.

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.
, Anlage 1 Ziffer 1.3 zu § 1 Abs.4 WaffG.

"Bestimmt" das WaffG nun z.B. für einen Verschluss etwas "anderes" als für die zugehörige Schusswaffe ?

Soweit dies nicht ausdrücklich der Fall ist, heißt das ganz einfach, dass man mit dem Verschluss das machen darf (und machen MUSS), was auch für die Waffe selbst gilt.

Es sollte angesichts eines aktuellen Ereignisses eigentlich jedem klar sein, dass die einschlägigen Vorschriften des WaffG zur Aufbewahrung und zum Führen in der Gerichtspraxis extrem restriktiv ausgelegt werden würden, im Zweifel also GEGEN den Waffenbesitzer.

So, und was tut man in Zweifelsfällen wenn man sich nicht sicher ist (wie in anderen Lebensbereichen auch, wo an einem möglichen Gesetzesverstoß eine Menge dran hängt)? MAN LÄSST ES SEIN.

Vor allem dann, wenn wie beim WaffG das Fehlverhalten eines einzelnen unabsehbare Folgen für Hunderttausende hat.

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Klar hat er recht.

Ich bin trotzdem schon mal von einer deutschen Standaufsicht zur Sau gemacht worden, als ich genau das getan hab.

In einigen Verbänden ist das Holstern eben verboten.
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