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IGNORED

Waffenbesitzverbot Unbefristet


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Vielen Dank für Deine Hilfe! Ich hatte schon viel im Netz recherchiert, hatte mir hier aber eventuell erhofft, dass jemand mit ähnlichen Erfahrungen, mir schonmal Näheres erklären kann.

Natürlich werde ich mich zunächst postalisch mit der Behörde in Verbindung setzen.

Und keine Angst, mittlerweile habe ich dazu gelernt und bin ein "ehrhafter" Bürger.

Ich poste nicht oft in Foren und finde es schon befremdlich, wenn man mit einem persönlichen Anliegen hierher kommt und gleich einige vermuten, man wäre ein Troll/Journalist oder sonst etwas. Dies war eine ordentlich gestellte Frage, auch wenn mein Schreibstil etwas salopp daher kommt, bleibt es immer noch eine Frage, die man einfach und sachlich beantworten kann.

Von daher: Vielen Dank Tyr13.

Wundert Dich dieses Mißtrauen bei der derzeitigen Situation?

Ich denke Deine Fragen kann Dir nur ein Anwalt in Verbindung mit Deiner zuständigen Behörde beantworten.

Bearbeitet von zielvier
Geschrieben (bearbeitet)
Anlage 1 Ziffer 2 zum WaffG: - besitzt eine Waffe ....., wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.

Lt. Urteil des OLG Hamm v. 06.08.1980 ist dies bei einer Schußabgabe schon gegeben.

Ok, hatte ich mit der Besitzdienerschaft die hier mal genannt wurde verwechselt. Da geht es wohl nur um Weisungsverhältnisse wie sie bei Meiser - Geselle etc. vorliegen. Man möge mich korrigieren.

Edit: Das Urteil ist ja schon ein bischen älter. Gibt es das irgendwo im Netz?

Bearbeitet von bullpup
  • 2 Monate später...
  • 7 Jahre später...
Geschrieben
Am 30.3.2009 um 21:11 schrieb bullpup:

 

.... , du hast ja nur unter Aufsicht Umgang mit den Waffen, das sollte noch kein Erwerb sein. .....

 

 

Am 31.3.2009 um 06:07 schrieb uwewittenburg:

 

Anlage 1 Ziffer 2 zum WaffG: - besitzt eine Waffe ....., wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.

Lt. Urteil des OLG Hamm v. 06.08.1980 ist dies bei einer Schußabgabe schon gegeben.

 

 

Am 31.3.2009 um 12:39 schrieb uwewittenburg:

 

6 Ss OWi 1327/80 Verlags-Archiv Nr. 6178

 

 

Ist zwar schon ein älterer Thread, aber immer noch interessant.

 

Wo finde ich das Verlags-Archiv?

 

 

Geschrieben
Am 15.3.2009 um 14:04 schrieb Trony:

Hallo Liebe Gemeinde!

Ich wolte hier mal eine Frage an euch stellen zum Waffenbesitzverbot, das von der Behörde ausgesprochen wurden ist.

Ist es möglich ein unbefristetes Waffenbesitzverbot was im Jahr 2000 ausgesprochen wurde, aufheben zu lassen (zu dem Zeitpunk war ich 24 Jahre)?

Es sind nun bald 10 jahre wo dies mir ausgesprochen wurde, wo ich eine Verfehlung begangen hatte, oder wie der Gesetzgeben sagen würde eine Straftat begangen habe, wegen einen unerlaubten Besitz einer Waffe. Die Strafe die ich dafür erhielt waren 3 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Von der zuständigen Waffenbehörde wurde ein unbefristetes Waffenbesitzverbot erteilt.

Kann mir da jemand etwas seiner Erfahrung mitteilen?

Es ist natürlich auch die Frage, ob man einen Menschen sein lebenlang mit einen Verbot bestrafen sollte. Jetzt im Rückblick auf diese Zeit muss ich natürlich sagen: was für eine Dummheit! Nun möchte ich nicht Waffen in dem Sinne erwerben, sondern gerne der Paintball- und Softairgemeinde beitreten. Ich denke mal, dass das Verbot mich daran hindert Paintball- oder Softairwaffen zu besitzen. Als erstes hatte ich vor, aufjedenfall mein BZR abzufragen beim Amtsgericht, auch das Behördliche. Ich muss sagen, dass nach meinen Recherchen nichts mehr in meinem BZR stehen müsste, da ich auch keine weiteren Verfehlungen gehabt habe, oder in irgend einer Weise in Konflikt mit dem Gesetz stand.

So, ich hoffe Ihr könnt mir sagen, ob da eine Chance besteht, dieses Waffenbesitzverbot aufheben zu lassen.

 

Nein, kann man nicht.

 

Es ist ganz gut, wenn nicht Jeder Waffen besitzen darf.

 

Geh lieber Angeln.

 

Tschüss!

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

.... Es ist ganz gut, wenn nicht Jeder Waffen besitzen darf.

 

Geh lieber Angeln. ....

 

 

vor 3 Minuten schrieb HBM:

In etwas über 8 Jahren kann man aber auch viele Fische fangen. ;-)

 

Der Threadstarter geht gewiss Angeln, fährt Moped oder macht andere Sachen.

 

Mich würde eher mal interessieren wie ich an die Adresse des von uwewittenburg genannten Verlag-Archiv komme?

 

Ist dieser damit gemeint: https://www.archivverlag.de/ ?

 

Am 31.3.2009 um 06:07 schrieb uwewittenburg:

Anlage 1 Ziffer 2 zum WaffG: - besitzt eine Waffe ....., wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.

Lt. Urteil des OLG Hamm v. 06.08.1980 ist dies bei einer Schußabgabe schon gegeben.

 

Außerdem ist die o. g. Quellenangabe unvollständig. Richtig müsste sein:

Anlage 1

Abschnitt 2

Ziffer 1 und

Ziffer 2

 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb P22:

Was willst du mit dem Archiv? 

Suchst du den Volltext? 

Gibt's auf juris; alternativ beim Gericht anfragen.

 

Du hast Recht, das Archiv ist Unsinn.

 

Hatte es in Erwägung gezogen, weil in Kommentaren immer wieder auf alte - für Privatpersonen nicht zugängliche - Urteile verwiesen wird.

 

Bei Online -Datenbanken stehen oft nur die "Leitsätze". Ohne die Ausführungen zu den Entscheidungsgrundsätzen kann man mit den Leitsätzen nicht viel anfangen. Mir geht es dabei nicht nur ums Waffenrecht, es gibt auch in der Zivil- und Sozialgerichtsbarkeit immer wieder einmal etwas zu recherchieren. 

 

Gerade habe ich auf der Seite der Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" gelesen, dass man dort die Einstellung noch nicht veröffentlichter Urteile in "anonymisierter" Form per Email kostenlos beantragen kann.

 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Joe07:

 

 

Der Threadstarter geht gewiss Angeln, fährt Moped oder macht andere Sachen.

 

Mich würde eher mal interessieren wie ich an die Adresse des von uwewittenburg genannten Verlag-Archiv komme?

 

Ist dieser damit gemeint: https://www.archivverlag.de/ ?

 

 

Außerdem ist die o. g. Quellenangabe unvollständig. Richtig müsste sein:

Anlage 1

Abschnitt 2

Ziffer 1 und

Ziffer 2

 

 

 

Und nun?

Solch alten Müll rauskramen?

 

Geschrieben

Komisch,

ich bin der Meinung das jeder der wählen darf und wehrwillig ist, selbstverständlich Waffen besitzen darf.

Der Verstoß gegen ein Gesetz oder sogar gegen das Grundgesetz ist ja in diesem Land kein Kriterium für Unzuverlässigkeit.

(Dann müssten ja sofort der Bundestag entlassen werden.)

 

Für mich war es noch nie nachvollziehbar mit welchem Recht und moralischem Anspruch jemeand einem anderen das Recht auf eine Waffe verweigern darf.

 

Aus diesem Grunde bin ich zum Beispiel auch der Meinung, das Fälle wie die der Frau die da neulich im Raum Bonn vergewaltigt wurde (Zelten) im Rahmen eines Opferentschädigungsgesetzes

eine Zahlung ab 100.000 € aufwärts zu zahlen hat.

Und dieses Geld muss bei den Leuten geltend gemacht werden die für das Verbot von Waffen plädieren.

 

Warum?

Der Staat, also die Allgemeinheit nimmt dem einzelnem Bürger das Recht sich selbst und effektiv gegen Verbrechen zu wehren.

Er sagt das seine Aufgabe ist und er ein Gewaltmonopol hat, ein Gewaltmonopol das seltsamerweise nirgends im GG verankert ist.

Und ganz oft hat der Staat, also haben die staatlichen Organe wohl schlicht keine Lust ihr Gewaltmonopol auszuüben.

Mittlerweile haben sie nicht mal mehr Lust den einfachsten Rechtsvorschriften zu folgen um die Sicherheit ihres Landes zu gewährleisten.

 

Ich persönlich bin völlig fasziniert, das mittlerweile jeder, wirklich jeder, selbst wenn er keinen Paß besitzt in dieses Land einreisen kann,

hier völlig unregestriert ist und letztentlich schalten und walten kann wie er möchte.

Und das ist ein Faktum !

 

 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

 

Und nun?

Solch alten Müll rauskramen?

 

 

Sorry, du musst dich nicht gleich persönlich angegriffen fühlen.

Alter Kram bezüglich des Thread-Starters schon. Aber Unzuverlässigkeit und Waffenbesitzverbot bleibt ein interessantes Thema. Insbesondere bei differenzierender Einbeziehung hinsichtlich der Begriffe; Erwerb und Besitz.

 

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