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IGNORED

Antrag der Julis in BW


zickzack

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Langsam aber sicher zeichnet sich ab, dass eine Jamaika-Koalition nach der Bundestagswahl mit die wahrscheinlichste Variante sein könnte. Dabei wird dann sicher "aufgerechnet". Wenn die FDP ihre Klientel steuerrechtlich bedienen darf, dann muss sie woanders zurückstecken. Die Grünen sind die schärfsten Waffengegner im Bundestag, da gibt es für mich kein Zweifel. Bei Umwelt und unbedeutenden Themen wie Waffenrecht wird man daher sehr entgegenkommend sein... denn mit irgendwas muss man die Grünen schon ins Boot locken.

Grüße

Schwarzwälder

Denke ich nicht. Das bürgerliche Lager wird sich seiner besinnen und es kommt schwarz-gelb!

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
dito

Wobei ich bei liberalgesonnen Mitbürgern nicht glaube, dass es die sind die "Ein totales Waffenverbot" fordern.

Glauben heisst nicht wissen.... ;)

Geschrieben
Wobei ich bei liberalgesonnen Mitbürgern nicht glaube, dass es die sind die "Ein totales Waffenverbot" fordern.

Das nicht. Aber die liberal gesonnenen Mitbürger werden es im derzeitigen "Meinungsklima" (sprich: seit 11.03.) wohl nicht mehr wagen, sich besonders für eine Waffenrechtsliberalisierung ins Zeug zu legen. Auch wenn dies, sachlich und nüchtern betrachtet, nach wie vor geboten wäre.

Geschrieben
...und sprechen wir über sie als Werkzeug zum sportlichen Spiel, zur Jagd aber auch zur Verteidigung (gemeint ist Polizei/Militär und nicht der Privatbereich!).

Da muss ich doch - wegen des zweiten Satzteils - einhaken. Auch wenn ein solches Vorgehen im Moment überhaupt nicht opportun oder "taktisch richtig" erscheint - langfristig wird uns der legale Waffenbesitz nur erhalten bleiben, wenn als Bedürfnisgrund (das Bedürfnisprinzip wird ohne Zweifel bleiben) auch der zumindest häusliche Selbstschutz anerkannt wird; vergleichbar mit Österreich. Selbstredend unter Wahrung der Vorgaben für Zuverlässigkeit, Sachkunde/Ausbildung und sichere Verwahrung.

Grund: Gerade im Moment, wo angesichts der schrecklichen Ereignisse vom 11.03. die Waffengegner jeglicher Couleur sich heftig zu Wort melden, wird argumentativ das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gegen das "Hobby Waffenbesitz" (Sportschießen, Sammeln, im erweiterten Sinne auch Jagd) abgewogen. Die Argumentation geht dahin, dass eine private Leidenschaft bzw. ein Hobby nicht die mit Waffenbesitz verbundenen Risiken rechtfertige...

Deshalb - ich wiederhole es gebetsmühlenartig - werden uns die Bedürfnisnischen Sportschießen, Sammeln und u.U. auch Jagd langfristig als "Rechtfertigung" für den Erhalt des Waffenbesitzes nicht ausreichen. Wenn nicht zumindest der häusliche Selbstschutz mit ins Boot kommt, wie im Nachbarland Österreich, sehe ich aus dem oben genannten Grund schwarz.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
....

Deshalb - ich wiederhole es gebetsmühlenartig - werden uns die Bedürfnisnischen Sportschießen, Sammeln und u.U. auch Jagd langfristig als "Rechtfertigung" für den Erhalt des Waffenbesitzes nicht ausreichen. Wenn nicht zumindest der häusliche Selbstschutz mit ins Boot kommt, wie im Nachbarland Österreich, sehe ich aus dem oben genannten Grund schwarz.

...

Ja, nur verweigert der deutsche Waffenbesitzer hartnäckig die Idee, daß seine Rummse mehr sein kann, als nur ein Scheibenlocher. DA müsste man ansetzen, doch wie mache ich das jemandem klar!?!?

Geschrieben
Wenn nicht zumindest der häusliche Selbstschutz mit ins Boot kommt, wie im Nachbarland Österreich, sehe ich aus dem oben genannten Grund schwarz.

karlyman

Ich denke diese Forderung ist in Deutschland so nicht gewünscht von den oberen regierenden Kreisen her aus gesehen. Wenn man den Selbschutzzweck als Bedürfnisgrund erlauben würde, müsste man ja auch das trainieren auf dann entsprechende Scheiben erlauben, sonst hat es nämlich eher weniger Sinn. Wenn Selbschutz als Bedürfnisgrund, dann auch die Erlaubnis dies auch tranieren zu dürfen wer immer dies als anerkannter legaler Waffenesitzer möchte. Dies ist jetzt meine ganz persönliche Meinung dazu die ihr selbstredend nicht teilen müsst. Dazu ergänzend aus meinen Erfahrungen, da ich ja selber das Schiessen mit der Kurzwaffe aus dem Militärdienst kenne. Es gibt es einfach weite Unterschiede im trainieren von SV im Gegensatz zum trainieren als Sportschütze im Schützenverein. Es ist auf keinen Fall das Gleiche!

Man darf nicht vergessen SV und oder mit Schusswaffen sind ein ganz heisses Eisen, dass man gerade in Deutschland mit äusserter Sorgfalt anfassen sollte, sonst wird man gleich wieder in die einte oder andere Ecke gestellt. Desweiteren kann ich mich an karlyman's Ausführungen anschliessen.

Geschrieben

Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, gerade im Hinblick auf die letzten Ereignisse, das Bedürfnis "privater bewaffneter Selbstschutz" als anerkanntes Bedürfnis zur offiziellen Anerkennung zu bringen. Und auch ich gehöre zu den Verfechtern des Rechts auf bewaffneten Selbstschutz.

Aber:

1. muss ich mich den Ausführungen von @Mühli anschließen. Die offizielle Anerkennung des Bedürfnisses "privater Selbstschutz" wäre ohne die Zulassung des entsprechenden Trainings "für Jedermann" nicht durchsetzbar.

Und schon da beginnen die ersten Probleme: wo will man die Grenze zwischen sinnvollem und notwendigen Training für den bewaffneten Selbstschutz und dem Traning des dämonisierten "kampfmäßigen Schießens" ziehen? Die Übergänge sind fließend, weil eigentlich Eins ohne das Andere nicht geht. Die Unterschiede allein in der Zieldarstellung (z.B. Ringscheibe mit stilisiertem menschlichen Körper auf kurze Distanz hier, Klappfallscheibe dort) festzumachen würde genau so wenig reichen, wie z.B. die Unterscheidung nach immer noch gezieltem Schuss bei der SV und klarer Deutschuss beim "kampfmäßigen Schießen".

Woran macht man bewaffnete SV fest und woran kampfmäßiges Schießen? Defensive Weapon Handling hier Offensive Weapon Handling dort?

Damit das nicht falsch verstanden wird: ich bin ein Verfechter des Bedürfnisses "privater bewaffneter Selbstschutz" und gehöre zu denen, die den Grundsatz "It's better to have a gun but never need to use it than to need a gun but not to have it" vertreten. Aber mit den bisherigen Grenzen, die das Waffengesetz setzt und eingedenk der Grundsätze unserer politischen Führung, die hinter dieser Gesetzgebung stehen, wäre, wie @Mühli es schon schrieb, eine solche offizielle Bedürfnisanerkennung nur machbar, wenn weitere Grenzen und Einschränkungen gekippt werden.

Und damit ginge es dann schon wieder los. Angenommen, das Ziel ließe sich, was wünschenswert wäre, wirklich umsetzen, wäre vorstellbar, dass, in typisch deutscher Regulierungswut, die Grenzen für die Erlaubnisse zum Waffentraining für Selbstschutz sehr eng gezogen werden und es dann möglicherweise Regelungen gibt, die da sagen: "*OttoNomalSportschütze* darf das nicht trainieren, weil er als Bedürfnis nicht die bewaffnete SV, sondern sportliches Schießen angegeben hat, wer aber als Bedürfnis bewaffnete SV angegeben hat, darf und muss das trainieren".

Das waren jetzt aber, ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Verbindlichkeit, nur ein paar schnelle Gedanken von mir zur rechtlichen Seite.

2. selbst wenn sich die rechtliche Seite so konzeptionieren ließe, dass sie zur Zufriedenheit Aller theoretisch umsetzbar und novellierbar wäre, steht da als letzte und mit hoher Wahrscheinlichkeit unüberwindbare Schranke unsere politische Führung mit den "üblichen Verdächtigen". Standesdünkel, Arroganz bzw der Anspruch der Unfehlbarkeit und Machtbesessenheit würden ein solches Unterfangen spätestens dort zerschellen lassen.

Denn gesteht man dem Bürger ein rechtlich verbrieftes Recht auf bewaffneten Selbstschutz zu, indem man das Bedürfnis "privater bewaffneter Selbstschutz" offliziell anerkennt und ins WaffG aufnimmt, kommt das für unsere politische Führung dem Eingeständnis gleich, dass ihr Konzept vom staatlichen Gewaltmonopol für die Katz ist. Nicht dass die das nicht ohnehin schon wüssten, aber zugeben würden sie es nie. Lieber lassen die sich ihre Hände abhacken, als offiziell einzugestehen, dass das Gebrabbel vom staatlichen Gewaltmonopol nur eine vorgeschobene Augenwischerei ist, weil es logischerweise kein Rundumsorglospaket geben kann und natürlich auch weil man nichts mehr fürchtet, als den bewaffneten und wehrfähigen Bürger.

Hinzu kommt, dass man bewaffneten privaten Selbstschutz auch immer gleich mit marodierenden, brandschatzenden und mordenden Bürgerwehren, Milizen usw gleich setzt und dass vom machtgeilen Berufspolitiker an sich hinter jedem Bürger, der sich auf seine Grundrechte beruft, die große Revolution gwwittert wird.

Von daher sehe ich das Ziel zwar als lohnens- und erstrebenswert, aber eben auch als nicht durchsetzbar.

Nur meine Meinung, ihr müsst sie nicht teilen.

*edit* Nachtrag:

was meiner Meinung nach aber einer zuverlässigen rechtlichen Regelung bedarf, wäre der rechtssichere strafverfolgungsfreie Schusswaffengebrauch für ALLE Waffenbesitzer zum Schutz ihrer Waffen vor fremdem Zugriff. Soll heißen, wenn ein Waffenbesitzer einen Einbrecher/Räuber stellt, der mit der klaren Absicht handelt, sich die Waffen des Besitzers unerlaubt zuzueignen, muss der Schusswaffengebrauch aus zwei einfachen, aber einleuchtenden Gründen rechtlich gedeckt sein und strafverfolgungsfrei bleiben:

zum Einen die rechtlich festgeschriebene Pflicht des Legalwaffenbesitzers, seine Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen und zum Anderen die mit 1 in Verbindung stehende Gefahr, die von einer zu erwartenden missbräuchlichen Verwendung der Schusswaffen durch den Einbrecher/Räuber für Dritte ausgeht.

Die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe sind hier meines Erachtens nach zu schwammig, weil die Beurteilung, ob das bedrohte Rechtsgut bei Abwägung der Interessen nun so unbedingt schützenswert war, dass der Waffenbesitzer zu seinem Schutz zur Schusswaffe greifen durfte oder nicht, allein dem Richter und dessen Auffassung überlassen bleibt. Sprich, wenn es dumm läuft hat ein betroffener Legalwaffenbesitzer, der seine Waffen mit Schusswaffeneinsatz vor dem Zugriff durch einen Einbrecher/Räuber geschützt hat, die A-Karte, wenn der verhandelnde Richter nicht auf Notwehr/Nothilfe erkennt und ihn wegen widerrechtlichem Schusswaffengebrauch verknackt. Dem steht aber meiner Meinung nach die o.g. rechtlich festgeschriebene Pflicht entgegen, nach der der Besitzer seine Waffen gegen den Zugriff Unberechtigter zu sichern und zu schützen hat.

Bei Jägern erkennt man genau dieses (den Schutz der mitgeführten Waffen) als Teil des Selbstschutzbedürfnisses für den Erwerb einer KW an. Sportschützen sind hier erstmal grundsätzlich schlechter gestellt, indem man ihnen lediglich die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe als Rechtsgrundlagen zur Verfügung stellt.

Geschrieben
Ja, nur verweigert der deutsche Waffenbesitzer hartnäckig die Idee, daß seine Rummse mehr sein kann, als nur ein Scheibenlocher. DA müsste man ansetzen, doch wie mache ich das jemandem klar!?!?

"Der" deutsche Legal-Waffenbesitzer geht in vielen Fällen davon aus, dass seine Waffe im Notfall auch zur häuslichen Verteidigung von Leib und Leben dienen kann. Nur sagt er dies - angesichts der hier herrschenden Verhältnisse und Stimmungsmache - nicht laut.

Geschrieben
Wenn einige Leute das Bedürfnis verspüren, sich mit Schusswaffen verteidigen zu wollen, so sollen sie dafür politisch eintreten. Sie sollten dieses Bedürfnis aber vom Sport, dem Sammeln und der Jagd getrennt halten, die beiden Themen haben einfach nichts miteinander zu tun.

Dass in der momentanen aufgeheizten Stimmung Aktivitäten in der Richtung schwierig (und auch sonst nicht einfach) sind, ist mir klar.

Aber GERADE der Verlauf der derzeitigen Diskussion zeigt mir, dass die "Liebhabereien" Sportschießen, Sammeln und - mit Einschränkung - private Jagd nicht sehr schwer wiegen im Vergleich mit dem (lt. den "Antis") vorgeblichen Sicherheitsrisiko privater Schusswaffenbesitz.

Es muss ein triftiger Bedürfnisgrund hinzukommen. Allein in den uns (bisher) zugestandenen "Hobby-Nischen", s.o., werden wir langfristig dem Druck einer aufgeheizten Öffentlichkeit und Politik nicht standhalten.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Dass in der momentanen aufgeheizten Stimmung Aktivitäten in der Richtung schwierig (und auch sonst nicht einfach) sind, ist mir klar.

Es muss ein triftiger Bedürfnisgrund hinzukommen. Allein in den uns (bisher) zugestandenen "Hobby-Nischen", s.o., werden wir langfristig dem Druck einer aufgeheizten Öffentlichkeit und Politik nicht standhalten.

Gruß,

karlyman

Wir werden dem Druck der Öffentlichkeit nicht standhalten, weil wir keine Lobby, keinen Verband wie die NRA haben und uns nicht einig sind

Geschrieben

Winnenden war leider auf jeden Fall ein neuerlicher, willkommener und vielleicht auch herbeigesehnter Anlass für die komplett am Rad drehende Antiwaffenlobby, was man an deren sofortigen Reaktionen und Aktionen erkennen konnte. Die waren ohne jede Vorbereitungszeit sofort am Start und haben es geschafft, mehr oder weniger konzertiert ihre faschistioden Ideologien mit Hilfe der breiten Medien kübelweise über das aufnahmebereite und offenbar auch -willige Volk auszugießen. Deren Netzwerk scheint, im Gegensatz zu unserem, hervorragend zu funktionieren.

Leute, es geht ans Eingemachte, vielleicht noch nicht heute oder morgen, aber die Uhr tickt. Und sie tickt, auch wenn wir gern das Gegenteil glauben möchten, nicht zu unseren Gunsten!!!

Wenn wir jetzt nicht langsam den Ar*** hoch bekommen und unter Einbeziehung aller Strömungen des legalen Waffenbesitzes ein schlagfähiges Netzwerk mit glaubwürdigen Gallionsfiguren bilden, welches, basierend auf sachlichen, glaubwürdigen Fakten, argumentiert und in eine Richtung zieht, verlieren wir über kurz oder lang auch noch das letzte Stück Boden gegen diese Gesinnungsfaschisten, die nicht eher Ruhe geben werden, als bis sie allen ihre Ideologie übergestülpt haben.

Es geht dabei nicht mehr darum, welche Typen von Waffen wir noch behalten und/oder zukünftig erwerben dürfen, sondern darum, dass wir in Zukunft überhaupt noch Waffen erwerben und besitzen dürfen. Der Schritt vom Verbot der häuslichen Aufbewahrung bis hin zum Totalverbot ist kleiner, als mancher vielleicht denkt.

Und: kommt das Verbot der häuslichen Aufbewahrung und/oder der allgemeine Zwang zu Armadildo und Co., ist das das Ende vieler Vereine und Legalwaffenbesitzer. Weil der materielle, finanzielle und zeitliche Aufwand für viele nicht zu stemmen sein wird. Und damit würde das Ende des Legalwaffenbesitzes in Deutschland bis auf ein paar wenige Privilegierte oder Bessergestellte eingeläutet.

Ein Totalverbot bräuchte es da wahrscheinlich nicht einmal mehr, einfach weil der zu betreibende Aufwand für den durchschnittlichen Legalwaffenbesitzer nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen würde. Was wiederum denen in die Hände spielen würde, die an unser Eingemachtes wollen. Denn wenn sie den legalen Waffenbesitz nicht einmal verbieten müssten, um ihn zu unterbinden, sondern er sich auf Grund des zu hohen Aufwandes weitestgehend von selbst erledigen würde, könnte man ihnen nichtmal mit deftigen Entschädigungsforderungen (die dank der Masse an im Umlauf befindlichen Legalwaffen trotz alle dem eine gewisse Hemmschwelle vor dem Totalverbot bilden) den Hahn zudrehen.

Und glaubt nicht, dass die Antiwaffenlobby nicht ihre Hausaufgaben gemacht hätte. Die wissen auch, wie man seine Ziele über Umwege und mit möglichst geringem Aufwand erreicht. Die kennen auch das Prinzip: "Kannst du etwas nicht einfach so verbieten, dann lass es über eine hohe Besteuerung ausbluten".

Geschrieben
Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, gerade im Hinblick auf die letzten Ereignisse, das Bedürfnis "privater bewaffneter Selbstschutz" als anerkanntes Bedürfnis zur offiziellen Anerkennung zu bringen. Und auch ich gehöre zu den Verfechtern des Rechts auf bewaffneten Selbstschutz.

Aber:

1. muss ich mich den Ausführungen von @Mühli anschließen. Die offizielle Anerkennung des Bedürfnisses "privater Selbstschutz" wäre ohne die Zulassung des entsprechenden Trainings "für Jedermann" nicht durchsetzbar.

Und schon da beginnen die ersten Probleme: wo will man die Grenze zwischen sinnvollem und notwendigen Training für den bewaffneten Selbstschutz und dem Traning des dämonisierten "kampfmäßigen Schießens" ziehen? Die Übergänge sind fließend, weil eigentlich Eins ohne das Andere nicht geht. Die Unterschiede allein in der Zieldarstellung (z.B. Ringscheibe mit stilisiertem menschlichen Körper auf kurze Distanz hier, Klappfallscheibe dort) festzumachen würde genau so wenig reichen, wie z.B. die Unterscheidung nach immer noch gezieltem Schuss bei der SV und klarer Deutschuss beim "kampfmäßigen Schießen".

Woran macht man bewaffnete SV fest und woran kampfmäßiges Schießen? Defensive Weapon Handling hier Offensive Weapon Handling dort?

Damit das nicht falsch verstanden wird: ich bin ein Verfechter des Bedürfnisses "privater bewaffneter Selbstschutz" und gehöre zu denen, die den Grundsatz "It's better to have a gun but never need to use it than to need a gun but not to have it" vertreten. Aber mit den bisherigen Grenzen, die das Waffengesetz setzt und eingedenk der Grundsätze unserer politischen Führung, die hinter dieser Gesetzgebung stehen, wäre, wie @Mühli es schon schrieb, eine solche offizielle Bedürfnisanerkennung nur machbar, wenn weitere Grenzen und Einschränkungen gekippt werden.

Und damit ginge es dann schon wieder los. Angenommen, das Ziel ließe sich, was wünschenswert wäre, wirklich umsetzen, wäre vorstellbar, dass, in typisch deutscher Regulierungswut, die Grenzen für die Erlaubnisse zum Waffentraining für Selbstschutz sehr eng gezogen werden und es dann möglicherweise Regelungen gibt, die da sagen: "*OttoNomalSportschütze* darf das nicht trainieren, weil er als Bedürfnis nicht die bewaffnete SV, sondern sportliches Schießen angegeben hat, wer aber als Bedürfnis bewaffnete SV angegeben hat, darf und muss das trainieren".

Das waren jetzt aber, ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Verbindlichkeit, nur ein paar schnelle Gedanken von mir zur rechtlichen Seite.

2. selbst wenn sich die rechtliche Seite so konzeptionieren ließe, dass sie zur Zufriedenheit Aller theoretisch umsetzbar und novellierbar wäre, steht da als letzte und mit hoher Wahrscheinlichkeit unüberwindbare Schranke unsere politische Führung mit den "üblichen Verdächtigen". Standesdünkel, Arroganz bzw der Anspruch der Unfehlbarkeit und Machtbesessenheit würden ein solches Unterfangen spätestens dort zerschellen lassen.

Denn gesteht man dem Bürger ein rechtlich verbrieftes Recht auf bewaffneten Selbstschutz zu, indem man das Bedürfnis "privater bewaffneter Selbstschutz" offliziell anerkennt und ins WaffG aufnimmt, kommt das für unsere politische Führung dem Eingeständnis gleich, dass ihr Konzept vom staatlichen Gewaltmonopol für die Katz ist. Nicht dass die das nicht ohnehin schon wüssten, aber zugeben würden sie es nie. Lieber lassen die sich ihre Hände abhacken, als offiziell einzugestehen, dass das Gebrabbel vom staatlichen Gewaltmonopol nur eine vorgeschobene Augenwischerei ist, weil es logischerweise kein Rundumsorglospaket geben kann und natürlich auch weil man nichts mehr fürchtet, als den bewaffneten und wehrfähigen Bürger.

Hinzu kommt, dass man bewaffneten privaten Selbstschutz auch immer gleich mit marodierenden, brandschatzenden und mordenden Bürgerwehren, Milizen usw gleich setzt und dass vom machtgeilen Berufspolitiker an sich hinter jedem Bürger, der sich auf seine Grundrechte beruft, die große Revolution gwwittert wird.

Von daher sehe ich das Ziel zwar als lohnens- und erstrebenswert, aber eben auch als nicht durchsetzbar.

Nur meine Meinung, ihr müsst sie nicht teilen.

*edit* Nachtrag:

was meiner Meinung nach aber einer zuverlässigen rechtlichen Regelung bedarf, wäre der rechtssichere strafverfolgungsfreie Schusswaffengebrauch für ALLE Waffenbesitzer zum Schutz ihrer Waffen vor fremdem Zugriff. Soll heißen, wenn ein Waffenbesitzer einen Einbrecher/Räuber stellt, der mit der klaren Absicht handelt, sich die Waffen des Besitzers unerlaubt zuzueignen, muss der Schusswaffengebrauch aus zwei einfachen, aber einleuchtenden Gründen rechtlich gedeckt sein und strafverfolgungsfrei bleiben:

zum Einen die rechtlich festgeschriebene Pflicht des Legalwaffenbesitzers, seine Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen und zum Anderen die mit 1 in Verbindung stehende Gefahr, die von einer zu erwartenden missbräuchlichen Verwendung der Schusswaffen durch den Einbrecher/Räuber für Dritte ausgeht.

Die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe sind hier meines Erachtens nach zu schwammig, weil die Beurteilung, ob das bedrohte Rechtsgut bei Abwägung der Interessen nun so unbedingt schützenswert war, dass der Waffenbesitzer zu seinem Schutz zur Schusswaffe greifen durfte oder nicht, allein dem Richter und dessen Auffassung überlassen bleibt. Sprich, wenn es dumm läuft hat ein betroffener Legalwaffenbesitzer, der seine Waffen mit Schusswaffeneinsatz vor dem Zugriff durch einen Einbrecher/Räuber geschützt hat, die A-Karte, wenn der verhandelnde Richter nicht auf Notwehr/Nothilfe erkennt und ihn wegen widerrechtlichem Schusswaffengebrauch verknackt. Dem steht aber meiner Meinung nach die o.g. rechtlich festgeschriebene Pflicht entgegen, nach der der Besitzer seine Waffen gegen den Zugriff Unberechtigter zu sichern und zu schützen hat.

Bei Jägern erkennt man genau dieses (den Schutz der mitgeführten Waffen) als Teil des Selbstschutzbedürfnisses für den Erwerb einer KW an. Sportschützen sind hier erstmal grundsätzlich schlechter gestellt, indem man ihnen lediglich die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe als Rechtsgrundlagen zur Verfügung stellt.

Sehr gute Ansätze. Zu deren Durchsetzung bedarf es aber fachkundiger und agressiver Lobbyarbeit. Wer soll die bitte bei uns leisten. In den USA gibt es die NRA, die macht den Politikern ordentlich Dampf. Das wird Herr Obama auch noch merken. Man muss endlich bewußt machen, dass nicht die Waffe tötet, sondern der Mensch, der sie benutzt.

Lobbyarbeit geht nur, wenn sich alle Legalwaffenbesitzer zusammenschließen. Das funktioniert aber in unserem Land nicht, nicht zuletzt wegen den alten Herren im DSB.

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
Der deutsche Waffenbesitzer ist Sportler, Sammler oder Jäger. Nur sehr wenige schieben diese Nutzung vor, damit Sie eine Waffe bekommen mit der sie sich gegen irgendjemand verteidigen können. Jäger auf der Jagd sind ausgenommen, aber dieses spezielle Bedürfnis wird ja auch vom Gesetzgeber anerkannt.

Wenn einige Leute das Bedürfnis verspüren, sich mit Schusswaffen verteidigen zu wollen, so sollen sie dafür politisch eintreten. Sie sollten dieses Bedürfnis aber vom Sport, dem Sammeln und der Jagd getrennt halten, die beiden Themen haben einfach nichts miteinander zu tun. ...

Vergesst doch bitte endlich dieses Gerede vom Bedürfnis!

Leider muss ich feststellen, dass das schwachsinnige und überflüssige "Bedürfnisprinzip" von vielen deutschen Waffenbesitzern als unvermeidbar oder sogar als notwendig anerkannt wird. :traurig_16:

Wenn aber jemand anerkennt, dass nur eingeschränkte Gruppen von "Bedürftigen", wobei die Staatsmacht ziemlich willkürlich entscheiden kann, wer dazu gehört, Waffen besitzen dürfen sollten, der gibt doch damit automatisch den Waffengegnern Recht, wenn diese behaupten, je weniger Waffen in privaten Händen seien, desto sicherer wäre die Welt. Wenn er dieses Prinzip aber erst einmal anerkennt, dann ist es für die Kräfte, die am liebsten den privaten Waffenbesitz oder zumindest die Aufbewahrung zu Hause ganz abschaffen wollen, ein Leichtes alle übrigen Argumente mit der einfachen Aussage "Sicherheit geht vor privter Liebhaberei und Freizeitgestaltung" vom Tisch zu fegen.

Deshalb sage ich: Vorsicht!

Das einzige, worin alle privaten Waffenbesitzer Deutschlands (die es auch bleiben wollen) sich in jeder Diskussion einig sein sollten, wäre die Ablehnung des "Bedürfnisprinzips" weil es durch keine stichhaltigen Argumente und wissenschaftlichen Untersuchungen belegt ist, dass es zu mehr Sicherheit oder weniger Gewaltopfer führt und weil dessen Anerkennung zwangsläufig langfristig zur weitgehenden Beseitigung des legalen privaten Waffenbesitzes führen muss.

Denkt mal darüber nach!

Geschrieben

Fakt ist ja, dass die EU-Waffenrichtlinie festlegt, dass Waffen bestimmter Kategorien nicht mehr ohne Nachweis für den Bedarf erworben werden dürfen. Das Bedürfnis-Prinzip ist somit verbindliches EU-Recht. Die Frage ist doch wie ich dieses umsetze. Ich kann es natürlich typisch deutsch machen und absolut restriktiv und detailiert. Dann kommt das raus, was wir haben.

Ich kann es aber auch anders machen, so wie die Österreicher. Dann ist das Bedürfnis weit gefaßt und dann erfüllt, wenn der Bürger es formuliert, nämlich Verwendung der Waffe für Sport, Jagd oder Verteidigung. Aber zu solch einer Regelung kann man sich hier ja nicht durchringen. Man meint hier alles per Gesetz regeln zu können anstatt mit Bürgervertrauen.

In diese Richtung, also Änderung des Bedürfnis-Begriffs, sollte die Lobby-Arbeit gehen, inklusive Recht auf Waffenbesitz zur Heimverteidigung und in begründeten Fällen auch zum Führen (z.B. Angehöriger bestimmter Berufsgrupppen, Wohnort in nachweislich gefährdeten Gegenden).

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
Wir werden dem Druck der Öffentlichkeit nicht standhalten, weil wir keine Lobby, keinen Verband wie die NRA haben und uns nicht einig sind

Die mangelne Einigkeit sprach ich ja an.

Für mich ist eine Waffe immer mehr als nur die SUmme ihrer Teile:

1. (Leider) auch Mordwerkzeug

2. Die Verteidigung gegen einen Angreifer (Mörder)

3. Ein Mittel zur Nahrungsbeschaffung, wenn nicht mehr geht (Jagd)

4. Ein Mittel um dem Sportschießen im Wettkampf nachzugehen

5. Ein technisches Meisterwerk

Leider vereint kaum ein Waffenbesitzer diese Punkte in sich. Vielleicht sollte man da mal ansetzen, denn das würde auch Einigkeit schaffen. Einfach mal diese fünf Punkte angucken und verstehen. Das wäre ein Anfang.

Grüße

Matthias

Geschrieben
Die mangelne Einigkeit sprach ich ja an.

Für mich ist eine Waffe immer mehr als nur die SUmme ihrer Teile:...

Matthias,

ich bin ja oft und in vielen Punkten mit dir einer Meinung, aber hier widerspreche ich dann doch.

Insbesondere Punkt 1 deiner Assoziationsliste stört mich.

Klar wurden Schusswaffen seinerzeit primär dazu entwickelt, um, im Vergleich zu den damals üblichen Waffen, Feinde und zu jagendes Wild auf größere Distanz wirksam bekämpfen/treffen zu können. Aber deswegen sind sie noch lange keine Mordwerkzeuge. Dass sie gelegentlich (gelegentlich deshalb, weil ihre Deliktrelevanz im Vergleich zu andern Tatwerkzeugen doch relativ gering ist) auch von Mördern für ihre widerlichen Taten benutzt werden, macht sie noch lange nicht per se zu Mordwerkzeugen.

Und deshalb verwahre ich mich dagegen, meine Waffen als Mordwerkzeuge zu betrachten. Zumal du mit dieser Argumentation den bekannten militanten Waffengegnern, die diesen Begriff nur all zu gern und möglichst oft platzieren, das Wort redest.

Könnten wir uns also ewtl darauf einigen, dass eine Schusswaffe kein Mordwerkzeug ist, sondern ein Werkzeug mit einer potentiell tödlichen Gebrauchseigenschaft? Die potentielle Gefährlichkeit einer Schusswafe kann und will ich damit gar nicht in Abrede stellen, aber gegen die Primäreigenschaft Mordwerkzeug verwahre ich mich entschieden.

Geschrieben

Ich lese seit ein paar Tagen mit großer Interesse die vielen Threads zu diesen Thema mit und vieles ist auch schlüssig.

Eines ist doch klar. So lange die Jäger und Schützen nicht aus ein Mund sprechen, wird sich nicht viel bewegen. Auch

die vielen guten und richtigen Ansätze, hier und in anderen Threads, verpuffen ergebnislos. Auch wird immer wieder davon

gesprochen, sich endlich zusammen zu schließen und etwas zu tun, was auch richtig ist. Nur wird das Otto Normalbürger/User

niemals realisieren können, wenn sich keiner in "entsprechender Position" dazu bemüßigt dieses Eisen anzupacken und die

vielen Verbände und Interessengemeinschaften zukünftig bindet.

In dieser Richtung habe ich bisher noch nichts vernommen. Jeder werkelt nach wie vor in seinen Kram herum und so kann

das auch nichts werden, Stichwort "Lobbybildung".

Ich könnte ja selber mal die einzelnen Interessengemeinschaften, Verbände, Hersteller und Vereine zu diesem Thema anschreiben,

um auszuloten inwiefern eine Zusammenschluß sinnvoll und machbar wäre, aber ich vermute das ich dann nur Lacher ernten würde. :rolleyes::rotfl2:

Also kann so eine Initiative nur von einer bekannten Persönlichkeit, Verband, bekannten Vereinigung , bzw. schon vorhandenen

Interessengemeinschaft kommen. Ich habe leider keine Ahnung, ob dass z. B. auch schon der FvLW anschieben könnte. Eine

gute Werbung für diese Vereinigung wäre es allemale.

Da ich selber immer gerne mit guten Beispiel voran gehe, werde ich selber auch der FvWL beitreten um ein Zeichen zu setzen.

Geschrieben
...

Und deshalb verwahre ich mich dagegen, meine Waffen als Mordwerkzeuge zu betrachten. Zumal du mit dieser Argumentation den bekannten militanten Waffengegnern, die diesen Begriff nur all zu gern und möglichst oft platzieren, das Wort redest.

Könnten wir uns also ewtl darauf einigen, dass eine Schusswaffe kein Mordwerkzeug ist, sondern ein Werkzeug mit einer potentiell tödlichen Gebrauchseigenschaft? Die potentielle Gefährlichkeit einer Schusswafe kann und will ich damit gar nicht in Abrede stellen, aber gegen die Primäreigenschaft Mordwerkzeug verwahre ich mich entschieden.

Moin Darkangel.

OK. Etwas unvorteilhaft ausgedrückt. Sagen wir es so: Eine Waffe hat ein Mißbrauchspotential. Das war es, was ich sagen wollte.

Ich habe mir diesen Umstand ja nicht ausgesucht, noch begrüße ich, daß es so ist. Doch es ist nun einmal so, daß ein Mörder sich auch eines SW bedienen kann.

Zusammen mit dem Punkt, daß die SW in Händen des Gesetzestreuen den perfekten Gegenpol darstellt wird auch klar, warum ich diesen Punkt aufgenommen habe.

Es soll einfach zeigen, daß eine SW von zwei Gruppen verwendet wird. Leider von Kriminellen und zum Glück (Aber leider abnehmend) von guten Menschen.

Nimmt man nun den guten die Waffe weg, so wird der erste Punkt übermächtig, da kein Gegenpart mehr vorhanden ist.

Einigen wir uns auf: Mißbrauchspotention.

btw: Ich sprach nicht von Primäreigenschaften, sondern einfach nur davon, wie dieser Gegenstand verwendet WIRD (Nicht, wie er es sollte). Um die ganze Bandbreite zu erfassen muß man leider auch erkennen, das Mörder sich einer SW bedienen können.

Wer dies verdrängt steuert gerade auf eine Katastrophe wie letzten Mi zu. Denn wenn ich es schon nicht schaffe auf andere Leute acht zu geben und zu sehen, wenn jemand anfängt abzuschmieren, dann sollte ich wenigstens im Bezug auf SW so "weit" sein zu erkennen, daß ich, wenn ich das Mißbrauchspotential verdränge (Und mich darum selbst nicht bewaffne- Konkrete Bedrohung hin oder her) ich auf dem Holzweg bin.

Niemand sollte mit einer SW morden gehen- Gott bewahre, doch die andere Seite (Die Guten) sollten langsam mal in den Schädel bekommen, daß man gegen fliegende Kugeln nicht mit Blumen ankommt.

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