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Dekoschalldämpfer


apogehar08

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Hallo,ich habe heute beim googeln eine Seite gefunden auf der richtige Schalldämpfer verkauft werden - jedoch ohne Gewinde zum Anbau.

Deshalb werden Sie als Dekoschalldämpfer geführt und sollen in D frei ab 18 Jahre sein . Stimmt das oder ist das eine rechtliche Grauzone und ich bekomme bald besuch von den blauen ???Ich habe nämlich schon von Leuten gehört die einen Fullauto Switch legal erworben haben, und 6 Monate später trotzdem die Polizei vor der Tür stand.

Ich überlege nämlich wirklich mir einen zu bestellen,da ich so etwas schon immer mal besitzen wollte,und mir das in Real angucken wollte dh. wie es funktioniert und aufgebaut ist.Leider kenne ich nämlich niemanden der so eine Ausnahmeregelung besitz das ich mir das mal angucken könnte.

Ich hoffe jemand von euch weiß da genaueres.

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Hallo,ich habe heute beim googeln eine Seite gefunden auf der richtige Schalldämpfer verkauft werden - jedoch ohne Gewinde zum Anbau.

Deshalb werden Sie als Dekoschalldämpfer geführt und sollen in D frei ab 18 Jahre sein . Stimmt das oder ist das eine rechtliche Grauzone und ich bekomme bald besuch von den blauen ???Ich habe nämlich schon von Leuten gehört die einen Fullauto Switch legal erworben haben, und 6 Monate später trotzdem die Polizei vor der Tür stand.

Ich überlege nämlich wirklich mir einen zu bestellen,da ich so etwas schon immer mal besitzen wollte,und mir das in Real angucken wollte dh. wie es funktioniert und aufgebaut ist.Leider kenne ich nämlich niemanden der so eine Ausnahmeregelung besitz das ich mir das mal angucken könnte.

Ich hoffe jemand von euch weiß da genaueres.

Tja. wenn du deinen WOHNORT im Profil angibst, könnte sich ggf. der ein oder andere melden........................................aber so

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Ich hoffe jemand von euch weiß da genaueres.

Hört sich so halblegal an.......

Es gab vor nicht allzulanger Zeit eine Razia bei allen Kunden eines Onlineheadshop.

(Lampen usw. zum Grass züchten)

Und der kauf vom dem Zeug war/ist auch legal.

Ich würd im Internet ganz vorsichtig sein......

Nur so nee Idee

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Interessant.

Die Geschichte bezüglich des Feuerwahlhebels hat mich schon auf die Palme gebracht aber das mit dem Onlineheadshop schießt ja wohl endgültig die letzte Pute ab.

Wie zum Teufel lässt sich das bitte mit demokratischen Grundsätzen vereinbaren, wenn die Polizei bei legal erworbenen Gegenständen irgendwelche Mutmaßungen und Schlussfolgerungen aufstellt und damit Hausdurchsuchungen (am besten mit SEK, KSK und GSG9 auf einmal) zu rechtfertigen?

Es kann ja wohl nicht angehen, dass wenn ich jetzt im Ottokatalog nen Sperrelement + Handschellen bestelle, ich auf die Polizei gefasst sein muss, weil sie daraus schlussfolgern, dass ich eine Frau fesseln und vergewaltigen möchte? Wo zum Teufel kommen wir da noch hin?

Vielleicht bestellt jemand im Headshop ein "Growset" um seine afrikanischen Habanerochillis in den eigenen vier Wänden aufzuzüchten, weil er in einer Wohung lebt und keinen eigenen Garten hat und dieses Set evtl. dort günstiger war oder was auch immer?

Anderes Beispiel? Ich halte vom Islam ja absolut gar nichts aber ich kann mir vorstellen, dass unsere Moslems hier ebenfalls ganz stark unter Beobachtung stehen und wehe da kauft einer zwei Benzinkanister. Ist ja wohl klar, was er damit vor hat.

Wenn das so weiter geht, dann gute nacht. Gestapo lässt grüßen

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Moin,

um auf die Eingangsfrage zurückzukommen und staatsbürgerliche Kritik

an unserer Demokratie mal außen vorzulassen:

Ein Schalldämpfer ist ein den Schußwaffen gleichgestelltes Teil, also sind

die gleichen rechtlichen Anforderungen an ihn zu stellen, wie an eine Schußwaffe.

Diese wäre "Deko", wenn sie unbrauchbar ist und nicht mit "allgemein gebräuchlichen

Werkzeugen" wieder "gangbar" gemacht werden kann.

Da bei diesem "Dekoschalldämpfer" ja nur das Gewinde fehlt, schauen wir doch mal in die Liste

der PTB mit den "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen", und was stellen wir fest:

ein Gewindebohrer ist dort aufgeführt...

Also sollte die Frage beantwortet sein...

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Hallo zusammen,

die Frage nach der Einstufung von Deko-Schalldämpfern ist von mir von einigen Wochen - im Rahmen einer größeren Besprechung - mit den Experten des BKA diskutiert worden.

Die dortige Meinung: Formaljuristisch gibt es keine "Deko"-Schalldämpfer für Schusswaffen. Entweder es handelt sich um einen Schalldämpfer oder nicht.

Ich kann nur davor warnen, einen Schalldämpfer, der mit einfachen Mitteln funktional gemacht werden kann, ohne Erlaubnis zu erwerben. Insofern schließe ich mich meinem Vorredner an.

Zusätzlich ist zu beachten: Ein Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt, für die er hergestellt wurde. Konsequenz: Ein Schalldämpfer für eine "Verbotene Waffe" i.S. des §40 WaffG ist somit selbst eine "Verbotene Waffe"!

Gruß, glockero

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Zusätzlich ist zu beachten: Ein Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt, für die er hergestellt wurde. Konsequenz: Ein Schalldämpfer für eine "Verbotene Waffe" i.S. des §40 WaffG ist somit selbst eine "Verbotene Waffe"!

Gruß, glockero

Und wie unterscheidet man dann einen SD, der auf eine in D verbotene AR15 Pistole und gleichzeitig auf die Langwaffe passt?

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Wie zum Teufel lässt sich das bitte mit demokratischen Grundsätzen vereinbaren, wenn die Polizei bei legal erworbenen Gegenständen irgendwelche Mutmaßungen und Schlussfolgerungen aufstellt und damit Hausdurchsuchungen (am besten mit SEK, KSK und GSG9 auf einmal) zu rechtfertigen?

Vielleicht bestellt jemand im Headshop ein "Growset" um seine afrikanischen Habanerochillis in den eigenen vier Wänden aufzuzüchten, weil er in einer Wohung lebt und keinen eigenen Garten hat und dieses Set evtl. dort günstiger war oder was auch immer?

Du magst recht haben aber die Sache mit dem Headshop ist so abgelaufen.

http://www.zeit.de/news/artikel/2008/01/28/2465069.xml

Ich glaube da war sogar ein Richter oder Staatsanwalt betroffen bei dem auch was zu rauchen gefunden wurde, finde aber auf die schnelle nichts im Netz.

Wie gesagt Du magst recht haben, ich wollte die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft hier nicht rechtfertigen (oder überhaupt kommentieren) sondern den User auf die gefahren solcher Bestellungen hinweißen.

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ups.

habe die Seite nun auch gefunden.

einige Zitate:

Dekoschalldämpfer können ohne irgendwelche Einschränkungen frei erworben werden (Die Bezeichnung Dekoschalldämpfer ist eine reine Wortschöpfung)

Links: Schalldämpfer mit Gewinde M28x1

(WBK-Pflichtig)

Rechts: Deko-Schalldämpfer ohne Gewinde

(frei erhältlich)

Innenteile und Frontseite von Schalldämpfer und Deko- SD sind identisch.

Haben Sie einen besonderen Wunsch?

Wir fertigen für Sie, nach Ihren Angaben, alle nur denkbaren Reduziergewinde.

Also auch wenn das noch "legal" sein sollte würde ich mich über einen Hausbesuch nicht wundern.

Und nein nicht jeder Schlaumeier der eine Gesetzeslücke findet sollte sich damit dumm und tappig verdienen.....

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Du magst recht haben aber die Sache mit dem Headshop ist so abgelaufen.

http://www.zeit.de/news/artikel/2008/01/28/2465069.xml

Ich glaube da war sogar ein Richter oder Staatsanwalt betroffen bei dem auch was zu rauchen gefunden wurde, finde aber auf die schnelle nichts im Netz.

Wie gesagt Du magst recht haben, ich wollte die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft hier nicht rechtfertigen (oder überhaupt kommentieren) sondern den User auf die gefahren solcher Bestellungen hinweißen.

Danke für die Seite.

Sieht man ja -> bei jedem Dritten wurde man Fündig. Schön aber was ist mit dem Rest, die zu unrecht kriminalisiert wurde? Eine Hausdurchsuchung ist nicht jedermanssache. Und dass die Inhaber verurteilt werden möchte ich auch mal bezweifeln und wenn doch, dann bestätigt sich meine Annahme auf den "Unrechts"bananenstaat. Man kann davon halten was man will und rumspekulieren aber wer legale Ware verkauft, kann nicht wegen Beihilfe so was weiß ich belangt werden. Das ist Bullshit³. Nach der Logik müsste man auch Küchenbedarf-Versandhäuser verurteilen wegen Beihilfe zu Messermorden. So ein unsäglicher Schwachsinn ist das alles.

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Zusätzlich ist zu beachten: Ein Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt, für die er hergestellt wurde. Konsequenz: Ein Schalldämpfer für eine "Verbotene Waffe" i.S. des §40 WaffG ist somit selbst eine "Verbotene Waffe"!

Hmm. Um mal Advocatus Diaboli zu spielen. Wenn die Leute da einen Schalldämpfer bauen, der keine Aufnahme für eine Waffe hat und damit für keine spezielle Waffe hergestellt wurde, welcher Waffe wird er denn dann gleichgestellt?

Ich meine, kaufen würde ich mir sowas auch nicht. Das wäre mir einfach zu riskant...

Kilian

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Hmm. Um mal Advocatus Diaboli zu spielen. Wenn die Leute da einen Schalldämpfer bauen, der keine Aufnahme für eine Waffe hat und damit für keine spezielle Waffe hergestellt wurde, welcher Waffe wird er denn dann gleichgestellt?

Ich meine, kaufen würde ich mir sowas auch nicht. Das wäre mir einfach zu riskant...

Kilian

Hier bewegen wir uns in den unendlichen Weiten des deutschen Waffenrechtsraumes, wo unerforschte Welten der Entdeckung engegen sehen.

Soll heißen: Niemand kann dies rechtsverbindlich sagen, da im WaffG nicht definiert!

glockero

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Soll heißen: Niemand kann dies rechtsverbindlich sagen, da im WaffG nicht definiert!

... und da das so ist, unterbindet man einfach am Schreibtisch den Erwerb dieser eigentlich frei verkäuflichen Teile mit der Angst des Interessenten, im Falle des Falles von einem SEK mal kurzerhand und prophylaktisch die "Bude eingenordet" zu bekommen. Feiner Rechtsstaat.

Manfred

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Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

Schalldämpfer sind den Schusswaffen gleichstehende Teile

(mit Änderung des WaffG zum 01.04.2008 werden auch Schalldämpfer von Kriegswaffen vom WaffG erfasst!)

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 und 1.3.4 zum WaffG

Erlaubnispflichtig (Waffenschein)

Auch das Führen eines Schalldämpfers stellt eine erlaubnispflichtige Art des Umgangs dar (Schalldämpfer sind den Schusswaffen gleichgestellt. Zum Führen von Schusswaffen bedarf es einer Erlaubnis. Eine Ausnahme von dieser Erlaubnis für Schalldämpfer ergibt sich aus der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3 zum WaffG nicht).

Schalldämpfer für erlaubnisfreie Schusswaffen bzw. diesen gleichgestellten Gegenständen (z.B. Druckluft-/CO2-Waffen mit F-Kennzeichnung oder Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen) bedürfen keiner waffenrechtlichen Erlaubnis, da der Schalldämpfer grundsätzlich wie die dazugehörige Waffe selbst behandelt wird.

Das gewerbsmäßige sowie das nichtgewerbsmäßige Bearbeiten von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis.

Also bleibt ein Deko-Schalldämpfer ein Deko-Schalldämpfer, wird er bearbeitet, stellt dies schon eine Straftat dar.

Der anschließende Besitz ebenfalls.

Habe ich eine legale Waffe, kann ich auch legal einen Schalldämpfer erwerben und in die WBK eintragen lassen, falls genehmigt.

Habe ich eine illegale Waffe, brauche ich dann auch keine weitere Rücksicht nehmen, da ich sowieso Straftäter bin.

Man kann ja auch Deko-Waffen wieder scharf machen, aber solange es nicht getan wurde, ist der Besitz legal.

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Man kann ja auch Deko-Waffen wieder scharf machen,

aber solange es nicht getan wurde, ist der Besitz legal.

Aber doch nur, wenn sie vorher gemäß der waffenrechtlichen Bestimmungen abgändert waren!

Und 1.3.4:

"Als wesentliche Teile von Schußwaffen gelten auch vorgearbeitete wesentliche

Teile von Schußwaffen sowie (..), wenn sie mit

allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können..."

Und deshalb: ein "Deko" Schalldämpfer ohne Gewinde wie vom TE beschrieben ,

müßte dann, um "frei" zu sein, z.B. mit einem F im Fünfeck für ein freies LG bestempelt

sein oder mit PTB im Kreis, um als Schalldämpfer für SRS Waffen gedacht zu sein.

Hat er dies nicht, so ist er ein mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ( Gewindebohrer s.o. )

fertigzustellendes vorgearbeitetes Teil...

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Abgesehen von vtl. Konsequenzen beim Kauf eines "Deko-Schalldämpfers". Hat sich schon mal jemand die Preise angeschaut?

Dafür kriege ich ja schon eine gute, gebrauchte Waffe! Wenns unbedingt sein muß, schau hier: www.thehomegunsmith.com

Das bringt einen genau so sicher in den Knast, ist aber billiger! :P

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vorab: im sinne einer ärger-vermeidungsstrategie würde ich auf die beschaffung eines "deko"-schalldämpfers verzichten. wer in der glaubensfrage recht hat, klären die verwaltungsgerichte - ich wollte nicht zwingend prozessbeteiligter sein, aber das muss jeder selbst entscheiden.

allerdings teile ich nicht die meinung, dass der wohl hier gemeinte joniskeit-deko dämpfer erlaubnispflichtig wäre. zum hintergrund: schalldämpfer enthalten keine wesentlichen teile. sd sind der waffe gleichgestellt, für die sie BESTIMMT sind. entscheidend ist also der herstellerwille und der sagt deko - nicht für waffe BESTIMMT. würde das waffg nach "geeignet" oder "durch umbau verwendbar" definieren, ok - das tut es aber nicht. sonst wäre die pet-flasche in verbindung mit klebeband auch strafbar - auch die läßt sich damit auf der waffe befestigen.

wenn wir umgekehrt mal kurz der ansicht folgen, dass der joniskeit-deko verboten ist - - was heißt das dann im umkehrschluss für einen f-gestempelten luftgewehrdämpfer? der ist nämlich ohne jegliche umbauarbeit geeignet, z.b. auf einer kk-schusswaffe zu sitzen - die meisten besitzen laut beschreibung ein 1/2" gewinde ...

ich wäre trotz allem höllisch vorsichtig mit den sogenannten deko-dämpfern. insbesondere bei denen in den softair- und dekofreunden beliebten "deko"-stücken für die ak74/47 kann es haarig werden. dort habe ich zuletzt ein als deko beworbenes stück gesehen, dass zumindest den orignial korpus besitzt. zwar ist das innenleben ausgeräumt, aber wenn der rest als reiner expansionsdämpfer noch 10db dämpfungsleistung bringt, kann er schon als schalldämpfer im sinne des gesetzes gelten. in der folge besitzt man einen einer verbotenen waffe gleichgestellten "echten" dämpfer - - gute nacht...

also sicherheitshalber finger weg - es lohnt nicht.

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