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IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Rechts-oder Unrechtsempfinden habe ich sehr wohl kennen gelernt.. mehr als die meisten der lieben mitbürger...geh mal davon aus, dass ich beide seiten nachvollziehen kann. Aber lass mal das mit deinen Mutmaßungen..und das mit den moralischen..ethischen..und sozialen grundwerten...dat bringt nichts..weil mir die sowieso jeder absprechen will..und stell dir vor ich kann jetzt damit sehr gut leben.. :rolleyes:

Du solltest vielleicht vor dem Schreiben Lesen :peinlich:

Was Du da von Dir gibst habe ich nie geschrieben.

Du brauchst dringend psychiatrische Hilfe.

Du armer, unverstandener, diskriminierter verurteilter Betrüger.

Geschrieben
Entsprechend dem Urteil handelt es sich nur um ein preisgünstiges Voere kk-Gewehr Bj. 1971.

Nach meiner Einschätzung hat es einen Wert von weniger als 200 Euro und ist als Sportgerät, zur Jagd, Verteidigung oder als Sammelobjekt ungeeignet und nichts besonderes.

Ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit deutlich teuerer als der Streitwert. Was willst Du mit dem Spielzeug? Der Aufwand lohnt sich überhaupt nicht!

Wenn jemand Jagd- oder Sportwaffen im Wert vom mehreren 1.000 Euro oder eine wertvolle Sammlung hat, ist es etwas anderes.

Wenn Du schießen willst, dann nimm ein Luftgewehr und gehn in den Keller, wenn es KK sein soll, dann gibt es bestimmt eine Vereinswaffe oder einen Bekannten, der eine WBK hat und dich mal rannlässt.

Wenn Du es nur anschauen willst , gibt es auch Dekoumbauten.

Aber wegen dem KK lohnt sich ein Rechtsstreit überhaupt nicht. :icon13:

tja..man weiss eben nie im vorfeld ob sich ein rechtsstreit lohnt..immerhin gibts genug ehemalige vorbestrafte waffenbesitzer, die die waffe zähneknirschend abgegeben haben.. uswuswusw

Geschrieben
Du solltest vielleicht vor dem Schreiben Lesen :peinlich:

Was Du da von Dir gibst habe ich nie geschrieben.

Du brauchst dringend psychiatrische Hilfe.

Du armer, unverstandener, diskriminierter verurteilter Betrüger.

sorry..dieser Beitrag galt nicht DIR sondern dem jayman.. deinen sarkasmus kann ich nachvollziehen..du gesetzestreuer mitbürger..

Geschrieben

Um bei Deinem Vokabular zu bleiben: Du hast Dich der "Meute" ja selbst gestellt, also jammere jetzt nicht, wenn einige der Forumsmitglieder hier jetzt ihre Meinung äußern, und dass bedauerlicherweise nicht Deinen Erwartungen entspricht.

Im Übrigen halte ich Dich auch für einen Menschen dem es an dem nötigen Rechtsbewußtsein mangelt.

Betrachten wir doch mal die rechtliche Definition der vorsätzlichen Tat: Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er mit Wissen und Wollen um die Tat und ihre Folgen diese begeht. D.h. es kann beim Täter ein gewisses Maß an Planung und vorausschauendem Handeln angenommen werden, sowie kriminelle Energie, um die Tathandlung zum Erfolg zu führen. Erfahrungsgemäß wird jedoch die sogen. Nachtat selten oder garnicht geplant. Das ist der Grund dafür, dass viele Täter, auch vermeintlich clevere, erwischt werden.

Die Tatsache, dass Du hier ein Gerichtsurteil nachtarockst, untermauert Dein mangelndes Rechtsbewußtsein. Der Richterspruch kommt nicht aus dem hohlen Bauch zu stande, sondern aus den im Prozeßverlauf gewonnenen Erkenntnissen. Für die aus einem rechtsstaatlichen Urteil erwachsenden Folgen bist einzig Du verantwortlich und sonst niemand.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, mußt du eben in Berufung/Revision gehen.

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
Um bei Deinem Vokabular zu bleiben: Du hast Dich der "Meute" ja selbst gestellt, also jammere jetzt nicht, wenn einige der Forumsmitglieder hier jetzt ihre Meinung äußern, und dass bedauerlicherweise nicht Deinen Erwartungen entspricht.

Im Übrigen halte ich Dich auch für einen Menschen dem es an dem nötigen Rechtsbewußtsein mangelt.

Betrachten wir doch mal die rechtliche Definition der vorsätzlichen Tat: Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er mit Wissen und Wollen um die Tat und ihre Folgen diese begeht. D.h. es kann beim Täter ein gewisses Maß an Planung und vorausschauendem Handeln angenommen werden, sowie kriminelle Energie, um die Tathandlung zum Erfolg zu führen. Erfahrungsgemäß wird jedoch die sogen. Nachtat selten oder garnicht geplant. Das ist der Grund dafür, dass viele Täter, auch vermeintlich clevere, erwischt werden.

Die Tatsache, dass Du hier ein Gerichtsurteil nachtarockst, untermauert Dein mangelndes Rechtsbewußtsein. Der Richterspruch kommt nicht aus dem hohlen Bauch zu stande, sondern aus den im Prozeßverlauf gewonnenen Erkenntnissen. Für die aus einem rechtsstaatlichen Urteil erwachsenden Folgen bist einzig Du verantwortlich und sonst niemand.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, mußt du eben in Berufung/Revision gehen.

Gruss

Kirrmeister

sorry...aber ich beklage mich nicht..hier im Forum...Nur es ist schon herrlich..(sarkastisch) zu sehen, wie manche reagieren..(man ist geneigt an doppelmoral zu denken) Natürlich..bin ich auch für die Folgen der Strafverurteilung verantwortlich..nur bitte schön muss ich nicht (mehr)alles akzeptieren ..und mangelndes Rechtsbewußtsein..kann man ja in der nächsten. instanz .++ff prüfen lassen..

Geschrieben
Um bei Deinem Vokabular zu bleiben: Du hast Dich der "Meute" ja selbst gestellt, also jammere jetzt nicht, wenn einige der Forumsmitglieder hier jetzt ihre Meinung äußern, und dass bedauerlicherweise nicht Deinen Erwartungen entspricht.

Im Übrigen halte ich Dich auch für einen Menschen dem es an dem nötigen Rechtsbewußtsein mangelt.

Betrachten wir doch mal die rechtliche Definition der vorsätzlichen Tat: Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er mit Wissen und Wollen um die Tat und ihre Folgen diese begeht. D.h. es kann beim Täter ein gewisses Maß an Planung und vorausschauendem Handeln angenommen werden, sowie kriminelle Energie, um die Tathandlung zum Erfolg zu führen. Erfahrungsgemäß wird jedoch die sogen. Nachtat selten oder garnicht geplant. Das ist der Grund dafür, dass viele Täter, auch vermeintlich clevere, erwischt werden.

Die Tatsache, dass Du hier ein Gerichtsurteil nachtarockst, untermauert Dein mangelndes Rechtsbewußtsein. Der Richterspruch kommt nicht aus dem hohlen Bauch zu stande, sondern aus den im Prozeßverlauf gewonnenen Erkenntnissen. Für die aus einem rechtsstaatlichen Urteil erwachsenden Folgen bist einzig Du verantwortlich und sonst niemand.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, mußt du eben in Berufung/Revision gehen.

Gruss

Kirrmeister

sorry..großer meister...aber bei der rechtlichen definition einer vorsätzlichen tat.. finde ich das mit der kriminellen energie nirgends..kannst du das mal schreiben..wo sowas steht...

ich finde das nirgendwo....Gebe jetzt unumwunden zu, dass ich erfahrung habe mit krimineller energie.und diese auch besitze .muss diese aber nicht einsetzen..(das ist freiwillig)..

:rolleyes:

Geschrieben
sorry...aber ich beklage mich nicht..hier im Forum...Nur es ist schon herrlich..(sarkastisch) zu sehen, wie manche reagieren..(man ist geneigt an doppelmoral zu denken) Natürlich..bin ich auch für die Folgen der Strafverurteilung verantwortlich..nur bitte schön muss ich nicht (mehr)alles akzeptieren ..und mangelndes Rechtsbewußtsein..kann man ja in der nächsten. instanz .++ff prüfen lassen..

Wo siehst Du hier Doppelmoral ???

Wer ist denn hier vorbestraft ?

Wer ist unzuverlässig?

Du oder wir ?

Ich komm da nicht mehr mit.

Du hast eine sehr sehr befremdliche Rechtsauffassung.

Geschrieben
Wo siehst Du hier Doppelmoral ???

Wer ist denn hier vorbestraft ?

Wer ist unzuverlässig?

Du oder wir ?

Ich komm da nicht mehr mit.

Du hast eine sehr sehr befremdliche Rechtsauffassung.

zu einer befremdlichen rechtsauffasung kommt man dann, wenn die Strafe+ deren Folgen.. einen gewissen zenit überschreiten., d.h. viele meinen man könne ewig auf den vorbestraften rumhacken..(Hackordnung)..

Doppelmoral.. man ist geneigt so zu denken..(erfahrungsgemäss-auch gefühlsartig) ..dass diejenigen die am meisten drauflosballern.sich .selbst mal an der nase fassen sollten..(z.b.fällt mir da spontan ein, dass ein ehemaliger Gläubiger beim Konkursverwalter vergessen hat, einen bereits bezahlten vorschuss anzugeben..und genau diese person hat zig Betrugsanzeigen gegen mich gestartet..)

Sicherlich bin ich vorbestraft..aber deswegen muss man doch nicht für 10 Jahre unzuverlässig sein..obwohl man noch vor 1 Jahr mehrere Lehrlinge ausgebildet hat..aber auch das ist eine gesellschaftliche Doppelmoral..

uswusw..und wenn du da nicht mitkommst....dann unterhalte dich doch mal mit Vorbestraften.. vielleicht verstehste dann mehr..

Geschrieben

Ich denke der TE,

ist hier sehr unbelehrbar, und erwartet nur Mitleid und Zuspruch von uns. Ich war heute mal wieder beruflich bei unserem Gericht (bin kein Anwalt, sondern wegen einer Störung an der TK), und weil ich den ganzen Tag keine Paus hatte, ging ich noch in den Mitarbeiteraufenthaltsraum. Und da traf ich einen Staatsanwalt, mit dem ich sehr gerne privat rede, und weil der Tread ja doch schon sehr lange ist, so kamen wir auch auf diesen Tread.

Also mal Klartext, eine Insolvenz kann jeden mal treffen (da dreht Dir auch keiner einen Strick draus), eine Insolvenzverschleppung ist eine Fahrlässigkeit und Intressiert den Staat nur so am Rande. Aber 4 facher vorsätzlicher Bankrott ist nicht mal so ein Versehen aus Unachtsamkeit, und da bist nicht Du das Opfer, wie Du uns immer darstellen willst, sondern es wurde alles mit Vorsatz darauf hingearbeitet, das alles so schnell wie möglich den Bach runtergeht (und das war Deine Planung), nur um Dich selbst zu bereichern, ohne Rücksicht auf die Lieferanten und Mitarbeiter, welche auf eine korrekte Bezahlung hoften. Doch das Geld wurde schon von Dir, für andere Sachen beiseite geschafft.

Und nun erwartest Du von uns Zuspruch?

Der befreundete Staatsanwalt mache eine wunderbare Bemerkung: " Andere die unverschuldet in eine Insolvenz geraten, haben gar nichts mehr (kein Haus, nichts mehr), die müssen für Ihren Lebensunterhalt jeden Hilfsarbeiterjob annehmen um über die Runden zu kommen. Die würde auch nach vier Jahren um ein läppiesches KK sich keine Gedanken machen, denn die haben noch andere Sorgen".

Sollte dies nicht so sein, dann stelle das urgspüngliche Urteil, mit der Bewährung mal ein, dann können wir uns ein Bild davon machen oder sollen wir das nicht wissen?

Geschrieben
... Andere die unverschuldet in eine Insolvenz geraten, haben gar nichts mehr (kein Haus, nichts mehr), ...

Kommt es da nicht auch etwas auf die Gesellschaftsform an?

Geschrieben
Kommt es da nicht auch etwas auf die Gesellschaftsform an?

Bei normaler Insolvenz ist je nach Gesllschaftform, Dein privates Vermögen sicher,

bei vorsätzlichen Bankrott, können sie Dir alles holen, es sei denn man beugt vor, und macht mit seiner Frau Gütertrennung und übereignet alles ihr, oder schafft sich im Ausland Vermögen (so eine Villa in Mallorca, kann bei unsem scheiss Wetter ja ganz angenehm sein, und die Gläubiger wissen nichts davon).

Wir reden in diesem Fall ja nicht von einem Versehen, sondern von Vorsatz und was wir nicht wissen (weshalb das Urteil ja bestimmt Aufschuss geben könnte), wieso 4 facher vorsätzlicher Bankrott (diese Anklage hatte selbst ein STA mit über 60 noch nie in seinem Leben, als Anklagevertreter). Und so wie ich das sehe hat der TE auch gar kein Intresse uns dieses Urteil zugänglich zu machen.

Und noch eine Anmerkung ich hasse Betrug, auch wenn ich bis jetzt nur einmal auf einen E-bay Betrüger reingefallen bin (es waren zwar nur 50€, aber Anzeige hatte ich dann doch erstattet, und dabei erfuhr ich das es schon über 200 Anzeigen gegen den gab).

Geschrieben
zu einer befremdlichen rechtsauffasung kommt man dann, wenn die Strafe+ deren Folgen.. einen gewissen zenit überschreiten., d.h. viele meinen man könne ewig auf den vorbestraften rumhacken..(Hackordnung)..

Du hast es immer noch nicht verstanden.

Deine jetzt eingetretene Unzuverlässgkeit ist keine "Zusatzstrafe", sondern eben gesetzlich so geregelt.

Ich habe die Gesetze nicht gemacht, keiner hier hat das.

Und keiner hier kann Dir helfen; die wenigsten verstehen Dich überhaupt.

Es gibt nunmal Regeln und Gesetze deren Übertretung bei Endeckung der Übertretung Folgen haben.

Es ist auch völlig uninteressant, daß Du zum Betrügen keine Gewalt angewendet hast, ebenso irrelevant ist,

daß Du Nichtraucher bist, oder, daß manche Vorderlader frei ab 18 zu kaufen sind.

Im übrigen wirst Du vermutlich nie mehr eine WBK bekommen.

Die 10 Jahre Regelunzuverlässigkeit sind eine Sache, der Ermessensspielraum der Behörden eine andere.

Irgendwo in dem unsäglichen Machwerk Waffg. steht: " Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller Waffen und Munition

missbräuchlich verwendet, so ist der Antrag abzulehnen." ( Nagel mich nicht auf den genauen Wortlaut fest. Das ist aus dem Gedächtnis wiedergegeben)

Was in Deinem Fall die "Tatsachen" sind, solltest Du in Deinem Urteil nachlesen können ( erfasst hast Du es scheinbar immer noch nicht).

Und da siehts nunmal schlecht für Dich aus.

Geschrieben
Ich denke der TE,

ist hier sehr unbelehrbar, und erwartet nur Mitleid und Zuspruch von uns. Ich war heute mal wieder beruflich bei unserem Gericht (bin kein Anwalt, sondern wegen einer Störung an der TK), und weil ich den ganzen Tag keine Paus hatte, ging ich noch in den Mitarbeiteraufenthaltsraum. Und da traf ich einen Staatsanwalt, mit dem ich sehr gerne privat rede, und weil der Tread ja doch schon sehr lange ist, so kamen wir auch auf diesen Tread.

Also mal Klartext, eine Insolvenz kann jeden mal treffen (da dreht Dir auch keiner einen Strick draus), eine Insolvenzverschleppung ist eine Fahrlässigkeit und Intressiert den Staat nur so am Rande. Aber 4 facher vorsätzlicher Bankrott ist nicht mal so ein Versehen aus Unachtsamkeit, und da bist nicht Du das Opfer, wie Du uns immer darstellen willst, sondern es wurde alles mit Vorsatz darauf hingearbeitet, das alles so schnell wie möglich den Bach runtergeht (und das war Deine Planung), nur um Dich selbst zu bereichern, ohne Rücksicht auf die Lieferanten und Mitarbeiter, welche auf eine korrekte Bezahlung hoften. Doch das Geld wurde schon von Dir, für andere Sachen beiseite geschafft.

Und nun erwartest Du von uns Zuspruch?

Der befreundete Staatsanwalt mache eine wunderbare Bemerkung: " Andere die unverschuldet in eine Insolvenz geraten, haben gar nichts mehr (kein Haus, nichts mehr), die müssen für Ihren Lebensunterhalt jeden Hilfsarbeiterjob annehmen um über die Runden zu kommen. Die würde auch nach vier Jahren um ein läppiesches KK sich keine Gedanken machen, denn die haben noch andere Sorgen".

Sollte dies nicht so sein, dann stelle das urgspüngliche Urteil, mit der Bewährung mal ein, dann können wir uns ein Bild davon machen oder sollen wir das nicht wissen?

ganz einfach..wenn du deine Buchhaltung vernachlässigst..oder mal keine genauen bilanzen erstellst..oder gelder einsammelst und damit ein riesenbüro baust..und dann nicht mehr bezahlen kannst...das alles ist vors.bankrott....und nicht wie du denkst..gelder auf die seite schaffen...aber das spielt jetzt auch keine rolle mehr..außerdem wie willst du wissen, dass ich gelder versucht habe auf die seite zu bringen..schön wärs gewesen, dann hätts auch keinen bankrott gegeben....und jetzt zu deinem staatsanwalt..was soll der vergleich..mir tun die auch leid..aber unverschuldet geht man nie in die inso....ich bin auch nicht unverschuldet bankrott gegangen..

Geschrieben
..ich bin auch nicht unverschuldet bankrott gegangen..

Aber wie wärs wenn wir ehrlich sind, und Du das Urteil auch uns zuggänlich machst. Dann können wir uns auch ein Bild davon machen. So sehen wir nur einzelne Punkte, wo nicht gerade postiv wirken.

Geschrieben
ganz einfach..wenn du deine Buchhaltung vernachlässigst..oder mal keine genauen bilanzen erstellst..oder gelder einsammelst und damit ein riesenbüro baust..und dann nicht mehr bezahlen kannst...das alles ist vors.bankrott....und nicht wie du denkst..gelder auf die seite schaffen...aber das spielt jetzt auch keine rolle mehr..außerdem wie willst du wissen, dass ich gelder versucht habe auf die seite zu bringen..schön wärs gewesen, dann hätts auch keinen bankrott gegeben....und jetzt zu deinem staatsanwalt..was soll der vergleich..mir tun die auch leid..aber unverschuldet geht man nie in die inso....ich bin auch nicht unverschuldet bankrott gegangen..

Ganz einfach, du Vollpfosten:

1. Es war nicht DEINE Buchhaltung, sondern die einer Firma, für die Du haftest oder zumindest verantwortlich warst, aha.

2. Bilanzen sind Bilanzen, da gibt es kein genau oder mal ungenau - Wenn ich mal ungenaue Bilanzen erstelle ist das Betrug!!!

3. Gelder einsammeln um ein Büro zu bauen - du tickst doch nicht mehr richtig, oder?

4. Die Geschädigten tun dir auch leid - So, Leid tun dir die Geschädigten aber nicht. Während die immer noch auf ihr Geld warten und du anscheinend keines mehr hast, kannst du dir wegen eines KK-Gewehres noch einen Rechtsstreit für rund 2800 Euro leisten.

Du missbrauchst hier ein Forum in übelster Art und Weise du ....

Geschrieben

@SWJ,

ganz ruhig. Dieser Thread ist es nicht wert, daß Du Dir Ärger einhandelst.

Gruß

MK

Geschrieben
haddu recht... :rolleyes:

haste jetzt wenigstens nen keiler erlegt..

jawoll..es war meine eigene firma für die ich verantwortlich war.. jawoll ich habe bilanzen nicht erstellt..und das war vors. bankrot..jawoll ich habe gelder eingesammelt und nicht zurückbezahlt gebe ich doch alles zu..was willste jetzt noch..hab doch alles zugegeben..und ich besitze auch kriminelle energie, die ich nicht einsetzen muss..sowas ist freiwillig... woher willst du wissen was der rechtsstreit kostet..

Geschrieben
haste jetzt wenigstens nen keiler erlegt..

. woher willst du wissen was der rechtsstreit kostet..

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 1 VwGO.

Stand doch im von dir geposteten Bescheid: 2874 Euro...

Mit dem Keiler wars heute Abend nix, weil die haben seit dem 31. Januar Schonzeit. Da gibt es noch so ein Gesetz, völlig blödsinnig, das Jagdgesetz, mit Schonzeiten und so, gell!

Gruss

SWJ

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