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IGNORED

Repetierer auf Gelbe


raphael1966

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Darum geht es doch gar nicht. Oder ? :huh:

Wie gesagt: Wenn Euer SB alles mitmacht, und Ihr da Spaß dran habt, sollt Ihr meinetwegen glücklich werden. Und Die Pumpe mit dem Gelben Erwerbsdokument streicheln, bis Ihr müde seid.

Fakt ist: im Waffengesetz gibt es einige Regelungen, die "handwerklich" nicht so suuuper Wasserdicht sind. Abgesehen natürlich davon, daß vieles im WaffG mit natürlicher logik wenig zu tun hat. Oder daß die Intentionen der Gesetzgebung nicht ein Zuwachs an öSiO sind sondern eine Schikane der Waffenbesitzer.

Der Erwerb einer "Slug-Gun-Pumpe" auf "Neu gelb" muss aber nicht als einzig richtiger, rechtssicherer und empfohlener Weg dargestellt werden. Wo liegt denn das Problem, sich für die Waffe ein Bedürfnis ausstellen zu lassen ? Die Waffe zählt nicht aufs "Kontingent" und die Kosten sind nunmal vergleichbar und mit dem ersten Training auch schon verraucht.

Es ist ein Charakteristikum, daß die Sachkundigen meist auch ziemlich "rechthaberisch" sind, Schließlich haben wir das ja mal gelernt, und das Gehirnverbiegen für's Gesetzelesen soll ja auch nicht umsonst gewesen sein... Schon verstanden, geht/ging mir ja auch so.

Aber "SEIN GUTES RECHT" durchzusetzen ist nicht immer förderlich. Und seine Kämpfe wollen wohl gut ausgesucht sein. Nach meinem Empfinden hilft das Streitfeld "gelbe WBK" nicht, sondern schadet uns eventuell allen. Lieber auf dem 42a rumhacken. Oder dem §6 AWaffV. Oder....

Geschrieben
Aber "SEIN GUTES RECHT" durchzusetzen ist nicht immer förderlich. Und seine Kämpfe wollen wohl gut ausgesucht sein.

Hallo Tyr13

wir verstehen uns ja immer besser.

Das mit dem gut ausgesuchten Kampf ist so eine Sache. Da ist so etwas "wie geben und nehmen" im Spiel. Aber die Gegenseite nimmt nur und gibt Nichts. Ich spreche jetzt vom IM. Da sind einige alte Männer, die nicht verstehen können, daß wir Waffenbesitzer Rechte haben und die auch einfordern. Sie sehen dieses Spiel so, daß sie die Allwissenden sind und wir sollen die dankenden Untertanen darstellen. Und wenn die Sagen, daß eine Pumpe nicht so einfach geht, ist das auch so. Logik oder gar eine erhöte Sicherheit spielen da keine Rolle. Und jetzt versuchen die auch noch einen Trumpf auszuspielen, der noch nicht im Spiel war. Wenn ihr nicht parriert, werden wir das Gesetz ändern und nehmen euch noch mehr weg, als die doofe Pumpe". Ein weiteres gutes Beispiel war die "Ächtungskampagne". Wenn das klappt, werden die mit anderen Waffen genauso umgehen. Wenn ihr die MP5 Klons weiter kauft, werden wir das Gesetz ändern. Wenn ihr... Das geht dann so weiter. In den Beamtenhirnen der alten Männer ist noch genug Spielraum für einige nette weitere Ächtungen. Was geben die uns dafür? Nichts. Versprechen kann man wohlweislich in die Tonne drücken. Ich kann mich noch gut an die Aussage errinner, daß die 2/6 Regelung nicht auf die Gelbe angewand wird. Ist der gleiche Spruch wie: "Niemand hat vor eine Mauer zu bauen" Kurz danach wird gehandelt. Immer nach dem Motto: was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Wir müssen denen klar machen, daß wir die Gesetze einhalten. Aber auch fordern, was uns zusteht. Und bei einer Langwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb, egal wie die Bauweise oder das Kaliber ist, ist der einzig richtige Eintrag, wenn vorhanden, die GELBE WBK. Das hat mit "Brechstangendiplomatie" nichts zu tun. Ist einfach nur das Waffengesetz angewand.

Verhandlungen mit einem Partner der nur nimmt, sind nicht möglich.

Die mitlesenden Ministerialbeamten im IM werden an dem Threat ihre wahre Freude haben. Ihre Taktik scheint aufzugehen. Die paar Revoluzer werden von den Angepassten schon angegriffen.

Steven

Geschrieben
1.

Sorry Leute, aber niemand hat hier das "Recht" verbogen!

2.

Das der deutsche Beamte als solcher ja nicht so blöd ist, sich anpissen zu lassen, wird die Geschichte wohl von "ganz Oben" abgesegnet sein, weil ein jeder bei seiner vorgesetzten Dienststelle nachgefragt hat.

3.

Das wird aber vermutlich gar nicht nötig sein, weil die SBs mit Sicherheit hier mitlesen und sich dann an Montag ihre Gedanken machen!

zu 1.

Wie nennst du es denn, wenn eine Waffenart mit einem für die Jagd konstruierten Kompromisslauf erworben wird und durch den glatten Wechsellauf später die Eigenschaft erhält die niemals zur Eintragung auf gelber WBK geführt hätte? Und dies ohne Not, da Sportschützen ohne Probleme ein Bedürfnisnachweis bekommen würden!

zu 2.

Da wäre ich mir nicht so sicher, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen lassen sich jederzeit ohne Probleme ändern!

zu 3.

Selbstverständlich wird hier mitgelesen und das ist auch gut so. Vermutlich wird man sich über die Kenntnislücken deines SB's wundern. Ein SB sollte in diesem Bereich auch über waffentechnische Kenntnisse einschließlich deren Einsatzmöglichkeiten verfügen. Rechtlich gesehen müsste die Eintragung einer VRF mit gezogenen Lauf unter der Auflage erfolgen, dass ein glatter Lauf nicht eingesetzt werden darf, da hierdurch die Waffe nach einer anderen Rechtsvorschrift genehmigungspflichtig wird.

Resümee

Lasst den Quatsch auch wenn dass WaffG diesen Vorgang nicht eindeutig geregelt hat! Eine VRF mit gezogenen Lauf war von den Herstellern ein Versuch, europäische Jäger für ihr Konzept zu gewinnen und waffentechnisch nur ein Kompromis der sich nicht weiter durchgesetzt hat. Diesen Flop nun als "Umgehungstatbestand" für den Erwerb von VRF auf gelber WBK grenzt an einen Täuschungsversuch und kann böse ins Auge gehen. Ich würde mich da nicht auf die Aussage einen einzelnen SB's verlassen. Mit einer derartigen Aussage Schützen in die Höhle des Löwen zu schicken und selbst dabei zuzuschauen hallte ich für, gelinde gesagt unfair!

Geschrieben

ZU 3: Liest Du eigendlich das, worauf Du antwortest? Nochmal! Das kommt von der Regierung der Oberpfalz, nicht vom SB im LRA! Der SB wollte ja auch erst nicht, habe ich mir sagen lassen. Darum hat er ja nachgefragt!

Geschrieben
ZU 3: Liest Du eigendlich das, worauf Du antwortest? Nochmal! Das kommt von der Regierung der Oberpfalz, nicht vom SB im LRA! Der SB wollte ja auch erst nicht, habe ich mir sagen lassen. Darum hat er ja nachgefragt!

Genau darum geht es, die BRD besteht doch nicht nur aus der Regierung von Oberpfalz! Wenn diese Krücke Schule macht, wird vermutlich schon die Landesregierung der Regierung Oberpfalz einen Piepmatz zeigen!

Geschrieben
zu 1.

Wie nennst du es denn, wenn eine Waffenart mit einem für die Jagd konstruierten Kompromisslauf erworben wird und durch den glatten Wechsellauf

Hallo Joe07

hier geht es nur um einen Repetierer mit gezogenen Lauf. Wenn ein glatter Lauf montiert ist, besteht ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Also, kein gesetzeswidriger glatter Lauf sondern ein gesetzeskonformer gezogener Lauf. Ob das Teil als Versuch fimiert oder millionenfach produziert wird, interessiert doch keinen.

Steven

Geschrieben
Hallo Joe07

hier geht es nur um einen Repetierer mit gezogenen Lauf. Wenn ein glatter Lauf montiert ist, besteht ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Also, kein gesetzeswidriger glatter Lauf sondern ein gesetzeskonformer gezogener Lauf. Ob das Teil als Versuch fimiert oder millionenfach produziert wird, interessiert doch keinen.

Meines Erachtens geht es hier darum, eine von den Erleichterungen des § 14 Abs. 4 WaffG ausgeschlossene VRF - zur Umgehung der Auschlusseigenschaft - mit einem "gezogenen Flintenlauf" (um nichts anderes handelt es sich beim 12er Kaliber) zu erwerben. Angeblich soll es zugleich in der Oberpfalz zulässig sein, einen glatten Flintenwechsellauf erlaubnisfrei dazu zu erwerben.

Diese Spitzfindigkeiten gehen in die Hose. Der Gesetzgeber will bei Vorderschaftrepetierflinten das Bedürfnisprinzip angewendet sehen. 12er Munition ist und bleibt Flintenmunition. Egal ob sie aus einem glatten oder gezogenen Flintenlauf verschossen wird und für die Entscheidung, ob es sich um eine Flinte oder Büchse handelt ist nicht nur der Lauf sondern auch die verschossene Munition von Bedeutung!

Geschrieben
Diese Spitzfindigkeiten gehen in die Hose. Der Gesetzgeber will bei Vorderschaftrepetierflinten das Bedürfnisprinzip angewendet sehen.

Hallo Joe07

der Gesetzgeber will genau das, was im Gesetz steht. Einige im IM wollen alles was im Vorderschaft repetiert und ein Flintenkaliber hat, nicht auf Gelb zulassen.

Jetzt stell dir vor, ein Sportschütze hat eine Grüne WBK und eine Gelbe WBK. Er hat von WO noch nie was gehört und hat vor 20 Jahren seine Sachkunde absolviert. Jetzt geht er in ein Waffengeschäft schaut vorher ins Waffengesetz und kauft eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb. Welche Trickserei sollte man ihm unterstellen? Er macht genau das, was im Waffgesetz steht.

Steven

Geschrieben
Hallo Joe07

der Gesetzgeber will genau das, was im Gesetz steht. Einige im IM wollen alles was im Vorderschaft repetiert und ein Flintenkaliber hat, nicht auf Gelb zulassen.

Jetzt stell dir vor, ein Sportschütze hat eine Grüne WBK und eine Gelbe WBK. Er hat von WO noch nie was gehört und hat vor 20 Jahren seine Sachkunde absolviert. Jetzt geht er in ein Waffengeschäft schaut vorher ins Waffengesetz und kauft eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb. Welche Trickserei sollte man ihm unterstellen? Er macht genau das, was im Waffgesetz steht.

Steven

Also ich weiß nicht mehr wo genau es war , aber in einem der Kurse(Waffenscahkunde;Wiederladeoder Schwarzpulver) wurde explizit darauf hingewiesen das sich jeder Sportschütze und WBK Besitzer über gesetzliche Veränderungen zu informieren hat. Als nächstes müsste der Waffenhändler wissen was er dem Kunden verkauft, da er die Berechtigung einsehen muss. Dann sollte man sich als Schütz ( welcher Art auch immer) vorher informieren was ich denn kaufen darf und nicht einfach losgehen und das "müssen haben Syndrom" ausleben. Und was ich kaufen darf, steht ganz klar und unmissverständlich im Gesetz. Persönliche Anmerkung: man sollte im Übrigen auch vorher überlegen wofür ich das Gerät später einsetzen will ( Diziplin o.ä)

Rechtschreibfehler findet kann sie behalten !! brauche sie nicht mehr :peinlich:

Geschrieben
... Jetzt stell dir vor, ein Sportschütze hat eine Grüne WBK und eine Gelbe WBK. Er hat von WO noch nie was gehört und hat vor 20 Jahren seine Sachkunde absolviert. Jetzt geht er in ein Waffengeschäft schaut vorher ins Waffengesetz und kauft eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb. ...

Nee, er kauft eine Flinte mit gezogenen Lauf auf gelbe WBK. Den Waffenhändler der ihm die gibt will ich sehen! Der ist auch dran!

practiceking hat es schon erläutert.

Geschrieben

Ob in unserem Sinne sinnvoll oder nicht, irrelevant. Die Sache ist vom Gesetz gedeckt, ob beabsichtigt oder nicht. Und Händler, die damit werben VFR mit gezogenem Lauf auf neugelb gibts auch (habe ich in einem anderen Thread schon mal verlinkt). Soll der Schütze bestraft werden, weil er nach dem Gesetz handelt? Im Übrigen, vorhandene Repetierer von der WBK streichen??? Paranoia, oder was??? So what?

Geschrieben
Nee, er kauft eine Flinte mit gezogenen Lauf auf gelbe WBK.

Ich verstehe das Problem (oder das, was draus werden kann), aber eine "Flinte mit gezogenem Lauf" gibt es eben per rechtlicher Definition nicht. Deswegen ja die ganze Diskussion.

Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber die Sache (wenn sie ihm überhaupt wichtig bzw. relevant genug erscheint) bei nächster Gelegenheit einer WaffG-Änderung (und die kommt in den nächsten Jahren) "geradeziehen".

Er kann z.B. explizit den Passus ins Gesetz aufnehmen, dass Langwaffen für Flinten-Munition auch dann nicht unter den Erlaubnisumfang des § 14 Abs. 4 WaffG ("Neue Gelbe" WBK) fallen, wenn sie mit gezogenen Läufen ausgestattet sind.

Dann hat die Seele Ruh' und die VR-Flinte wird (wie tausendmal gesagt: bei BDS-/BDMP-Mitgliedern problemlos) auf Grüne WBK erworben.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
... Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber die Sache (wenn sie ihm überhaupt wichtig bzw. relevant genug erscheint) bei nächster Gelegenheit einer WaffG-Änderung (und die kommt in den nächsten Jahren) "geradeziehen".

Er kann z.B. explizit den Passus ins Gesetz aufnehmen, dass Langwaffen für Flinten-Munition auch dann nicht unter den Erlaubnisumfang des § 14 Abs. 4 WaffG ("Neue Gelbe" WBK) fallen, wenn sie mit gezogenen Läufen ausgestattet sind. ...

Eine gute Idee, eine Gesetzesänderung wegen einer waffentechnisch fast gestorbenen Waffenart! Und wenn der Gesetzgeber schon einmal dabei ist, dann kann er den ARMATIX-Paragraphen auch direkt aus dem WaffG streichen. Ich denke ARMATIX hat nun genug Steuersubventionen für nix und wieder nix verpulvert!

Geschrieben
... Und Händler, die damit werben VFR mit gezogenem Lauf auf neugelb gibts auch (habe ich in einem anderen Thread schon mal verlinkt). Soll der Schütze bestraft werden, weil er nach dem Gesetz handelt? Im Übrigen, vorhandene Repetierer von der WBK streichen??? Paranoia, oder was??? So what?

Schrieb ich doch schon, dann bekommt der Händler eben auch einen auf den Sender - Abgabe an Unbefugte! Warum von der WBK streichen? Soetwas macht man mit einem Rücknahme- oder Widerrufsverfahren!

Es ist hier immer wieder interssant zu lesen für wie blöd einige User unsere Behördenvertreter halten!

Geschrieben
explizit darauf hingewiesen das sich jeder Sportschütze und WBK Besitzer über gesetzliche Veränderungen zu informieren hat. Als nächstes müsste der Waffenhändler wissen was er dem Kunden verkauft, da er die Berechtigung einsehen muss.

Hallo practiceking

genau das ist der Knackpunkt. Wenn sich ein Sportschütze informiert, was er lt. Gesetz genau erwerben darf, kommt er zu dem Schluß, daß eine Vorderschaftrepetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK zu erwerben ist. Auch der Waffenhändler wird nichts anderes herausfinden. Allein einige User gehen davon aus, daß das IM es nicht gerne sieht, wenn diese Erwerbserlaubnis angewendet wird und raten, trotz Gesetzmäßigkeit vom Erwerb ab. Darum dreht sich die ganze Diskussion.

Steven

Geschrieben
Schrieb ich doch schon, dann bekommt der Händler eben auch einen auf den Sender - Abgabe an Unbefugte! Warum von der WBK streichen? Soetwas macht man mit einem Rücknahme- oder Widerrufsverfahren!

Es ist hier immer wieder interssant zu lesen für wie blöd einige User unsere Behördenvertreter halten!

Das Kompliment gebe ich gerne zurück. Allerdings: Streiche "Behördenvertreter", setze "andere User". Und: Der Händler bekommt keinesfalls eine "auf den Sender". Warum auch??? Er hält sich doch nur an das Gesetz, das diesen Verkauf im Moment erlaubt. Und daran ändert auch die Fremdarschakrobatik einiger User nichts!

Geschrieben
Das Kompliment gebe ich gerne zurück. Allerdings: Streiche "Behördenvertreter", setze "andere User". Und: Der Händler bekommt keinesfalls eine "auf den Sender". Warum auch??? Er hält sich doch nur an das Gesetz, das diesen Verkauf im Moment erlaubt. Und daran ändert auch die Fremdarschakrobatik einiger User nichts!

Sehr interssant ist übrigens auch dass hier heiß darüber diskutiert wird, aber niemand die Courage hat es einmal durchzuführen!

Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundverschiedene Angelegenheiten in D-Land - insbesondere im Waffenrecht.

Zur Erinnerung: Glock 17 Fullauto-Schalter! Ich meine, mann muss gerade wegen der bestehenden Erwerbsmöglichkeit im Rahmen einer grünen WBK hier nicht unnötig Unheil herbei beschwören.

Geschrieben
Ob die Flinte einen glatten oder gezogenen Lauf hat, ist völlig irrelevant für die hier anstehende Diskussion. Gesetzeskonform bekommst Du den VR NUR auf die Grüne.

Richtig und Leute ihr müsst bei solchen Themen nicht so kurzsichtig sein! Zum WaffG gibt es eine amtliche Begründung. Behörden und Gerichte orientieren sich dort dahingehend, was der Gesetzgeber mit dem WaffG erreichen will. Ich habe die amtliche Begründung jetzt nicht greifbar. Wenn ich mich richtig erinnere ist dort ganz sicher auch etwas zum Erwerb von VRF - umgangssprachlich Pumpguns - gesagt worden. Schaut mal in die amtliche Begründung! Ob die Pumpgun einen gezogenen oder glatten Lauf hat ist unrelevant!

Diese Argumentation hat auch nichts mit vorauseilendem Gehörsam zu tun sondern eher mit Weitblick auf die vermeidbaren Unannehmlichkeiten für die Betroffenen und vor allem dem Schießsport!

Geschrieben
Hallo practiceking

genau das ist der Knackpunkt. Wenn sich ein Sportschütze informiert, was er lt. Gesetz genau erwerben darf, kommt er zu dem Schluß, daß eine Vorderschaftrepetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK zu erwerben ist. Auch der Waffenhändler wird nichts anderes herausfinden. Allein einige User gehen davon aus, daß das IM es nicht gerne sieht, wenn diese Erwerbserlaubnis angewendet wird und raten, trotz Gesetzmäßigkeit vom Erwerb ab. Darum dreht sich die ganze Diskussion.

Steven

Da gebe ich dir Recht. Ich habe mir jetzt nochmal den ganzen Thread durchgelesen. Ich komme zu dem Schluß das wir uns bei der Diskussion im Kreis drehen. §14/4 regelt ganz klar Langwaffen mit gezogenen Läufen = Büchse. (was noch so draufsteht kann jetzt mal ausgeklammert werden). Alles andere, wie HA und Flinten usw. auf grün. Selbst wenn ich jetzt den Wortlaut der Gesetze derart hart auslege, das ich eine Flinte mit gezogenem Lauf zur Büchse mache, bleibt noch die Frage der Munition. Die darf bekanntlich nicht kleiner als das Feldmaß sein. Dann stellt sich auch noch die Frage ob man permanent Schwachstellen oder Grauzonen und auch z.T die Unwissenheit der SB zu seinem persönlichen Vorteil ausnutzen muss. Über spätere (vieleicht weiterreichende) Gesetzesänderungen muss sich dann niemand mehr wundern. Also ich bin reiner Sportschütze in verschiedenen Verbänden. Wenn ich Flintenschießen möchte, kaufe ich mir das Ding einfach, und dann ist es mir völlig egal ob auf grün oder gelb. Und fertig ist die Laube...........

Hi,

also hier in Hessen Pumpe auf Neu Gelb: NO GO

Bedürfnis über BDMP oder BDS und auf die Grüne und alles ist OK :pro:

Gruss

Blue

so isses :s75::appl:

Geschrieben

Bei uns in Rheinland-Pfalz ist ne Pumpe auf gelb kein Problem :-)

So, und jetzt steinigt mich. Aber meine steht auf grün. Kenne einige die sie auf gelb haben. Warum sollte ich mich drüber aufregen ? Gönnt den Leuten es doch einfach :00000733:

Gruß

Marcel

Geschrieben
....

Amen.

"Du kannst ein Pferd zur Tränke führen, aber Du kannst nicht für es saufen."- Volksmund

Lasst jetzt endlich diese gelbe Pump-Gun sterben. Zumindest in diesem Thread. Kommt alle Jahre wieder. Ich oute mich mal:

Einer meiner ersten Posts:

So richtig dumm ist man eigentlich nur, wenn man nix dazulernt.

Geschrieben
Bei uns in Rheinland-Pfalz ist ne Pumpe auf gelb kein Problem :-)

So, und jetzt steinigt mich. Aber meine steht auf grün. Kenne einige die sie auf gelb haben. Warum sollte ich mich drüber aufregen ? Gönnt den Leuten es doch einfach :00000733:

Gruß

Marcel

Hi,

ich gönne jedem alles, wirklich. Nur sehe ich die Möglichkeit (oder habe die Bedenken), dass der Gesetzgeber sich verar...t fühlen könnte. Dies könnte dann so aussehen --

Nach dem Motto: Bevor die schlauen Sportschützen wieder einen Schlupfwinkel finden............verbieten wir sie einfach alle PASTA !!!!

Das fände ich sehr schade, von daher: Leute, wenn ihr so ein Teil haben wollt: Bedürfnis und kaufen gehen.

Gruss

Blue

Geschrieben
Amen.

"Du kannst ein Pferd zur Tränke führen, aber Du kannst nicht für es saufen."- Volksmund

Lasst jetzt endlich diese gelbe Pump-Gun sterben. Zumindest in diesem Thread. Kommt alle Jahre wieder. Ich oute mich mal:

Einer meiner ersten Posts:

So richtig dumm ist man eigentlich nur, wenn man nix dazulernt.

ganz meine Meinung, :icon14::gutidee:

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