BlueFace Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Hi, lest mal die Beschreibung !!! http://www.egun.de/market/item.php?id=2106...f160ba7a2387d33 Ob das natürlich stimmt weiß ich nicht. Sollte das nach "den" 3 Jahren sein, kann ich es mir kaum vorstellen. Gruss Blue
mühli Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Aus dem Text (fehlender Schießbuchnachweis) Ohalätz!
Gottfried Tabor Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ob das natürlich stimmt weiß ich nicht.Sollte das nach "den" 3 Jahren sein, kann ich es mir kaum vorstellen. Gruss Blue Warum ? Was ist daran schwierig vorstellbar ? Es IST Gesetz . Da muß man schon damit rechnen , daß es auch angewendet wird Ich weise jedenfalls im Sachkundelehrgang die Herren (Damen hatte ich dort noch nicht) WBK Anwärter darauf hin , wie leicht diese wieder zu verlieren ist , u.a. durch mangelndes Training während der ersten drei Jahre. Gruß Gottfried
GERMAN SNIPER Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Wie ist das eigentlich mit der Überpfrüfung nach 3 Jahren, wenn man nach Ersterwerb der WBK (gelb) so nach 2 Jahren die grüne WBK bekommen hat. Wird man dann trotzdem noch überprüft? Oder genügt der Erwerb der grünen WBK dann als Nachweis?
Gottfried Tabor Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Wird man dann trotzdem noch überprüft? Oder genügt der Erwerb der grünen WBK dann als Nachweis? Ja ! Nein! Die Überprüfung bezieht sich auf die ERSTE erteilte waffenrechtliche Erlaubnis . Nur die ist für das Datum relevant. Was zwischendurch stattfindet , fließt dann in die Nachweise mit ein. Gruß Gottfried
Banane82 Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ob man überprüft wird oder nicht merkt man spätestens nach den 3 Jahren. Wo ist denn das Problem sich eine Tabelle auszudrucken, in der man Datum, Disziplin und Waffe einträgt? Ergebnisse oder sogar einzelne Ringe trage ich auch nich ein, da ich immer mehr Einschüsse auf der Scheibe habe als die jeweilige Disziplin im Wettkampf vorsieht. (Ist ja auch nicht undbedingt notwendig) Interessant wäre ob die Teilnahme an Wettkämpfen auch als Nachweis gültig ist. Wenn man seine Liste bzw Schiessbuch nun wirklich verliert steht man anders reichlich dumm da.
GERMAN SNIPER Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ich habe mal gelesen, dass wenn man die grüne WBK bekommt man auch die gelbe dazu bekommen kann, da man ja nachgewiesen hat das man Sportschütze ist. Ist das richtig?
SirSydom Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ich habe mal gelesen, dass wenn man die grüne WBK bekommt man auch die gelbe dazu bekommen kann, da man ja nachgewiesen hat das man Sportschütze ist. Ist das richtig? Ich hab gestern bei der Ereilung meiner WBKs gefragt. Explizit ob ich bei der sog. Regelüberprüfung in 3 Jahren irgendwelche Schießnachweise vorlegen muss. Ich bekam die Antwort dabei wird nur die Zuverlässigkeit geprüft. Eigentlich auch das Bedürfnis, aber das Ministerium hat Anweisung gegeben das Bedürfnis nicht zu überprüfen (oder so ähnlich). Ich bräuchte also bei der derzeitigen Lage keine Nachweise. Da bei uns im Verein aber ein Buch für alle geführt wird, hab ich soweiso kein Problem. Zur Not kann man da die Einträge ja nachweisen.
Huskydoc Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ich hab gestern bei der Ereilung meiner WBKs gefragt. Explizit ob ich bei der sog. Regelüberprüfung in 3 Jahren irgendwelche Schießnachweise vorlegen muss.Ich bekam die Antwort dabei wird nur die Zuverlässigkeit geprüft. Eigentlich auch das Bedürfnis, aber das Ministerium hat Anweisung gegeben das Bedürfnis nicht zu überprüfen (oder so ähnlich). Ich bräuchte also bei der derzeitigen Lage keine Nachweise. Da bei uns im Verein aber ein Buch für alle geführt wird, hab ich soweiso kein Problem. Zur Not kann man da die Einträge ja nachweisen. Norbert Blüm sagte auch mal: "Die Renten sind sicher". Spare dir im Fall der Fälle das nervige suchen deiner Termine der letzten drei Jahre in eurem Vereinsschießbuch und führe ein persönliches Schießbuch.
reinhard Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ob das natürlich stimmt weiß ich nicht. Eben......
Hermes Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Für 1,30 pro Heftchen, lohnt sich nicht mal das selbstdrucken..... Auswahl Schießbücher
queerdenker Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Typisch Deutsch! Wenn die Staatsbürokratie ihre feisten Wämse mit derselben Akribie in Richtung Steuersünder bewegen würde, könnte mir das Respekt abverlangen. Aber so? So aber zeigen derartige Auswüchse schikanösen Obrigkeitsgetues einmal mehr, in welchem Staat wir wirklich leben. Aber demnächst darf ja wieder "gefaltet" werden. Liebe Mitbürger, macht das weiter so brav und treuherzig wie eh und jeh! Es ändert sich nichts in diesem Lande. Das war und bleibt immer so. Ein Volk, das seinem durch die französische Revolution vertriebenen absolutistischen Herrscher, bei dessen Rückkehr aus dem Exil die Pferde von der Prachtkutsche ausspannte und diese höchstselbst zum Schloß zog, hat es nicht besser verdient. Wilherlm II. von Hessen-Kassel überlebte die Zeit im Exil vor allem deshalb wohlgenährt, weil er seine Landeskinder dem Englischen König als Soldaten verkauft und dafür Schuldverschreibungen erhalten hatte. Parallelen zur aktuellen Politik und zeitgenössichen Politikern darf sich jeder selbst zusammen reimen. - Auch in Hessen. Erbarmen! ______________ edit: Fehlerteufel
bigredone Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Der Kunde musste die Waffe wegen Bedürfnisverlust (fehlender Schießbuchnachweis) abgeben. ...hört sich doch viel besser an als : - der Kunde kommt mit der Waffe nicht klar - der Kunde braucht Kohle - der Kunde will sich eine andere Waffe kaufen, etc. etc.
Win308 Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Wie GT schon erwähnte:Es IST Gesetz . Das ganze obliegt einem schießsportlichen Bedürfnis das nachgewiesen werden sollte mit einem abgestempelten und unterschriebenen Wahrnehmung des selbigen.Deswegen die Republik verdammen,da gibts schlimmeres. Stundenlang in der angeschlossenen Lokalität verweilen und ein paar Minuten zum einschreiben können doch nicht zu viel verlangt sein. Gruß Win308(der solche Sachen locker sieht)
OnkelKarl Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ein Volk, das seinem durch die französische Revolution vertriebenen absolutistischen Herrscher, bei dessen Rückkehr aus dem Exil die Pferde von der Prachtkutsche ausspannte und diese höchstselbst zum Schloß zog, hat es nicht besser verdient. Wilherlm II. von Hessen-Kassel überlebte die Zeit im Exil vor allem deshalb wohlgenährt, weil er seine Landeskinder dem Englischen König als Soldaten verkauft und dafür Schuldverschreibungen erhalten hatte. Parallelen zur aktuellen Politik und zeitgenössichen Politikern darf sich jeder selbst zusammen reimen. - Auch in Hessen.
cdab Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 ...hört sich doch viel besser an als :- der Kunde kommt mit der Waffe nicht klar - der Kunde braucht Kohle - der Kunde will sich eine andere Waffe kaufen, etc. etc. Genau das waren auch meine ersten Gedanken!
Guest Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Interessant wäre ob die Teilnahme an Wettkämpfen auch als Nachweis gültig ist. Natürlich. Wettkämpfe sollten aus sportlicher Sicht doch wohl höher gewertet werden als das reine Training. Mein SB schaut auch in die Ergebnislisten der Verbände...
Olt d.R. Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Fazit = schiessen-schiessen-schiessen Richtig, denn der Gesetzgeber hat das ja nicht als Schikane mit ins WaffG aufgenommen, sondern nur als Unterstützung der Munitionshersteller...
Gottfried Tabor Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Wenn man seine Liste bzw Schiessbuch nun wirklich verliert steht man anders reichlich dumm da. Nein , das ist kein Problem. Dasselbe Gesetz verpflichtet Deinen Verein , die ersten drei Jahre nach erstmaliger WBK Erteilung Aufzeichnungen über Deine schießsportlichen Aktivitäten zu führen . Kannst also jederzeit von dort wieder nachtragen in Deine Unterlagen . Sollte Dein Verein das allerdings nicht machen , dann stehen da ein paar Verantwortliche sogar fürchterlich dumm da , wenn es rauskommt
Guest U are Defeated Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Nein , das ist kein Problem.Dasselbe Gesetz verpflichtet Deinen Verein , die ersten drei Jahre nach erstmaliger WBK Erteilung Aufzeichnungen über Deine schießsportlichen Aktivitäten zu führen . Kannst also jederzeit von dort wieder nachtragen in Deine Unterlagen . Sollte Dein Verein das allerdings nicht machen , dann stehen da ein paar Verantwortliche sogar fürchterlich dumm da , wenn es rauskommt Bei uns wird alles im Verein fetsgehalten, selbst wer auf dem Luftdruckstand schießt und wieviel. Kleiner Überwachungsstaat (Was ich persönlich überflüssig finde aber egal wenigstens für den Luftdruckstand ), wo man sagt das die auf dem Landratsamt hier echt mehr als human sind und es noch nie Probleme gab. Habe seit meinen Umzug vor 8 Monaten nichts von denen gehört. Wer weiß ob der jenige überhaupt mit der Waffe groß schießen war und ihn deswegen die Einträge fehlen. Gruß U are Defeated
Banane82 Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 @Tabor Klar beim Verein gibt's auch nochmal Unterlagen, aber der Aufwand bleibt. Ich denke im übrigen auch das die Teilnahme an Wettkämpfen höher zu werten ist als abgestempelter Trainingstage. (Wobei hier vermutlich gesichert sein soll das unsereins nicht nur einmal im Jahr zu den Vereinsmeisterschaften auftaucht, was ja da dann auch nicht wirklich eine ernsthafte Ausübung von Sport und Hobby ist)
Guest U are Defeated Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Da fällt mir was ein was ich mal fragen muss und eine kleine Geschichte zu dem Thema Nachweis erzählen muss: Ist der Entzug wegen mangelnden Training echt nur in den ersten 3 Jahren möglich? Nach meinem Umzug 2006 Richtung Hamburg fragte das liebe Ordnungsamt tatsächlich nach Nachweis Aufbewahrung der Waffe, Kopie der WBK und auch unter anderen Trainingsnachweisen (gelbe WBK Ausstellung 2001 sprich nach alten Waffenrecht noch), habe das ganze mit einem Zweizeiler umschifft, dann weiß ich auch warum nun nie mehr Nachfragen deswegen kamen. Konnte zu dem Zeitpunkt nicht schießen, da meine Zeit der Bundeswehr gewidmet hatte (Lehrgang und wieder Lehrgang so ging das fast 2 Jahre), dachte die Begründung war ausreichend. Ich hatte mir damals schon solche Sorgen gemacht, dass i mein geliebtes Gewehrchen abgeben muss. Heute kann es mir keiner mehr nehmen wegen Mangel an Training so oft wie das auf dem Stand nun seine Zeit verbringen darf 2mal die Woche hat es nun Ausgang. Ohne das Gewehr fehlt mir dann ja jede Grundlage zum Training. Gruß U are Defeated
Gottfried Tabor Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ich denke im übrigen auch das die Teilnahme an Wettkämpfen höher zu werten ist als abgestempelter Trainingstage. Rechtlich gesehen für den Bedürfniserhalt ist der Unterschied bedeutungslos . Bei zusätzlichen Einzelbedürfnissen für dasselbe Kaliber spielt es dann aber wieder eine wesentliche Rolle .
Gottfried Tabor Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Ist der Entzug wegen mangelnden Training echt nur in den ersten 3 Jahren möglich? Nach aktueller Gesetzeslage ja ! Nach Ablauf der ersten drei Jahre genügt zum Bedürfniserhalt die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Verbandes. Gruß Gottfried
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