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IGNORED

So schnell kann es gehen....


BlueFace

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Natürlich.

Wettkämpfe sollten aus sportlicher Sicht doch wohl höher gewertet werden als das reine Training.

Mein SB schaut auch in die Ergebnislisten der Verbände...

Das sehe ich auch so, mein SB ist selbst Sportschütze und weiss wie man auf die Seite unseres Schützengaues gelangt... da sieht man dann jedes Jahr auch die Jahresabschlussstatistik der Mannschaften. Also bei uns hatten gerade die, die dort aufgeführt sind noch nie Irgendwelche Probleme mit Anträgen, Überprüfung etc....

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Wie jetzt? Keine Trainingsnachweise? Kann doch nicht sein oder?

Für den Erhalt des Bedürfnises ist kein Trainingsnachweis erforderlich , wenn die drei Jahre um sind.

Falls Du aber ein weiteres "Bedürfnis" verspürst ,

also Antrag auf einen neuen Bedürfnisantrag für KW oder HA LW stellen willst ,

sind die Nachweise wieder notwendig.

Willst Du nur Deine bereits vorhandenen Waffen behalten oder nur auf Gelbe weiterkaufen , sind keine weiteren Nachweise mehr

erforderlich.

Es genügt die Mitgliedschaft im Verein eines anerkannten Verbandes .

So ist das Gesetz , alles andere ist falsche Auslegung selbstherrlicher Funktionäre oder SB .

Gruß

Gottfried

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Für den Erhalt des Bedürfnises ist kein Trainingsnachweis erforderlich , wenn die drei Jahre um sind.

Falls Du aber ein weiteres "Bedürfnis" verspürst ,

also Antrag auf einen neuen Bedürfnisantrag für KW oder HA LW stellen willst ,

sind die Nachweise wieder notwendig.

Willst Du nur Deine bereits vorhandenen Waffen behalten oder nur auf Gelbe weiterkaufen , sind keine weiteren Nachweise mehr

erforderlich.

Es genügt die Mitgliedschaft im Verein eines anerkannten Verbandes .

So ist das Gesetz , alles andere ist falsche Auslegung selbstherrlicher Funktionäre oder SB .

Gruß

Gottfried

:icon14::icon14::icon14:

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ich halte den Inhalt des Auktionstextes für schlichten Quatsch, analog für die Anzeigen mit "Aufgabe der Jagd", wo dann einer schlicht weg mit wenig Nachfragen seine überzähligen Waffen oder einfach seiner "Schrott" verkaufen will. Und wenn nicht - dann ist es auch ok. Wenn jemand mit Hilfe des Schützenvereins zu einer Kurzwaffe kommt und dann nicht damit schießt, gehört die auch wieder weg. Denn

1. hat er die Verantwortlichen im Schützenverein über seine wahre Intention belogen und wollte nur eine KW und

2. ist er ohne ausreichendes Schießtraining mit der KW nur eine Sicherheitsrisiko, da er ohnehin nicht schießen kann bzw. nichts trifft.

Also whats up?

Nur ma so quergedacht!

Gruss

SWJ

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@Schwarzwildjäger:

nun kenne ich einige Fälle wo "wegen Aufgabe der Jagd" die einzige ehrliche Begründung war - das Haar silbergrau bis schlohweiß und die Knochen wollen nicht mehr so wie der Kopf ;)

und wenn er eine KW haben will und offensichtlich nachgewiesen hat, das er damit keinen Dumfug ala "Bank überfallen" machen will (WBK-Voraussetzungen hat(te) er ja erfüllt) spricht für mich ehrlich Nichts dafür ihm die Plempe abzunehmen - den woanders als auf dem Schiessstand darf er eh nicht "rumballern" und da hält sich das Sicherheitsrisiko doch arg in Grenzen.

Und von wegen Verein belogen: ja, wie den sonst? (außer JS),

übrigens wenn morgen der Bedürfniskram mit indirektem Vereins/Verbandszwang wegfallen würde, hätten schon übermorgen weit über 90% der SchützenV. ein arges Mitgliederproblem.

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@ Duncan

Du hast zu 100 % recht.

Wir brauchen keine Waffenrechtsverschärfung seitens der Politik, das machen Waffenbesitzer aus unseren Reihen schon selbst. Wenn jemand eine Zeitlang nicht schießen mag oder kann, wo ist das Problem? Die Waffen sind registriert und liegen sicher verwahrt in Tresor.

Mein bester Kumpel ist seit Herbst letzten Jahres Trucker und seitdem nur einmal zu Weihnachten auf den Stand gekommen. Er geht morgens um 5.00 Uhr aus dem Haus und kommt gegen 20.00 Uhr Heim. Ist seit 12 Jahren im Verein. Soll er jetzt Willens SWJ seine Waffen abgeben? Im übrigen freut er sich schon jetzt auf seinen Jahresurlaub um wieder ein paar mal Trainieren zu können.

Solche Beispiele gibt es sicher viele.

Ich mag einfach keine Leute die immer wissen was für andere das beste ist.

Gut Schuß at all......... :rolleyes:

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Gast U are Defeated
Nach aktueller Gesetzeslage ja !

Nach Ablauf der ersten drei Jahre genügt zum Bedürfniserhalt die Mitgliedschaft in einem

Verein eines anerkannten Verbandes.

Gruß

Gottfried

Danke für die Antwort, nun ist auch klar warum ich echt nichts mehr von denen gehört habe :) weil Sportpass-Kopie lag bei. Vermute ganz stark es handelte sich bei dem Schreiben um ein Standardschreiben und keiner hat drauf geachtet von wann die WBK war. Die haben sich ja mit den paar Nachweisen abfrühstücken lassen.

Noch ne kleine Frage, lasse ich meine alte Gelbe auf die neue Gelbe ändern, muss ich dann wieder anfangen 3 Jahre Nachweise zuführen? Denke schon oder?

Mein bester Kumpel ist seit Herbst letzten Jahres Trucker und seitdem nur einmal zu Weihnachten auf den Stand gekommen. Er geht morgens um 5.00 Uhr aus dem Haus und kommt gegen 20.00 Uhr Heim. Ist seit 12 Jahren im Verein. Soll er jetzt Willens SWJ seine Waffen abgeben? Im übrigen freut er sich schon jetzt auf seinen Jahresurlaub um wieder ein paar mal Trainieren zu können.

Solche Beispiele gibt es sicher viele

Solche Fälle gibt es zu genüge, ging mir ja auch nicht anders, war zu dem Zeitpunkt au schon 10 Jahre im Verein, wo das Schreibchen vom Ordnungsamt kam, Waffe seit fast 5 Jahren im Besitz. Problem war damals das ich 1. umgezogen bin und keinen Verein mit Trainingzeiten KK am WE gefunden habe 2. aufgrund meines Jobs in der Woche gar ned daheim war. So blieb ich über Jahre Mitglied in meinem "Heimatverein", halt da wo ich mit schießen groß geworden bin.

Gruß

U are Defeated

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Noch ne kleine Frage, lasse ich meine alte Gelbe auf die neue Gelbe ändern, muss ich dann wieder anfangen 3 Jahre Nachweise zuführen? Denke schon oder?

Warum alte Gelbe umändern? Behalten und neue Gelbe beantragen.

Die einmaligeÜberprüfung nach den ersten 3 Jahren gilt ab Ausstellungsdatum der ersten Waffenrechtlichen Erlaubniss, sprich WBK. Das wichtige ist unterstrichen. :s75:

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Dasselbe Gesetz verpflichtet Deinen Verein , die ersten drei Jahre nach erstmaliger WBK Erteilung

Aufzeichnungen über Deine schießsportlichen Aktivitäten zu führen .

Kannst also jederzeit von dort wieder nachtragen in Deine Unterlagen .

Sollte Dein Verein das allerdings nicht machen , dann stehen da ein paar Verantwortliche

sogar fürchterlich dumm da , wenn es rauskommt <_<

hierzu mal kurz der Gesetzestext:

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher

Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

...

1b)einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes

ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine

Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

c)über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen

Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige

Schießstätten nachweisen.

.

.

.

Die Standbücher sind mit Sicherheit unbeliebt, aber wenn sich ein Anfänger nicht einträgt, hat er die A..karte gezogen!

Hier im Verein gilt, ... Anfrage der Behörde nach drei Jahren nach der ersten Befürwortung, wird mit den Standbüchern und dem persönlichen Schießbuch abgeglichen.

Sollten die Eintragungen nicht stimmen, hat einer ein Problem, und das ist nicht der Verein!

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Gast U are Defeated
Die Standbücher sind mit Sicherheit unbeliebt, aber wenn sich ein Anfänger nicht einträgt, hat er die A..karte gezogen!

Hier im Verein gilt, ... Anfrage der Behörde nach drei Jahren nach der ersten Befürwortung, wird mit den Standbüchern und dem persönlichen Schießbuch abgeglichen.

Sollten die Eintragungen nicht stimmen, hat einer ein Problem, und das ist nicht der Verein!

Einerseits sind die Standbücher nicht schlecht, hab nichts dagegen wenn das steht das ich trainiert habe.

Ja, aber was ist wenn man wo anders im Verein etc. trainieren muss, weil der Verein nicht die Möglichkeiten wirklich bietet die man braucht? 300m hat nicht jeder Verein, das steht dann natürlich nicht im Standbuch des Vereins, aber dann im Schießbuch. Ich kann ja schon bei mir im Verein nicht KK100m schießen (meine Lieblingsdisziplin im KK-Bereich) als Beispiel. Was möchte die Behörde dann machen die Bücher aus weiß nicht wo anfordern?

Mich betrifft das Ganze ja nicht mehr so wirklich, wäre nur interessant was die Behörde dann macht, ist man den verpflicht auf seinem Heimstand nur mit der Waffe zu trainieren eigentlich doch nicht.

Gruß

U are Defeated

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Einerseits sind die Standbücher nicht schlecht, hab nichts dagegen wenn das steht das ich trainiert habe.

Ja, aber was ist wenn man wo anders im Verein etc. trainieren muss, weil der Verein nicht die Möglichkeiten wirklich bietet die man braucht? 300m hat nicht jeder Verein, das steht dann natürlich nicht im Standbuch des Vereins, aber dann im Schießbuch. Ich kann ja schon bei mir im Verein nicht KK100m schießen (meine Lieblingsdisziplin im KK-Bereich) als Beispiel. Was möchte die Behörde dann machen die Bücher aus weiß nicht wo anfordern?

Mich betrifft das Ganze ja nicht mehr so wirklich, wäre nur interessant was die Behörde dann macht, ist man den verpflicht auf seinem Heimstand nur mit der Waffe zu trainieren eigentlich doch nicht.

da ich so eine behördliche Anfrage, bezüglich der 3-Jahre-Frist, noch nicht kenne, kann ich nur spekulieren:

Zitat: ... c)über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen

Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige

Schießstätten nachweisen.

.

.

oder der andere Verein - oder Standbetreiber muss den Nachweis bestätgen. :rolleyes:

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...

Zitat: ... c)über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen

Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige

Schießstätten nachweisen.

.

...

Wenn Du Dich daran hochfädeln willst, hättest Du Deine Waffen wahrscheinlich niemals befürwortet bekommen ...

Wenn man es ernst meint als Sportschütze, kann man hier eigentlich alles schießen und auch erwerben, geh die ersten drei Jahre nach Erwerb fleißig schießen, führe ein persönliches Trainingsbuch, und gut ist.

Und wenn Du es ernst meinst als Sportschütze, ergeben sich während dieser Zeit noch GAAAnz andere Möglichkeiten.

mfg

Ralf

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Gottfried Tabor erklärt es in Beitrag 25 und 28 sehr gut. :icon14:

Beitrag 30 vom SWJ hätte durchgehend in Grün geschrieben werden sollen. So einen Stuss habe ich selten gelesen. :icon13:

Stand extra dabei: "Mal Quergedacht"

@Schwarzwildjäger:

nun kenne ich einige Fälle wo "wegen Aufgabe der Jagd" die einzige ehrliche Begründung war - das Haar silbergrau bis schlohweiß und die Knochen wollen nicht mehr so wie der Kopf ;)

...

Das mag ja sein, aber es gibt eben auch Waffenbeseitzer die mit dem Zusatz "Wegen Aufgabe der Jagd" unliebsame Fragen, hinsichtlich des Verkaufs, z.b. bei einem Gewehr mit schlechter Schussleistung, umgehen.

Wir brauchen keine Waffenrechtsverschärfung seitens der Politik, das machen Waffenbesitzer aus unseren Reihen schon selbst. Wenn jemand eine Zeitlang nicht schießen mag oder kann, wo ist das Problem? Die Waffen sind registriert und liegen sicher verwahrt in Tresor.

Mein bester Kumpel ist seit Herbst letzten Jahres Trucker und seitdem nur einmal zu Weihnachten auf den Stand gekommen. Er geht morgens um 5.00 Uhr aus dem Haus und kommt gegen 20.00 Uhr Heim. Ist seit 12 Jahren im Verein. Soll er jetzt Willens SWJ seine Waffen abgeben? Im übrigen freut er sich schon jetzt auf seinen Jahresurlaub um wieder ein paar mal Trainieren zu können.

Solche Beispiele gibt es sicher viele.

Ich mag einfach keine Leute die immer wissen was für andere das beste ist.

In meinem Posting habe ich nicht dafür plädiert, dass Schützen oder Jäger ihre Waffen wieder abgegeben sollen, wenn sie aufgrund irgendwelcher Umstände eine zeitlang nicht mehr zum Schießen/Jagen kommen. Mir ging es darum, dass ich kein Verständnis für Leute habe, die in einen Schützenverein eintreten, sich dort (nach dem vorgeschriebenen Prozedere) das Bedürfnis bestätigen lassen und kaum haben sie ihre Waffe, sieht man die nicht mehr auf dem Stand. Dadurch werden die Vereine nur als Waffenbeschaffungsinstitutionen misskreditiert. Und nur um diese Fälle ging es mir.

Gruss

SWJ

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In meinem Posting habe ich nicht dafür plädiert, dass Schützen oder Jäger ihre Waffen wieder abgegeben sollen, wenn sie aufgrund irgendwelcher Umstände eine zeitlang nicht mehr zum Schießen/Jagen kommen. Mir ging es darum, dass ich kein Verständnis für Leute habe, die in einen Schützenverein eintreten, sich dort (nach dem vorgeschriebenen Prozedere) das Bedürfnis bestätigen lassen und kaum haben sie ihre Waffe, sieht man die nicht mehr auf dem Stand. Dadurch werden die Vereine nur als Waffenbeschaffungsinstitutionen misskreditiert. Und nur um diese Fälle ging es mir.

Gruss

SWJ

:eclipsee_gold_cup::icon14:

Gruss Hele

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Für den Erhalt des Bedürfnises ist kein Trainingsnachweis erforderlich , wenn die drei Jahre um sind.

Falls Du aber ein weiteres "Bedürfnis" verspürst ,

also Antrag auf einen neuen Bedürfnisantrag für KW oder HA LW stellen willst ,

sind die Nachweise wieder notwendig.

Willst Du nur Deine bereits vorhandenen Waffen behalten oder nur auf Gelbe weiterkaufen , sind keine weiteren Nachweise mehr

erforderlich.

Es genügt die Mitgliedschaft im Verein eines anerkannten Verbandes .

So ist das Gesetz , alles andere ist falsche Auslegung selbstherrlicher Funktionäre oder SB .

Gruß

Gottfried

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

...

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in

regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre

Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes

1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen

Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung

nach Absatz 3 erfolgen.

Drei Jahre nach Ersterteilung _hat_ die Behörde den Fortbestand des Bedürfnisses zu überprüfen. Zumindest da steht nix davon, wie genau sie das zu tun hat. Bereits mehrfach habe ich hier im Forum gelesen, daß vereinzelt sogar Waffenbehörden Trainingsnachweise vorgelegt haben wollten. Weiterhin steht zumindest hier auch nix davon, wie lange oder wie oft die Behörde überprüfen könnte, wenn sie das wollte *malzubedenkengeb*. - Entweder habe ich die Stelle nicht gefunden, aus der hervorgeht, daß die Waffenbehörden nicht mehr als _nur_ dieses eine Mal zu überprüfen haben - oder viele können sich glücklich schätzen (Alt-Waffenbesitzer), daß die Waffenbehörden üblicherweise nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberprüfungen bez. Fortbestehen des Bedürfnisses durchführen.

Ich bitte um Zerstreuung meiner Bedenken! *hoffnungsvollgugg*

Loch

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Drei Jahre nach Ersterteilung _hat_ die Behörde den Fortbestand des Bedürfnisses zu überprüfen. Zumindest da steht nix davon, wie genau sie das zu tun hat. Bereits mehrfach habe ich hier im Forum gelesen, daß vereinzelt sogar Waffenbehörden Trainingsnachweise vorgelegt haben wollten. Weiterhin steht zumindest hier auch nix davon, wie lange oder wie oft die Behörde überprüfen könnte, wenn sie das wollte *malzubedenkengeb*. - Entweder habe ich die Stelle nicht gefunden, aus der hervorgeht, daß die Waffenbehörden nicht mehr als _nur_ dieses eine Mal zu überprüfen haben - oder viele können sich glücklich schätzen (Alt-Waffenbesitzer), daß die Waffenbehörden üblicherweise nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberprüfungen bez. Fortbestehen des Bedürfnisses durchführen.

Ich bitte um Zerstreuung meiner Bedenken! *hoffnungsvollgugg*

Loch

Drei Jahre nach erster WBK gibt es nur einmal . Alles andere ist nicht drei Jahre !

Das wie genau ist geregelt durch die Definitionen des regelmäßigen Schießens.

Die Prüfung durch die Behörde erfolgt durch die Anforderung einer Bestätigung des Verbandes ,

in welcher dieser das Fortbestehen des Bedürfnises bestätigt.

Der Verband prüft anhand der ihm vorgelegten und vom Verein bestätigten Schießbücher/Aufzeichnungen

des Weiterbestehen des Bedürfnises bevor er die Bestätigung ausstellt.

So geregelt im WSV und BDS LV 7

Andere Regionen können andere Regeln haben.

Keine Ahnung .

Am besten mit den Regionalverbänden abklären.

Bei uns ist das über die HP nachvollziehbar.

Ach so , eh ich es vergesse , fuffzehn Öre an den Verband sind noch fällig .

Die wollen schließlich auch leben :rolleyes: .

Gruß

Gottfried

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