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IGNORED

Liechtenstein - neues Waffengesetz 17.08.2008 dank Schengen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liechtenstein will auch den Schengenbeitritt - geplant ca. 1.1.2010.

Daher hat man das - bislang eigentlich fast unglaublich liberale - Waffengesetz dramatisch verschärft:

Schon der pure Besitz (nicht nur Erwerb) vieler Waffen ist nun verboten:

- Vollautomaten UND zu HA abgeänderte ehemalige Vollautomaten

- alle Vorderschaftrepetierflinten

- alle Flinten (auch Einzelschuss/BDF etc.!) mit Lauflänge < 45 cm oder Gesamtlänge < 90 cm

- alle Schalldämpfer, Laser

- viele Messer, Schlag- und Wurfgeräte, sogar einfach Schleudern, ebenso E-Schocker

Auch das Tragen wurde gewaltig verschärft (spezielle Prüfung, Nachweis besonderer Gefährdung etc.).

Einführung des Bedürfnisprinzips beim Waffenerwerb

Pro Erwerbsschein nur 1 (eine) Waffe, gültig 6 Monate

Für Ausländer, die in Li wohnen gibt es Erwerb/Besitz ggf. Ausnahmebewilligung nur, wenn der Heimatstaat einverstanden ist.

usw.

Link

Das alles klingt jetzt nicht so schlimm, wenn man aber weiß, dass bisher das WaffG in Liechtenstein noch liberaler als in der Schweiz war, dann ist das schon eine erdrutschartige Verschlechterung - Schengen sei dank!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Irgendwie hab ich das Gefühl dass sich mittlerweile (leider) viele Staaten bei Waffenrechtsverschärfungen an Deutschland orientieren...Finnland,Schweiz,Lichtenstein,...

Geschrieben

Am Deutschen Wesen soll die Welt verwesen.

Das gilt nun schon seit 1890. :traurig_16:

Geschrieben

Die Liechtensteiner sollten hartnäckig die Begründung für diese Verschärfungen einfordern.

Ist Li. ein Hort des Mißbrauchs legaler Waffen? Versinkt das Fürstentum in entsprechender Schusswaffenkriminalität?

Oder macht das der Fürst al gusto, sprich, wenn und weil er gerade Lust auf Waffenrechtsverschärfungen verspürt?

Als Eidgenosse, also direkt nebenan, würde ich mir angesichts dieses unappetitlichen Beispiels

übrigens so meine Gedanken machen...

Geschrieben

Die Liechtensteiner hätten die Möglichkeit über dieses Gesetz eine Volksabstimmung herbeizuführen. Aber anscheinend ist die Mehrheit dieser Leute damit einverstanden! :rolleyes:

Geschrieben
Da ihr aber von einer Verschärfung sprecht: Wie sah denn das alte Waffg aus?

Leider funktionieren meine alten Links in WO von 2006 zum damals gültigen WaffG nicht mehr, aber ich hatte seinerzeit aus den Gesetzen zu Seriefeuerwaffen zitiert:

(Verordnung zum Erwerb von Seriefeuerwaffen >6,2mm oder Kriegswaffen)

Art. 1

Begriff

1) Als Seriefeuerwaffen im Sinne dieser Verordnung gelten Schusswaffen mit einem Kaliber von 6.2 mm oder mehr, aus denen durch einmalige Betätigung des Abzuges mehrere Geschosse durch einen Lauf in eine bestimmte Richtung verschossen werden können, ausgenommen Jagdwaffen und Sportwaffen.

2) Als Jagdwaffen gelten ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Schrotgewehre) oder mit gezogenen Läufen (Jagdkarabiner) ein- oder mehrschüssig, die für den Fachmann eindeutig als Jagdwaffen erkennbar sind.

3) Als Sportwaffen gelten Schusswaffen mit einem Kaliber von weniger als 6.2 mm und Schusswaffen mit einem grösseren Kaliber, wenn sie Einzellader oder für den Fachmann als Sportwaffen erkennbar sind.

4) Seriefeuerwaffen mit einem Kaliber von weniger als 6.2 mm gelten als Seriefeuerwaffen im Sinne dieser Verordnung, wenn sie als Kriegswaffe verwendbar sind.

Art. 2

Bewilligung

1) Zum Erwerb von Seriefeuerwaffen bedarf es im Einzelfall einer Bewilligung der zuständigen Behörde.

2) Die Bewilligung zum Erwerb von Seriefeuerwaffen zu Sammelzwecken wird nur an Inhaber einer Sammelbewilligung erteilt.

3) Die Sammelbewilligung wird von der Regierung für jede Seriefeuerwaffe einzeln ausgestellt.

Art. 3

Voraussetzungen für die Erteilung einer Sammelbewilligung

Eine Sammelbewilligung kann erhalten:

a) wer das 20. Altersjahr erfüllt hat, liechtensteinischer Landesbürger oder niedergelassener Ausländer ist und im Lande Wohnsitz hat;

b ) wer glaubhaft machen kann, dass er Kenntnis im Umgang mit Waffen besitzt.

Art. 4

Versagen der Bewilligung

Eine Sammelbewilligung darf nicht erteilt werden:

a) Geisteskranken und Geistesschwachen;

b ) Entmündigten;

c) Personen, die mit Gasthaus- und Alkoholverbot belegt sind;

d) Personen, welche wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen strafbaren Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, gerichtlich verurteilt worden sind, für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet von dem Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder erlassen gilt;

e) Personen, die wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Personen verurteilt worden sind, für die Dauer von drei Jahren, gerechnet von dem Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder erlassen gilt;

f) Personen, die durch strafgerichtliches Urteil in den bürgerlichen Ehren und Rechten eingestellt sind;

g) Personen, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie durch den Gebrauch von Waffen sich selbst oder Dritte gefährden können.

Jetzt überlege mal, was mit Seriefeuerwaffen im Kaliber <6,2mm bis vor kurzem dort gesetzlich los war. Und wie geregelt (sogar für Ausländer, ohne dank Schengen im Heimatstaat eine Erlaubnis holen zu müssen) es auch für Vollautomaten > 6,2mm war.

Grüße

Schwarzwälder

PS: Der Link geht noch und zeigt zwar die aktuelle Fassung, aber führt ganz unten die Änderungen seit 1971 auf - allein im Gesetzblatt 190 diesen Herbst sind unter verbotene Waffen die Buchstaben d bis m hinzugekommen!! Vorher war das recht übersichtlich :)

Geschrieben
Die Liechtensteiner hätten die Möglichkeit über dieses Gesetz eine Volksabstimmung herbeizuführen. Aber anscheinend ist die Mehrheit dieser Leute damit einverstanden! :rolleyes:

Das ist mehr oder minder eine Wortgenaue Kopie des jetzigen Schweizer Recht, mit eine paar Besonderheiten, die es schon vorher gab insbesondere das Verbot von den bösen Pumpgun.

Wenigsten haben die auch übernommne, dass die Erteilung von Sonderbewilligungen wegen Sammlertätigkeit geht.

Für die Deustchen, es ist immer noch einfacher eine Sonderbewilligung in der Schweiz für einen VA zu kriegen als für ein 22 Flobert Gewehr in Deutschland.

Die Auslegung macht am Schluss den Unterschied und auch wie die Gerichte entscheiden.

Joker

Geschrieben
Das ist mehr oder minder eine Wortgenaue Kopie des jetzigen Schweizer Recht, mit eine paar Besonderheiten, die es schon vorher gab insbesondere das Verbot von den bösen Pumpgun.

Gut, es gab vorher aber auch ein paar Besonderheiten, die es so im Schweizer Waffengesetz nicht mehr gab (z.B. Vollautomaten < 6,2mm). Aber egal, jetzt ist das letzte Fleckchen bedürfnisfreier Erwerb etc. auch getilgt.

Was man vor Gericht macht - da hast Du natürlich Recht, da mag vieles noch besser aussehen in der Schweiz und LI als bei uns in D.

Grüße,

Schwarzwälder

PS: Hier der Link zur aktuellen Schweizer Waffenverordnung Stand 12.12.2008

Geschrieben

Sie sind genau so von Brüssel erpresst worden wie alle anderen EU Staaten auch.

Also bitte; ein italienischer Mafioso als EU Anführer. Das sagt alles.

Sie unterwerfen sich alle, um den sog. "Ablässen" an Brüssel zu entgehen. Keine Ablässe an Brüssel = kein Handel mit der EU.

Somit macht man mit und verschärft erst einmal das "Waffenrecht".

Grund: zuerst muss der Souverän Schritt für Schritt entwaffnet und restlos verdummt werden, dann kann man mit ihm machen was man will.

Es geschieht langsam und leise. Keiner soll etwas mitbekommen und sich dagegen wehren können. Gewöhnt sich das Vieh erstmal daran, dann kann man schön weiter machen.

Zuerst Entrechtung, dann Knechtung: weg mit Mitsprache, Volksentscheid, Wiederstand, verbot der freien Meinung, Waffen = willkommen im Irrenhaus EU.

Es scheint nur ein Irrenhaus zu sein. Aber die in Brüssel wissen genau was sie machen. Sie planen gut und arbeiten mit einer ungeheuren Energie an ihrer Ideologie eines Großeuropas.

Hitler hatte auch diese Vision, aber er schaffte es nicht. Nun versucht es eben Brüssel.

Und jeder Staat macht mit, ohne vorher nach zu denken, wie eine Hure, nur um des lieben Geldes willen.

Der Souverän soll zum Arbeits- und Konsumroboter gemacht werden, damit sich diese gierige EU Krake über allem ausbreiten kann. Das Ziel ist: möglichst wenige kontrollieren alle und nehmen alle aus. Sie werden wie die Fürsten leben, doch das Volk wird geknechtet sein. (irgendwas aus der Bibel)

EU = Europas Untergang.

Geschrieben

um irgendwann mal nägel mit köpfen zu machen und es nicht nur beim ewigen rumgeheule bleibt:

was haben liechtenstein und die schweiz für möglichkeiten und chancen, gegen diese verschärfungen anzugehen?

was hier abläuft, darf nicht so weitergehen.

Geschrieben

Wie schon gesagt............man könnte dort eine Volksabstimmung herbeiführen. Dazu müssten 1500 Wahlberechtigte ihre Unterschrift abgeben. Danach müssten 50% der Wahlberechtigten gegen dieses Gesetz stimmen. Dann wäre es wieder weg.

Geschrieben

Sofort Volksabstimmung bevor sie auch noch abgeschafft wird.

Organisation aller Schützen und Sammler, auch diejenigen die nur in den Schiesskeller gehen.

Es muss eine Lobby her, und zwar schnell.

Es muss einen starken Dachverband, oder Verbände, so wie in Deutschland geben.

Vielleicht haben die dann ein wenig die Möglichkeit für die Interessen der freien Bürger zu stehen.

Geschrieben

Wovon träumst DU denn nachts? :rolleyes:

Ich schätze mal. das jeweilige Landeswaffengesetz interessiert ca. 3% der Deutschen, 5% der Liechtensteiner und höchstens 10% der Schweizer.

Geschrieben
Sofort Volksabstimmung bevor sie auch noch abgeschafft wird...

Na und?

Dann wird so lange abgestimmt bis es paßt.

Den Iren haben wir doch auch schon klar gemacht wie die nächste Abstimmung bzgl Europäischer Verfassung auszusehen hat.

Geschrieben
...auch diejenigen die nur in den Schiesskeller gehen.

....

grad die triffts am stärksten. denn die ordonanzschützen brauchen sich auch langfristig gesehen an wenigsten sorgen zu machen.. ist ja ein volkssport und da dauert es, bis sich jemand rantraut.

also wenn wir hier 1500 stimmen zusammenbekommen und die vorlage geschickt formulieren, wir die 50% mehrheit bekommen - dann ist alles wieder wie früher? das bezieht sich aber nur auf die aktuelle änderung und rückwirkend ist da nichts zu machen, oder?

hm da seh ich schwarz.. sogar für die schweiz

Geschrieben
Es muss eine Lobby her, und zwar schnell.

Es muss einen starken Dachverband, oder Verbände, so wie in Deutschland geben.

Vielleicht haben die dann ein wenig die Möglichkeit für die Interessen der freien Bürger zu stehen.

Bist du im PRO TELL, wenn nein, dann sei sofort Mitglied, oder sei lieber Sill. Lobby ist da, aber es wird leider nicht all zu sehr unterstützt.

Geschrieben

Was kann der Lichtensteiner denn jetzt noch alles erwerben, was der Normalschweizer nicht kann?

Geschrieben
Bist du im PRO TELL, wenn nein, dann sei sofort Mitglied, oder sei lieber Sill. Lobby ist da, aber es wird leider nicht all zu sehr unterstützt.

Bin schon lange Mitglied.

143179.jpg

Geschrieben
Die Liechtensteiner hätten die Möglichkeit über dieses Gesetz eine Volksabstimmung herbeizuführen. Aber anscheinend ist die Mehrheit dieser Leute damit einverstanden! :rolleyes:

Aber diese Leute machen sich in die Hose, wenn mehr Datenoffenheit über -ausländische- Steuerflüchtlinge gefordert wird!

Nun geht es an ihre eigene Freiheit:

Bitte sehr- späte Selbsterkenntnis wird da sehr schmerzhaft sein.

Archiviert

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