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IGNORED

Rechtsanwalt gesucht mit Schwerpkt. Waffen + Strafrecht


der-onkel!

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

vorweg: Ich bin seit über 20 Jahren Sportschütze. Damals hatte ich eine Rechtsschutzversicherung für Waffenrecht bei der AGRIPPINA (als Gruppenversicherung über den VdW Düsseldorf) abgeschlossen. Heute ist die AGRIPPINA zur ZURICH geworden.

Nun wird mir vorgeworfen eine Sachbeschädigung mit einer meiner Sportflinten begangen zu haben. Ein Gutachter des LKA will Tathülsen anhand Auszieher- und Stoßbodenspuren dieser Flinte zuordnen können. Da ich über Kontakte zu einem Ex-Ballistiker des BKA verfüge, habe ich mich kundig gemacht. Dort hieß es, der Schlagbolzen sei das Vergleichkriterium No. 1, dessen Spuren seien mit einem Fingerabdruck vergleichbar. Allein schon die Abdrücke der Schlagbolzen sehen völlig unterschiedlich aus! In der Strafsache habe ich zwei Gegengutachter beauftragt sowie einen Strafrechts-Anwalt. Zudem sind die Jagdhunde des Ordnungsamtes hinter mir her, so dass ich auch noch vor dem Verwaltungsgericht aktiv bin. Das Verw.-Verfahren wurde jedoch bis zum Ausgang der Strafsache eingestellt. Kosten sind mir mittlerweile EUR 9.100 entstanden, die ZURICH zahlt nichts, da es sich um eine Tat handelt, die nur mit Vorsatz begangen werden kann. Erst wenn ich obsiegt habe, kann ich versuchen die ZURICH zu Regulierung zu "überreden".

Hier ein kurzer Sidestep: Allen Waffenbesitzern kann ich nur wärmstens empfehlen eine Rechtsschutzversicherung über das FORUM WAFFENRECHT abzuschließen ;) . Die haften auch bei dieser Art von Straftaten im voraus. Nur das FORUM WAFFENRECHT existierte vor 20 Jahren noch nicht, als ich die RV abschloss.

Kurzum: 2 Termine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Der 2. Termin war derart kurzfristig anberaumt, dass keiner "meiner" Gutachter auftauchte (einer hatte eine OP, der andere erwies sich ohnehin als unzuverlässig). Der LKA-Gutachter gab zwar zu, dass es sich um sein erstes Gutachten mit einer Zuordnung einer Flinte handelte, aber Frau Richterin glaubte ihm und verknackte mich umgehend zu EUR 9.000 Geldstrafe plus Gerichtskosten, insgesamt vermutlich EUR 12.-13.000 (!). Wir haben direkt Berufung eingelegt.

Mit der jetzigen Erfahrung weiß ich, dass ich einen Rechtsanwalt benötige, der sich mit der Materie Waffen + kriminalistische Untersuchung von Waffen zur Beweisführung sehr gut auskennt und dem LKA-Gutachter entsprechend gezielte Fragen stellen kann. Zudem muss er wissen, wie man Tatwaffen zur einer unabhängigen Untersuchung aus der Arservatenkammer herauslösen kann. Kurzum, es muss jemand sein, der bereits über erfolgreiche Erfahrung/Referenzen verfügt. Angesichts meiner stark lädierten "Kriegskasse" sollte er mich jedoch nicht als verfrühte Weihnachtsgans betrachten und mich sukzessive finanziell ausnehmen. Aufgrund der absolut abgehobenen Aufwandsabrechnung des einen Gutachters bevorzuge ich nun eine faire und fixe Honorarvereinbarung.

Das FORUM WAFFENRECHT will mir nächste Woche eine Anwaltsliste zuschicken. Hier im Forum bin ich auf diese Liste (aus 2004) gestoßen: http://www.slg-traunstein.de/Waffengesetz_...Waffenrecht.pdf .

Mir wären jedoch KONKRETE Empfehlungen aufgrund Erfahrungen mit Anwälten weitaus willkommener. Hat jmd. konkrete Tipps hinsichtlich eines Anwalts mit Erfahrung in der Materie Waffen + kriminalistische Untersuchung von Waffen zur Beweisführung, Schwerpunkt Strafrecht, ggf. ZUSÄTZLICH Verwaltungsrecht, der zum fairen Honorar Leistung abliefert?

Bevor hier jmd. mit vermeintlich witzigen Anspielungen kommt (wie in anderen derartigen Threads, wo die Leute in der Schaisse sitzen): Nein, ich bin nicht kriminell & nach dieser Geschichte überzeugt, dass derartiger Ärger jedem unter uns Waffenbesitzer jederzeit wie einen Blitz treffen kann. Und dann ist das Staunen groß, glaubt mir :huh: .

Geschrieben
Allen Waffenbesitzern kann ich nur wärmstens empfehlen eine Rechtsschutzversicherung über das FORUM WAFFENRECHT abzuschließen ;) . Die haften auch bei dieser Art von Straftaten im voraus. Nur das FORUM WAFFENRECHT existierte vor 20 Jahren noch nicht, als ich die RV abschloss.

Tut mir leid zu hoeren, dass es Dich in dieser Form getroffen hat und ich wuensche alles Gute bei der anstehenden Berufung.

Bevor Du aber lange Zeit anfaengst hier das FWR zu loben empfehle ich dringend einige sehr lange Threads in dem Unterbereich Waffenrecht durchzulesen. Es ist nicht immer alles Gold, was glaenzt.

Nachfrage: Wie ist denn die Pol ueberhaupt auf die Idee gekommen, es koennte sich um Deine Flinte handeln? Anfangsverdacht Schuetze, anonymer Hinweise o.Ä.?

Geschrieben

@Howkins

Scholzen ist mir als VdW-Mitglied natürlich bekannt. Er kennt auch bereits den Fall aufgrund der erfolglosen Bemühung um Regulierung durch die ZURICH-Rechtschutzversicherung. Ich werde auf jeden Fall u. a. mit ihm sprechen.

@Lusumi

Danke für Deine PN. Du hast bereits Antwort!

Bevor Du aber lange Zeit anfaengst hier das FWR zu loben empfehle ich dringend einige sehr lange Threads in dem Unterbereich Waffenrecht durchzulesen. Es ist nicht immer alles Gold, was glaenzt.

Mag sein, ich habe von einem Schützenkameraden positives Feedback zum FWR. Er hatte bei der Beantragung einer Sammler-WBK sein Recht einfordern müssen. FMR hat die nicht gerade unwesentlichen Kosten ohne Murren übernommen.

Nachfrage: Wie ist denn die Pol ueberhaupt auf die Idee gekommen, es koennte sich um Deine Flinte handeln? Anfangsverdacht Schuetze, anonymer Hinweise o.Ä.?

Ich befand mich nachweislich ca. 1-2 Stunden vor dem angeblichen Tatzeipkt. (welcher nicht exakt feststeht) am Tatort. Damit fing der Alptraum an - leider!

Geschrieben
Da ich über Kontakte zu einem Ex-Ballistiker des BKA verfüge, habe ich mich kundig gemacht. Dort hieß es, der Schlagbolzen sei das Vergleichkriterium No. 1, dessen Spuren seien mit einem Fingerabdruck vergleichbar. Allein schon die Abdrücke der Schlagbolzen sehen völlig unterschiedlich aus!

Hoffentlich glauben die nicht, dass du den Schlagbolzen nach der Tat gewechselt hast. Dazu wird es bestimmt schon ähnliches gegeben haben. Zumindest wäre das eine Erklärung, warum die nicht nach dem Fingerabdruck gehen.

Viel Glück, brauchst du glaube ich.

Geschrieben

@der-onkel!:

Ich kann Dir wie div. anderen WO-Mitgliedern schon den User carcano als Anwalt sehr empfehlen. M.E. wirst Du dort nicht ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und reichliche, fachliche Kompetenz ist definitiv vorhanden. Carcano hat es u.a. auch geschafft, mal ein Gericht mittels super Gutachten davon zu überzeugen, dass ein Stgw 90 PE eben keine Kriegswaffe ist, obwohl selbige auf der KW-Liste stand.

Grüße und viel Erfolg!

Schwarzwälder

Geschrieben
... Carcano hat es u.a. auch geschafft, mal ein Gericht mittels super Gutachten davon zu überzeugen, dass ein Stgw 90 PE eben keine Kriegswaffe ist, obwohl selbige auf der KW-Liste stand.

Gut zu wissen, dass Carcano sich auskennt! Warum erfahre ich erst jetzt davon? Über solch kompetente Leute müssen unbedingt die Fachzeitschriften berichten!

Geschrieben
Hallo,

Hier ein kurzer Sidestep: Allen Waffenbesitzern kann ich nur wärmstens empfehlen eine Rechtsschutzversicherung über das FORUM WAFFENRECHT abzuschließen ;) . Die haften auch bei dieser Art von Straftaten im voraus. Nur das FORUM WAFFENRECHT existierte vor 20 Jahren noch nicht, als ich die RV abschloss.

Rechtschutzversicherungen haften generell nicht beim Tatbestand einer Straftat. Es gibt zwar eine Strafrechtschutz, diese ist jedoch nur für Selbständige abzuschließen.

Geschrieben
Gut zu wissen, dass Carcano sich auskennt! Warum erfahre ich erst jetzt davon? Über solch kompetente Leute müssen unbedingt die Fachzeitschriften berichten!

Naja... hier ist es so, dass er in Fachzeitschriften berichtet... ;)

Geschrieben

Hallo Onkel - wollte dir antworten aber Dein Postfach ist voll...

... also entweder leeren oder für 1€ / Monat vergrößern lassen ;) oder mir eine mail-addy schicken.

Geschrieben
Hoffentlich glauben die nicht, dass du den Schlagbolzen nach der Tat gewechselt hast. Dazu wird es bestimmt schon ähnliches gegeben haben. Zumindest wäre das eine Erklärung, warum die nicht nach dem Fingerabdruck gehen.

Apropos, verwertbare Fingerabdrücke oder DNA-Spuren wurden auf den Tathülsen merkwürdigerweise nicht gefunden.

Ich kann Dir wie div. anderen WO-Mitgliedern schon den User carcano als Anwalt sehr empfehlen. M.E. wirst Du dort nicht ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und reichliche, fachliche Kompetenz ist definitiv vorhanden. Carcano hat es u.a. auch geschafft, mal ein Gericht mittels super Gutachten davon zu überzeugen, dass ein Stgw 90 PE eben keine Kriegswaffe ist, obwohl selbige auf der KW-Liste stand.

Folgende Fragen hierzu:

1. Ist carcano denn neben Rechtsanwalt auch vereidigter Sachverständiger für Waffen bzw. kriminalistische Waffenuntersuchungen?

2. Handelt es sich bei carcano um einen spezialisierten Anwalt auf Strafrecht und/oder Verwaltungsrecht?

3. Wie alt ist carcano ungefähr?

Rechtschutzversicherungen haften generell nicht beim Tatbestand einer Straftat. Es gibt zwar eine Strafrechtschutz, diese ist jedoch nur für Selbständige abzuschließen.

Das stimmt so nicht ganz. Die RV des Forum Waffenrecht geht zumindest in Vorleistung, Zitat Webseite:

„Erweiterter Strafrechtsschutz: Deckung auch beim Vorwurf der Begehung eines vorsätzlichen Vergehens, sofern das Verfahren nicht zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat führt.“

Hallo Onkel - wollte dir antworten aber Dein Postfach ist voll...

... also entweder leeren oder für 1€ / Monat vergrößern lassen ;) oder mir eine mail-addy schicken.

Yepp, die Postfach-Kapazität scheint leider arg knapp bemessen zu sein. Sorry, ich werde das gleich mal bereinigen.

Danke übrigens an alle für die rege Beteiligung!

Geschrieben
Folgende Fragen hierzu:

1. Ist carcano denn neben Rechtsanwalt auch vereidigter Sachverständiger für Waffen bzw. kriminalistische Waffenuntersuchungen?

2. Handelt es sich bei carcano um einen spezialisierten Anwalt auf Strafrecht und/oder Verwaltungsrecht?

3. Wie alt ist carcano ungefähr?

Hallo!

Ich will jetzt zu später Stunde nicht den Kampf mit deiner vollen Mailbox aufnehmen, deshalb hier nur kurz:

ad 1+2: Ich weiß nicht genau, ob Carcano Fachanwalt/vereidigter Sachverständiger ist, aber weiß, dass er zumindest hilfreiche Kontakte hat. Seine gewonnenen Prozesse und die o.g. Tatsache, dass er regelmäßig in Waffenzeitschriften Beiträge verfasst, sprechen aber schon für ihn. Einige haben derzeit auch was bei ihm laufen wegen der neu verbotenen Waffen. Hör Dich hier bei WO mal um!

ad 3: Ich nehme an, Du fürchtest, an einen Frischling von der Uni zu gelangen: keine Sorge, ist er nicht. Er ist im richtigen Alter! :)

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Um alle Unklarheiten im Hinblick auf "carcano" zu beseitigen: Hier druffdrigge und dort den Punkt: Tätigkeitsbereiche=> Waffenrecht auswählen. Wenn Du wissen möchtest wie er aussieht wähle Punkt "Kanzlei"

Ich kann die Kanzlei aus eigener Erfahrung nur empfehlen. :icon14:

Geschrieben
@der-onkel!:

Ich kann Dir wie div. anderen WO-Mitgliedern schon den User carcano als Anwalt sehr empfehlen. M.E. wirst Du dort nicht ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und reichliche, fachliche Kompetenz ist definitiv vorhanden. Carcano hat es u.a. auch geschafft, mal ein Gericht mittels super Gutachten davon zu überzeugen, dass ein Stgw 90 PE eben keine Kriegswaffe ist, obwohl selbige auf der KW-Liste stand.

Grüße und viel Erfolg!

Schwarzwälder

:gutidee: Dazu muss ich sagen, dass ich den guten carcano absolut nicht leiden kann, ihn aber für einen der fähigsten Leute in diese Bereich halte.

Er spielt in Foren gerne den wortkargen, zynischen @rsch, der rätselhafte Statements abgibt, aber er ist hochintelligent und clever, was ich absolut anerkenne. :eclipsee_gold_cup:

Als Fachanwalt in Sachen Waffen - und Waffenrecht wäre er meine 1. Wahl in DE.

Allerdings sollte man sich von ihm nicht in Sachen "Kauf einer modernen Langwaffe" beraten lassen, hier hat er seit dem 30. jährigen Krieg keine Fortbildung mehr besucht... B)

Varminter

Geschrieben
Allerdings sollte man sich von ihm nicht in Sachen "Kauf einer modernen Langwaffe" beraten lassen, hier hat er seit dem 30. jährigen Krieg keine Fortbildung mehr besucht... B)

Naja, dafür würde ich auch eher den freundlichen Büchsenmacher konsultieren :) ...

Danke für die Infos, ich werde wohl mal mit ihm Kontakt aufnehmen.

Geschrieben
Allerdings sollte man sich von ihm nicht in Sachen "Kauf einer modernen Langwaffe" beraten lassen, hier hat er seit dem 30. jährigen Krieg keine Fortbildung mehr besucht... B)

Der ist gut!

:rotfl2::rotfl2:

Allerdings kennt er vermutlich aus jeder Langwaffe vor dieser Zeit kombiniert mit jeder Art von Mun jeden Alters die reproduzierbaren Schussgruppen auswendig...

Geschrieben
Naja... hier ist es so, dass er in Fachzeitschriften berichtet... ;)

Dann kann ich mir schon denken wer es ist! Danke für den Hinweis. War die SIG90PE-Storry auch in einer Zeitschrift, habe ich den Artikel übersehen?

Geschrieben
Allerdings sollte man sich von ihm nicht in Sachen "Kauf einer modernen Langwaffe" beraten lassen, hier hat er seit dem 30. jährigen Krieg keine Fortbildung mehr besucht... B)

Tja, da sind meine Ratschläge in der Tat eher leicht antilemmingsch. Man wird eher die Wörter Baikal, Howa, Izhmash, Krico 902, Sabatti, Zoli aus meinem Munde hören, als die üblichen jagdlichen Verdächtigen aus Teutonistan...

:rolleyes:

Carcano

Geschrieben
Apropos, verwertbare Fingerabdrücke oder DNA-Spuren wurden auf den Tathülsen merkwürdigerweise nicht gefunden.

Wenn das so ist und dazu auch der Schlagbolzenabruck nicht zum Schlagbolzen deiner Waffe passt, dann sollte es doch kein Problem geben. Im Zweifel für- oder gegen den Angeklagten.

Geschrieben
naja anscheinend hat die tatsache das der schlagbolzen nicht passt die richterin nicht davon abhalten können ihn zu verurteilen... :peinlich:
Tja, beim Amtsgericht verhandelt man vom Kaufhausdiebstahl über Ruhestörung, Parkverstössen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nachbarschaftstreitigkeiten über Fruchtgenuß bis hin zum Exibitionismus alles. Das muß man den Richtern schon beinahe nachsehen. Der LKA-Gutachter führte zudem aus, dass der Schlagbolzen bei Flinten nicht verwertbar sei. Warum auch immer?! Die Umrisse des Schlagbolzens sahen auf den Tat- und Vergleichshülsen zumindest anders aus: einmal rund, einmal halbmondförmig. Das räumte der LKA-Gutachter zwar ein, meinte jedoch es hätte keine Relevanz?! Ich bin kein Gutachter, habe jedoch gehört der Schlagbolzen sei im Gegenteil ein sehr wertvolles Mittel zur Zuordnung von Waffen.

Von der Idee den Schlagbolzen zu tauschen höre ich hier zum ersten Mal. Dies wurde so nicht vor Gericht "präsentiert". Ich wüßte zwar bei dem Teil gar nicht wie das geht, aber theoretisch möglich wäre das freilich auch.

Geschrieben
Der LKA-Gutachter führte zudem aus, dass der Schlagbolzen bei Flinten nicht verwertbar sei. Warum auch immer?!

Wegen des geringen Gasdrucks in der Zündglocke und der daher nicht zuverlässig gleichen Abdruckbilder.

Bei Repetier- und Selbstladeflinten deutlich wichtiger als Erkennungsmerkmal ist z.B. der Auswerferabdruck am Hülsenrand.

Carcano

Archiviert

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