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IGNORED

Neue BKA-Ausnahmegenehmigung für umgebaute Reihenfeuerpistolen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
wende Dich entweder an die ELF

Hallo Schwarzwälder,

und an alle die's interessiert:

Die ELF scheint's nicht mehr zu geben......

Und das Projekt PSM ist dort gestorben!

Ich habe mich -speziell wegen der PSM-Thematik- mal an alle dort wichtigen Leute gewandt. Aussage: Da ist nix zu machen.

Wer was erreichen will ist auf sich selbst gestellt. Chancen zu gewinnen sind extrem schlecht. Sagt auch der RA einer großen Organisation wo ich Rechtsschutz bekommen könnte.

Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott.

Die einzige Möglichkeit wäre nach meinem Dafürhalten eine Verfassungsklage.

Gruß

Michael

Geschrieben
Hallo Schwarzwälder,

Die ELF scheint's nicht mehr zu geben......

Und das Projekt PSM ist dort gestorben!

...Chancen zu gewinnen sind extrem schlecht. Sagt auch der RA einer großen Organisation wo ich Rechtsschutz bekommen könnte.

...Die einzige Möglichkeit wäre nach meinem Dafürhalten eine Verfassungsklage.

Hallo Guntalker,

vielen Dank für die Information!

Ich wußte nicht, dass es die ELF nicht mehr gibt - haben die sich jetzt formal aufgelöst? Schade!

Was nun den RA einer großen Organisation betrifft:

Wenn Du das FWR meinst, würde ich mich davon erstmal nicht beirren lassen. Das Forum Waffenrecht und seine Anwälte sehen den Kampf vor unseren Gerichten keineswegs als Hauptaufgabe, im allgemeinen möchte man "Ruhe für die Verhandlungen".

Von Ihrer Idee über die Rechtsschutzversicherung des FWR einen Präzedenzfall zu schaffen war Herr Streitberger gar nicht begeistert. Er wolle vor allem Ruhe für die Verhandlungen.
Link zu Lutz Möllers Seite

Insofern ist klar, dass man von der Seite Dich eher abwiegeln würde.

Ich würde mich daher an einen unabhängigen kompetenten Fachwanwalt wenden.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
haben die sich jetzt formal aufgelöst? Schade!

Nicht daß ich wüßte, die tun halt nur nichts mehr und das seit langem....

Oder passiert doch noch etwas und es ist nur geheim?

Geheim? Da war doch irgendwann mal was?

Jedenfalls ging das mit der PSM und ELF so richtig in die Hose.

Ich würde mich daher an einen unabhängigen kompetenten Fachwanwalt wenden.

Es war nicht Streitberger.

Aber zur Entschuldigung für den Anwalt, an diese Sache geht keiner ernsthaft ran.

Würde auch nichts nützen wenn mehrere einzelne Klage eingereicht würden, 10 Mißerfolge und ein Erfolg können nur weitere Mißerfolge produzieren.

Eine Sammelklage hätte vielleicht die besseren Chancen gehabt, aber das ist jetzt so ziemlich gelaufen....

Gruß

Michael

Geschrieben
mehr oder weniger: JA

Was die Umbauten der MP 44 oder MP 40 von Niedermeyer betrifft, weiß ich, dass er nur Dekowaffen umbaut; damit müssten diese, aus Dekowaffen entstandenen Halbautomaten doch außen vor sein, oder?

Viele Grüße

schlagbolzen

Ah ja, man sollte längere Threads von hinten zu lesen anfangen- die Meinung wurde schon mal geäußert. Hoffentlich nicht nur eine Meinung, sondern geltendes Recht. (Ich habe nämlich gerade überlegt, ob ich meine BD 44 nicht wegen dauenrnder Probleme zurückgeben und mir dafür ein Gerät von Niedermeyer kaufen soll...)

Geschrieben
Was die Umbauten der MP 44 oder MP 40 von Niedermeyer betrifft, weiß ich, dass er nur Dekowaffen umbaut; damit müssten diese, aus Dekowaffen entstandenen Halbautomaten doch außen vor sein, oder?

Abwarten........

Geschrieben
Ähh, nochmal:

Was machen jetzt die Leut' mit Tommy-Guns? (Transarms)

Feststellungsbescheid ist oder war? ja mal vorhanden.

Arsenal (als Waffenhändler) hat ja weiter oben im Thread einige Hinweise gegeben.

Kommt wohl u.a. drauf an, ob der Transarms-Umbau als Neukonstruktion betrachtet wird oder nicht.

Wenn neue Läufe und neue Verschlüsse verwendet wurden, sieht es (wenn ich Arsenal recht verstehe) eher gut aus.

Wenn dagagen nur der Schalter blockiert und evtl. minimale Änderungen am Verschluss gemacht wurden, dann würde mich

wundern, wenn diese Umbauten anders als die C96 betrachtet würden.

Der Feststellbescheid vor 01.04.2008 sagt ja nur, dass sie VOR 01.04.2008 keine verbotene Waffe war.

Die umgebauten C96 waren vor dem 01.04.2008 auch keine verbotenen Waffen, genausowenig wie die Kurzpumpen, PSM etc. ...

Seit dem 01.04.2008 sieht eben alles etwas anders aus.

Nur wahrhaben wollen das viele nicht. Auf der FWR-Homepage steht noch:

Das BMI brachte klar zum Ausdruck, dass sich die Regelung in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, wonach sich bei umgearbeiteten Feuerwaffen, die bisher unter erleichterten Voraussetzungen erworben werden durften, die Erlaubnispflichten nunmehr nach der "Grund"-Waffe richten, sich ausdrücklich nur auf die LEP- Waffen beziehen sollte und bezieht und nicht auf andere Schusswaffen (LEP = Luft-Energie-Patrone).

... Umso wichtiger ist es, dass die Mitgliedsverbände des FWR und natürlich auch die einzelnen Betroffenen Verwaltungshandeln "vor Ort", das von den durch das FWR vertretenen Positionen abweicht, diesem zur Kenntnis bringen, damit auch das notwendige Problembewusstsein beim BMI geweckt werden kann.

Link FWR Mitteilung

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich sage schon immer, dass man in Deutschland jeden Gesetzestext bis zum Rande seiner Beugungsfähigkeit ausnutzt. Da hilft es überhaupt nichts, wenn jemand von einem Ministerium sagt, dass sie nur dies oder jenes wollen. Die Bürokratie ist ein Gaul, den man in Deutschland durch nichts und auch mit keinem Lasso einfangen kann. Wenn die mal losgelassen wird, hilft nichts mehr, außer vielleicht mal das Bundesverfassungsgericht. Aber auch auf das geben wirkliche Bürokraten nichts und finden sofort einen Weg wie man solche Entscheidungen einfach ignorieren oder elegant umgehen kann. Die wirkliche Macht in diesem Staat sind halt mal die Bürokraten.

Demokratie ist, wenn man trotzdem noch lacht.

Gruß

Makalu.

Geschrieben

Ich glaub ich bewerb mich auch beim BKA.

Unglaublich wie hier ein Problem ausgewalzt wird, das überhaupt nicht existiert. Es gibt eigentlich keine Probleme der inneren Sicherheit mit den hier beschriebenen LEGALEN Waffen, aber scheinbar haben die beim BKA nix besseres zu tun als sich Tag für Tag neue Schikanen für WBK Inhaber auszudenken.

Gut, das die ohne Erfolgskontolle arbeiten, denn ich behaupte mal ganz frech, die haben mit Ihren Verbotsinitiativen noch kein Verbrechen verhindert.

Geschrieben
was tun sprach Zeus, die Götter sind besoffen!?

soll, muß ich mich da jetzt selbst bei dem Trachtenverein umgehend melden, damit ich die Papiere für den Ablaß bekomme?

Oder wird mir da bereits von Amtwegen seitens meines ordentlichen Ordnungsamts entsprechend automatisch geholfen, bzw. auf die Latschen getreten?

fröhliche Weihnachten allerseits,

da fällt mir angesichts der verzockten Milliarden der Landesbanken eigentlich nichts mehr dazu ein!

Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen:

Das BKA schreibt unter Hinweis: Der Erwerb vorgenannter Waffen bedarf genau wie das hiermit nicht genehmigte Überlassen einer vorherigen Ausnahmegenehmigung des BKA.

Jeder Handel mit diesen abgeänderten Waffen kommt damit unter die Kontrolle des BKA!!!

Geschrieben

So, nun nochmal von vorne und im Klartext. Bin neu hier im Forum und verstehe jetzt nach diesem Fred die Welt nicht mehr:

Sind also all die halbautomatischen Plempen aus Jugoslawien, Rumänien, Russland (Arsenal, Zastava und wie sie alle heißen) und die von Hoffmann et all verkauft werden künftig einer Verordnung unterworfen, die, wenn angewandt, die Beschlagnahme nach sich zieht? Oder auch die Umbauten von HK (Bsp Schwbenarms) sind ja im Endeffekt zivile Umbauten von va Kriegswaffen.

Bitte sagt mir, dass die obigen drei Zeilen Schwachsinn sind und ich irgendwas nicht richtig verstanden habe...

Gruß

  • 2 Monate später...
Geschrieben
So, nun nochmal von vorne und im Klartext. Bin neu hier im Forum und verstehe jetzt nach diesem Fred die Welt nicht mehr:

Sind also all die halbautomatischen Plempen aus Jugoslawien, Rumänien, Russland (Arsenal, Zastava und wie sie alle heißen) und die von Hoffmann et all verkauft werden künftig einer Verordnung unterworfen, die, wenn angewandt, die Beschlagnahme nach sich zieht? Oder auch die Umbauten von HK (Bsp Schwbenarms) sind ja im Endeffekt zivile Umbauten von va Kriegswaffen.

Bitte sagt mir, dass die obigen drei Zeilen Schwachsinn sind und ich irgendwas nicht richtig verstanden habe...

Gruß

Hallo trabl1,

Neukonstruktionen bzw. zivile(!), halbautomatische Nachbauten von Ak47, G3 etc., deren wesentlichen Teile (Lauf, Verschluss) nicht "original" sind, sind m.E. nicht betroffen.

@all:

Ich finde den BKA-Bescheid nicht mehr online. Weiß jemand, ob dieser zurückgezogen/abgeändert wurde? Dr. Scholzen hat ihn im DWJ unlängst ja ziemlich auseinandergenommen.

Grüße

Schwarzwälder

EDIT: Ups, er ist doch noch da, das BKA hat den Bescheid lediglich anders verlinkt als im Ausgangsposting angegeben.

Neuer Link des BKA zum Bescheid Reihenfeuerpistole

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Ich wärme diese Diskussion auf und denke, dass sich aus dem Urteil des VG Wiesbaden vom 23.11.2009 (Az.: 6 K 922/09 Wi) neue Gesichtspunkte sowohl für die 712 als auch für viele andere umgeänderte Waffen ergeben.

Geschrieben

Jedenfalls sind auch umgeänderte Waffen sammelwürdig und sammelfähig; es sind ja keine Replikas wie die BD-Nachbauten.

Vielmehr ist lediglich ein Verbotsmerkmal beseitigt, ähnlich wie bei Repetiergewehren nach altem KWKG, bei denen die Bajonettwarze abgefräst wurde (bzw. der Bajonetthalter ausgebaut) und die Visierung mit einem Schweißpunkt auf maximal 300 Meter festgelegt. Bei diesen Waffen steht die Sammlungswürdigkeit und Sammlungszugehörigkeit auch nicht im Zweifel.

Geschrieben

hierzu näheres in der aktuellen Ausgabe des Bundesanzeigers!

Ist das ganze somit auch amtlich gegessen und vom Tisch!?

Gruß B52

Link zum Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 9, vom 19.01.2010

Bundeskriminalamt

Bekanntmachung über den Widerruf einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes gemäß §40 Absatz 4 des Waffengesetzes (WaffG) zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9 mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden. Vom 6. Januar 2010

S. 172

Bekanntmachung über den Widerruf einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes gemäß §40 Absatz 4 des Waffengesetzes (WaffG) zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C 96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden. Vom 6. Januar 2010

S. 172

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So das Ganze ist tatsächlich ad tunc und in toto aufgehoben! siehe BKA homepage

Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden (28.11.2008) - aufgehoben -

Aufhebung der Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden (06.01.2010)

Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 9 vom 19.01.2010

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/a..._aufgehoben.pdf

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