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IGNORED

Kleiner Waffenschein bzw WBK?


chriss2505

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Was ist eigentlich ein kleiner Waffenschein.....und was für Waffen kann ich in einen kleinen Schein eintragen lassen???

Der Kinderwaffenschein ist ausschliesslich eine Erlaubnis zum Fuehren von SRS-Waffen (Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen), darauf kann rein gar nix eingetragen werden.

Zur WBK kannste hier gerne die Suchfunktion oder die Wiki bemuehen!

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Hallo,

Was ist eigentlich ein kleiner Waffenschein bzw. WBK und was für Waffen kann ich in einen kleinen Schein eintragen lassen???

Kleiner Waffenschein -> berechtigt dich zum Führen von Schreckschuss/Gaswaffen mit PTB Zeichen.

WBK = Waffenbesitzkarten. Berechtigt dich zum Besitz von erwerbspflichtigen Schusswaffen. z.B. Kleinkaliber und Großkaliberpistolen/Gewehre. Mit Waffenbesitzkarte darfst du die dort eingetragenen Waffen besitzen, benutzen (Schießstand, Jagdrevier) und transportieren. Nicht aber zum Führen.

Der "große" (echte) Waffenschein berechtigt dich befristet zum Besitz und zum Führen von erwerbspflichtigen Schusswaffen, die dort eingetragen sind.

Am besten schaust du mal auf wikipedia.de und gibst dort deine gewünschten Schlagwörter ein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffe...er_Waffenschein

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland)

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......... Berechtigt dich zum Besitz von erwerbspflichtigen Schusswaffen. ..... erwerbspflichtigen Schusswaffen, die dort eingetragen sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffe...er_Waffenschein

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland)

...gibts jez ein Gesetz wonach man Waffen kaufen MUSS.....na endlich :gutidee::00000733:

nix für ungut :rolleyes:

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Kleiner Waffenschein -> berechtigt dich zum Führen von Schreckschuss/Gaswaffen mit PTB Zeichen.

WBK = Waffenbesitzkarten. Berechtigt dich zum Besitz von erwerbspflichtigen Schusswaffen. z.B. Kleinkaliber und Großkaliberpistolen/Gewehre. Mit Waffenbesitzkarte darfst du die dort eingetragenen Waffen besitzen, benutzen (Schießstand, Jagdrevier) und transportieren. Nicht aber zum Führen.

...

Dass man nur mit der WBK die Waffen auch im Jagdrevier nutzen darf, zweifle ich jetzt einfach mal an. ;-)

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Das hat damit nichts zu tun. Jemand der ganz offensichtlich NULL Ahnung hat, stellt eine Frage und bekommt so etwas als Antwort. Nachher heisst es dann wieder: aber das hat der doch so oder so gesagt.

Btw. wenn Du mit "Fremdwoertern" umherschmeissen willst/musst, dann doch bitteschoen richtig... :heuldoch::rolleyes:

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Wenn Du was besser weißt, dann lass doch Alle partizipieren. Nicht nur einfach sagen, Ich weiß es besser....Ätsch.

So zum Beispiel:

WBK's gibt es für Schützen, Jäger, Sammler, Sachverständige, Erben und Waffenträger. Je nachdem, wie der Grund(das Bedürfnis) für die WBK aussieht, darf man mit den Waffen umgehen. Erben dürfen z.B. keine Munition für die Waffen im Laden kaufen oder zu Hause haben. Jäger (mit gültigem Jagdschein) dürfen die Waffen im Revier führen und dort auch schießen. Schützen dürfen die Waffen zu Schießsportveranstaltungen transportieren (aber nur nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit) und Munition dafür einkaufen.

Auf Schießständen darf jedermann schießen. Sofern er denn alt genug ist.

Und das ist jetzt auch noch nichtmal vollständig. Aber erspar' mir jetzt bitte den Hinweis mit Standzulassung, körperlicher und geistiger Eignung, Sperrelemente und allem sonstigen Kram. Daß man mit WBK nicht im Wald ballern kann, das lernt man in der Sachkunde.

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Der Kinderwaffenschein ist ausschliesslich eine Erlaubnis zum Fuehren von SRS-Waffen (Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen), darauf kann rein gar nix eingetragen werden.....

Das stimmt nicht ganz. Auf dem kleinen Waffenschein wird die jeweilige Schreckschusswaffe (Typ, Hersteller) eingetragen. Nur die eingetragene Waffe darf geführt werden. B)

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Wenn Du was besser weißt, dann lass doch Alle partizipieren. Nicht nur einfach sagen, Ich weiß es besser....Ätsch.

So zum Beispiel:

WBK's gibt es für Schützen, Jäger, Sammler, Sachverständige, Erben und Waffenträger. Je nachdem, wie der Grund(das Bedürfnis) für die WBK aussieht, darf man mit den Waffen umgehen. Erben dürfen z.B. keine Munition für die Waffen im Laden kaufen oder zu Hause haben. Jäger (mit gültigem Jagdschein) dürfen die Waffen im Revier führen und dort auch schießen. Schützen dürfen die Waffen zu Schießsportveranstaltungen transportieren (aber nur nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit) und Munition dafür einkaufen.

Auf Schießständen darf jedermann schießen. Sofern er denn alt genug ist.

Und das ist jetzt auch noch nichtmal vollständig. Aber erspar' mir jetzt bitte den Hinweis mit Standzulassung, körperlicher und geistiger Eignung, Sperrelemente und allem sonstigen Kram. Daß man mit WBK nicht im Wald ballern kann, das lernt man in der Sachkunde.

Es ging nicht darum, das gesamte Waffenrecht aufzuschluesseln, sondern darum eine missverstaendliche Formulierung klarzustellen. Wie Du schon sagtest: das sollte!!! man eigentlich in der Sachkunde lernen...

Aber manchen muss man ja echt alles explizit erlaeutern... :peinlich:

Auch wenn ich es etwas befremdlich finde: was Du mit Sperrelemente auf dem Stand treibst, ist mir grundsaetzlich egal.

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Ahjo, jetzt finde ich diesen Thread hier?!

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;#entry1063835

Also entweder du hast dich mit Papas Account hier eingeloggt oder du bist ein Troll :rolleyes:

ja, dass würde mich auch interessieren! Im andern Thread schreibt er, er hätte die Sachkundeprüfung gemacht und eine gelbe WBK gehabt ....

:confused:

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Das stimmt nicht ganz. Auf dem kleinen Waffenschein wird die jeweilige Schreckschusswaffe (Typ, Hersteller) eingetragen. Nur die eingetragene Waffe darf geführt werden. B)

Wenn das auf Deinem so gemacht wurde, bezeugt das die Unwissenheit der auszustellenden Behörde.

Der KWS wird einfach auf Antrag ohne Bedürfnisnachweis gegen 50 € Gebühr ausgestellt. Das Formular ist das des großen WS, wobei kleiner oben drüber geschrieben wird. Die Zeilen der 3 möglichen Waffeneinträge werden ausge-x-t und auf der rechten Seite der Text geschrieben, dass der KWS nur gültig ist für SRS-Waffen mit Kennzeichnung nach PTB.

Die Zeile Gültigkeit wird ergänzt zu - bis auf Widerruf.

Dieser blaue Schein liegt vor mir.

"Chriss2505" schaut zwar öfters hier herein, äußert sich aber wohl nicht weiter.

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Wenn das auf Deinem so gemacht wurde, bezeugt das die Unwissenheit der auszustellenden Behörde.

Der KWS wird einfach auf Antrag ohne Bedürfnisnachweis gegen 50 € Gebühr ausgestellt. Das Formular ist das des großen WS, wobei kleiner oben drüber geschrieben wird. Die Zeilen der 3 möglichen Waffeneinträge werden ausge-x-t und auf der rechten Seite der Text geschrieben, dass der KWS nur gültig ist für SRS-Waffen mit Kennzeichnung nach PTB.

Die Zeile Gültigkeit wird ergänzt zu - bis auf Widerruf.

Dieser blaue Schein liegt vor mir.

...

Ich habe bereits 3 verschiedene Formulare gesehen, alle grün. Bei dem ältesten waren noch PTB-Waffen mit Nummern eingetragen, auf dem meiner Frau (ca. 1/2 Jahr alt) oder meinem (ca. 1,5 Jahre alt) nicht mehr. Auf unseren ist nix ausge-x-t bei den Eintragsmöglichkeiten. Sachbearbeiterin sagte mir (vor ca. 1,5 Jahren), Nummern von Waffen wurden mal, würden aber nicht mehr eingetragen. Bei mir steht auf der 1. Seite 'Gültig bis _unbefristet_', das Wort 'kleiner' kommt garnicht vor ... nur 'Waffenschein' und eingedruckt 'für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen'. Unsere sind aus dem Regbez. Darmstadt, der älteste aus Ffm. - Ich würde nichts darauf verwetten, daß es keine weiteren Varianten gibt.

Gruß vom

Loch

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..., alle grün. ...

bin jetzt zu faul den thread zu suchen. aber in jenigem welchem wurde mir eindringlich verdeutlicht, dass die dinger nicht grün sein können! sowas habe blau zu sein und ich hätte unrecht, wenn ich behaupten würde ich hätte einen in grün gesehen.

... will das o.g. nicht aufwärmen ... ist nur zur information ... ;)

gruß alzi

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@Alzi:

Will dir jetzt nicht an die Karre fahren, aber mein "Kleiner Waffenschein" ist auch grün. Waffenart -Kaliber ect. wurde von Hand durchgestrichen und auf der Rückseite steht unter Auflagen und Beschränkungen der Text mit dem S-R-S + PTB im Kreis.

Vielleicht händelt das ja jeder SB wie es ihm in den Kram passt. Kann ich mir in unserem Vorschriftenstaat zwar nur schwer vorstellen, aber irgendeinen Grund muss es doch für die verschiedenen Farben geben.

MT

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@ MT80: du kannst mir gar nicht an die karre fahren ;) ... denn alle die ich bislang gesehen habe waren grün.

@ Floppyk: deiner ist der erste den ich sehe der wirklich deutlich einen starken blaustich hat. das ist ein schönes türkis bzw. blau-grün. alle die ich bislang gesehen hatte waren doch ziemlich grün (fast exakt genau wie eine grüne WBK), allerallerallerallerhöchstens mit einer WINZIGKEIT an blaustich.

.... aber wir wollen das ja nicht unbedingt weiter vertiefen .... zum einen ist das jeweilige und persönliche farbempfinden doch etwas subjektiv .... und wer weiß schon was es nicht so alles gibt als deutsches behördenprodukt ....

apropos kleiner waffenschein...... hat sich "unser" TE hier nochmal sehen lassen oder hat den der Trollinger umgehaun?

gruß alzi

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