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IGNORED

Probleme mit der Behörde


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe ein Problem mit meiner Behörde und könnte nen Rat gebrauchen.

Ich selbst bin Sportschütze und Jäger.

Habe mir jetzt eine Benelli Super 90 M3 halbauto Rep Flinte und

eine MKE T94 ( MP 5 Klon in 9 mm als Langwaffe ) gekauft und wollte diese in meine WBK eintragen lassen.

Hatte bisher noch nie Probleme mit meiner Behörde, auch nicht bei Halbautomaten.

Nun kommts. Habe alle Papiere eingereicht und erkundige mich heute ob alles angekommen ist.

Antwort :

Ja ist alles da, kann aber nicht in die WBK eingetragen werden, es handelt sich bei den gekauften Waffen ja nicht um Jagdwaffen, oder um jagdlich nutzbare Waffen.

Habe darauf hin gesagt das eine Rep Flinte ja wohl das gängiste sei um eine Treibjagd auf Schweine mit Slugs zu machen, und das 9mm Para ja auch als Fangschußwaffe, bzw für Raubwild geeignet sei.

Hatte man mir recht gegeben, aber eine MP 5 oder ein Klon davon sei ja wohl jagdlich nicht einsetzbar.

Die wollen sich jetzt mit dem Jagdverband kurzschließen und mir die endgültige Entscheidung über meinen WBK Eintrag schriftlich zukommen lassen.

Ich bin der Meinung, das ich mit beiden Waffen im Recht bin.

Was kann ich tuen ?

Möchte auf meinen MP 5 Klon nicht wirklich verzichten, und möchte mir von einer Behörde auch ungern vorschreiben lassen, mit welchen Waffen ich zur Jagd gehen darf.

Bin leider nicht Rechtschutzversichert, als Selbständiger sind die Beiträge zu hoch :-(.

Was kann ich tuen ?

Bin etwas ratlos

Danke für Eure Hilfe

Frank

Geschrieben

Au weh!

Also wenn deine halbautomatik-Langwaffen für die Jagd nicht mehr als 2 Patronen ins Magazin aufnehmen können,

wird ein Grund für einen Nichteintrag schwer zu konstruieren sein.

Das "waidgerechte" Aussehen ist dem Dachs/der Sau/der Krähe egal.

Geschrieben

Klar, hatte ich vergessen zu erwähnen,

Magazine auf 2 Schuß begrenzt, bei beiden Waffen

Frank

Geschrieben
...eine MKE T94 ( MP 5 Klon in 9 mm als Langwaffe )...

Was kann ich tuen ?

Der SB beißt sich wahrscheinlich auf das Aussehen fest und auf die 9Para als "Langwaffen"-Kaliber.

Beides wäre im WaffG nachzulesen. Ich weiß definitiv, daß der Ruger-Halbautomat in 9Para als LW eingetragen wurde. Wobei es in dem Fall aber große Schwierigkeiten mit dem Muni-Erwerb gab.

Will heißen:

das Amt beißt sich manchmal an Dingen fest, die rechtlich nicht gedeckt sind. Ging mir neulich so beim Anmelden von Wechselsystemen.

Empfehlung:

Anruf beim VDW Düsseldorf, Dr. Scholzen, unter dem Versprechen, daß du Mitglied wirst. LOL Dessen schriftliche Stellungnahme dem Amt zuschicken.

Bei deinem LJV (wo du als anständiger Jäger Mitglied bist... <_< ) anrufen kannst du natürlich auch. Die haben aber solche "Typen" nicht gern, die mit einer MP auf die Jagd gehen wollen.

Wenn du auf "freundlichem" Wege nicht weiterkommst, wäre der normale Weg -> rechtsmittelfähiger Bescheid -> Widerspruch -> Klage. Allein die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid wirkt aber manchmal Wunder...

Obwohl deine "Vorlieben" erkannt sind (LOL) und du dich mit der MP5 auf keinem Schießstand blicken lassen kannst, hast du meine Sympathie.

Denn Recht muß Recht bleiben...

Geschrieben
Ich habe ein Problem mit meiner Behörde und könnte nen Rat gebrauchen.

Ich selbst bin Sportschütze und Jäger.

Habe mir jetzt eine Benelli Super 90 M3 halbauto Rep Flinte und

eine MKE T94 ( MP 5 Klon in 9 mm als Langwaffe ) gekauft und wollte diese in meine WBK eintragen lassen.

Hatte bisher noch nie Probleme mit meiner Behörde, auch nicht bei Halbautomaten.

Nun kommts. Habe alle Papiere eingereicht und erkundige mich heute ob alles angekommen ist.

Antwort :

Ja ist alles da, kann aber nicht in die WBK eingetragen werden, es handelt sich bei den gekauften Waffen ja nicht um Jagdwaffen, oder um jagdlich nutzbare Waffen.

Habe darauf hin gesagt das eine Rep Flinte ja wohl das gängiste sei um eine Treibjagd auf Schweine mit Slugs zu machen, und das 9mm Para ja auch als Fangschußwaffe, bzw für Raubwild geeignet sei.

Hatte man mir recht gegeben, aber eine MP 5 oder ein Klon davon sei ja wohl jagdlich nicht einsetzbar.

Die wollen sich jetzt mit dem Jagdverband kurzschließen und mir die endgültige Entscheidung über meinen WBK Eintrag schriftlich zukommen lassen.

Ich bin der Meinung, das ich mit beiden Waffen im Recht bin.

Was kann ich tuen ?

Möchte auf meinen MP 5 Klon nicht wirklich verzichten, und möchte mir von einer Behörde auch ungern vorschreiben lassen, mit welchen Waffen ich zur Jagd gehen darf.

Bin leider nicht Rechtschutzversichert, als Selbständiger sind die Beiträge zu hoch :-(.

Was kann ich tuen ?

Bin etwas ratlos

Danke für Eure Hilfe

Frank

Nochmal mit dem "guten" Mann reden. Denke auch nicht, dass die damit durchkommen, sollte es hart auf hart kommen. Jagdlich nutzbar wird ja nicht durch das Aussehen der Waffe beschrieben, der Gesetzgeber legt da ja andere Kriteien zu Grunde. Ansonsten der Weg, der schon beschrieben wurde: rechtsmittelfaehiger Bescheid, Anwalt (kostet auch nicht die Welt, eventuell hat man ja einen im Bekanntenkreis).

Es kann einfach nicht angehen, dass hier Eintragungen nach dem persoenlichen Gusto der Sachbearbeiter vorgenommen werden. Kaliber (12/76 und 9mm Para) sind jaglich nutzbar, also sind es die Plempen auch jaglich nutzbar (auch der MP5 Klon). Da die Magazine ja auch auf 2 Schuss begrenzt sind, wie vom Gesetzgeber gefordert, steht einer Eintragung doch nichts entgegen.

Geschrieben

Schauen wir in die Gesetze:

WaffG:

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

Und was sind verbotene Jagdwaffen?

BJagdG:

V. Abschnitt Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung und Beunruhigen von Wild

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;

2. a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1.000 Joule beträgt;

b ) auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2.000 Joule haben;

c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

Somit sind beide Waffen nicht für die Jagd verboten, und können von Jägern erworben werden.

Geschrieben

Hier ein Dank an hexoplast75, der die passenden Stellen herrausgesucht hat. Wie gesagt, ich wuerde nochmal mit ihm reden, im Guten. Sollte das nicht fruchten, ohne wenn und aber in den sauren Apfel beissen und den anderen Weg gehen.

Es kann nicht angehen, dass man sich von einem "Dienstleister" gaengeln lassen muss.

Geschrieben

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger,

Führen und Schießen zu Jagdzwecken

13.1 Bei Jägern im Sinne des § 13 Abs. 1 wird im Allgemeinen ein Bedürfnis für

den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen und Munition anerkannt, wenn

diese für die Jagdausübung in Deutschland nicht ausdrücklich nach dem

Bundesjagdgesetz verboten sind und jeweils für die beabsichtigte

Jagdausübung, das Training oder den Wettkampf im jagdlichen Schießen

benötigt werden.

...

13.3 Nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausdrücklich verbotene Langwaffen

können allein auf Grund eines gültigen Jahresjagdscheines erworben werden.

Geschrieben
Bin leider nicht Rechtschutzversichert, als Selbständiger sind die Beiträge zu hoch :-(.

Was kann ich tuen ?

Bin etwas ratlos

Danke für Eure Hilfe

Frank

Für künftige Fälle genau dem VdW beitreten den Du jetzt auf Anraten von Horst 2 anrufen sollst .

Da ist nämlich eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle im Jahresbeitrag von 54,- Euro inclusive .

Rapp

Geschrieben
Es kann nicht angehen, dass man sich von einem "Dienstleister" gaengeln lassen muss.

Der war gut.

Diese "Dienstleister" sind ein Teil des staatlichen Machtapparates, des staatlichen Gewalt-Monopols, wenn du so willst. Und die fühlen sich auch so.

Denn "Ordnung" muß sein. Und was das genau ist, bestimmen die. Da kommt's auf den Gesetztestext nicht immer so genau an, oder man legt ihn nach seinem Gusto aus.

Und wenn du randalierst (auf dein Recht bestehst), kann's ganz schnell mal einen Hausbesuch usw. geben. Oder sonstige Gängeleien.

Dagegen hilft nur die Mitgliedschaft in einem starken Interessenverband.

Geschrieben

@Horst2

danke für die Tipps. Beim VDW werde ich morgen anrufen, beim Landesjagdverband

habe ich heute angerufen. Der wartet schon auf den Brief von der Behörde in Schwelm.

Hat mir bestätigt das ich 100 Prozent im Recht bin und mir ansich keinerlei Sorgen machen muß.

In NRW scheint der LJV einigermaßen vernünftig zu sein was die optische Erscheinung der Jagdwaffen angeht.

Wie gesagt, VDW kommt morgen.

danke erstmal

Frank

Geschrieben

Sowas darf man sich auch nicht gefallen lassen!

Die Sachbearbeiter sind "Dienstleister" - ob es ihnen passt, oder nicht.

Deshalb kann man trotzdem ein freundliches Verhältnis zum SB pflegen - aber primär ist der SB für den Bürger da. Und zwar nicht, dafür, ihn zu schikanieren!!!

Geschrieben

Hallo zusammen,

nichts gegen Sachbearbeiter im Allgemeinen, meiner hier haben sich wirklich der Dienstleistung verschrieben, sind freundlich, handeln vorrausschauend und gegängelt fühle ich mich auch nicht. Nur vom Gesetzgeber.

viele Grüße

Papermaker

Geschrieben
Der war gut.

Diese "Dienstleister" sind ein Teil des staatlichen Machtapparates, des staatlichen Gewalt-Monopols, wenn du so willst. Und die fühlen sich auch so.

Denn "Ordnung" muß sein. Und was das genau ist, bestimmen die. Da kommt's auf den Gesetztestext nicht immer so genau an, oder man legt ihn nach seinem Gusto aus.

Und wenn du randalierst (auf dein Recht bestehst), kann's ganz schnell mal einen Hausbesuch usw. geben. Oder sonstige Gängeleien.

Dagegen hilft nur die Mitgliedschaft in einem starken Interessenverband.

Und sind diese Gestalten in diesem "tollen" Machtapparat etwas besonderes?

Wir werden in D regiert von Schul- und Studienabrechern und Zivilversagern. Eine huendische Unterwuerfigkeit ist hier also definitiv fehl am Platz. Sachbearbeiter, die die vermeintliche Machtposition ausnutzen (nichts anderes liegt hier ja vor) muss man also, aus Angst vor weiteren Repressionen, dulden?

Geschrieben
Sowas darf man sich auch nicht gefallen lassen!

Die Sachbearbeiter sind "Dienstleister" - ob es ihnen passt, oder nicht.

Deshalb kann man trotzdem ein freundliches Verhältnis zum SB pflegen - aber primär ist der SB für den Bürger da. Und zwar nicht, dafür, ihn zu schikanieren!!!

Richtig!

SB's in der hier in Rede stehenden Art meinen allerdings, dass Wafferbesitzer keine Bürger sind und betrachten die waffenlose Bevölkerung als schützenswerte Bürger! Siehe Grundsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk"!

Dem kann man nur mit dem Grundsatz entgegen wirken: "Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt"!

Geschrieben
Und sind diese Gestalten in diesem "tollen" Machtapparat etwas besonderes?

Wir werden in D regiert von Schul- und Studienabrechern und Zivilversagern. Eine huendische Unterwuerfigkeit ist hier also definitiv fehl am Platz. Sachbearbeiter, die die vermeintliche Machtposition ausnutzen (nichts anderes liegt hier ja vor) muss man also, aus Angst vor weiteren Repressionen, dulden?

Nicht alle, aber die paar vernünftigen Leute die sich evtl. unter der Mannschaft verteilen werden vom Rest eingenordet!

Geschrieben
@Horst2

danke für die Tipps. Beim VDW werde ich morgen anrufen, beim Landesjagdverband

habe ich heute angerufen. Der wartet schon auf den Brief von der Behörde in Schwelm.

Hat mir bestätigt das ich 100 Prozent im Recht bin und mir ansich keinerlei Sorgen machen muß.

In NRW scheint der LJV einigermaßen vernünftig zu sein was die optische Erscheinung der Jagdwaffen angeht.

Wie gesagt, VDW kommt morgen.

danke erstmal

Frank

Die Nennung der Behörde erklärt einiges...

Einem Jäger wurde mal von der selben Behörde die Eintragung eines Schwedenmausers versucht zu verweigern, mit der Begründung es sei keine Jagdwaffe !

Was eine Jagdwaffe ist, bestimmt einzig und allein das Bundesjagdgesetz und nicht irgendeine hobbymäßige Rechtsauslegung eines Sachbearbeiters.

Laß dich bloß auf keine faulen Kompromisse ein, Dr. Scholzen ist für diesen "Herrn" ohnehin eine gute Adresse, er kennt ihn bereits bestens (beruflich bedingt...)

Wie schon erwähnt, rechtsmittelfähigen Bescheid fordern und dann klagen !!!

Ich für meinen Teil bin froh, daß besagte Behörde nicht für mich zuständig ist, mancher Sachbearbeiter könnte sonst besser schon mal am Ort des Verwaltungsgerichts Arnsberg einen zweiten Wohnsitz anmelden...

Was müssen wir uns eigentlich noch für Unverschämtheiten bieten lassen ?

Geschrieben

Wenn die Behoerde bzw. der SB ja schon so gut bekannt ist, dann taugt aber auch der Landrat (als Vorgesetzter) nichts. Man weiss ja, wo der Fisch anfaengt zu stinken...

Geschrieben

Bin soeben dem VBW beigetreten :-)

danke für den Tip

Mal sehen wie es ausgeht

Grüße

Frank

Geschrieben
Bin soeben dem VBW beigetreten :-)

danke für den Tip

Mal sehen wie es ausgeht

Grüße

Frank

Das war erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung !

Wie soll es schon ausgehen ? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die die Behörde so blöd ist und es hier auch nur ansatzweise auf einen Rechtsstreit ankommen läßt.

Inwieweit eine bestimmte LANG!-waffe Mod. XY zu Jagdzwecken geeignet, brauchbar, angemessen oder sonst etwas ist, hat der Sachbearbeiter nicht zu prüfen bzw. in Frage zu stellen (vgl. § 13 Abs. 2 WaffG).

Es hat die Behörde in keiner Weise zu interessieren welche Arten von Langwaffen ich auf Jagdschein erwerbe, sofern diese nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind ! :pissed:

Du bist doch eh auf der sicheren Seite. Mit gültigem Jahresjagdschein bist du zweifelsohne berechtigt, die genannten Waffen zu erwerben.

Die einzige Verpflichtung deinerseits besteht darin, der zuständigen Behörde den Erwerb innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.

Diesem bist du vollumfänglich nachgekommen - So what... ?

Die Waffen besitzt du rechtmäßig. Wie lange der von Angstneurosen wegen "böser" HA geplagte SB benötigt, um den Erwerb abzustempeln, interessierte mich persönlich so viel wie der berühmte Sack Reis... :beach:

Sollten dann irgendwelche "Nettigkeiten" seitens der Behörde (wie auch immer diese ausfallen könnten...) gegen mich folgen, wäre spätestens dann der Zeitpunkt erreicht, bei entsprechenden Stellen (LJV, Dienstvorgesetzter, Petitionsausschuss des Landtages, usw.) mal so richtig mit Dreck zu werfen...

Geschrieben

Wurde beides in Wuppertal ohne jedes Problem über Jagdschein eingetragen.

Geschrieben

Obwohl deine "Vorlieben" erkannt sind (LOL) und du dich mit der MP5 auf keinem Schießstand blicken lassen kannst, hast du meine Sympathie.

@Horst2

Also pervers ist unser Jagerer ja nun nicht gerade nur weil ihm die MP5 taugt ("Vorlieben erkannt") und du meinst wohl auf DSB-Eigenen Schießständen kann er sich nicht blicken lassen ^_^ ^_^

Geschrieben

also, auf unserem DJV Schießstand haben die Jäger UND Sportschützen allergrößtes Interesse

und ne menge Spaß mit meiner MP5. Die Sportschützen sind sauer weil sie keine Chance auf nen Eintrag haben.

Wir haben so manches Magazin geleert und bisher fand die Waffe bei allen ansich nur positiven ANklang, mal abgesehen von

denen die noch immer der Meinung sind das ein Jäger max. mit nem Drilling zur Jagd gehen darf.

Grüße

Frank

Geschrieben

Also pervers ist unser Jagerer ja nun nicht gerade nur weil ihm die MP5 taugt ("Vorlieben erkannt") und du meinst wohl auf DSB-Eigenen Schießständen kann er sich nicht blicken lassen ^_^ ^_^

das hat ihm ja auch niemand unterstellt.

Er hat sich halt einen MP5 Klon auf JJS gekauft - "und das ist auch gut so" (keine Sorge, bin auch nicht pervers ;) )

Und Schießstände, wo er damit dem jagdlichen Übungsschießen nachgehen kann, gibt es durchaus...

Geschrieben
also, auf unserem DJV Schießstand haben die Jäger UND Sportschützen allergrößtes Interesse

Grüße

Frank

:icon14: genau so sieht die Sache aus...... und die paar Lästerer sind meist nur Neidisch!

Gruß

Hunter

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