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IGNORED

Druckluftkartuschen


posaunemichael

Empfohlene Beiträge

Was jedenfalls mir auffällt ist, dass derzeit in Egun überdurchschnittlich viele Pressluftpistolen von etwa 8 Jahren Alters an aufwärts angeboten werden... oder ungebrauchte Zweitkartuschen... oder Ersatz-Kartuschen "meiner Frau"...

So wie diese hier <Klick>

Da kann man nur jedem dem man kennt von der 10-Jahresfrist erzählen und aufpassen, dass man nicht auf solche Schnäppchen herein fällt.

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  • 3 Wochen später...
Der Hausanwalt von Anschütz tut sein möglichstes, na und?

Dass er den Affen der Verantwortung nun auf die Schultern der Vereinsvorstände setzt ist schlau. Die meisten von Ihnen werden nun handeln als hätten sie vom Herrn selbst den Auftrag.

Siehe die 3 letzten Absätze des letzten Beitrags von mir in diesem thread. Ich schlage zunächst eine Rechtsberatung und danach, soweit Ausicht auf Erfolg vorhanden, eine Klage auf Schadenersatz vor. Ich denke, wenn 30-50 Leute zusammenkommen und jeder bereit ist einen Hunderter zu spendieren, sollte dies zunächst finanzierbar sein. Ich stelle die ersten 100 zur Verfügung.

Kodjak

Klage auf Schadensersatz auf das Porto? Bisher haben die kostenlos ausgewechselt und zumindest bei mir war eine neue Kartuschen innerhalb einer Woche zurück ... ;)

Gruß vom

Loch

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In Norddeutschland (Schuetzenverein-Neumuenster/Kreisschützenverband NMS) kam gerade dieser Text an:

1. Ab sofort müssen alle Luftdruckwaffen mit der Pufferpatrone mit Sicherheitsfahne

eingeführt sein.

2. Der Luftdruckbehälter muss nach 10 Jahre aus dem Verkehr gezogen werden.

z.B. auf den Behälter steht 2004 also bis 2013.

Hierzu gleich mal eine evtl. unqualifizierte Frage von mir: Gibt es Diabolo-Pufferpatronen überhaupt und was passiert mit denen wenn man sie verschießt? Ein Zündhütchen kann da ja nicht 'gepuffert' werden.

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Die Sicherheitsfähnchen (und natürlich keine "Pufferpatronen"... :peinlich: ) für Druckluft waren die ersten überhaupt, gemeinsam mit KK. Es gibt, etwa von Walther beigelegt, solche Kunststoff-Diabolos mit angenietetem Stoffband und etwas überstehendem Rand, die kann man nicht mit abschießen. Dann gibt es flexible Kunststoffstäbe mit einem zum Schild ausgeweiteten Ende, Sicherheitsschnüre, die vorn und hinten aus dem Lauf rausragen undundund.

Bei einigen Waffen (Anschütz, Steyr) leidet die Verschlußmechanik, weil man im Koffer halt die Ladeklappe nicht schließen kann und sich das Gestänge verbiegt...

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Von anderer Ebene droht noch mehr Ungemach.

Nachdem einige Ingenieure das Wort "Druckbehälterverordnung" hörten, leuchteten sofort die Augen und es tauchte sofort die Frage nach dem "wie befüllt" auf.

Als die Antwort "ist doch klar...aus der großen Pulle" kam ging's los.

Wie ist die Flasche denn gesichert? Doch nicht etwa nur mit einer Kette. Das sei jedenfalls verboten...

Wird denn auch dokumentiert wer, wann gefüllt hat und das alle Kartuschen vorher einer Sichtprüfung unterzogen wurden?

Wurde der Füller auch dokumentiert trainiert?

Und zig weitere Fragen.

Könnte hier bitte mal ein Kundiger darlegen was nun wirklich verbindlich notwendig ist.

Ich würde die Diskussion, wenn nicht fundiert, am liebsten im Keim ersticken.

Die "schwarze Wolke" die sich über uns zusammen braut könnte evtl dazu führen, dass wir wieder auf die guten alten Seitenspanner umsteigen.

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Könnte hier bitte mal ein Kundiger darlegen was nun wirklich verbindlich notwendig ist.

Ich würde die Diskussion, wenn nicht fundiert, am liebsten im Keim ersticken.

die großen Füllflaschen haben eine 10jährige Prüfung, bei den kleinen Kartuschen bin ich mir nicht sicher.

Hier mal etwas zum Nachlesen, ich habe den Text noch nicht so ganz begriffen :confused:

http://www.gaseservice.de/serv/dbv/dbv.html

Wenn jetzt der Richtige die Welle wegen Handlungsbedarf noch vergrößert, werde ich meine FWB 300 ausmotten. <_<

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Die (vermeintlich ?) Wissenden sehen das Problem darin, dass der Verein durch das Bereitstellen der Pressluftflasche für das Füllen den TRG "Technische Regeln Druckgase" zu unterwerfen ist.

Es werden Kartuschen der Vereinswaffen gefüllt die durch Vereinsmitglieder genutzt werden.

Im Schadensfall bei fehlender Einhaltung etwaiger Regeln könnte der Verein haftbar gemacht werden. Die Versicherungen könnten sich in der Folge am Vorstand schadlos halten.

Es geht nicht nicht um den Einzelschützen der seinen Zweijahresvorrat als 50 l Pressluftflasche unter'm Bett liegen hat.

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Unsere Weisen sehen die Kartuschen nicht losgelöst sondern in Kombination mit den zig-Liter Pressluftflaschen, deren Lagerung und der Tätigkeit des Füllens.

Der Gesetzgeber hat als Adressaten besagte Verordnung "den Unternehmer" betitelt.

Insofern darf der Privatier mit seinen Druckluftbehältern anstellen was er will - solange Dritte nicht gefährdet werden.

Da Vorstände von Vereinen gemäß Ihrer Verantwortung de jure Unternehmern gleichzustellen sind (sogenannte Garantenstellung) ist dieses also im Einzelfall durchaus übertragbar.

Der Einwand Deiner "Weisen" ist berechtigt und nicht von der Hand zu weisen.

Ich denke die "Druckluftverordnung" ist für den von Dir geschilderten Fall - leider - anzuwenden.

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Allerdings wird aus dem Privatier oder dem Verein, der die Preßluft seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, schnell ein gewerblicher Abfüller, für den die verschärften Regeln gelten - nämlich dann, wenn neben der Flasche ein Sparschwein steht mit dem Schild "Pro Füllung 1 Euro für unsere Jugendkasse" oder auch nur, um die nächste Flaschenfüllung zu finanzieren.

Das Ganze wurde, samt bereits ergangenen Strafbefehlen wegen ungesicherter Preßluftflaschen (etwa durch Käfig, damit sie nicht umfallen können), übrigens durch die Aquarianer angezettelt, also nix DSB oder so (in diesem Fall). Da gönnte ein Laden dem anderen nicht, daß er für seine Kunden CO2 und Preßluft (wat weiß ich, was solche Fische fressen/brauchen?) kostenlos oder gegen kleines Geld abzapfte und hat die Konkurrenz wegen nicht genehmigter gewerblicher Abfüllung angezeigt (und Recht bekommen).

Deutschland, Bürokratenland... :peinlich:

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Gratuliere! Du hast die LP mit dem sichersten Tank auf dem Markt (kein Scherz)! Die 480 (nicht die 480 k) war ja eine Hybridpistole, die abwechselnd mit CO2 und Preßluft betrieben werden konnte. Daher hat Hämmerli (die schon damals hohen wert auf Betriebssicherheit gelegt hatten) diesen ja fest angebauten Tank (den mit dem Tigermuster) auf Druckfestigkeit ausgelegt 15 Jahre vor den anderen...

Aus dem VISIER-Test in Heft 5/93: Der Tank besteht aus einem gehämmerten, nahtlosen Aluminium-Körper aus AC 100 (Anticorrodal) von Alu-Swiss. Als zusätzliche Verstärkung wickelten die Hämmerli-Leute drei Lagen einer endlosen Kohlefaser um den Tank. Nachdem das Ganze bei 170 Grad im Ofen zusammengebacken war, bekam die Oberfläche einen Zwei-Schichten-Lack. Beim Trocknen reißt der obere, schwarze Lack auf, dann schimmert die Farbschicht darunter durch. (...) Es hat auch den Vorteil, daß Hämmerli jährlich eine neue Farbe verwenden kann. So wissen die Servie-Techniker sofort, aus welchem Jahr die Pistole stammt." Für Farbenblinde ergibt sich das aber auch aus den ersten zwei Stellen der Seriennummer...

rrrrichtich und zwar 93 bei mir, also eine der ersten. Nach Adam Riese also bereits jetzt 15 Jahre. Leider ist der supersichere Tank fest mit der Pistole verbunden. Also nix mit neuer Kartusche. Hämmerli gibts nicht mehr, als nix mit Schadenersatzklage. Rücklagen für neue Luftpistole während der letzten Jahre nix, weil ja noch gut, schiesst besser als ich.  1000€ für neue Pistole, nochmal 150€ für Rinkgriff, weil ja für alte Pistole?? Ich glaube nicht! Eine hoffnungsvolle Schützenkarriere vernichtet! :016: Wegen Materialfehler?

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Ich glaube nicht! Eine hoffnungsvolle Schützenkarriere vernichtet! :016: Wegen Materialfehler?

jaja, um in deutschland dabei zu sein musst du nicht nur gut im schiessen sondern sogar noch besser im bürokratenslalom sein. ein permanenter zweikampf sozusagen, der amtsmann ist als "stiller gegner" auf jedem wettbewerb automatisch mit angemeldet.

sobald die worte "sicherheit" oder "kinder" (ganz schlimm: beide gleichzeitig!) in einer argumentation vorkommen, sind hirn und logik augeschaltet. die beiden begriffe rechtfertigen per se einfach absolut jeden schwachfug. das muss man in mitteleuropa wohl leider akzeptieren. :gaga:

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Komisch - das könnte glatt einer der Verletzten, denen die geplatzten Tanks den Finger abgerissen haben, auch gesagt haben... :traurig_16:

wieviele unfälle waren es?

wieviele der geplatzten tanks hatten nichts mit einer (bekannten) rückrufaktion zu tun?

wieviele davon waren bereits über 10 Jahre alt?

wieviele davon wurden sicher nicht durch den benutzer grob falsch behandelt?

sicherheit in allen ehren aber ich denke dass der geschätzt eine tank der dann durch obigen fragenraster noch durchrutscht keine allgemeine einschränkung rechtfertigt.

desweiteren ist es OK wenn jeder schütze unterschreibt, dass er tanks ohne datumsangabe oder von mehr als 10 jahren alter auf eigenes risiko betreibt und bei schäden in folge deren gebrauch ggf mit regressforderungen zu rechnen hat, aber die zwangsbeglückung über rechtliche rahmenvorgaben hinaus ist doch recht herb. ich bezweifle auch, dass vor gericht im schadensfall eine fahrlässigkeit und folglich haftung herauskäme da es eben keine verbindliche rechtsvorschrift gibt, nur herstellerempfehlungen.

lg

Martin

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Neue DSB Links zum Thema - 17.12.2008

http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2760

...Die Sportordnung wurde daraufhin für das Jahr 2010 geändert und auch in die Ausschreibung für die Deutschen Meisterschaften 2009 ist dieses Thema bereits eingearbeitet.

...

Weitergehende Informationen zu diesem wichtigen Bereich – die Hinweise der Technischen Kommission des DSB sowie das Anschreiben des Verbandes der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und weitere Anlagen – finden Sie unter den entsprechenden Links.

Mitteilung der Technischen Kommission des Deutschen Schützenbundes

Nutzungsdauer von Druckkartuschen

Aufgrund der momentan großen Verunsicherung im Hinblick auf die Nutzung von

Druckkartuschen (Druckluftkartuschen auch als Preßluftkartuschen bezeichnet bzw.

Druckgaskartuschen auch als Gaskartuschen oder CO2 Kartuschen bezeichnet) beachten Sie

bitte die folgenden Ausführungen:

Auszug aus der Sportordnung: gültig ab 01.01.2010

0.5.1.2.1 Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein

verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener

Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.

Auszug aus der Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft 2009:

5.8.3 Der Schütze ist für seine Druckluft- / Gaskartusche alleine veranwortlich. Kartuschen

mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer

von Druckluftkartuschen und Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am

Schützenstand überprüft.

usw.

http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle...en_08-12-16.pdf

http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle...SM_08-12-16.pdf

Der DSB bittet daher seine Mitglieder und besonders alle Vereinsverantwortlichen, diese Hinweise zu lesen, die Mitteilung im Schützenheim auszuhängen oder sie entsprechend in anderer Weise an Ihre Schützen im Verein weiterzuleiten.

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Quelle: http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle...en_08-12-16.pdf

Ich lese das nun so:

Seite 1:

Die Technische Kommission empfiehlt daher folgende Vorgehensweise:

Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.

Dabei ist die abgelaufene Nutzungsdauer wie folgt zu beurteilen:

Original - Kartuschen:

Die Kartuschen weisen alle ein Herstellungsjahr auf. Die vom Hersteller garantierte

Nutzungsdauer ist dem Herstellungszeitpunkt hinzuzurechnen (Rechenbeispiele siehe unten).

Die genauen Ausführungen hierzu finden Sie im Folgenden bezogen auf die einzelnen

Hersteller. Hersteller, die Sie hier nicht finden, haben uns keine Angaben oder Bilder zur

Verfügung gestellt.

......

Weiter auf Seite 2 (unter Berechnungsbeispielen):

Sind auf den Kartuschen neben dem Herstellungsdatum auch Ablaufdaten vermerkt, gelten

diese vorrangig.

Dann lese ich auf Seite 7:

2. Firmen, die nicht im „VERBAND DER HERSTELLER VON JAGD -, SPORTWAFFEN UND

MUNITION“ zusammengeschlossen sind. :

Morini

Die max. Herstellergarantie gibt die Fa. Morini mit 20 Jahren an. Nach dem Ablauf von 20

Jahren kann die Kartusche im kostenpflichtigen Austauschverfahren an den Händler gesandt

werden.

Nach meinem Dafürhalten wird die Herstellergarantie der Firma Morini von 20 Jahren ab Herstellung vom DSB wohl anerkannt.

Oder lese ich das falsch?

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