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IGNORED

Druckluftkartuschen


posaunemichael

Empfohlene Beiträge

Ich habe eben mal eine Mail an meinen Verband geschrieben:

Guten Tag,

zu Beginn ein Auszug Eurer Webseite vom 07.11.2008:

-----Zitat------------------

Druckluftkartuschen

Im Folgenden auch: Pressluftbehälter, Pressluftkartuschen oder Kartusche genannt.

Bei den Meisterschaften, die ab 2009 stattfinden, müssen die Druckluftkartuschen auf Verwendung geprüft werden. Schützen, die mit abgelaufenen Druckluftkartuschen ihren Wettbewerb bestreiten wollen, ist der Start zu untersagen. Das Verfallsdatum der Druckluftkartuschen beträgt 10 Jahre nach Herstellung. Das Herstellungsdatum muss auf der Druckluftkartusche vermerkt sein.

[bild einer Anschütz-Kartusche]

Es folgen Hinweise der Hersteller, die ich in den Bedienungsanleitungen gefunden habe. Es kann also kein Schütze sagen: „Das habe ich nicht gewusst.“

-----Zitat Ende-----------------

Ich habe die vielfältigen Diskussionen und Berichte zum Thema "Druckluftkartuschen im Schießsport" im Internet verfolgt und habe natürlich auch auf der Webseite meines Verbandes nachgeschaut und erstaunt feststellen müssen, daß der NDSB anscheinend dem übergeordneten DSB weit voraus ist. Dazu hat er natürlich das Recht - als Ausrichter der Meisterschaften bis Landesebene kann er ja die Ausschreibungen diesbezüglich ändern. Der DSB wird seine Sportordnung laut Aussagen anderer Sportschützen allerdings erst 2010 diesbezüglich ändern. Ob man sich aber dann über die leeren Stände im Schießsportzentrum Kellinghusen wundern sollte, sei dahingestellt.

Allerdings habe ich Fragen, die mich persönlich betreffen, und diese Fragen werden nicht durch den Text Eurer Webseite beantwortet:

Ich besitze eine Luftpistole Morini (Schweizer Hersteller), auf dessen Kartuschen kein Herstellungsdatum vermerkt ist, sondern nur der Hinweis auf die 20 Jahre Nutzungszeit derselben. Auch die Bedienungsanleitung schweigt sich aus...

Was nun? Der Satz " Das Herstellungsdatum muss auf der Druckluftkartusche vermerkt sein." hilft mir da kaum weiter...

Da kein Herstellungsdatum vermerkt ist, darf ich (laut Text) nicht am Wettkampf teilnehmen - o.k.!

Eine Ersatzkartusche für meine Waffe wird aber voraussichtlich auch als Neuware wiederum kein Herstellungsdatum tragen - auch noch o.k! (zumindest für mich)

Werde ich mir eine neue Waffe kaufen müssen, um an den Meisterschaften teilnehmen zu können? - Das wäre nicht mehr o.k.!

Wie soll ich mich zukünftig verhalten?

Ich wünsche ein schönes Wochenende...

Mit Schützengruß und der Bitte um eine Antwort an geschwärzt

Thomas geschwärzt

...der sich schon mal einen großen Nagel sucht...

Telefon: geschwärzt

Bin mal auf die Antwort gespannt...

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Mein lieber excalibur,

ich möchte Dich bitten jetzt erstmal Deinen Rausch auszuschlafen und Deine Tastatur mal eine Zeitlang zu verschonen.

Vor allem möchte ich, daß Du meine Äußerungen mit Deinen unqualifizierten Kommentaren verschonst.

Es wäre mir auch Recht, wenn Du auf meine posts gar nicht mehr antwortest.

Zum Thema:

Die Flaschen werden vom TÜV nicht geprüft, da sie nicht der Druckbehälterverordnung unterliegen.

Ein mir bekannter Ingenieur würde zwar eine Einzelbegutachtung vornehmen, diese hätte aber keine bindende Wirkung für den DSB oder den Hersteller.

Wenn's nichts nützt kann man's auch sein lassen.

Für dieses Problem gibt es keine Lösung und das ist von den Verantwortlichen auch so gewollt.

Wenn ich vor 12 Jahren gewußt hätte daß ich alle 10 Jahre die Kartusche wegwerfen und mir eine neue kaufen muß hätte ich mich für einen Seitenspanner entschieden. Dein Vergleich mit Bremsflüssigkeit/Belägen, Reifen usw. hinkt ganz gewaltig.

Vor 12 Jahren hieß es auf Nachfrage vom Hersteller: "Die Kartusche unterliegt nicht der Druckbehälterverordnung und muß nicht geprüft werden"

Weiteres siehe in meinen Beiträgen weiter oben.........

Außerdem habe ich hier noch eine unbenutzte Ersatzkartusche herumliegen, gestempelt 06/1996. Das Ding ist neu und wertlos.

Grüße an alle außer excalibur,

Michael

Solange du immer wieder solchen Mist von dir gibst werde ich meinen Kommentar dazu abgeben! Ob es dir nun passt oder nicht!

Ein mir bekannter Ingenieur würde zwar eine Einzelbegutachtung vornehmen, diese hätte aber keine bindende Wirkung für den DSB oder den Hersteller.

Wenn's nichts nützt kann man's auch sein lassen.

Auch wenn es dir nicht passt liegst du hier genaus so falsch, frage doch mal deinen Bekannten genau.

Es gibt sehr wohl auch die Möglichkeit sich Einzelgutachten erstellen zu lassen, die sehr wohl zumindest vom DSB anerkannt werden müssen. Voraussetzung ist das dein Ingenieur auch von Gesetzes wegen dies tun darf. Dann kann er dir die Kartusche stempeln und weitere Jahre xx zulassen. Auch der TÜV macht Einzelgutachten, allerdings sind diese nicht bezahlbar für einen einzelnen.

Der Vergleich hinkt nicht, weiste warum, ich sags dir, weil es vor vielen Jahren auch zb.für Reifen keine Verordnungen gab wie tief das Profil zu sein hat. Irgendwann hat man dann aber festgestellt, das Reifen mit einer geringen Profiltiefe als x mm Probleme in Punkto Sicherheit geben kann. Also hat man da allerdings dann ein Gesetz verfasst das man unter Tiefe x den Reifen runter machen muss.

Das zweite Beispiel ist vielleicht sogar für dich nachvollziehbar. Erkundige dich mal bei deinem Reifen oder Autohändler wie viele Jahre du Reifen ohne das diese abgelaufen sind fahren kannst. Du wirst dort erfahren, das Hersteller bei einem Unfall oder dergleichen jegliche Schuld von sich weissen wenn man mit Reifen fährt die xx Jahre alt sind. und das sind deutlich weniger als 10 Jahre. Liegt und hängt seit einiger Zeit zumindest bei jedem VW Händler aus. Dein Argument nun umgewandelt...Ich haber auch Reifen daheim liegen, gekauft weil sie mal billig waren, sind 10 Jahre alt aber neu, nun kann ich sie wegwerfen.

Dann kommst du daher und machst einen Aufriss weil man es wagt zu sagen, das man Kartuschen nach 10 Jahren entsorgen soll.

Du bzw. wir alle sollten im Gegenteil froh sein das es so ist und nicht gewartet bis wirklich etwas ernsthaftes passiert. Und gerechnet an den Kosten die man ausgibt oder ausgeben muss für eine Kartusche je nach Modell sind das Jahreskosten von ca. 17 Euro.- Wenn das zuviel ist für ein Hobby, bzw. seiner Sicherheit der sollte es wirklich sein lassen!

Du weisst ja sicher auch das selbst Klein und Großkaliberpatronen nicht ewig halten. Es ist so auch wenn man es immer ignoriert.

Wer wirklich unqualifiziert daher redet, das lasse ich mal wirklich im Raum stehen. Dir eher mal den Ratschlag gebe und ne Nacht darüber zu schlafen und nachzudenken was du da so ablässt. Überlege dir mal ob nicht du einer von denen bist die schlafende Hunde wecken! Es könnte nämlich durchaus noch schlimmer kommen für uns alle.

MfG

PS: Mein Gruß gilt nicht nur allen anderen sondern auch dir *grins* denn ich zicke nicht so rum wie du :-)

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Das zweite Beispiel ist vielleicht sogar für dich nachvollziehbar. Erkundige dich mal bei deinem Reifen oder Autohändler wie viele Jahre du Reifen ohne das diese abgelaufen sind fahren kannst. Du wirst dort erfahren, das Hersteller bei einem Unfall oder dergleichen jegliche Schuld von sich weissen wenn man mit Reifen fährt die xx Jahre alt sind. und das sind deutlich weniger als 10 Jahre. Liegt und hängt seit einiger Zeit zumindest bei jedem VW Händler aus. Dein Argument nun umgewandelt...Ich haber auch Reifen daheim liegen, gekauft weil sie mal billig waren, sind 10 Jahre alt aber neu, nun kann ich sie wegwerfen.

Dann kommst du daher und machst einen Aufriss weil man es wagt zu sagen, das man Kartuschen nach 10 Jahren entsorgen soll.

Wie schonmal von mir angemerkt ist das kein wirklich sinnvoller Vergleich. Wenn ich heute für meinen Käfer Bj. anno domini Reifen will, genauso wie das vorher genannte Öl oder Bremsflüssigkeit gehe ich zu ATU, etc. und der Käse ist gegessen (im positiven Sinne).

Wenn ich heute Hämmerli anrufe (bzw. Walther) und einen neuen Tank für meine Lupi Bj. 93 (weitab von Käfer anno domini) merke ich sehr schnell das ich Popokarte gezogen habe.

Du bzw. wir alle sollten im Gegenteil froh sein das es so ist und nicht gewartet bis wirklich etwas ernsthaftes passiert. Und gerechnet an den Kosten die man ausgibt oder ausgeben muss für eine Kartusche je nach Modell sind das Jahreskosten von ca. 17 Euro.- Wenn das zuviel ist für ein Hobby, bzw. seiner Sicherheit der sollte es wirklich sein lassen!

In dem Sinne siehe oben und rechne das selbe dann nochmal mit dem Neukaufpreis einer Match Lupi alle 10-11 Jahre

Wer wirklich unqualifiziert daher redet, das lasse ich mal wirklich im Raum stehen. Dir eher mal den Ratschlag gebe und ne Nacht darüber zu schlafen und nachzudenken was du da so ablässt. Überlege dir mal ob nicht du einer von denen bist die schlafende Hunde wecken! Es könnte nämlich durchaus noch schlimmer kommen für uns alle.

Nochmal, siehe oben und lasse Dir auch mal Deine Antworten genauer durch den Kopf gehen.

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excalibur,

Deine unverfrorene Frechheit ist unübertroffen.

So wie Du hat sich schon lange keiner mehr hier aufgeführt.

Ich empfehle Dir mal in Ruhe meine Signatur zu lesen und für die Zukunft hier Ruhe zu geben.

Vielleicht kannst Du ja heute noch in Urlaub gehen....

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Alles Recht und Gut... Argumente hin oder her, alle Seiten haben wohl eine gewisse Berechtigung (wobei ich eher zu Gun Talker tendiere)...

... ich frage mich einfach, was es den DSB juckt, wie alt die Kartusche ist, solange keine gesetzlichen Regelungen getroffen wurden die es zu überwachen gilt!

Haftung wegen Hausrecht oder weil er Veranstalter ist? Das glaube ich nicht --> weil es ja keine rechtliche Gründe für einen Verfall der Kartuschen gibt, nur eine "freiwillige Selbstkontrolle" der Hersteller.

Verstehen würde ich die Haltung des DSB, wenn die Kartuschen ein gesetzliches "Ablaufdatum" hätten und der Betrieb dann nicht zugelassen wäre...

...nicht zugelassene Waffen haben auch auf meinem Stand nichts verloren.

Das Problem ist ein anderes, ich habe ja dieses eine Schreiben eingestellt, darauf steht ja nach .... europaweiten Richtline 199/36/EG entwickelt, gefertigt und überprüft .... usw. Aufgrund dessen muss auch der DSB reagieren, denn wenn dieser bei der Veranstaltung deren Ausrichter er ja ist dies ignoriert, haftet er selbst für Unfälle die dann passieren.

Dies betrifft dann natürlich auch die untergeordneten Verbände, bis zum Gau, also alle Veranstalter.

Aus diesem Grund nimmt der DSB dies nun in seine Satzung auf und kontrolliert. Wenn dann ein Schütze doch durchgeht oder die Kartuschen tauscht mit dem Freund oder sonstwie mauschelt, dann hat nämlich der Schütze den schwarzen Peter. Da dieser ja die Bedienungen des Veranstalters anerkennt.Eine Kontrolle muss nicht einmal zwingend sein denke ich, da ja jeder Schütze sich dem Regelwerk unterwirft.. Es wird nach der DSO geschossen und bla bla.

Der Schütze selbst kann dies dann aber niemanden weitergeben, da er ja Bescheid wusste und wissentlich dagegen verstoßen hat.

Laut DSB Geschäftsstelle angefragt heute, ab 1.1.2009 und nicht erst später. Wobei über den Wortlaut noch gesprochen wird. Dies entscheidet sich jetzt am Wochenende.

MfG

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@ Rene

Wie schonmal von mir angemerkt ist das kein wirklich sinnvoller Vergleich. Wenn ich heute für meinen Käfer Bj. anno domini Reifen will, genauso wie das vorher genannte Öl oder Bremsflüssigkeit gehe ich zu ATU, etc. und der Käse ist gegessen (im positiven Sinne).

Ja aber du musst neue Reifen kaufen für deinen alten Käfer und du musst regelmäßig diese Dinge wechseln bzw. tauschen.

Ich denke aber das du nun auf das Alter anspielst und darauf das man wie lange Ersatzteile erhält. Also ich denke mal das du sicher Ersatzteile bekommst für Waffen bis 30 Jahre zurück. So grob gesagt und das sollte doch normal reichen.

Aber da reden wir glaube ich etwas aneinander vorbei, weil diese Waffen davon nicht betroffen sind.

Wenn ich heute Hämmerli anrufe (bzw. Walther) und einen neuen Tank für meine Lupi Bj. 93 (weitab von Käfer anno domini) merke ich sehr schnell das ich Popokarte gezogen habe.

Wenn es eine Pressluftwaffe ist stimmt dies nicht, denn dann würdest du eine neue Kartusche bekommen. CO² Kartuschen gibt es keine mehr das stimmt allerdings. Diese haben ja meines Wissens dieses Problem auch nicht. Denke ich nun mal.

Du bzw. wir alle sollten im Gegenteil froh sein das es so ist und nicht gewartet bis wirklich etwas ernsthaftes passiert. Und gerechnet an den Kosten die man ausgibt oder ausgeben muss für eine Kartusche je nach Modell sind das Jahreskosten von ca. 17 Euro.- Wenn das zuviel ist für ein Hobby, bzw. seiner Sicherheit der sollte es wirklich sein lassen!

In dem Sinne siehe oben und rechne das selbe dann nochmal mit dem Neukaufpreis einer Match Lupi alle 10-11 Jahre

Auch dies kann ich nun leider nicht so ganz nachvollziehen, verstehe nicht worauf das bezogen sein soll.

Du brauchst ja keine Waffe kaufen sondern nur eine Kartusche erwerben. Bei Pressluft!

CO² fällt ja nicht darunter zumindest Stand heute DSB. Also und wenn du CO² meinst, da gehen die Kartuschen ja nicht kaputt mit Ausnahme des Ventils und die gibt es ja zum kaufen und kann man auch selbst wechseln.

Wer wirklich unqualifiziert daher redet, das lasse ich mal wirklich im Raum stehen. Dir eher mal den Ratschlag gebe und ne Nacht darüber zu schlafen und nachzudenken was du da so ablässt. Überlege dir mal ob nicht du einer von denen bist die schlafende Hunde wecken! Es könnte nämlich durchaus noch schlimmer kommen für uns alle.

Nochmal, siehe oben und lasse Dir auch mal Deine Antworten genauer durch den Kopf gehen.

Ich sags nur ungern, ich kann das was ich sage jederzeit belegen.

Zur Erinnerung es geht darum eine Ersatzkartuche zu bekommen für die Pressluftwaffen und diese bekommt man.

MfG

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In der Richtlinie 1999/36/EG steht nichts davon, daß diese kleinen Druckbehälter nur eine Laufzeit von 10 Jahren haben und es steht ebenfalls nichts über eine wiederkehrende Prüfung dieser Behälter drin.

Also?

Mein lieber excalibur,

ich möchte Dich bitten jetzt erstmal Deinen Rausch auszuschlafen Trifft das vielleicht eher auf dich zu?

und Deine Tastatur mal eine Zeitlang zu verschonen.

Vor allem möchte ich, daß Du meine Äußerungen mit Deinen unqualifizierten Kommentaren verschonst.

Es wäre mir auch Recht, wenn Du auf meine posts gar nicht mehr antwortest.

Nochmal für dich ganz alleine: Ich markiere es dir nun auch noch mal. Frage doch wenn du etwas nicht ganz nachvollziehen kannst deinen Bekannten, der kann dir dies sicher ganz genau erklären. Der hats gelernt. Abgesehen davon bin ich aber auch Dankbar wenn ich da falsch liegen sollte und aufgeklärt werde.

Um Ihnen einen möglichst sicheren Umgang mit den Druckgasbehältern zu gewährleisten, werden unsere Druckgasbehälter von uns entsprechend der europaweiten Richtline 199/36/EG entwickelt, gefertigt und überprüft. Diese Richtlinie schreibt unter anderem eine Wiederholungsprüfung nach zehn Jahren vor.

Diese EG Richtlinie gibt dem Hersteller von Ware in die Hand zu sagen wann es genug ist. Einfach ausgedrückt. Es liegt im Ermessen des Herstellers. Dafür braucht es kein Gesetz.

Da eine einzelne Wiederholungsprüfung eines Behälters teurer ist als die Neuanfertigung eines solchen und während des Betriebs eventuell entstehende Veränderungen im Materialgefüge nicht ohne zerstörende Prüfung verlässlich durchgeführt werden können, empfehlen wir als Hersteller eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren. Aus diesem Grund werden Druckgasbehälter die zehn Jahre oder älter sind in unserem Hause weder gefüllt noch repariert. [

b]Diese Frist festzulegen liegt im Ermessen des Herstellers, bedarf keiner gesetzlichen Vorgaben,[/b]

So um es kurz zu machen noch will heute noch trainieren gehen :-) Dann biste mich los ;-)

Der Hersteller kann sogar sagen fünf Jahre und keiner kann dran rütteln. Weil es obliegt dem Hersteller was er da tut oder vorschreibt.

Soweit ich nun "vermute", richtig ich vermute da nur, haben die Hersteller Aufgrund der diversen Vorkommnisse die Reisleine gezogen. Ist so wie es die Reifenhersteller gemacht haben oder gerade auch machen. Auch wenn das was ich damit meine irgendwie nicht rüberkommt. Auch dafür gibt es keine rechtlichen Vorschriften, sie machen das um zu schützen, weil ich denke das sie eben auch festgestellt haben das es da mit dem Alter Probleme geben kann und ab einer gewissen Grenze es eben Unfälle oder so geben kann.

und nichts für Ungut, nimms sportlich und noch was ich bin nicht dein Gegner sondern vertrete nur eine andere Meinung, bzw. bin/ habe mich vielleicht etwas besser informiert.

MfG

PS:Bevor ich es vergesse ich muss es einfach zurückgeben *grins*... deine Signatur *daumenheb* ist wirklich Klasse..... die allerdings gilt auch für dich. ;-)

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1. es gibt keine Ersatzkartusche mehr für mein Model

2. es ist auch kein Datum aufgebracht

3. die läuft dual, entweder Luft oder CO2, nach Komplettentleerung kann das andere "getankt" werden

unter welche Regelung fällt die nun??? Laut Excalibur sind Co2 ausgenommen. Ich tanke jedoch nur Preßluft, Ersatztank gibts nicht mehr, Datum ist nicht drauf, theoretisch darf ich nicht antreten. Die Lupi ist aber auch in der gleichen Konfiguration für CO2 ausgelegt, also eigentlich ausgenommen???? Woran könnte die Waffenkontrolle erkennen was ich wirklich "getankt" habe???? Woran kann die Waffenkontrolle erkennen, daß sie auch CO2 tauglich ist??? Gilt dann, im Zweifel für den Schützen???

Gibt ja viele CO2 Modelle die optisch von einer Preßluft kaum zu unterscheiden sind. Gibts dann die Lupi-Indent-Tafeln?

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@Trichter: Die neueren Morini-Kartuschen haben den Herstellungmonat eingestempelt.

Ich habe 2 dieser Lupis mit elektronischem Abzug und eingestempeltem Herstellungsmonat.

Da ich weiß, dass du auch solch eine hast, wundert mich, dass bei dir kein Stempel drauf sein soll...

"Lustig" wird es bei den älteren Lupis, bei denen die Kartusche fest ist und gar nicht getauscht werden kann (z.B. CM 162 M ... --> auf den Müll?

Ebenfalls "lustig" wird es für diejenigen, die ihre Kartusche neu bemalt oder beklebt haben und der Stempel nicht mehr zu sehen ist...

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Falls Blutdruckmessgeräte auch irgendeiner hochwichtigen Verordnung oder Norm unterliegen, möchte ich die Herren Guntalker und excalibur bitten, darauf zu achten, das ihre Geräte nicht hier im Forum Knallartig expandieren.

Und nein, meiner Bitte bedarf es keinen Kommentar.

Vielen Dank für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit und weiterhin viel Spass in WO :)

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Apropos "knallartig expandieren": Offenbar liest Anschütz hier mit, und die Marketingstrategen haben sich wirklich was Tolles einfallen lassen, um die letzten Sparknauser hier zu überzeugen:

Leider sind

allein in den letzten zwei Wochen vier (four, quattro 4, IV) weitere Anschütz-Tanks hochgegangen,

es gab auch bereits (hatten wir schon vorher) Verletzte. Wie naiv muß man dann eigentlich sein, das alles als Verkaufsmasche anzusehen??

Das ist die nunmehr dritte Rückrufaktion (erst 70 Prozent der Tanks sind getauscht worden), hier das entsprechende PDF, das Anschütz heute nachmittag verschickt hat:

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@Uli: Du bist ja bestens unterrichtet... sind dir auch Fälle bekannt, bei denen Kartuschen von Lupis zerknallt sind oder waren es ausschließlich Gewehrkartuschen?

Bei uns hat sich vor 3-4 Jahren ein Anwalt gemeldet, der einen LP-Schützen vertreten hat. Dem ist das Manometer seiner alten (!!!) Morini-LP abgeflogen und hat ihm zwei oder drei Finger abgerissen. Importeur und Hersteller haben entgegnet, bei der damaligen Umtausch-Rückrufaktion (um 1994/95) seien ihrer Ansicht nach alle Tanks gegen jetzt sichere getauscht worden (andere Manometer-Einfassung). Ich weiß nicht, wie die Sache ausging.

Es gab weitere Morini-Unfälle aus dieser Zeit (abgeflogene Manometer) mit Löchern im Koffer und in der Schlafzimmerwand, aber ohne Personenschäden.

Und für diejenigen, die CO2 für harmloser halten: man betrachte einmal die Druckentwicklungskurve bei höheren Temperaturen. Steyr hat mit einer LP 1-Kartusche (CO2) mal einen Versuch gemacht, mit aufgeschraubtem Manometer und verschlossener Entlastungsöffnung in einem Wasserbad, per Spektiv aus sicherer Distanz beobachtet: bei 800 bar flog der Mano weg. Bei Hahn + Kolb in Stuttgart ist eine Außenfüllstation mit etwa 10 m hohem Blechdach, darin ein etwa 30 cm großes Loch. Da ist eine CO2-Vorratsflasche durchgesaust, die einem beim Füllen aus der Hand und aufs Ventil gefallen ist, was abbrach.

Man stelle sich vor: 1985 herum. CO2-Tank im Tiefkühlschrank anfrieren lassen, dann bis zum Kragen füllen, an die Waffe schrauben, Waffe in den Kofferraum, Auto im August 8 Stunden auf dem Firmenparkplatz braten lassen und dann abends mit dem Bömbchen gemütlich zum Training fahren - das waren mit CO2 durchaus realistische Szenarien. Da ist Preßluft schon deutlich ungefährlicher.

Genug der Horrorstories, durch Umlaufbügel und seither mehrfach verbesserte Ventile kann heute bei einem Hinfallen eigentlich nichts mehr abreißen.

Jetzt muß ich nur noch bei Anschütz anrufen, daß die mir die Provision überweisen, weil ich mir das alles ausdenke, nur damit die mehr Tanks verkaufen. Und Guntalker: du enttäuschst mich wirklich; wenn du das deinen Schülern auch so beibringst...

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Nur sind das alles Extreme (großteils Handhabungsfehler) oder im o.g. Fall Kartuschen mit Materialfehler. Das dagegen etwas getan werden muß ist klar, von Herstellerseite aus (Materialfehler), aber da schützt auch eine 10 Jahres Frist seitens DSB nicht.

Es werden ja auch nicht alle Revolver älter wie 10 Jahre nicht mehr zugelassen weil mal einige auseinanderflogen a) sei aus Materialfehler, schwacher Stahl, B) Handhabungsfehler, zu stark geladene Muni.

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Eins noch Jungs.

Die EU-Richtlinie auf die Ihr Euch ständig beruft hat keine bindende Wirkung !

Diese Richtlinie ist ein Entwurf für eine Vorschrift, die in jedem EU-Mitgliedstaat erst erlassen werden muss.

Richtlinien sollen bewirken, dass in den einzelnen Mitgliedsstaaten vergleichbare Normen und Gesetze gelten.

Erst die Verordnung oder das Gesetz, dass eine Regierung dann auf Grundlage solch einer Norm erlässt ist verbindlich und das auch erst ab dem Inkrafttreten.

Ich vermute ganz stark, dass die genannte Richtlinie hier der Vorläufer für die in Deutschland erlassene und hier zitierte "Druckluftbehälterverordnung" ist (oder wie datt Dingen heißt).

Aber ehrlich gesagt bin ich zu faul um nachzusehen.

Erkennbar ist dies

1. daran, dass die Richtlinie älteren Datums ist

und

2. dass die Verordnung inhaltlich stark an der Richtlinie angelehnt ist.

Wer Lust hat kann´s ja checken.

Aber ganz klar:

Die Richtlinie ist genau das, nämlich eine Richtlinie - nicht mehr und nicht weniger !

Sie hat keinen Rechtscharakter.

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1.es gibt keine Ersatzkartusche mehr für mein Model ..... Hallo Rene2109 mich würde es mal interessieren welche Lupi du den hast?

2. es ist auch kein Datum aufgebracht

3. die läuft dual, entweder Luft oder CO2, nach Komplettentleerung kann das andere "getankt" werden

unter welche Regelung fällt die nun??? Laut Excalibur sind Co2 ausgenommen. Ich tanke jedoch nur Preßluft, Ersatztank gibts nicht mehr, Datum ist nicht drauf, theoretisch darf ich nicht antreten. Die Lupi ist aber auch in der gleichen Konfiguration für CO2 ausgelegt, also eigentlich ausgenommen???? Woran könnte die Waffenkontrolle erkennen was ich wirklich "getankt" habe???? Woran kann die Waffenkontrolle erkennen, daß sie auch CO2 tauglich ist??? Gilt dann, im Zweifel für den Schützen???

Gibt ja viele CO2 Modelle die optisch von einer Preßluft kaum zu unterscheiden sind. Gibts dann die Lupi-Indent-Tafeln?

Dies ist in soweit richtig, das da noch keiner etwas anderes gesagt hat, bzw. dies in Betracht gezogen hat. Klüger werden wir erst sein wenn der DSB seinen Wortlaut rausbringt. Aber.... wie Uli Eichstätt schon gesagt hat, aufpassen denn so ganz ohne ist es nicht mit CO² das da jeder für alles einen Freifahrschein hat! Denn wie er (Uli) sagte Kühlschrank... überfüllen.. dann Sonne.. dann kann es wirklich Probleme geben. Das kann man auch ausrechnen, aber da muss ich nun wirklich passen. Aber in dem eben schlimmsten Falle können Drücke zustandekommen die nicht so ohne sind.. also weit von über 300 bar liegen.

Mit der Regelung des DSBs so denke ich mal, wird es so sein, das der Schütze in jedem Fall den Schuh anhat, sprich wenn er eben was falsches sagt CO² oder Pressluft und etwas vorfällt hat er ein Problem.

Ich denke mal, bin mir da aber nicht ganz sicher *grins* das die Waffen schon gezeichnet wurden wenn je ein Umbau vorgenommen wurde, bzw. steht ja meist irgendeine Bezeichung drauf wo dies ersichtlich ist.

Aber so von der Hand zu weisen ist es sicher nicht, das es mal sowas geben könnte in der Art ....> Lupi-Indent-Tafeln<.....

MfG und niedrigem Blutdruck :-) :-) er bleibt auch unten versprochen :-)))

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Eins noch Jungs.

Die EU-Richtlinie auf die Ihr Euch ständig beruft hat keine bindende Wirkung !

Diese Richtlinie ist ein Entwurf für eine Vorschrift, die in jedem EU-Mitgliedstaat erst erlassen werden muss.

Richtlinien sollen bewirken, dass in den einzelnen Mitgliedsstaaten vergleichbare Normen und Gesetze gelten.

Erst die Verordnung oder das Gesetz, dass eine Regierung dann auf Grundlage solch einer Norm erlässt ist verbindlich und das auch erst ab dem Inkrafttreten.

Ich vermute ganz stark, dass die genannte Richtlinie hier der Vorläufer für die in Deutschland erlassene und hier zitierte "Druckluftbehälterverordnung" ist (oder wie datt Dingen heißt).

Aber ehrlich gesagt bin ich zu faul um nachzusehen.

Erkennbar ist dies

1. daran, dass die Richtlinie älteren Datums ist

und

2. dass die Verordnung inhaltlich stark an der Richtlinie angelehnt ist.

Wer Lust hat kann´s ja checken.

Aber ganz klar:

Die Richtlinie ist genau das, nämlich eine Richtlinie - nicht mehr und nicht weniger !

Sie hat keinen Rechtscharakter.

Stimmt, jedoch soweit mir erklärt wurde, kann eine Firma sich anhand solch einer Richtlinie Normen (hm weiss jetzt nciht ob das richtig ausgedrückt ist) aufstellen, die dann für ihre Produkte durchaus bindenden Charakter hat.

Aber da gibt es sicher Leute die da noch besser Bescheid wissen.

Mfg

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... Kühlschrank... überfüllen.. dann Sonne.. dann kann es wirklich Probleme geben. Das kann man auch ausrechnen, aber da muss ich nun wirklich passen. Aber in dem eben schlimmsten Falle können Drücke zustandekommen die nicht so ohne sind.. also weit von über 300 bar liegen...

Hat aber jetzt nix mit DSB-10-Jahres-Regel zu tun.

Das ist dann wohl ein Anwendungsfehler... dabei stelle ich mir vor, dass man mit etwas Phantasie auch eine 200 bar Druckluftkartusche mit 450 bar füllen könnte und diese dann im heißen Kofferraum lagern...

Also was tun? Zurück zum Seitenspanner?

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Hab die Verordnung quergelesen.

Leider ist dies keine Verordnung die sich selbst erschliesst.

Es ist notwendig tiefer in die Materie einzusteigen und andere Pamphlete, auf die sich die Verordnung bezieht, mit ein zu beziehen.

Sorry, ist mir too much und en passant nicht zu leisten.

Bleibt nur noch die Hoffnung auf jemanden hier, der die Materie aus dem Effeff beherrscht.

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Hat aber jetzt nix mit DSB-10-Jahres-Regel zu tun.

Das ist dann wohl ein Anwendungsfehler... dabei stelle ich mir vor, dass man mit etwas Phantasie auch eine 200 bar Druckluftkartusche mit 450 bar füllen könnte und diese dann im heißen Kofferraum lagern...

Also was tun? Zurück zum Seitenspanner?

Stimmt Lusumi, damit hat das nichts zu tun, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das da einiges passieren könnte wie Uli schon sagte oder schrieb. Es ist dort halt um ein vielfaches schlimmer als bei Pressluft.

Ja was tun, ich persönlich denke da zum einen das es schon wichtig ist das es da gewisse Regeln geben sollte und auch das die Sinne bei den Schützen geschärft werden sollte ob dieser Problematik.

Zurück zum Seitenspanner, na ja da muss man nun wirklich nicht mehr hin. *grins* Also da ist es mir vom Handling schon deutlich lieber mit Pressluft.

Abgesehen davon gibt es ja Schützen die Aufgrund das es Pressluft gibt wieder schießen können. Unsere alten Leutchen im Verein, die haben einen unbändigen Spaß an der Sache, aber es geht halt nur noch so.

Hebelspanner ist da nicht mehr so gut möglich.

Wenn man es genau nimmt haben sich doch die wenigsten Schützen überhaupt mal Gedanken gemacht über ihre Kartusche. Wenn man da sieht wie damit umgegangen, wird kann einem schon manchmal schlecht werden.

Sicher werden die Kartuschen getestet, so gut es eben geht. Auch denke ich, das auch schon gewisse Puffer (Sicherheit) eingebaut sind was die Wandung und so anbelangt.

Aber schon alleine durch irgendwelche Macken oder Dellen nimmt dieser Sicherheitsbereich deutlich ab. (Meinst du selbst das einer derer die Macken drin haben daran denken oder in Erwägung ziehen eine neue Kartusche zu erwerben?) Mitnichten.

Ich denke das diese 10 Jahresfrist wenn man es realistisch betrachtet alleine aus diesem Grund so schlecht nicht ist und sicher einen Beitrag dazu beitragen kann diese Sache sicherer zu machen.

Wenn ich mir überlege, ich übe da ein Hobby aus, das sowieso nicht so billig ist, was soll es da wenn man nach 10 Jahren ne neue Kartusche kauft. Dies auch noch meiner und andere Leute Sicherheit dient.

Der Schiesssport geht deshalb sicher nicht unter wenn man mal etwas mehr investieren muss, zumal es für die Sicherheit ist!

Ein zurück zum Seitenspanner wäre alleine aus Sicht der schießtechnischen Seite ein schon großer Rückschritt, der damit nicht aufzuwiegen ist, nur weil man denkt ich kann da pro Monat ein paar Euro sparen.

MfG

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