Hägar Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Hi, es ist schon viele Jahre her, da fuhr neben mir ein Golf mit einer Musikanlage, die den Fahrzeugwert um das doppelte überstiegen haben dürfte. Die kpl. Rücksitzbank war voll damit. Der Eigentümer hatte damals als Gag eine dicke Kette um die Anlage gewickelt und an der Kette eine Dekohandgranate befestigt. Was würde das Gesetz und seine Vollzugsknechte wohl heute dazu sagen? Gruß Hägar
rainers-messerwelt Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Nach dem neuen § 42a ist das Führen von Anscheinwaffen verboten. Eine Handgranate ist ja wohl eindeutig als Waffe einzustufen! Nichts machen kann der Polizist aber, wenn die Handgranate im Maßstab 1:2 vergrößert oder verkleinert ist. Oder wenn es eindeutig ein Spielzeug ist. Z.B. durchsichtiges Plastik, vielleicht noch mit Softair-Kügelchen oder Gummibärchen drin.
karl22 Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Eine Handgranate ist ja wohl eindeutig als Waffe einzustufen! Deko auch?
rainers-messerwelt Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Deko auch? Darum geht es nicht. Deko ist Anschein. Und Waffe ist Waffe. Wenn ich also eine Dekowaffe führe, führe ich eine Anscheinwaffe. Und gerade eben das Führen von Anscheinwaffen ist nach dem neuen § 42a verboten.
SeinePestilenz Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Leute, Leute, Leute - ich frage mich, wer hier ernsthaft eine Handgranate als Schusswaffe bzw. Feuerwaffe oder deren Nachbildung als Anscheins(feuer)waffe deklarieren will??? 1.6Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder 1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1... Und jetzt bitte nochmals überlegen, ob eine Deko-Handgranate davon erfasst wird!
Murat Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Nach dem neuen § 42a ist das Führen von Anscheinwaffen verboten. Stimmt Eine Handgranate ist ja wohl eindeutig als Waffe einzustufen! Stimmt auch, und dennoch ist eine Deko-Handgranate IMHO keine Anscheinswaffe, denn die Begriffserklärung im Anhang 1 zum WaffG besagt: 1.6 Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder 1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen. Und Handgranaten sind keine Feuerwaffen. Wobei einen das sicher nicht davor bewahrt bei einer Polizeikontrolle u.U. ganz schnell zur Gefahrenabwehr mit dem Bauch auf dem Boden zu liegen und einen Polizisten auf sich sitzen zu haben.
Doc1966 Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Hi,es ist schon viele Jahre her, da fuhr neben mir ein Golf mit einer Musikanlage, die den Fahrzeugwert um das doppelte überstiegen haben dürfte. Die kpl. Rücksitzbank war voll damit. Der Eigentümer hatte damals als Gag eine dicke Kette um die Anlage gewickelt und an der Kette eine Dekohandgranate befestigt. Was würde das Gesetz und seine Vollzugsknechte wohl heute dazu sagen? Gruß Hägar Das kann Dir der "Vollzugsknecht" ganz genau sagen, was die "Vollzugsknechte" dazu sagen würden: Die würden sich in ihrem "Grün-weißem-Partybus" (auch so ein Blödsinn!) Schwindeligmitdemkopfschütteln und Totlachen über die unbeschreibliche Dummheit der "Subwoofer- und Anlagenknechte", "Spoilerknechte", "Reifenspulknechte" und der "Nächtelangsinnlosdengroßparkplatzbelagerknechte" und die ulitmative Krönung des Ganzen, den "Ketteundhandgranatenattrappeumdieanlagewickelknecht"!!! Was soll man sonst auch machen bei all dem Irr- und Unsinn, der einem im Dienst tagtäglich in solcher und ähnlicher Form begegnet??? Gruß vom Vollzugsknecht-Doc
rainers-messerwelt Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 ist eine Deko-Handgranate IMHO keine Anscheinswaffe, denn die Begriffserklärung im Anhang 1 zum WaffG besagt:1.6 Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen 1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen Und Handgranaten sind keine Feuerwaffen. Wobei einen das sicher nicht davor bewahrt bei einer Polizeikontrolle u.U. ganz schnell zur Gefahrenabwehr mit dem Bauch auf dem Boden zu liegen und einen Polizisten auf sich sitzen zu haben. Murat, der Kandidat hat 99 Punkte! (bei 100 Punkten gibt es den Hautpreis: Eine Baggerfahrt quer durch die Eifel. Du hast Recht. Im § 42a ist nur von Anschein waffen die Rede. Ich hätte mir aber die Begriffserklärung nach Anhang 1 vorher durchlesen sollen. Da ist von Schusswaffen die Rede. Fehler von mir! Also auf die Frage: Was würde das Gesetz und seine Vollzugsknechte wohl heute dazu sagen? ist die Antwort von Makalu wohl richtig: nix Was jetzt aber nur die Gesetzeslage betrifft. Was die Praxis betrifft, könntest Du mit Deinem letzten Satz durchaus (und leider) auch Recht haben. Gruß Rainer
alzi Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 ich gebe zu bedenken: bei einer Handgranate ( Deko oder nicht) ist das WaffG wohl nicht zuständig, da kriegswaffe. man sollte sich dazu eher das KWKG ansehen. obs da sowas wie einen Anscheinsparagraphen gibt, kann ich allerdings nicht sagen. gruß alzi
salamifever Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Abseits des Juristischen: Wenn du keine WBK hast würd ichs einfach machen. Was soll passieren? Wir leben zwar nicht mehr direkt in einem wirklichen _Rechtsstaat_ wie er sein sollte, aber warscheinlich würde sowas nichtmal der karriergeilste Schnittlauch anzeigen, wenn mit minimalem Verstand klar ist, dass die HG, die mit einer Kette an eine Hifi-Anlage in einem Auto befestigt ist, im Bundesgebiet, wohl KEINE echte HG ist. Klar, einen Freibrief gibt es nicht, aber es wird so viel gemacht was verboten ist, Unterbodenbeleuchtung, etc.. pla
Loch Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Abseits des Juristischen: Wenn du keine WBK hast würd ichs einfach machen. Was soll passieren? Wir leben zwar nicht mehr direkt in einem wirklichen _Rechtsstaat_ wie er sein sollte, aber warscheinlich würde sowas nichtmal der karriergeilste Schnittlauch anzeigen, wenn mit minimalem Verstand klar ist, dass die HG, die mit einer Kette an eine Hifi-Anlage in einem Auto befestigt ist, im Bundesgebiet, wohl KEINE echte HG ist. Klar, einen Freibrief gibt es nicht, aber es wird so viel gemacht was verboten ist, Unterbodenbeleuchtung, etc.. pla Handgranaten sind schon aus einem Grund extrem gefährlich, weil sie mit einem echten Feuerzeug verwechselt werden könnten. Gruß vom Loch
Guest Posted November 1, 2008 Posted November 1, 2008 Handgranaten sind schon aus einem Grund extrem gefährlich, weil sie mit einem echten Feuerzeug verwechselt werden könnten. Glaub ich nicht! Abziehn 3 Sekunden warten und Feuer! Einen Raucher der einen diesbezüglichen Erfahrungsbericht untermauern könnte, konnte ich leider nicht auftreiben.
Doc1966 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Abseits des Juristischen: ...Wir leben zwar nicht mehr direkt in einem wirklichen _Rechtsstaat_ wie er sein sollte, ... und such DEN "wirklichen Rechtsstaat" wie er sein sollte! Viel Glück und sag Bescheid, wenn Du ihn gefunden hast! Dort darfst sicher auch vor den Schnittlauchs mit scharfen Handgranaten jonglieren! Die fahren dort übrigens Streifenautos mit blauer Unterbodenbeleuchtung (is'n kleiner Tipp! ) Oh Mann!
Axel66 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Hallo zusammen! Vollzugsknechte / Schnittlauch ... was maßen Sie sich eigentlich an? Sind Sie etwas besonderes, das Ihnen das Recht gibt, so über andere Menschen zu sprechen? Denken Sie mal nach, bevor Sie schreiben! Axel
Doc1966 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Hallo zusammen!Vollzugsknechte / Schnittlauch ... was maßen Sie sich eigentlich an? Sind Sie etwas besonderes, das Ihnen das Recht gibt, so über andere Menschen zu sprechen? Denken Sie mal nach, bevor Sie schreiben! Axel Treffend ausgedrückt... Anmaßend und Gedankenlos! Aber leider mit Gut-Zureden nicht auszurotten! Wie die Dummheit... Doc
m1collector Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Leute es gibt noch andere Gesetze außer dem WaffG...... und Deko Handgranaten,.......... KWL Nr. 46..... Viel Spaß! § 2 Verbote (2) Es ist verboten, unbrauchbar gemachte Kriegswaffen, die, bevor sie unbrauchbar gemacht wurden, Kriegswaffen nach Nummer 29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste waren, offen zu führen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...umgv/gesamt.pdf
m1collector Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Wenn sie denn je scharf gewesen ist. Falls Du auf die Dekogußkopien anspielst, ich würde das trotzdem nicht riskieren.
.308 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Leute es gibt noch andere Gesetze außer dem WaffG...... und Deko Handgranaten,.......... KWL Nr. 46..... Viel Spaß! § 2 Verbote (2) Es ist verboten, unbrauchbar gemachte Kriegswaffen, die, bevor sie unbrauchbar gemacht wurden, Kriegswaffen nach Nummer 29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste waren, offen zu führen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...umgv/gesamt.pdf hallo, eigentlich ist eine handgranate, von der definition her, keine waffe sondern ein kampf-/und oder sprengmittel (duckundweg) da diese ja explizit in nummer 42 aufgeführt sind. und was ist nun mit sportschützen welche auf ihrer sportwaffe eine vorrichtung für gewehrgranaten haben? (ich denke da z.b. an nen mas36-51) also treffen auch hier die §§ zu??????
m1collector Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 also treffen auch hier die §§ zu?????? Anlage KWL zum KrWaffKG http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschr...iste_teil_b.pdf VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition 46. Handgranaten Komisch dass gerade die Nr. 46 in dem Verbot angeführt wird........... Unter Nummer 30 sind u.A. Granatgewehre aufgelistet, allerdings sind Repetiergewehre mit Aufsatzmöglichkeit nicht mehr Mittel der Gewaltanwendung in Zwischenstaatlichen Konflikten. Daher sind diese nicht dem KrWaffKG unterliegend, Nummer 30 listet Granatwaffen in modernen Kalibern z.B. 40x43 u.ä. auf. Gewehrgranaten sind unter Nummer 53 der KWL gesondert aufgewführt.
.308 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 nummer 46 sagt aus: (46) Patronen der Nr. 50 KWL sind unabhängig vom Kaliber nur dann Kriegswaffen, wenn sie entweder Nr. 50 - einen Hartkern besitzen, d.h. die Kernhärte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte) übersteigt oder - die in Nr. 50 KWL genannten Zusätze (insbesondere einen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz) enthalten. Bei farbigen Geschossspitzen bedarf es im Zweifel einer Einzelfallprüfung. Hinsichtlich der Abgrenzung der Weichkernpatronen zu Hartkernpatronen i. S. der Nr. 50 KWL gilt folgendes: - Nach Nr. 50 KWL sind Patronen, die nicht für Jagd- und Sportzwecke verwendet werden, stets Kriegswaffen i. S. des KWKG. Hiervon ausgenommen sind spezielle Patronen, die ausschließlich bei der Polizei verwendet werden. - Patronen im Kaliber über .50 BMG (12,7 mm x 99) bis zu einem Kaliber unter 20 mm (siehe Nr. (26)) sind auch mit Weichkerngeschoss Kriegswaffen i.S. der Nr. 50 KWL. Hiervon ausgenommen sind speziell für die Jagd entwickelte und hergestellte Patronen. - In Zweifelsfällen ist als Hartkerngeschoss (= Kriegswaffe) dasjenige anzusehen, dessen Kern- Härte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte) übersteigt. Eine Geschosskernhärte unter den genannten Werten (entsprechend Vollmantelweichkern) begründet die Nicht- Kriegswaffeneigenschaft der Patronen, es sei denn, sie enthalten die in Nr. 50 KWL genannten Zusätze. Als Prüfstellen kommen in Betracht: - Materialprüfämter der Länder, - Beschussämter, - Landeskriminalämter. nummer 42 sagt aus: (42) Zu den Handgranaten der Nr. 46 KWL zählen auch solche, die unter Wasser sprengkräftig sind. Nr. 46 Gas-Handgranaten, die bei ihrem Einsatz (d.h. nach Zündung) z.B. nur Nebel, Tränengas oder Rauch ohne Flammenwirkung entwickeln, sind nicht als Kriegswaffen anzusehen. nur zur information! quelle: http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschr...waffenliste.pdf
m1collector Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Das ist nicht die Kriegswaffenliste was Du zitierst, das sind die Erläuterungen dazu.
.308 Posted November 2, 2008 Posted November 2, 2008 Das ist nicht die Kriegswaffenliste was Du zitierst, das sind die Erläuterungen dazu. schon klar daß dies nicht die kwl ist - aber auch die erläuterungen dazu sind wichtig. oder nicht????
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.