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IGNORED

Anscheinswaffe ?


Hägar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

es ist schon viele Jahre her, da fuhr neben mir ein Golf mit einer Musikanlage, die den Fahrzeugwert um das doppelte überstiegen haben dürfte. Die kpl. Rücksitzbank war voll damit.

Der Eigentümer hatte damals als Gag eine dicke Kette um die Anlage gewickelt und an der Kette eine Dekohandgranate befestigt. Was würde das Gesetz und seine Vollzugsknechte wohl heute dazu sagen?

Gruß Hägar

Geschrieben

Nach dem neuen § 42a ist das Führen von Anscheinwaffen verboten.

Eine Handgranate ist ja wohl eindeutig als Waffe einzustufen!

Nichts machen kann der Polizist aber,

wenn die Handgranate im Maßstab 1:2 vergrößert oder verkleinert ist.

Oder wenn es eindeutig ein Spielzeug ist.

Z.B. durchsichtiges Plastik,

vielleicht noch mit Softair-Kügelchen oder Gummibärchen drin.

Geschrieben

Leute, Leute, Leute - ich frage mich, wer hier ernsthaft eine Handgranate als Schusswaffe bzw. Feuerwaffe oder deren Nachbildung als Anscheins(feuer)waffe deklarieren will???

1.6

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1...

Und jetzt bitte nochmals überlegen, ob eine Deko-Handgranate davon erfasst wird!

Geschrieben
Nach dem neuen § 42a ist das Führen von Anscheinwaffen verboten.

Stimmt

Eine Handgranate ist ja wohl eindeutig als Waffe einzustufen!

Stimmt auch, und dennoch ist eine Deko-Handgranate IMHO keine Anscheinswaffe, denn die Begriffserklärung im Anhang 1 zum WaffG besagt:

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Und Handgranaten sind keine Feuerwaffen.

Wobei einen das sicher nicht davor bewahrt bei einer Polizeikontrolle u.U. ganz schnell zur Gefahrenabwehr mit dem Bauch auf dem Boden zu liegen und einen Polizisten auf sich sitzen zu haben.

Geschrieben
Hi,

es ist schon viele Jahre her, da fuhr neben mir ein Golf mit einer Musikanlage, die den Fahrzeugwert um das doppelte überstiegen haben dürfte. Die kpl. Rücksitzbank war voll damit.

Der Eigentümer hatte damals als Gag eine dicke Kette um die Anlage gewickelt und an der Kette eine Dekohandgranate befestigt. Was würde das Gesetz und seine Vollzugsknechte wohl heute dazu sagen?

Gruß Hägar

:clapping: Das kann Dir der "Vollzugsknecht" ganz genau sagen, was die "Vollzugsknechte" dazu sagen würden: Die würden sich in ihrem "Grün-weißem-Partybus" (auch so ein Blödsinn!) Schwindeligmitdemkopfschütteln :wacko: und Totlachen :rotfl2: über die unbeschreibliche Dummheit der "Subwoofer- und Anlagenknechte", "Spoilerknechte", "Reifenspulknechte" und der "Nächtelangsinnlosdengroßparkplatzbelagerknechte" :gaga: und die ulitmative Krönung des Ganzen, den "Ketteundhandgranatenattrappeumdieanlagewickelknecht"!!! Was soll man sonst auch machen bei all dem Irr- und Unsinn, der einem im Dienst tagtäglich in solcher und ähnlicher Form begegnet???

Gruß vom Vollzugsknecht-Doc

Geschrieben
ist eine Deko-Handgranate IMHO keine Anscheinswaffe, denn die Begriffserklärung im Anhang 1 zum WaffG besagt:

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen

1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Und Handgranaten sind keine Feuerwaffen.

Wobei einen das sicher nicht davor bewahrt bei einer Polizeikontrolle u.U. ganz schnell zur Gefahrenabwehr mit dem Bauch auf dem Boden zu liegen und einen Polizisten auf sich sitzen zu haben.

Murat, der Kandidat hat 99 Punkte!

(bei 100 Punkten gibt es den Hautpreis: Eine Baggerfahrt quer durch die Eifel.

Du hast Recht.

Im § 42a ist nur von Anschein waffen die Rede.

Ich hätte mir aber die Begriffserklärung nach Anhang 1 vorher durchlesen sollen.

Da ist von Schusswaffen die Rede.

Fehler von mir!

Also auf die Frage:

Was würde das Gesetz und seine Vollzugsknechte wohl heute dazu sagen?

ist die Antwort von Makalu wohl richtig:

nix

Was jetzt aber nur die Gesetzeslage betrifft.

Was die Praxis betrifft, könntest Du mit Deinem letzten Satz durchaus (und leider) auch Recht haben.

Gruß

Rainer

Geschrieben

ich gebe zu bedenken: bei einer Handgranate ( Deko oder nicht) ist das WaffG wohl nicht zuständig, da kriegswaffe. man sollte sich dazu eher das KWKG ansehen. obs da sowas wie einen Anscheinsparagraphen gibt, kann ich allerdings nicht sagen.

gruß alzi

Geschrieben

Abseits des Juristischen:

Wenn du keine WBK hast würd ichs einfach machen. Was soll passieren? Wir leben zwar nicht mehr direkt in einem wirklichen _Rechtsstaat_ wie er sein sollte, aber warscheinlich würde sowas nichtmal der karriergeilste Schnittlauch anzeigen, wenn mit minimalem Verstand klar ist, dass die HG, die mit einer Kette an eine Hifi-Anlage in einem Auto befestigt ist, im Bundesgebiet, wohl KEINE echte HG ist. Klar, einen Freibrief gibt es nicht, aber es wird so viel gemacht was verboten ist, Unterbodenbeleuchtung, etc.. pla

Geschrieben
Abseits des Juristischen:

Wenn du keine WBK hast würd ichs einfach machen. Was soll passieren? Wir leben zwar nicht mehr direkt in einem wirklichen _Rechtsstaat_ wie er sein sollte, aber warscheinlich würde sowas nichtmal der karriergeilste Schnittlauch anzeigen, wenn mit minimalem Verstand klar ist, dass die HG, die mit einer Kette an eine Hifi-Anlage in einem Auto befestigt ist, im Bundesgebiet, wohl KEINE echte HG ist. Klar, einen Freibrief gibt es nicht, aber es wird so viel gemacht was verboten ist, Unterbodenbeleuchtung, etc.. pla

Handgranaten sind schon aus einem Grund extrem gefährlich, weil sie mit einem echten Feuerzeug verwechselt werden könnten.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Handgranaten sind schon aus einem Grund extrem gefährlich, weil sie mit einem echten Feuerzeug verwechselt werden könnten.

Glaub ich nicht!

Abziehn 3 Sekunden warten und Feuer!

Einen Raucher der einen diesbezüglichen Erfahrungsbericht untermauern könnte, konnte ich leider nicht auftreiben.

Geschrieben
Abseits des Juristischen:

...Wir leben zwar nicht mehr direkt in einem wirklichen _Rechtsstaat_ wie er sein sollte, ...

:heuldoch: und such DEN "wirklichen Rechtsstaat" wie er sein sollte! Viel Glück und sag Bescheid, wenn Du ihn gefunden hast! Dort darfst sicher auch vor den Schnittlauchs mit scharfen Handgranaten jonglieren! :yess: Die fahren dort übrigens Streifenautos mit blauer Unterbodenbeleuchtung (is'n kleiner Tipp! :spiteful: )

Oh Mann!

Geschrieben

Hallo zusammen!

Vollzugsknechte / Schnittlauch ... was maßen Sie sich eigentlich an?

Sind Sie etwas besonderes, das Ihnen das Recht gibt, so über andere Menschen zu sprechen?

Denken Sie mal nach, bevor Sie schreiben!

Axel

Geschrieben
Hallo zusammen!

Vollzugsknechte / Schnittlauch ... was maßen Sie sich eigentlich an?

Sind Sie etwas besonderes, das Ihnen das Recht gibt, so über andere Menschen zu sprechen?

Denken Sie mal nach, bevor Sie schreiben!

Axel

:victory: Treffend ausgedrückt... Anmaßend und Gedankenlos! Aber leider mit Gut-Zureden nicht auszurotten! Wie die Dummheit... :fool:

Doc

Geschrieben
Leute es gibt noch andere Gesetze außer dem WaffG...... und Deko Handgranaten,.......... KWL Nr. 46..... Viel Spaß!

§ 2 Verbote

(2) Es ist verboten, unbrauchbar gemachte Kriegswaffen, die, bevor sie unbrauchbar

gemacht wurden, Kriegswaffen nach Nummer 29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste

waren, offen zu führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...umgv/gesamt.pdf

hallo,

eigentlich ist eine handgranate, von der definition her, keine waffe sondern ein kampf-/und oder sprengmittel (duckundweg) da diese ja explizit in nummer 42 aufgeführt sind.

und was ist nun mit sportschützen welche auf ihrer sportwaffe eine vorrichtung für gewehrgranaten haben? (ich denke da z.b. an nen mas36-51)

also treffen auch hier die §§ zu??????

Geschrieben
also treffen auch hier die §§ zu??????

Anlage KWL zum KrWaffKG

http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschr...iste_teil_b.pdf

VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition

46. Handgranaten

Komisch dass gerade die Nr. 46 in dem Verbot angeführt wird...........

Unter Nummer 30 sind u.A. Granatgewehre aufgelistet, allerdings sind Repetiergewehre mit Aufsatzmöglichkeit nicht mehr Mittel der Gewaltanwendung in Zwischenstaatlichen Konflikten. Daher sind diese nicht dem KrWaffKG unterliegend, Nummer 30 listet Granatwaffen in modernen Kalibern z.B. 40x43 u.ä. auf.

Gewehrgranaten sind unter Nummer 53 der KWL gesondert aufgewführt.

Geschrieben

nummer 46 sagt aus:

(46) Patronen der Nr. 50 KWL sind unabhängig vom Kaliber nur dann Kriegswaffen, wenn sie entweder Nr. 50

- einen Hartkern besitzen, d.h. die Kernhärte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte)

übersteigt oder

- die in Nr. 50 KWL genannten Zusätze (insbesondere einen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz)

enthalten.

Bei farbigen Geschossspitzen bedarf es im Zweifel einer Einzelfallprüfung.

Hinsichtlich der Abgrenzung der Weichkernpatronen zu Hartkernpatronen i. S. der Nr. 50 KWL gilt folgendes:

- Nach Nr. 50 KWL sind Patronen, die nicht für Jagd- und Sportzwecke verwendet werden, stets

Kriegswaffen i. S. des KWKG. Hiervon ausgenommen sind spezielle Patronen, die ausschließlich

bei der Polizei verwendet werden.

- Patronen im Kaliber über .50 BMG (12,7 mm x 99) bis zu einem Kaliber unter 20 mm (siehe Nr.

(26)) sind auch mit Weichkerngeschoss Kriegswaffen i.S. der Nr. 50 KWL. Hiervon ausgenommen

sind speziell für die Jagd entwickelte und hergestellte Patronen.

- In Zweifelsfällen ist als Hartkerngeschoss (= Kriegswaffe) dasjenige anzusehen, dessen Kern-

Härte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte) übersteigt. Eine Geschosskernhärte

unter den genannten Werten (entsprechend Vollmantelweichkern) begründet die Nicht-

Kriegswaffeneigenschaft der Patronen, es sei denn, sie enthalten die in Nr. 50 KWL genannten

Zusätze.

Als Prüfstellen kommen in Betracht:

- Materialprüfämter der Länder,

- Beschussämter,

- Landeskriminalämter.

nummer 42 sagt aus:

(42) Zu den Handgranaten der Nr. 46 KWL zählen auch solche, die unter Wasser sprengkräftig sind. Nr. 46

Gas-Handgranaten, die bei ihrem Einsatz (d.h. nach Zündung) z.B. nur Nebel, Tränengas oder Rauch

ohne Flammenwirkung entwickeln, sind nicht als Kriegswaffen anzusehen.

nur zur information!

quelle: http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschr...waffenliste.pdf

Geschrieben
Das ist nicht die Kriegswaffenliste was Du zitierst, das sind die Erläuterungen dazu. :rolleyes:

schon klar daß dies nicht die kwl ist - aber auch die erläuterungen dazu sind wichtig.

oder nicht???? :rolleyes:

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